Planfeststellungbeschluss über den Umbau der Kreuzung bei

Hans Lemberger
Planfeststellungbeschluss über den Umbau der Kreuzung bei Patersdorf
Patersdorf. Endlich erließ die Regierung von Niederbayern den Planfeststellungbeschluss. Dieser
muss 14 Tage ausgelegt werden. Ab Montag, 12. Oktober 2015, kann dieser im Rathaus der Gemeinde besichtigt werden. Im den „Festgestellten Planunterlagen sie die wasserrechtlichen Erlaubnisse und die straßenrechtlichen Verfügungen“ dargestellt.
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Beschreibung des Vorhabens
Die Bundesstraße 85 ist eine regionale Entwicklungsachse und läuft von Passau, Regen, Cham bis
Bayreuth und verbindet die grenznahen Regionen mit der Autobahn A3 und A 93. Die Bundesstraße
11 führt über die Entwicklungsachse A 92 bei Deggendorf in nördliche Richtung nach Patersdorf, Regen, Zwiesel nach Tschechien. Verknüpft werden die Bundesstraße 11 und die Bundesstraße 85 bei
Patersdorf. Außerdem ist Patersdorf ein Schwerpunkt der Verkehrsunfälle. Der Ausbau trägt zur Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer bei.
Information über den Baubeginn
Der Baubeginn muss frühzeitig bekanntgegeben werden: Telekom, Bayernwerk AG, Fischereiberechtigung, Wasserwirtschaftsamt Deggendorf. Die Gemeinde Patersdorf stimmt mit dem Bauamt die
notwendigen Anpassungsarbeiten an der betroffenen Wasserleitung ab. Ferner sind Bestimmungen
festgelegt für die Wasserwirtschaft, für Natur- und Landschaftsschutz, für den Bodenschutz, den Artenschutz und die Landwirtschaft. Zweckdienlich ist auch, dass die Straßenoberfläche mit einem
lärmmindernden Belag bedeckt wird.
Auslegung der Planunterlagen vom 12. Oktober 2015 bis 26. Oktober 2015 im Rathaus der Gemeinde zu den Arbeitszeiten: Montag bis Donnerstag von 7.30 Uhr bis 12 Uhr und 13 Uhr bis 17
Uhr. Freitag von 7.30 Uhr bis 12 Uhr.
Die Planunterlagen konnten bereits vom 23. Mai 2014 bis 23. Juni 2014 in der Gemeinde besichtigt
werden. Für die Einwendungen wurde bis 7. Juni 2014 Zeit gegeben. Die Plantrasse wird höhengleich
zwischen der Bundesstraße 11 und Bundesstraße 85 zu einem „sechsarmigen Kreisverkehrsplatz mit
einem Außendurchmesser von 70 Metern“ umgebaut: Zwei Äste der Bundesstraße 85, ein Ast der
Bundesstraße 11, die Gemeindeverbindungsstraße nach Grünbach und zwei Öffentliche Feld- und
Waldwege. Der Grünbach selber wird auf einer Länge von 120 Metern verlegt und im Innern als offener Bach geführt. Der Biber erhält als Lebensraum den Oberlauf des Flinsbaches. Dadurch können
Fische im Grünbach sich bachaufwärts fortbewegen. Ein Regenrückhaltebecken sammelt nördlich der
Bundesstraße 85 und ein weiteres südwestlich des Kreisverkehrs.
Vertretungskosten beim Planfeststellungsverfahren
Die Rechtsvertretungskosten im Planfeststellungsverfahren kann vom Straßenbaulastträger nicht erstattet werden, da bisher kein Enteignungsverfahren eingeleitet wurde.
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