Impressum: N www.hgk.de Häfen und Güterverkehr Köln AG Scheidtweilerstraße 4 50933 Köln Telefon: (0221) 390-0 Telefax: (0221) 390-1343 E-Mail: [email protected] Kontakt: Heinrich Geppert Telefon: (0221) 390-1016 E-Mail: [email protected] Köln, im Dezember 2015< Termin Bürgerinformationsveranstaltung: Bahnübergangsbeseitigung Linie 18 / Militärring L34 / B265 Montag, den 25.01.2016 um 19:00 Uhr www.straßen.nrw.de Sitzungssaal im Bezirksrathaus Lindenthal Aachener Straße 220, 50931 Köln Landesbetrieb Straßenbau Nordrhein-Westfalen Regionalniederlassung Ville-Eifel Jülicher Ring 101-103 53879 Euskirchen Telefon: (02251) 796-0 Fax: (02251) 796-222 E-Mail: [email protected] Kontakt: Frank Laufenberg Telefon: (02251) 796-424 E-Mail: [email protected] Euskirchen, im Dezember 2015 Bürgerbeteiligungstermin Querschnitte der Unterführung Ansch Plan luss an Be festst stand ellung sgre nze (PFG ) B 265 (Luxemburger Straße) B 265 stadteinwärts / Linie 18 / B 265 stadtauswärts Gehw., Radw., 2 Fahrstr. 2 Fahrstr., Radw., Gehw. B 265 nach Köln-Zentrum L74 L72 B Anschluss an Planung B 265n Planfeststellungsgrenze (PFG) vorh. Weg R83 10 L75 Anschluss an Bestand C DN 300 B + DN 100 F RheinEnergie Stromleitungen DN 300 B + DN 100 F DN 300 B + DN 100 F L78 L77 L79 DN 300 B + DN 100 F L76 B Telekom Kabel R82 R81 DN 300 B + DN 100 F C 7.00 L73 R80 DN 400 B + DN 100 F Anschluss an Planung B 265n Planfeststellungsgrenze (PFG) 3+365 R=16 R=8 R= 24 F R=22 7.00 R79 3+280 0.50 2.25 1.75 3.75 3.25 2.00 3.25 3.75 1.75 2.25 0.50 B 265 / Luxemburger Straße stadtauswärts E Planfeststellungsgrenze (PFG) Anschluss an Bestand Trogbauwerk querende L 34 (Militärringstraße) geplan ter Ve = 60 Ausbau km/h Linie 18 A Vorgebirgsbahn (Linie 18) A Anschluss an Bestand Planfeststellungsgrenze (PFG) Unterführungsbauwerk Linie 18 Linie 18 nach Militä rr Lind enth ingstr al aß e Plan gren feststellu ze (PFG ngsAnsch luss an Be ) stand Beschreibung des Projektes Wie geht es weiter? Im Knotenpunkt Linie 18 / B 265 / L 34 treten schon heute lange Rückstaus auf, die hauptsächlich durch die Sperrzeiten bei Bahndurchfahrten hervorgerufen werden. Mit dem vierstreifigen Ausbau der B 265 Ortsumgehung Hürth-Hermülheim wird sich die Verkehrsbelastung noch erhöhen und die Situation verschärfen. Daher sollen die gesicherten Bahnübergänge entfernt und die Bahn unter der Straße hergeführt werden. Im Frühjahr 2016 wird für die Maßnahme ein Planfeststellungsverfahren eingeleitet, in dessen Rahmen die Genehmigungsunterlagen zur öffentlichen Einsicht ausliegen und die Träger öffentlicher Belange einbezogen werden. Untersuchungen zu Lärm und Schadstoffen sowie ein landschaftspflegerischer Begleitplan (LBP) werden ebenfalls Bestandteil der Genehmigungsunterlagen sein. / Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger, L 34 Anschluss an Bestand Planfeststellungsgrenze (PFG) Gleis Grenze km = KVB / HG 3.9+4 K 8 R78 R77 stadteinwärts DN 400 B 3+255 geplanter Ausbau Ve = 60 km/h R76 R=20 40 R= Planfeststellungsgrenze (PFG) D D F E vor h. We g B 265 nach Hürth-Hermülheim die Häfen und Güterverkehr Köln AG (HGK) und der Landesbetrieb Straßenbau (Straßen.NRW) planen die Unterführung der Vorgebirgsbahn Linie 18 unter dem Knotenpunkt B 265 (Luxemburger Straße) / L 34 (Militärringstraße) in Köln-Klettenberg. Durch die Unterführung der Bahnlinie unter der Straße wird die Verkehrssicherheit des Knotenpunktes deutlich verbessert, da die gesicherten Bahnübergänge entfernt werden. Zusätzlich kann die Verkehrsqualität für Kraftfahrzeuge deutlich verbessert werden. Um Sie vor der öffentlichen Auslegung der Planfeststellungsunterlagen zu informieren, möchten wir Ihnen in der öffentlichen Bürgerinformationsveranstaltung am 25.01.2016 die Planung vorstellen, die im kommenden Jahr im Rahmen der Planfeststellung öffentlich ausliegt. Zusätzlich werden separate Rechtsabbiegespuren in allen Knotenpunktsarmen angelegt, um den Verkehrsfluss zu verbessern. Das entstehende Trogbauwerk der Unterführung erhält im Rahmen des Lärmschutzes eine hochabsorbierende Wandverkleidung. Durch diese Maßnahmen wird nicht nur die Kreuzung übersichtlicher - Erhöhung der Sicherheit -, zusätzlich wird auch der auch der Verkehrsfluss verbessert. Dies wird sich positiv auf die Lärmauswirkungen des Kfz-Verkehrs und die Luftqualität auswirken. Im Planfeststellungsverfahren haben Sie als Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit, Ihre Anregungen und Bedenken einzubringen. Durch den Planfeststellungsbeschluss der Bezirksregierung Köln wird das verbindliche Baurecht für die Fortführung geschaffen. Gegen den Planfeststellungbeschluss besteht ein Klagerecht, sofern Ihre Einwendungen nicht ausgeräumt werden können. Im Anschluss an das Planfeststellungsverfahren wird der detaillierte Bauentwurf für die Maßnahme erstellt.
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