Bürgerinformation - Häfen und Güterverkehr Köln AG

Impressum:
N
www.hgk.de
Häfen und Güterverkehr Köln AG
Scheidtweilerstraße 4
50933 Köln
Telefon: (0221) 390-0
Telefax: (0221) 390-1343
E-Mail: [email protected]
Kontakt:
Heinrich Geppert
Telefon: (0221) 390-1016
E-Mail: [email protected]
Köln, im Dezember 2015<
Termin Bürgerinformationsveranstaltung:
Bahnübergangsbeseitigung
Linie 18 / Militärring L34 / B265
Montag, den 25.01.2016
um 19:00 Uhr
www.straßen.nrw.de
Sitzungssaal im
Bezirksrathaus Lindenthal
Aachener Straße 220, 50931 Köln
Landesbetrieb Straßenbau Nordrhein-Westfalen
Regionalniederlassung Ville-Eifel
Jülicher Ring 101-103
53879 Euskirchen
Telefon: (02251) 796-0
Fax: (02251) 796-222
E-Mail: [email protected]
Kontakt:
Frank Laufenberg
Telefon: (02251) 796-424
E-Mail: [email protected]
Euskirchen, im Dezember 2015
Bürgerbeteiligungstermin
Querschnitte der Unterführung
Ansch
Plan luss an Be
festst stand
ellung
sgre
nze
(PFG
)
B 265 (Luxemburger Straße)
B 265 stadteinwärts
/
Linie 18 / B 265 stadtauswärts
Gehw., Radw., 2 Fahrstr.
2 Fahrstr., Radw., Gehw.
B 265
nach Köln-Zentrum
L74
L72
B
Anschluss an Planung B 265n
Planfeststellungsgrenze
(PFG)
vorh. Weg
R83
10
L75
Anschluss an Bestand
C
DN 300 B + DN 100 F
RheinEnergie Stromleitungen
DN 300 B + DN 100 F
DN 300 B + DN 100 F
L78
L77
L79
DN 300 B + DN 100 F
L76
B
Telekom Kabel
R82
R81
DN 300 B + DN 100 F
C
7.00
L73
R80
DN 400 B + DN 100 F
Anschluss an Planung B 265n
Planfeststellungsgrenze (PFG)
3+365
R=16
R=8
R=
24
F
R=22
7.00
R79
3+280
0.50
2.25
1.75
3.75
3.25
2.00
3.25
3.75
1.75
2.25
0.50
B 265 / Luxemburger Straße
stadtauswärts
E
Planfeststellungsgrenze (PFG)
Anschluss an Bestand
Trogbauwerk
querende L 34 (Militärringstraße)
geplan
ter
Ve = 60 Ausbau
km/h
Linie 18
A
Vorgebirgsbahn (Linie 18)
A
Anschluss an Bestand
Planfeststellungsgrenze (PFG)
Unterführungsbauwerk
Linie 18
Linie 18
nach Militä
rr
Lind
enth ingstr
al
aß
e
Plan
gren feststellu
ze
(PFG ngsAnsch
luss
an Be )
stand
Beschreibung des Projektes
Wie geht es weiter?
Im Knotenpunkt Linie 18 / B 265 / L 34 treten schon heute
lange Rückstaus auf, die hauptsächlich durch die Sperrzeiten
bei Bahndurchfahrten hervorgerufen werden.
Mit dem vierstreifigen Ausbau der B 265 Ortsumgehung
Hürth-Hermülheim wird sich die Verkehrsbelastung noch
erhöhen und die Situation verschärfen. Daher sollen die
gesicherten Bahnübergänge entfernt und die Bahn unter der
Straße hergeführt werden.
Im Frühjahr 2016 wird für die Maßnahme ein Planfeststellungsverfahren eingeleitet, in dessen Rahmen die
Genehmigungsunterlagen zur öffentlichen Einsicht ausliegen
und die Träger öffentlicher Belange einbezogen werden.
Untersuchungen zu Lärm und Schadstoffen sowie ein
landschaftspflegerischer Begleitplan (LBP) werden ebenfalls
Bestandteil der Genehmigungsunterlagen sein.
/
Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,
L 34
Anschluss an Bestand
Planfeststellungsgrenze (PFG) Gleis
Grenze
km = KVB / HG
3.9+4
K
8
R78
R77
stadteinwärts
DN 400 B
3+255
geplanter Ausbau
Ve = 60 km/h
R76
R=20
40
R=
Planfeststellungsgrenze (PFG)
D
D
F
E
vor
h. We
g
B 265
nach Hürth-Hermülheim
die Häfen und Güterverkehr Köln AG (HGK) und der
Landesbetrieb Straßenbau (Straßen.NRW) planen die
Unterführung der Vorgebirgsbahn Linie 18 unter dem
Knotenpunkt B 265 (Luxemburger Straße) / L 34
(Militärringstraße) in Köln-Klettenberg.
Durch die Unterführung der Bahnlinie unter der Straße wird
die Verkehrssicherheit des Knotenpunktes deutlich
verbessert, da die gesicherten Bahnübergänge entfernt
werden. Zusätzlich kann die Verkehrsqualität für
Kraftfahrzeuge deutlich verbessert werden.
Um Sie vor der öffentlichen Auslegung der Planfeststellungsunterlagen zu informieren, möchten wir Ihnen in der
öffentlichen Bürgerinformationsveranstaltung am
25.01.2016 die Planung vorstellen, die im kommenden Jahr
im Rahmen der Planfeststellung öffentlich ausliegt.
Zusätzlich werden separate Rechtsabbiegespuren in allen
Knotenpunktsarmen angelegt, um den Verkehrsfluss zu
verbessern.
Das entstehende Trogbauwerk der Unterführung erhält im
Rahmen des Lärmschutzes eine hochabsorbierende Wandverkleidung.
Durch diese Maßnahmen wird nicht nur die Kreuzung übersichtlicher - Erhöhung der Sicherheit -, zusätzlich wird auch
der auch der Verkehrsfluss verbessert. Dies wird sich positiv
auf die Lärmauswirkungen des Kfz-Verkehrs und die Luftqualität auswirken.
Im Planfeststellungsverfahren haben Sie als Bürgerinnen und
Bürger die Möglichkeit, Ihre Anregungen und Bedenken einzubringen.
Durch den Planfeststellungsbeschluss der Bezirksregierung
Köln wird das verbindliche Baurecht für die Fortführung
geschaffen.
Gegen den Planfeststellungbeschluss besteht ein Klagerecht,
sofern Ihre Einwendungen nicht ausgeräumt werden können.
Im Anschluss an das Planfeststellungsverfahren wird der
detaillierte Bauentwurf für die Maßnahme erstellt.