Fragen zur Fachprüfung – Teil Arbeitsrecht (Stand: 23. September 20151) BEGRIFF UND EINTEILUNG DES ARBEITSRECHTS 1. Wann spricht man im kollektiven Arbeitsrecht von Berufsverfassung und wann von Betriebsverfassung? ARBEITSRECHT UND RECHTSORDNUNG 2. Wie sieht die verfassungsrechtliche Kompetenzverteilung im privaten Arbeitsrecht und im öffentlichen Dienst aus? 3. Was versteht man unter sozialen Grundrechten und finden sich solche in der österreichischen Bundesverfassung? 4. Wodurch unterscheidet sich das „Recht auf Arbeit“ vom „Recht auf Beschäftigung“? 5. Was versteht man unter „positiver“ und was unter „negativer“ Koalitionsfreiheit? 6. Was versteht man unter „Closed-Shop-Klauseln“? 7. Erläutern Sie die Rechtsgrundlagen der Koalitionsfreiheit in Österreich und der EU! Ist die Koalitionsfreiheit verfassungsrechtlich garantiert? 8. Erläutern Sie die Begriffe „Arbeitsvertragsstatut“, „Territorialitätsprinzip“ und „Eingriffsnormen“ im Zusammenhang mit dem Arbeitskollisionsrecht! 9. Erläutern Sie die Grundsätze der Rom-I-Verordnung! 10. Erläutern Sie das Prinzip der begrenzten Einzelermächtigung im europäischen Arbeitsrecht! 11. Erläutern Sie die Ansätze, Grundsätze und Rechtsgrundlagen für ein europäisches kollektives Arbeitsrecht! 12. Was regelt die Nachweis-Richtlinie der EU und durch welche Bestimmungen wurde sie in Österreich umgesetzt? RECHTSQUELLEN DES ARBEITSRECHTS 13. Wann spricht man von kollektivvertragsdispositivem Recht? Versuchen Sie ein entsprechendes Beispiel zu formulieren! 1 Neue Fragen sind „Rot“ markiert! 14. Erläutern Sie den Begriff der sog Zulassungsnormen! Wodurch unterscheiden sich Zulassungsnormen von Rechtsquellen dispositiven Rechts? 15. Erläutern Sie den Stufenbau der arbeitsrechtlichen Rechtsquellen! Beschreiben Sie in diesem Zusammenhang das Ordnungsprinzip und das Günstigkeitsprinzip! 16. Erläutern Sie die Begriffe „Einzelvergleich“, „Gesamtvergleich“ „Gruppenvergleich“ im Zusammenhang mit dem Günstigkeitsprinzip! und 17. Können einseitig zwingende Bestimmungen nur durch günstigere oder auch durch gleich günstige (anders ausgestaltet) nachgeordnete Regelungen ersetzt werden? 18. Was versteht man unter der sog Drucktheorie im Zusammenhang mit dem Verzicht auf arbeitsrechtliche Ansprüche? 19. Macht es für einen Arbeitgeber Sinn, bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses Lohnbefriedigungserklärungen bzw Abfindungsklauseln vom Arbeitnehmer unterschreiben zu lassen? 20. Was versteht man unter einem General- oder Spitzenkollektivvertrag? Wodurch unterscheidet er sich von einem normalen Kollektivvertrag in der Arbeitsverfassung? 21. Welche sozial- und wirtschaftspolitischen Funktionen kommen einem Kollektivvertrag zu? 22. Beschreiben Sie den Unterschied zwischen der Fiktionstheorie und der Rechtsnormentheorie im Hinblick auf die Wirkung von Kollektivverträgen! Findet man die Fiktionstheorie noch im Zusammenhang mit Normen der kollektiven Rechtsgestaltung? 23. Welche Auslegungsregeln kommen für Kollektivverträge zur Anwendung? Was könnte man unter authentischer Auslegung eines Kollektivvertrags verstehen? 24. In welcher Form muss ein Kollektivvertrag der Öffentlichkeit kundgetan werden, damit er rechtswirksam ist? Bedarf die Rechtswirksamkeit des Kollektivvertrages auch einer betrieblichen Kundmachung? 25. Wer ist in Österreich kollektivvertragsfähig? 26. Was versteht man unter einem Firmenkollektivvertrag bzw Firmentarifvertrag und gibt es solche in Österreich? 27. Erläutern Sie das sog Industrieverbandsprinzip bzw Industriegruppenprinzip im Kollektivvertragsrecht! 28. Stellen Sie sich vor, ein Arbeitgeber ist Mitglied einer freiwilligen Interessenvertretung, die einen Kollektivvertrag abschließt. Nach Abschluss des Kollektivvertrags erkennt der Arbeitgeber die Nachteile, die er durch die Kollektivvertragsangehörigkeit hat. Um der Kollektivvertragsangehörigkeit zu entgehen, tritt er wieder aus der Interessenvertretung aus. Gilt der Kollektivvertrag auch nach Austritt des Arbeitgebers für ihn? Wenn ja, warum? 29. Erläutern Sie die sog Außenseiterwirkung des Kollektivvertrags und den Zusammenhang zwischen Außenseiterwirkung und negativer Koalitionsfreiheit! 30. Welcher Kollektivvertrag gilt für einen Arbeitnehmer, wenn der Dienstgeber mehrfach kollektivvertragsangehörig ist und der Arbeitnehmer in einem sog Mischbetrieb arbeitet? 31. Welcher Kollektivvertrag gilt für einen Arbeitnehmer, wenn er in mehreren Betrieben eines Arbeitgebers arbeitet und in diesen Betrieben unterschiedliche Kollektivverträge zur Anwendung kommen? 32. Wie wäre folgender Fall zu lösen: Die Wirtschaftskammer schließt zuerst mit dem ÖGB und zwei Monate danach mit einer anderen freiwilligen Interessenvertretung einen Kollektivvertrag mit demselben fachlichen Geltungsbereich ab. Welcher Kollektivvertrag gilt für einen Arbeitnehmer dieser Branche, wenn der Arbeitnehmer weder Mitglied der Gewerkschaft noch Mitglied des zweiten freiwilligen Interessenverbandes ist? 33. Geht in einem sog Mischbetrieb, in dem ein Kollektivvertrag und eine Satzung (eines anderen Kollektivvertrags) kollidieren, stets der Kollektivvertrag vor? 34. Beispiel: Ein Betrieb besteht aus zwei selbständigen Betriebsabteilungen. Für eine Abteilung existiert ein entsprechender Kollektivvertrag, für die andere nicht. Gilt nun der Kollektivvertrag für den gesamten Betrieb oder nur für die eine Abteilung? 35. Beispiel: Ein Verein betreibt ein StudentInnenheim (90% des Umsatzes) und einen Hotelbetrieb (10% des Umsatzes) im Rahmen eines einheitlichen Wirtschaftskörpers. Für den Betrieb von Studentenheimen kommt kein Kollektivvertrag zur Anwendung, für den Betrieb eines Hotels gilt der KV für das Hotel- und Gastgewerbe. Kommt für alle Arbeitnehmer des Vereins ein Kollektivvertrag damit zur Anwendung oder nicht? 36. Wodurch unterscheidet sich der normative Teil des Kollektivvertrages vom obligatorischen Teil? 37. Wann spricht man von Abschlussnormen im Kollektivvertrag? 38. Erläutern Sie den Begriff der Inhaltsnormen im Kollektivvertrag! 39. Erläutern Sie die Wirkungsweise und rechtliche Zulässigkeit von Ist-Lohn-Klauseln! Wann spricht man von einer schlichten und wann von einer qualifizierten Ist-LohnKlausel? 40. Darf ein Kollektivvertrag hinsichtlich seiner Ansprüche zwischen Gewerkschaftsmitgliedern und Nichtgewerkschaftsmitgliedern unterscheiden? 41. Erläutern Sie den Begriff der Betriebsnormen im Kollektivvertrag! 42. Kann ein Kollektivvertrag oder eine Betriebsvereinbarung Ansprüche ehemaliger Arbeitnehmer/innen verändern, insbesondere kürzen? 43. Was versteht man unter betriebsverfassungsrechtlichen Normen im Zusammenhang mit kollektiver Rechtsgestaltung? Können betriebsverfassungsrechtliche Normen in Kollektiverträgen oder Betriebsvereinbarungen Eingang finden? 44. Was versteht man unter Institutionsnormen im Kollektivvertrag? 45. Erläutern Sie den Begriff „Zulassungsnormen“! 46. Wann kommt einem Kollektivvertrag und wann einer Betriebsvereinbarung sog Nachwirkung zu? 47. Was versteht man unter einer Satzung im kollektiven Arbeitsrecht? Welche Funktion hat die Satzung? 48. Was versteht man unter einem Mindestlohntarif? Welche Voraussetzung muss – im Gegensatz zur Satzung – beim Mindestlohntarif vorliegen? Nennen Sie eine typische Arbeitnehmergruppe, für die Mindestlohntarife zur Anwendung kommen! 49. Kann eine Betriebsvereinbarung beliebige Angelegenheiten regeln, wenn Betriebsrat und Betriebsinhaber/in sich darüber einigen? 50. Sind Betriebsvereinbarungen innerbetrieblich und überbetrieblich kundzumachen? Wenn ja, führt die mangelnde Kundmachung zur Rechtsunwirksamkeit der Betriebsvereinbarung? 51. Erläutern Sie das Wesen der notwendigen Betriebsvereinbarung! 52. Erläutern Sie das Wesen der notwendigen Betriebsvereinbarung mit Zwangschlichtung! 53. Erläutern Sie das Wesen der erzwingbaren Betriebsvereinbarung! 54. Erläutern Sie das Wesen der fakultativen Betriebsvereinbarung, insbesondere den Unterschied zur notwendigen Betriebsvereinbarung! 55. Um welche Art einer Betriebsvereinbarung Betriebsvereinbarung über die gleitende Arbeitszeit? handelt es sich bei einer 56. Warum handelt es sich in den Fällen des § 96 ArbVG um eine bloß bedingt notwendige Mitbestimmung? 57. Ändert sich in der Art der Mitbestimmung nach § 96a ArbVG Grundsätzliches, wenn über diese Angelegenheiten bereits ein Kollektivvertrag abgeschlossen wurde? 58. Warum sind erzwingbare Betriebsvereinbarungen bloß „bedingt“ erzwingbar? 59. Erläutern Sie im Zusammenhang mit dem Betriebsvereinbarungsrecht den Begriff des „Richtlinienvertrags“! 60. Worin liegt der Unterschied zwischen dem obligatorischen und dem normativen Teil einer Betriebsvereinbarung? 61. Erläutern Sie im Zusammenhang mit Betriebsvereinbarungen den Begriff der sog Betriebsnormen! 62. Können Betriebsvereinbarungen gekündigt werden? 63. Beschreiben Sie den Begriff und die Wirkungsweise „freier Betriebsvereinbarungen“! ARBEITSVERHÄLTNIS – ARBEITNEHMER – BETRIEB 64. Handelt es sich bei einem befristeten Arbeitsvertrag auf einem Tag um ein Dauerschuldverhältnis oder um ein Zielschuldverhältnis? 65. Stellen Sie sich vor, es kommt ein Rahmenvertrag über mögliche zukünftige Arbeitseinsätze zustande. Der Dienstgeber behält sich aber vor, einen konkreten Arbeitseinsatz anzubieten. Kommt auf diesen Rahmenvertrag Arbeitsrecht zur Anwendung? Wäre ein solcher Rahmenvertrag überhaupt zulässig? 66. Was sind die typischen Merkmale eines Arbeitsverhältnisses? 67. Wodurch unterscheidet sich der Arbeitsvertrag vom Werkvertrag? 68. Wann handelt es sich um eine Dienstwohnung und wann um eine Wohnung mit Mietvertrag unter Vereinbarung von Dienstleistungen als Gegenleistung? 69. Kann man mit einem Ehegatten ein Arbeitsverhältnis eingehen? Wenn ja, hat der Ehegatte Anspruch auf ein Entgelt? 70. Wer ist bei einer OG oder einer KG Arbeitgeber – die Gesellschafter/innen oder die Gesellschaft? 71. Wodurch unterscheidet sich der Arbeitnehmerbegriff des Arbeitsvertragsrechts vom Arbeitnehmerbegriff der Betriebsverfassung? 72. Welche Gesetze bilden die Grundlage für das Arbeitsrecht der Arbeiter/innen? 73. Wer ist Angestellter? Welche Kriterien charakterisieren den Angestelltenbegriff? 74. Handelt es sich bei einem Profifußballer um einen Angestellten? 75. Wann spricht man von einem Angestellten ex contractu bzw von einem Ehrenangestellten? 76. Inwiefern bilden die leitenden Angestellten eine Sondergruppe im Arbeitsrecht? 77. Was regelt das Hausbetreuungsgesetz und was das Dienstleistungsscheckgesetz? 78. Was regelt bzw für wen gilt der sog Überzeugungsschutz? 79. Erläutern Sie die Behaltepflicht von Lehrlingen, insb die Rechtsgrundlage und die inhaltliche Ausgestaltung? 80. Für welchen Personenkreis kommt das Behinderteneinstellungsgesetz zur Anwendung? 81. Was sind die Charakteristika der sog „arbeitnehmerähnlichen Person“? Was sind die Rechtsfolgen einer Zuordnung zum Kreis der arbeitnehmerähnlichen Personen? 82. Sind Heimarbeiter/innen Arbeitnehmer/innen? Unterliegen sie arbeitsrechtlichen Schutzbestimmungen? 83. Sind Vorstandsmitglieder einer arbeitnehmerähnliche Personen? Aktiengesellschaft Arbeitnehmer/innen oder 84. Sind die Geschäftsführer einer GmbH Arbeitnehmer? 85. Wann spricht man von einem mittelbaren Arbeitsverhältnis? 86. Wenn bei einem Gruppenarbeitsverhältnis ein Arbeitnehmer einen Entlassungsgrund setzt, kann dann der Dienstgeber die gesamte Gruppe entlassen? 87. Wann kommt es zu einem Feststellungsverfahren und wann zu Gleichstellungsverfahren im Zusammenhang mit einem Betrieb nach ArbVG? einem 88. Wodurch unterscheidet sich der Betriebs- vom Unternehmensbegriff? 89. Wodurch unterscheidet sich der Konzernbegriff nach § 110 ArbVG? gesellschaftsrechtliche Konzernbegriff vom BEGRÜNDUNG DES ARBEITSVERHÄLTNISSES 90. Wer darf in Österreich unentgeltliche Arbeitsvermittlung durchführen? Ist auch eine entgeltliche private Arbeitsvermittlung in Österreich zulässig? 91. Wo liegen die Grenzen des Fragerechts für den Arbeitgeber im Zusammenhang mit der Bewerbung eines Arbeitnehmers? 92. Erklären Sie den Begriff „Einstellungsdiskriminierung“? Welche arbeitsrechtlichen Normen sind diesbezüglich von Relevanz? 93. Muss ein Arbeitnehmer die Vorstellungskosten selbst bezahlen, wenn er vom Dienstgeber zu einem Bewerbungsgespräch eingeladen wird? 94. Besteht in Österreich eine Einstellungspflicht für bestimmte Arbeitnehmergruppen? Gibt es Alternativen für den Dienstgeber im Zusammenhang mit dieser Einstellungspflicht? 95. Worin besteht der Unterschied zwischen dem Arbeitsvertrag und dem Dienstzettel? 96. Bedarf die Beschäftigung von Ausländer/innen einer Genehmigung? 97. Wodurch unterscheidet sich eine Beschäftigungsbewilligung nach dem AuslBG von der „Rot-Weiß-Rot-Karte plus“? 98. Können eine kalendermäßige und eine objektiv bestimmbare Befristung miteinander kombiniert werden? 99. Wann spricht man von einem Kettendienstvertrag? Sind Kettenarbeitsverträge – zumindest für gewisse Arbeitnehmergruppen – zulässig? 100. Kann aus dem Mutterschutzgesetz ein Verbot befristeter Arbeitsverträge abgeleitet werden? 101. Können befristete Arbeitsverträge gekündigt werden? 102. Wodurch unterscheidet sich ein „Arbeitsvertrag auf Probe“ vom „Arbeitsvertrag zur Probe“? 103. Sind bedingte Arbeitsverträge zulässig? Erläutern Sie in diesem Zusammenhang insb den Begriff der Potestativbedingung und der reduziert unsicheren Bedingung! 104. Wann führt ein Verstoß gegen arbeitsrechtliche Bestimmungen zur relativen und wann zur absoluten Nichtigkeit? Wann spricht man überhaupt von relativer und absoluter Nichtigkeit? 105. Erörtern Sie die Konsequenzen einer rechtswidrigen Beschäftigung ausländischer Arbeitnehmer! 106. Kann ein Dienstgeber mit dem Arbeitnehmer einseitige Gestaltungsrechte (zB den Widerruf einer Leistung) vereinbaren? LEISTUNG DER ARBEIT 107. Muss ein Arbeitnehmer seine Dienstleistungen persönlich erbringen oder ist die Dienstleistungspflicht übertragbar? 108. Kann der Arbeitgeber (zB privater Haushalt) einen Arbeitnehmer (zB Hausgehilfe) anweisen, die arbeitsvertraglich bedungenen Tätigkeiten bei einem Dritten (zB Nachbarn) durchzuführen? 109. Kann mit dem Arbeitnehmer eine Mindestarbeitsleistung vereinbart werden? 110. Wonach richten sich der Inhalt und der Umfang der Arbeitspflicht des Arbeitnehmers? Welche Rechtsquellen kommen für eine Determinierung der Arbeitsleistung in Frage? 111. Hat ein Arbeitnehmer ein Recht auf Beschäftigung? 112. Wann spricht man von vertragsändernden und wann von direktorialen Versetzungen? Wirkt sich diese Unterscheidung auf den Versetzungsschutz aus? 113. Muss der Betriebsrat einer Versetzung zustimmen, wenn bereits der Arbeitnehmer der Versetzung zugestimmt hat? 114. Ist eine vorübergehende – unter Umständen auch länger als 13 Wochen dauernde – Versetzung mitbestimmungspflichtig? 115. Ist eine Versetzung mitbestimmungspflichtig, wenn die Versetzung zwar teilweise zu schlechteren, teilweise aber auch zu besseren Arbeitsbedingungen führt? 116. Ist die Rechtskontrolle durch das zuständige Arbeits- und Sozialgericht beim Versetzungsschutz nach § 101 ArbVG auch dann von Bedeutung, wenn in einem betriebsratspflichtigen Betrieb kein Betriebsrat eingerichtet wurde? TREUEPFLICHT DES ARBEITNEHMERS 117. Was ist unter Treuepflicht des Arbeitnehmers zu verstehen? Was sind typische Konkretisierungen der Treuepflicht im Arbeitsrecht? 118. Erläutern Sie die Treuepflichtklauseln! Problematik nachwirkender Treuepflichten in sog 119. Kann oder muss ein Arbeitnehmer strafrechtswidriges Verhalten des Arbeitgebers anzeigen? 120. Kann außerdienstliches Verhalten des Arbeitnehmers zu einer gerechtfertigten Entlassung des Arbeitnehmers führen? 121. Kann ein Arbeitnehmer Nebenbeschäftigungen in beliebigem Ausmaß und in beliebiger Form ausüben? Unterscheiden Sie hiebei zwischen Arbeiter- und Angestelltenrecht! 122. Wann spricht man von Konkurrenzverbot und wann von Konkurrenzklauseln? Welche Beschränkungen sieht das Gesetz für letztere vor? 123. Erläutern Sie die Bedeutung des § 1 UWG für konkurrenzierendes Verhalten des Arbeitnehmers nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses! RECHT AM ARBEITSERGEBNIS 124. Wann spricht man von einer „Diensterfindung“, wann von einer „freien Erfindung“ und wann von einer „frei gewordenen Diensterfindung“? 125. Welche rechtlichen Konsequenzen sind – für den Arbeitnehmer bzw für den Arbeitgeber – mit der Qualifikation als Diensterfindung verbunden? 126. Muss ein Arbeitnehmer freie Erfindungen, die für den Betrieb erhebliche Bedeutung besitzen, dem Arbeitgeber anbieten? 127. Gebührt für die Überlassung von Urheberrechten – vergleichbar mit dem Patentgesetz – eine angemessene Vergütung? ARBEITSENTGELT 128. Wann spricht man von „entgeltfernen Leistungen“? 129. Handelt es sich bei Aufwandsentschädigung? einer Schmutzzulage um Entgelt oder um eine 130. Welcher Anspruch ist gesetzlich besser abgesichert: Jener eines mitarbeitenden Ehegatten ohne Arbeitsverhältnis oder jener eines mitarbeitenden Ehegatten mit Arbeitsverhältnis zum Ehepartner? 131. Wann spricht man von „zweckverfehlenden Arbeitsleistungen“? 132. Kann in das kollektivvertragliche Mindestentgelt auch eine Dienstwohnung eingerechnet werden, die der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer zur Verfügung stellt? 133. Sind Trinkgelder im Gastgewerbe Entgelt? 134. Was versteht man unter dem sog Truck-System? 135. Sind bedingte Entgelte wie zB die Aufstiegsprämie eines Eishockeytrainers zulässig? 136. Was versteht man unter Anwesenheitsprämien? Können solche zulässigerweise vereinbart werden? 137. Hat ein Provisionsvertreter bei den sog Direktgeschäften Anspruch auf eine Provision? 138. Haben alle Arbeitnehmer in Österreich einen Anspruch auf Sonderzahlungen? 139. Beschreiben Sie das Anwartschafts- bzw das Stichtagsprinzip im Zusammenhang mit dem Anspruch auf Sonderzahlungen! 140. Sind Kollektivvertragsklauseln, wonach Arbeitnehmer, die vor Ablauf des Kalenderjahres aus dem Arbeitsverhältnis ausscheiden, die bereits erhaltene Sonderzahlung anteilsmäßig (entsprechend dem Rest des Kalenderjahres) zurückzuzahlen haben, zulässig? 141. Gebühren bei langen Krankenständen Sonderzahlungen auch nach Ende der Entgeltfortzahlungsfristen? 142. Welche Arten von Leistungszusagen Betriebspensionen unterschieden werden? können im Zusammenhang mit 143. Kann ein Arbeitgeber freiwillige Leistungen jederzeit einstellen? 144. Kann ein Arbeitnehmer auf abdingbare oder auf unabdingbare Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis verzichten? 145. Kann eine kollektivvertragliche oder arbeitsvertragliche Verfallsfrist die gesetzliche Verjährungsfrist für Entgeltansprüche verkürzen? 146. Kann ein Arbeitgeber irrtümlich geleistete Entgeltzahlungen vom Arbeitnehmer zurückfordern? 147. Wann verjährt ein bereicherungsrechtlicher Anspruch im Zusammenhang mit der irrtümlich geleisteten Zahlung von Entgelten? 148. Wodurch unterscheiden sich Ausbildungs- von Einschulungskosten? Sind beide Kostenkategorien vom Dienstgeber rückforderbar? 149. Welche Kriterien müssen vorliegen, damit von rückforderbaren Ausbildungskosten im Sinn des Gesetzes gesprochen werden kann? 150. In welchen gesetzlichen Fällen besteht – trotz schriftlicher Vereinbarung – keine Verpflichtung zur Rückerstattung von Ausbildungskosten? 151. Können „sonstige“ Aufwendungen – abgesehen von Ausbildungskosten – vom Arbeitgeber zurückgefordert werden, wenn dies vereinbart ist? 152. Zur Sicherung welcher Ansprüche kann zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer die Bestellung einer Kaution vereinbart werden? 153. Was versteht man unter Kautionsmittel? Können beliebige Kautionsmittel (zB Verpfändung des Eigenheimes) vereinbart werden? FÜRSORGEPFLICHT 154. Welche Ziele und Inhalte umfasst die Fürsorgepflicht des Arbeitsgebers? 155. Bildet die Fürsorgepflicht nur einfach das Gegenstück zur Treuepflicht? 156. Wann spricht man von vorvertraglichen und nachwirkenden Fürsorgepflichten? GLEICHBEHANDLUNG 157. Was versteht man unter dem arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz? 158. Was kann gegen Kollektivverträge und Betriebsvereinbarungen, die Arbeitnehmer oder Arbeitnehmergruppen ungleich behandeln, unternommen werden? 159. Liegt eine Ungleichbehandlung vor, wenn ein Arbeitgeber bei ein und demselben Sachverhalt zwei Arbeitnehmer entlässt, einen Arbeitnehmer hingegen aber nicht? Könnten die beiden entlassenen Arbeitnehmer dagegen vorgehen? 160. Welche Diskriminierungsverbote enthält das Gleichbehandlungsgesetz? 161. Wann spricht man unmittelbarer Diskriminierung und wann von mittelbarer Diskriminierung? Geben Sie ein Beispiel für einen Fall einer mittelbaren Diskriminierung! 162. Kann ein Kindergarten der evangelischen Kirche den Posten einer Kindergärtnerin bzw eines Kindergärtners nur für Personen ausschreiben, die der evangelischen Kirche angehören? 163. Wie steht der EuGH zu Frauenförderungsgeboten und Quotenregelungen im nationalen Recht? 164. Kann ein Kollektivvertrag für teilzeitbeschäftigte Arbeitnehmer einen niedrigeren Stundenlohn vorsehen als für vollzeitbeschäftigte Arbeitnehmer? ARBEITSZEIT 165. Was versteht man unter Normalarbeitszeit? Zählen die sog Wegzeiten zur Normalarbeitszeit? 166. Kann ein Arbeitgeber mit dem Arbeitnehmer vereinbaren, dass Ersterer die Lage der Arbeitszeit entsprechend den betrieblichen Erfordernissen beliebig verändern kann? 167. Wann spricht man von einer „anderen Verteilung“ der Normalarbeitszeit? Welche Vor- und Nachteile hat eine andere Verteilung der Normalarbeitszeit für Arbeitnehmer und Arbeitgeber? Nennen Sie ein Beispiel für eine andere Verteilung“ der Normalarbeitszeit! 168. Kann mit einem Arbeitnehmer mit einer Normalarbeitszeit von 40 Stunden pro Woche eine Viertagewoche vereinbart werden? Können in einem solchen Fall auch noch Überstunden verlangt werden? 169. Wann kommt es zu einer Abgeltung von Normalarbeitszeit mit einem Zuschlag? 170. Ist die Regelung von Teilzeitarbeit einer Betriebsvereinbarung zugänglich? 171. Was versteht man – in Gegensatz zu Überstundenarbeit – unter Mehrarbeit? 172. Kann Mehrarbeit durch Zeitausgleich im Verhältnis 1:1 ausgeglichen werden? 173. Wirkt sich eine Verkürzung der Normalarbeitszeit durch Kollektivvertrag und eine weitere Verkürzung der Arbeitszeit durch Betriebsvereinbarung (mehrfache Arbeitszeitverkürzung) auf den gesetzlichen Mehrarbeitszuschlag aus? 174. Welche Sonderformen der Teilzeitarbeit kennen Sie? 175. Erläutern Sie den Begriff der Überstunden! Ist es möglich, dass in einer Arbeitswoche Überstunden anfallen, obwohl die wöchentliche Normalarbeitszeit nicht überschritten wird? 176. Wie hoch ist die allgemeine Grenze für Überstunden pro Kalenderjahr in Österreich? 177. Wann ist ein Arbeitnehmer verpflichtet, Überstunden zu erbringen? 178. Kann der Arbeitgeber verlangen, dass anstelle eines Überstundenzuschlags der Arbeitnehmer Zeitausgleich nimmt? Können Normen der kollektiven Rechtsgestaltung auf die Konsumation von Zeitausgleich einwirken? 179. Kann ein Arbeitnehmer Zeitausgleich für angefallene Überstunden einseitig in Anspruch nehmen? 180. Kann anstelle der Einzelabgeltung von Überstunden eine Überstundenpauschale vereinbart werden? Welche Vor- und Nachteile hätte eine Überstundenpauschale für den Arbeitgeber bzw für den Arbeitnehmer? 181. Was versteht man unter Wochenruhe, Wochenendruhe und Ersatzruhe? 182. Gebührt für Feiertagsarbeit Ersatzruhe oder Entgelt? 183. Erläutern Sie die Begriffe Arbeitsbereitschaft und Bereitschaftsdienst! Differenziert das AZG zwischen diesen beiden Begriffen? 184. Erläutern Sie den Begriff der Rufbereitschaft! Handelt es sich hiebei um Arbeitszeit im Sinn des AZG? 185. Wann spricht man von Wohnungsbereitschaft? 186. Beurteilen Sie das Phänomen der Reisezeiten aus arbeitszeitrechtlicher und entgeltrechtlicher Sicht! 187. Wann spricht man von gleitender Arbeitszeit? Gleitzeitregelungen durch Weisung einführen? Kann der Arbeitgeber 188. Zu den Mindestinhalten für Gleitzeitvereinbarungen zählt dem AZG zufolge auch die Regelung der fiktiven Normalarbeitszeit. Was ist darunter zu verstehen? Worin liegt die Bedeutung der Festlegung der fiktiven Normalarbeitszeit? 189. Diskutieren Sie aus der Sicht des Arbeitgebers, ob es sinnvoll ist, dass ein großes oder kleines Zeitguthaben bei Gleitzeitvereinbarungen in die nächste Gleitzeitperiode übertragen werden kann! 190. Um welchen Typus von Betriebsvereinbarung handelt es sich bei einer Betriebsvereinbarung über die Regelung gleitender Arbeitszeit? 191. Erläutern Sie das sog Bedarf-Konsens-Prinzip im Zusammenhang mit der Arbeit auf Abruf! Beurteilen Sie die Zulässigkeit dieser Arbeitszeitformen! DIENSTVERHINDERUNGEN 192. Wann spricht man im Zusammenhang mit Dienstverhinderungen von neutraler Sphäre? Hat der Arbeitnehmer in diesen Fällen einen Anspruch auf Entgeltfortzahlung? 193. Erläutern Sie die Rechtsgrundlage für die Dienstverhinderungsgründen auf Seiten des Arbeitgebers! Entgeltfortzahlung bei 194. Kommt § 1155 ABGB sowohl auf die nachträgliche Unmöglichkeit der Leistungserbringung als auch auf den Annahmeverzug des Arbeitgebers zur Anwendung? 195. Erläutern Sie die sog Zurechnungstheorie bei den Verhinderungsgründen auf Seiten des Arbeitgebers und die Kritik daran! 196. Wenn ein Arbeitgeber wegen Schlechtwetters seine Arbeitnehmer nicht einsetzen kann, muss er ihnen das Entgelt weiterzahlen? 197. Hat ein Arbeitnehmer Anspruch auf Fortzahlung seines Entgelts, wenn er nicht beschäftigt werden kann, weil andere Arbeitnehmer den Betrieb durch Streikmaßnahmen lahmlegen? 198. Erläutern Sie die Anrechnungsregel nach § 1155 ABGB (Entgeltfortzahlung bei Dienstverhinderungen in der Sphäre des Arbeitgebers)! Beurteilen Sie diese Anrechnungsregel, wenn der Arbeitnehmer vom Dienstgeber grundlos suspendiert wird! 199. Erläutern Sie bei der Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall die strukturellen Unterschiede zwischen den Ansprüchen bei Arbeitern und Angestellten! 200. Erläutern Sie Arbeitnehmers! die Mitteilungs- und Nachweispflichten bei Krankheit des 201. Erläutern Sie das System der Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall bei Angestellten! Wie hoch sind insb die Ansprüche im Fall einer Wiedererkrankung? 202. Darf ein Arbeitnehmer während eines Krankenstandes sein Auto waschen? 203. Erläutern Sie die Entgeltfortzahlung bei den „anderen wichtigen, die Person des Arbeitnehmers betreffenden Gründen“! 204. Beurteilen Sie die Zulässigkeit einer kollektivvertraglichen Regelung, wonach ein Arbeitnehmer im Fall seiner Verehelichung Anspruch auf (nur) einen freien Tag unter Fortzahlung des Entgelts hat! 205. Kann ein Arbeitgeber während einer Dienstverhinderung („anderer wichtiger Grund in der Person des Arbeitnehmers“) kündigen? Beurteilen Sie die Entgeltfortzahlungsansprüche des Arbeitnehmers in diesem Fall! 206. Erläutern Sie die Fälle der Krankenpflegefreistellung und der Betreuungsfreistellung nach dem Urlaubsgesetz! 207. Würden Sie einen Anspruch auf Pflegefreistellung bejahen, wenn die Mutter bei ihrem Kind im „Eltern-Kind-Zimmer“ eines Krankenhauses bleiben will? 208. Erläutern Sie das Verhältnis zwischen dem Pflegefreistellungsanspruch nach § 16 Urlaubsgesetz und dem Anspruch auf Entgeltfortzahlung nach § 8 Abs 3 AngG (sonstige Dienstverhinderungen)! 209. Ein Arbeitnehmer wird bei einem Verkehrsunfall (in seiner Freizeit) verletzt und kann eine Woche lang seinen Dienst nicht verrichten. Muss der Arbeitgeber an den Verletzten trotz Verschulden des Dritten das Entgelt weiterzahlen? URLAUB/KARENZ 210. Wie hoch ist der Mindesturlaub in Österreich. Ist bei neuen Arbeitsverhältnissen eine Wartezeit einzuhalten und was versteht man unter Urlaubsjahr? 211. Kann ein Arbeitnehmer seinen Erholungsurlaub hinsichtlich Dauer und Beginn einseitig festlegen? 212. Kann der Kollektivvertrag oder die Betriebsvereinbarung einen Betriebsurlaub festlegen? 213. Kann der Dienstgeber in Absprache mit dem Betriebsrat eine Urlaubssperre verhängen? 214. Muss ein Arbeitnehmer seinen Resturlaub in der Kündigungsfrist verbrauchen? 215. Ist ein tageweiser Urlaubsverbrauch zulässig? 216. Kann der Urlaub verjähren oder verfallen? 217. Erläutern Sie den Unterschied (Urlaubszuschuss/ Urlaubsbeihilfe)! zwischen Urlaubsentgelt und Urlaubsgeld 218. Erläutern Sie die Konsequenzen einer Erkrankung während des Erholungsurlaubes! 219. Kann ein Arbeitnehmer vom Urlaub zurücktreten, wenn ein wichtiger Grund in der Person des Arbeitnehmers den Erholungszweck vereitelt? 220. Erläutern Sie den Anspruch auf die Urlaubsersatzleistung! Berücksichtigen Sie insb den Fall, dass ein Teil des Erholungsurlaubes bereits verbraucht wurde! 221. Erläutern Sie den Begriff des Aussetzungsvertrags! 222. Was wären die rechtlichen Konsequenzen, wenn ein Arbeitnehmer nach Beendigung seines Arbeitsverhältnisses trotz einer Wiedereinstellungsvereinbarung ein neues Dienstverhältnis mit einem anderen Arbeitgeber eingeht? 223. Was ist die sog Bildungskarenz bzw besteht ein Anspruch darauf? 224. Was ist die sog Pflegekarenz bzw besteht ein Anspruch darauf? AUFWANDSENTSCHÄDIGUNG 225. Was wird im Arbeitsrecht unter Aufwandsentschädigung verstanden? Welche Rechtsgrundlagen kommen dafür in Frage? SCHADEN UND HAFTUNG IM ARBEITSVERHÄLTNIS 226. Wann liegt eine entschuldbare Fehlleistung im Sinn des DHG vor und welche Auswirkung hat das Vorliegen einer entschuldbaren Fehlleistung auf die Haftung des Arbeitnehmers? 227. Unter welchen Voraussetzungen kommt es zu einer Mäßigung der Haftung des Arbeitnehmers nach dem DHG – Verschuldensgrade – Mäßigungskriterien? 228. Erläutern Sie die Problematik der Beweislastumkehr gem § 1298 ABGB und des Anscheinsbeweises im Zusammenhang mit der Mankohaftung des Arbeitnehmers? 229. Warum bzw unter welchen Voraussetzungen kann der Arbeitgeber für Schäden herangezogen werden, die der Arbeitnehmer verursacht? 230. Welche Bedeutung hat die Streitverkündung im Schadenersatzprozess nach DHG? 231. Wann verjähren bzw verfallen Schadenersatzansprüche nach dem DHG? 232. Fall: Ein Arbeitnehmer unternimmt mit seinem eigenen PKW eine Dienstfahrt. Er verschuldet einen Verkehrsunfall und versucht den Schaden an seinem eigenen Kraftfahrzeug gegenüber dem Dienstgeber geltend zu machen. Wird er Erfolg haben? 233. Kann die Haftung des Arbeitgebers für Sachschäden am Arbeitnehmereigentum gem § 1014 ABGB arbeitsvertraglich abgedungen werden? 234. Erläutern Sie das sog Dienstgeberhaftungsprivileg! Ist dadurch der Arbeitgeber bei grob fahrlässig herbeigeführten Arbeitsunfällen haftungsfrei gestellt? 235. Haftet ein Arbeitnehmer der Sozialversicherung gegenüber für jene Leistungen, die sie gewährt, wenn der Arbeitnehmer einen anderen Arbeitnehmer grob fahrlässig geschädigt hat? 236. Gehen Sie davon aus, dass ein Arbeitnehmer einen anderen grob fahrlässig verletzt. Aufgrund dieser Verletzung ist der Arbeitnehmer fünf Tage lang arbeitsunfähig und erhält vom Dienstgeber eine Entgeltfortzahlung. Kann der Arbeitgeber das fortgezahlte Entgelt vom schädigenden Arbeitnehmer zurückfordern? ARBEITNEHMER*INNENSCHUTZ 237. Umschreiben Sie die Ansatzpunkte für das Arbeitnehmerschutzrecht, unterscheiden Sie insb zwischen technischem Arbeitnehmerschutz und sog Verwendungsschutz! 238. Erläutern Sie den Nichtraucherschutz am Arbeitsplatz! 239. Erläutern Sie die Situation von Arbeitnehmern bei Bildschirmarbeit; wer trägt die Kosten einer Bildschirmarbeitsbrille – der Arbeitgeber und/oder die gesetzliche Sozialversicherung? 240. Wer ist für die Durchführung und Kontrolle des Arbeitnehmerschutzrechts zuständig? 241. Kann ein Arbeitgeber zB einem seiner 10 Abteilungsleiter die Verantwortung für den Arbeitnehmerschutz in seiner Abteilung übertragen? 242. Was sind Präventivfachkräfte (im Arbeitnehmerschutzrecht? 243. Gibt es in Österreich ein Nachtarbeitsverbot für Frauen? Erläutern Sie die historische Entwicklung und die rechtliche Problematik! 244. Muss eine Arbeitnehmerin dem Arbeitgeber ihre Schwangerschaft bekanntgeben? 245. Erläutern Sie absolutes und individuelles Beschäftigungsverbot von (werdenden) Müttern! 246. Hat eine (werdende) Mutter Anspruch auf ein Entgelt gegenüber dem Arbeitgeber während der Beschäftigungsbeschränkungen nach dem MSchG? 247. Erläutern Sie die unterschiedlichen Formen der (Eltern-)Karenz! BEENDIGUNG DES ARBEITSVERHÄLTNISSES 248. Kann ein Arbeitsverhältnis mittels SMS gekündigt werden? 249. Sind die Kündigungsfristen im Angestellten- und im Arbeiterrecht unterschiedlich ausgestaltet? Kann der Kollektivvertrag gesetzliche Kündigungsfristen verändern? 250. Hat ein Arbeitgeber im Fall einer Kündigung eines Arbeiters bzw eines Angestellten Kündigungstermine einzuhalten? 251. Erläutern Sie das sog Schadenersatzprinzip im Zusammenhang mit der rechtswidrigen Kündigung! 252. Erläutern Sie das sog Konversionsprinzip im Zusammenhang mit einer rechtswidrigen Kündigung! 253. Kann während des Erholungsurlaubes gekündigt werden? 254. Was versteht man unter Teilkündigung? Sind solche im Arbeitsverhältnis zulässig? 255. Sind Kündigungen bedingungsfeindlich? Gilt dies auch für Potestativbedingungen? 256. Wann wird in Lehre und Rechtspraxis von einer Änderungskündigung gesprochen? 257. Erläutern Sie das Vorverfahren beim allgemeinen Kündigungsschutz! 258. Beschreiben Sie die Kündigungsanfechtung wegen verpönter Motive! 259. Wann ist eine Kündigung sozial ungerechtfertigt? Setzt eine derartige Anfechtung ein bestimmtes Lebensalter, ein bestimmtes Ausmaß der Beschäftigung oder eine bestimmte Dauer der Betriebszugehörigkeit voraus? 260. Wann kann ein sog Sozialvergleich im Rahmen des allgemeinen Kündigungsschutzes beantragt werden? 261. Nennen Sie zwei ArbeitnehmerInnen! Fälle eines sog individuellen Kündigungsschutzes von 262. Welche Personengruppen genießen einen besonderen Kündigungsschutz? Worin liegt das Wesen des besonderen Kündigungsschutzes? 263. Erläutern Sie – ohne auf einzelne Kündigungsgründe einzugehen – das Prinzip des besonderen Kündigungsschutzes von Betriebsratsmitgliedern! 264. Gilt im Probemonat der besondere Kündigungsschutz für werdende Mütter? 265. Erläutern Sie das sog Kündigungsfrühwarnsystem! Sind hiebei auch Entlassungen und einvernehmliche Auflösungen zu berücksichtigen? 266. Kann eine frist- oder terminwidrige Kündigung immer auch nach § 105 ArbVG angefochten werden? 267. Worin liegt der Unterschied zwischen Entlassung und Kündigung? 268. Beschreiben Sie das Wesen des wichtigen Grundes im vorzeitigen Lösungsrecht! Welcher legistische Unterschied besteht zwischen Angestellten- und Arbeiterrecht bei der Aufzählung der Entlassungs- und Austrittsgründe? 269. Handelt es sich bei der Verwirkung des Entlassungsrechts um ein eigenes Rechtsinstitut? 270. Wodurch unterscheiden sich die Entlassungsgründe der Untreue und der Vertrauensunwürdigkeit nach Angestelltenrecht? 271. Erläutern Sie die Kündigungsentschädigung rechtswidrigen Entlassung! im Zusammenhang mit der 272. Wann kommt es zur sog Culpa-Kompensation bei der vorzeitigen Auflösung von Arbeitsverhältnissen? 273. Wodurch unterscheidet sich der allgemeine Entlassungsschutz vom allgemeinen Kündigungsschutz? 274. Beurteilen Sie folgenden Fall: Ein Arbeitnehmer wird entlassen. Unmittelbar im Anschluss an die Entlassung stellt sich heraus, dass die Entlassung ungerechtfertigt war. Eine Rücknahme der Entlassung kommt für den Arbeitgeber nicht in Frage. Wird der Arbeitnehmer jedenfalls obsiegen, wenn er die Entlassung nach § 106 ArbVG anficht? 275. Können Kündigungen und Entlassungen auch angefochten werden, wenn kein Betriebsrat eingerichtet wurde? 276. Beschreiben Sie den besonderen Entlassungsschutz von Betriebsratsmitgliedern! Wann kommt es in diesem Zusammenhang zu einer schwebend rechtswirksamen Entlassung? 277. Wann kann ein rechtswidrig entlassenes Betriebsratsmitglied eine sog „lange“ Kündigungsentschädigung und wann nur eine „kurze“ Kündigungsentschädigung geltend machen? 278. Kann ein begünstigt Behinderter im Fall einer rechtswidrigen Entlassung auf seinen Entlassungsschutz verzichten und eine Kündigungsentschädigung geltend machen? 279. Hat der Betriebsrat ein Mitwirkungsrecht bei der einvernehmlichen Auflösung des Arbeitsverhältnisses? 280. Welche Gründe in der Arbeitsrechtsordnung führen zu einem Erlöschen des Arbeitsverhältnisses? 281. Wie wirkt sich die Insolvenz des Arbeitgebers auf seine Stellung im Arbeitsverhältnis aus? 282. Erläutern Sie die strukturellen Unterschiede zwischen dem Abfertigungsrecht nach Angestelltengesetz bzw Arbeiterabfertigungsgesetz und der „Abfertigung Neu“! 283. In welchem Verhältnis stehen das Prinzip der Wahrheit und das Prinzip der wohlwollenden Formulierung zum Verbot nachteiliger Formulierungen von Dienstzeugnissen? 284. Was ist die sog Auflösungsabgabe? ARBEITSKRÄFTEÜBERLASSUNG 285. Erläutern Sie den Begriff der Arbeitskräfteüberlassung! Wann spricht man von einem echten und wann von einem unechten Leiharbeitsverhältnis? 286. Welches Entgelt steht einer überlassenen Arbeitskraft nach AÜG zu? Differenzieren Sie zwischen Betrieben, für die zwingend ein Kollektivvertrag zur Anwendung kommt, und Betrieben ohne Kollektivvertrag; differenzieren Sie weiters, ob nur das kollektivvertragliche Entgelt geleistet wird oder ob Überzahlungen insb im Beschäftigerbetrieb üblich sind! 287. Kommt im Fall von Überlassungen nach AÜG für Aufwandsentschädigungen der Kollektivvertrag des Überlassers oder der Kollektivvertrag des Beschäftigers zur Anwendung? 288. Welcher Betriebsrat ist in welcher Weise für überlassene Arbeitskräfte zuständig – der Betriebsrat im Überlasserbetrieb und/oder der Betriebsrat im Beschäftigerbetrieb? 289. Kann eine diskriminierende Beendigung der Beschäftigung beim Beschäftiger von einer überlassenen Arbeitskraft angefochten werden? BETRIEBSÜBERGANG 290. Der Eigentümer eines kleinen Gewerbeunternehmens stirbt. Das Unternehmen geht auf den Sohn des Gewerbeinhabers über. Gehen auch die Arbeitsverhältnisse auf den Erben über? Kann ein Arbeitnehmer dem Übergang seines Arbeitsverhältnisses widersprechen? 291. Erläutern Sie die Begriffe „Funktionsnachfolge“ und „Vertragsnachfolge“ im Zusammenhang mit der Judikatur des EuGH zum Betriebsübergang! 292. Erläutern Sie die Auswirkungen eines Betriebsübergangs auf die Arbeitsbedingungen, deren Rechtsgrundlage der Arbeitsvertrag ist! 293. Erläutern Sie die Auswirkungen eines Betriebsübergangs Arbeitsbedingungen, die auf einer Betriebsvereinbarung beruhen! auf jene 294. Erläutern Sie die Auswirkungen eines Betriebsübergangs Arbeitsbedingungen, deren Grundlage der Kollektivvertrag bildet! auf jene 295. Kann ein Arbeitnehmer dem Übergang seines Arbeitsverhältnisses im Fall eines Betriebsübergangs widersprechen? 296. Führt der Betriebsübergang zu einem Kündigungsschutz für die übergehenden Arbeitsverhältnisse? 297. Kann es trotz der Schutzmechanismen des AVRAG zu einer wesentlichen Verschlechterung der Arbeitsbedingungen im Zuge eines Betriebsübergangs kommen? 298. Wie ist ein Betriebsübergang im Rahmen eines Insolvenzverfahrens arbeitsrechtlich zu beurteilen? Kommt es zu einem Ex-lege-Übergang der Arbeitsverhältnisse? INSOLVENZ 299. Wozu dient der Insolvenz-Entgelt-Fonds? Aus welchen Mitteln wird dieser Fonds gespeist? 300. In welcher Relation steht das laufende Entgelt und die Kündigungsentschädigung zu den gesicherten Ansprüchen nach IESG? 301. Können Teile der Abfertigung nach IESG gesichert sein, obwohl kein Anspruch gegenüber dem Arbeitgeber besteht? ORGANISATION DER BELEGSCHAFT 302. Unter welchen Voraussetzungen ist in Österreich ein Betriebsrat zu wählen? 303. Warum spricht das ArbVG im Zusammenhang mit dem Betriebsrat von einem „Organ der Arbeitnehmerschaft“. Was lässt sich daraus für die Rechtsnatur des Betriebsrates ableiten? 304. Muss die Betriebsratswahl durch persönliche Stimmabgabe erfolgen? 305. Ist die Betriebsratswahl nach den Grundsätzen des Verhältniswahlrechts und/oder nach jenen des Mehrheitswahlrechts durchzuführen? 306. Wodurch unterscheidet sich das aktive Wahlrecht zum Betriebsrat vom passiven Wahlrecht? 307. Können Arbeiter in den Angestelltenbetriebsrat gewählt werden und umgekehrt? Kann ein Arbeitnehmer Mitglied des Arbeiter- als auch des Angestelltenbetriebsrats werden? 308. Beschreiben Sie die Ermittlung des Betriebsratswahlergebnisses nach dem System von d´Hondt! 309. Wann ist eine Betriebsratswahl anfechtbar und wann nichtig? 310. Was kann gegen eine nichtige bzw gegen eine anfechtbare Betriebsratswahl unternommen werden? Wer kann gegen die mangelhafte Wahl vorgehen? 311. Wirkt sich die Mangelhaftigkeit einer Betriebsratswahl auf die Rechtshandlungen aus, die der „Betriebsrat“ bis zur Geltendmachung der Anfechtbarkeit bzw der Nichtigkeit setzt? 312. Wann beginnt die Tätigkeitsdauer des Betriebsrates? Wie lange ist der Betriebsrat „im Amt“? 313. Wann kommt es organisationsrechtlich zu einem Betriebsausschuss? Kann der Betriebsausschuss eine Betriebsvereinbarung abschließen? 314. Wann ist ein Zentralbetriebsrat zu errichten? Wer ist bei der Zentralbetriebsratswahl aktiv und passiv wahlberechtigt? 315. Erläutern Sie den Begriff der „Europäischen Betriebsverfassung“ im ArbVG! Wurde der Begriff aus systematischer Sicht richtig gewählt? Handelt es sich um internationales bzw um EU-Recht? 316. Wann kommt es zu einem europäischen Betriebsrat kraft Vereinbarung und wann zu einem europäischen Betriebsrat kraft Gesetzes? 317. Erläutern Sie den „Vorrang der Arbeitnehmerbeteiligung durch vertragliche Einigung“ im Zusammenhang mit der Societas Europaea! 318. Erläutern Sie das „Vorher-Nachher-Prinzip“ im Zusammenhang mit der Societas Europaea! 319. Erläutern Sie das „Sitz-Staatsprinzip“ im Zusammenhang mit der Europäischen Gesellschaft! 320. Wie kommt ein Betriebsratsfonds zustande und welchen Zwecken dient der Fonds? 321. Was bedeuten die Prinzipien des freien Mandats und der Ehrenamtlichkeit bei der Ausübung von Betriebsratsagenden? 322. Kann ein Betriebsratsmitglied von einem Betrieb in einen anderen versetzt werden? BEFUGNISSE DER BELEGSCHAFT 323. Wann spricht man von Pflicht- und wann von Ermessensbefugnissen des Betriebsrates? Nennen Sie jeweils ein Beispiel! 324. Kann der Betriebsrat verlangen, dass ihm die Höhe der Gehälter von leitenden Angestellten bekanntgegeben werden? 325. Kann der Betriebsrat in die Personakten ehemaliger Arbeitnehmer Einsicht nehmen? Kann die Einsichtnahme von den ausgeschiedenen Arbeitnehmern verlangt werden? 326. Erläutern Sie das Verhältnis von Mitbestimmung des Betriebsrates Datenschutzrecht anhand des Einsichtsrechts des Betriebsrates in den Personalakt! und 327. In welchen Fällen muss es, in welchen Fällen kann es zu einer imparitätischen Mitentscheidung des Betriebsrates kommen? 328. Muss der Betriebsrat zustimmen, wenn der Betriebsinhaber ein Alkoholverbot im Betrieb erlassen will? 329. Wann spricht man von qualifizierten Fragebögen und inwiefern ist diese Qualifikation für die Mitbestimmung des Betriebsrates von Bedeutung? 330. Erläutern Sie das Verhältnis von Mitwirkung des Betriebsrates bei Personalfragebögen und dem Persönlichkeitsschutz des Arbeitnehmers! 331. Sind Betriebsvereinbarungen rechtsverbindlich? zu Personalfragebögen für Stellenwerber 332. Fall: Der Arbeitgeber verpflichtet sich im Arbeitsvertrag, für jedes studierende Kind eines Arbeitnehmers monatlich ein Kindergeld in der Höhe von € 30,-- zu bezahlen. Gleichzeitig verlangt der Arbeitgeber von den Arbeitnehmern, die dieses Kindergeld beanspruchen, die entsprechenden Daten der Kinder, insb an welcher Universität welches Studium vom Kind absolviert wird. Wäre eine solche Datenermittlung mitbestimmungspflichtig? 333. Ein Personalinformationssystem ermittelt und verarbeitet derart viele Daten der Arbeitnehmer, dass sich ein umfassendes Persönlichkeitsprofil des Arbeitnehmers erstellen lässt und damit gleichzeitig eine Kontrollmaßnahme im Sinn des § 96 ArbVG vorliegt. Welches Mitspracherecht des Betriebsrats ist zu beachten, § 96a ArbVG oder § 96 ArbVG? 334. Ist eine Mitarbeiterbeurteilung mitbestimmungspflichtig? bzw ein Mitarbeiterbeurteilungssystem 335. Erläutern Sie die Problematik von Telefonregistrieranlagen unter dem Aspekt der Mitbestimmung des Betriebsrates! 336. Fall: Einem Außendienstmitarbeiter wird vom Dienstgeber ein PKW zur Verfügung gestellt. In dem PKW ist ein GPS-System installiert, über welches der Arbeitgeber von 8.00 bis 18.00 Uhr jederzeit die Position des Arbeitnehmers bestimmen kann. Wäre ein solches System mitbestimmungspflichtig? 337. Wer kann in welcher Form gegen eine unzulässige Kontrolleinrichtung des Arbeitgebers Maßnahmen setzen? 338. Unter welchen betriebsverfassungsrechtlichen Voraussetzungen Betriebsinhaber eine Disziplinarmaßnahme verhängen? kann der 339. Was wären typische Disziplinarmaßnahmen im Sinn des § 102 ArbVG? Wären auch Geldstrafen denkbar? 340. Kann eine Disziplinarordnung eine Entlassung als Disziplinarmaßnahme vorsehen? 341. Kann durch Betriebsvereinbarung rechtsverbindlich die maßgebliche wirtschaftliche Bedeutung für den Betrieb und damit die Anwendung eines Kollektivvertrags abweichend von der wahren Sachlage festgelegt werden? 342. Sind Provisionen eines Außendienstmitarbeiters mitbestimmungspflichtig nach § 96 Abs 1 Z 4 ArbVG? 343. Unterliegt eine Umsatzbeteiligung der Mitbestimmungspflicht des Betriebsrates? 344. Erläutern Sie das Phänomen der „bedingt freiwilligen Mitbestimmung“ anhand der Entgeltfortzahlung für die Dauer von Belegschaftsversammlungen! 345. Bedarf die Auswahl einer betrieblichen Vorsorgekasse nach dem BMSVG einer notwendigen, einer notwendig erzwingbaren oder einer erzwingbaren Betriebsvereinbarung? 346. Eine Betriebsvereinbarung sieht für Dienstfahrten nicht die Gewährung des amtlichen Kilometergeldes sondern ein Kilometergeld in der Höhe von € 10,-- pro Kilometer vor. Welcher Typus von Betriebsvereinbarung liegt hiebei vor? 347. Fall: Der Arbeitsvertrag der Arbeitnehmer eines Betriebes sieht eine Normalarbeitszeit von 40 Stunden/Woche vor. Kann durch Betriebsvereinbarung die Arbeitszeit auf 38h verkürzt werden und mit der Betriebsvereinbarung damit auch eine Entgeltreduktion vorgesehen werden? 348. Kann durch Betriebsvereinbarung rechtsverbindlich für alle Arbeitnehmer ein Betriebsurlaub fixiert werden? 349. Welche Mitwirkungsrechte besitzt der Betriebsrat im Fall von Betriebsänderungen? 350. Erläutern Sie Sozialplänen“? den Begriff und die Zulässigkeit von „kompensatorischen 351. Wem kommt das formelle und wem das materielle Entsendungsrecht für Betriebsratsmitglieder in den Aufsichtsrat von Kapitalgesellschaften zu? 352. Haben Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat Anspruch auf eine Aufsichtsratstantieme gleich den Kapitaleignervertretern? 353. Erläutern Sie die Besonderheit der Mitwirkung im Aufsichtsrat im Konzern! 354. Worin liegt die Besonderheit der Mitwirkung im Aufsichtsrat bei der Konstruktion der GmbH und Co KG? VERBÄNDE IM ARBEITSLEBEN 355. Erläutern Sie die Bedeutung der österreichischen Sozialpartnerschaft für das Arbeitsrecht! 356. In welcher Rechtsform ist der ÖGB organisiert und in welchem Verhältnis steht der ÖGB zu den einzelnen Fachgewerkschaften! Gehen Sie hiebei auch auf die mögliche Kollektivvertragsfähigkeit der Fachgewerkschaften ein! 357. Erörtern Sie die Rechtsgrundlagen für die gesetzlichen Interessenvertretungen im Arbeitsrecht! Erklären Sie in diesem Zusammenhang die Begriffe Selbstverwaltungskörper und eigener bzw übertragener Wirkungsbereich! DER SOZIALE KONFLIKT 358. Erläutern Sie den verfassungsrechtlichen und den arbeitsrechtlichen Ordnungsrahmen für Streiks in Österreich! 359. Erläutern Sie die Begriffe gewerkschaftlicher Streik, wilder Streik und politischer Streik! 360. Besteht in Österreich ein Kampfverbot/Streikverbot im öffentlichen Dienst? Erläutern Sie hiezu auch die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte! 361. Besteht für die Dauer der Geltung eines Kollektivvertrags ein Streikverbot? 362. Erläutern Sie das Begriffspaar Einheits- und Trennungstheorie im Zusammenhang mit dem Arbeitskampfrecht! 363. Kann ein streikender Arbeitnehmer entlassen werden? 364. Besteht im Fall eines Teilstreiks ein Entgeltfortzahlungsanspruch für jene Arbeitnehmer, die nicht streiken? VERFAHREN UND BEHÖRDEN IM ARBEITSRECHT 365. Was versteht man unter „kollektiver betrieblicher Feststellungsklage“ im Arbeitsrecht? Unter welchen Voraussetzungen kann geklagt werden. Wer kann klagen? Besteht eine erweiterte Rechtskraftwirkung? 366. Wann spricht man von „überbetrieblicher kollektiver Klage“ im Arbeitsrecht? Wer kann die Klage einbringen? Wo ist die Klage einzubringen? Unter welchen Voraussetzungen ist eine derartige Klage möglich? 367. Gibt es eine erweiterte Rechtskraftwirkung, wenn der Betriebsrat eine Klage einbringt? Beachten Sie hiebei die Unterscheidung zwischen individualarbeitsrechtlichen und betriebsverfassungsrechtlichen Streitigkeiten! 368. Ist es zulässig, in Arbeitsverträgen Schiedsgerichtsklauseln aufzunehmen? 369. Kann ein Betriebsratsmitglied einen Arbeitnehmer oder eine Arbeitnehmerin beim Arbeits- und Sozialgericht vertreten, wenn der Arbeitnehmer unterkollektivvertraglich entlohnt wird? 370. Wann kommt eine vorzeitige Vollstreckbarkeit noch nicht rechtskräftiger Urteile in Arbeitsrechtssachen in Frage bzw was ist darunter zu verstehen? 371. Kann eine Belegschaftsversammlung vom Betriebsinhaber oder von einem einzelnen Arbeitnehmer geklagt werden? 372. Können in einem Arbeitsvertrag Schlichtungsklauseln Eingang finden? 373. Erläutern Sie die Schlichtungsfälle in der österreichischen Betriebsverfassung! 374. Welche Hauptfunktionen hat das Bundeseinigungsamt? Welche Rechtsmittel können gegen eine Entscheidung des Bundeseinigungsamtes erhoben werden? 375. Wo werden Schlichtungsstellen eingerichtet und wie setzen sie sich zusammen? 376. Welche Kompetenzen haben die sog Schlichtungsstellen im Arbeitsrecht? Welche Rechtsmittel sind gegen eine Entscheidung der Schlichtungsstelle zulässig?
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