Verordnung zum Feuerwehrreglement

Einwohnergemeinde
Lauterbrunnen
Organisations-Handbuch
Sicherheitswesen
Verordnung zum Feuerwehrreglement
Rechtliche Grundlage
Organisation der
Feuerwehren
Gestützt auf das Feuerwehrreglement erlässt der Gemeinderat die folgende Verordnung:
Art. 1
Gemäss Art. 22 lit. b sind die Feuerwehren wie folgt organisiert:
Organigramm
Siehe dazu das Organigramm der Einwohnergemeinde Lauterbrunnen.
(Dokument Nr. 02040 Organigramm.doc K:\00 Organisations-Handbuch
(OHB)\02 OHB Leitung Verwaltung)
Art. 2
Gemäss Art. 22 lit. b werden folgende Anforderungen an den Ausbildungsstand festgelegt:
Einsatzleiterkurs 2
Einsatzleiterkurs 3
Kommandantenkurs
X
Hauptmann
X
X
X
X
X
Vize Kommandant
Oberleutnant
X
X
X
X
(x)
Offizier / Einsatzleiter
Leutnant
X
X
X
Fourier
Fourier
X
Materialwart
Wachtmeister
X
Fahrzeugwart
Wachtmeister
X
Gruppenführer
Korporal
X
Soldat
Soldat
X
Kommandant
Gemeindehaus Adler  3822 Lauterbrunnen
Tel 033 856 50 50  Fax 033 856 50 51
www.lauterbrunnen.ch
Fachdienstkurs
X
Fahrerkurs
X
Gruppenführerkurs
X
Maschinenkurs
X
Grad
Major
Atemschutzkurs
X
Funktion
Oberkommandant
Basiskurs
Einsatzleiterkurs 1
Ausbildung
Fourierkurs
Ausbildung
X
X
X
X
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Verordnung zum Feuerwehrreglement ab 01.01.2016.doc / 23.12.2015 / Gra
Einwohnergemeinde
Lauterbrunnen
Gemeindehaus Adler  3822 Lauterbrunnen
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S
M
V
V
V
S
S
S
M
Gruppenführer
V
Fourier
S
Fahrzeugwart
V
Materialwart
S
S
C Atemschutz
V
V
V
Einsatzleiter
Vize-Kommandant
Oberkommandant
Kommandant
Führung
Kontrollieren der Bezirksfeuerwehren
Vorschlag für Kdt und Vize Kdt
E3.
Führen der Bezirksfeuerwehren
Vorsitz Bezirksfeuerwehrkommission
Verbindung zum GFO sicherstellen
Vertretung nach Aussen / Öffentlichkeitsarbeit (Bezirksfeuerwehr)
Vertretung nach Aussen / Öffentlichkeitsarbeit (der Feuerwehr)
Berichtwesen (Bezirksfeuerwehr)
Berichtwesen (der Feuerwehr)
Rekrutierung
Ausbildung/Jahresprogr./Übungsbetrieb
Kurswesen
Teilnahme bei Abnahme von Anlagen
und Löscheinrichtungen
Erstellen der Einsatzplanung
Alarmwesen (Konzept und Betrieb)
Instruktionen (extern) nach Bedarf
Kaderplanung erstellen
Kaderplanung überprüfen
Rekrutierung der nötigen Fahrzeuge
Entscheid über den Umfang einer
Nachbarhilfe
Auf dem Brand- oder Schadenplatz:
- Alleiniges Kommando
- Koordination mit weiteren Einsatzkräften und Behörden
- Entscheid über den Einsatz des Helikopters
Bestimmen der Föhnwache
Überwachung des Föhnwachtdienstes
gemäss Föhnwachtreglement
Bezirksfeuerwehrkommission
Aufgabe
Feuerwehrkommission
Verantwortung
Entscheid
Stellvertretung
Mithilfe
Kontrolle
Ausführen
Antrag
Sicherheitskommission
V =
E =
S =
M =
K =
A =
An =
Art. 3
Gemäss Art. 22 lit. b werden folgende Zuständigkeiten/Aufgaben festgelegt:
Gemeinderat
Zuständigkeiten/Aufgaben
Organisations-Handbuch
Sicherheitswesen
V
E
2.
E
1.
V
V
V
E
M
M M
E
E
V
V M
V
V
V
V
S
M
S
S
E
S
V
V
S M
S M
E
S M
V
S
S
V
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Verordnung zum Feuerwehrreglement ab 01.01.2016.doc / 23.12.2015 / Gra
Einwohnergemeinde
Lauterbrunnen
Corpsmaterial
Verwaltung, Überwachung und Instandhaltung
Abgabe und Rücknahme von Material
Prüfung der pers. Ausrüstung
Prüfung des Korpsmaterials
Reparaturen bis 200 Franken
Reparaturen grösser 200 Franken
Kontrollläufe FZ/Maschinen
Prüfung AS-Geräte
Prüfung der Geräte nach SFV
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Tel 033 856 50 50  Fax 033 856 50 51
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E
Verwaltung
Gruppenführer
Fourier
Fahrzeugwart
Materialwart
C Atemschutz
Einsatzleiter
Vize-Kommandant
Kommandant
Oberkommandant
Bezirksfeuerwehrkommission
Feuerwehrkommission
Sicherheitskommission
Aufgabe
Administration/Finanzen
Budgetwesen
Einhalten der Budgetvorgaben
Rechnungsführung
Zahlungsverkehr
Jahresrechnung
Versicherungswesen
Rechnungen kontrollieren
Rechnungen visieren
Rechnungen zur Zahlung anweisen
Entscheid über Bussen/Verfügungen
Bussenrechnungen erstellen
Bussen in Rechnung stellen
Soldabrechnungen erstellen
Soldauszahlung
Rechnungen erstellen
Fakturierung
Inkassowesen
Meldewesen an Feu Inspektor
Mannschaftsliste, Mutationsstelle
Einladungen und Aufgebote
Subventionsmanagement
Auswertungen und Statistik
Beschluss über Einsprachen
Ressortleitung
Verantwortung
Entscheid
Stellvertretung
Mithilfe
Kontrolle
Ausführen
Antrag
Gemeinderat
V =
E =
S =
M =
K =
A =
An =
Organisations-Handbuch
Sicherheitswesen
V M M M
K
V
A
A
A
V
K
A
A
A
A
A
E
K
M
V
A
K
V
E
V
A
A
A
E
V M
K V
K
V
V M
An
M
V
M
K
V
V
V
V
E
K
K
K
S M
S M
M
E
M
M
V
V
V
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Einwohnergemeinde
Lauterbrunnen
Gemeindehaus Adler  3822 Lauterbrunnen
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E
K
K
K
M V
M V
E
M
M V
M A
V
K
K
K
M V
V
V
Verwaltung
Gruppenführer
Fourier
Fahrzeugwart
Materialwart
C Atemschutz
Einsatzleiter
Vize-Kommandant
Kommandant
K
K
M V
Atemschutz
Retablierung und Prüfung der ASGeräte
Revision der Atemschutzgeräte
Sicherstellung der sanitarischen Auflagen
Alarmierung und Pikett
Verwaltung der Alarmierungsmittel
Mutationsstelle für die Alarmierung
Unterhalt der Funkanlagen und Alarmierungsmittel
Piketteinteilung EL und Mannschaft
Probealarmeinteilung
Durchführen von Probealarmen
Oberkommandant
Bezirksfeuerwehrkommission
Feuerwehrkommission
Aufgabe
Fahrzeuge
Einsatzbereitschaft
Inventarführung
Reparaturen bis 500 Franken
Reparaturen grösser 500 Franken
Fahrzeugbetankung
Kontrollfahrten
Überwachung der Service- und Abgaswartungen
Schneekettenmontage
Fahrerausbildung
Amtliche Prüfungen der Fahrzeuge
und Anhänger
Fahrzeugreinigung
Sicherheitskommission
Verantwortung
Entscheid
Stellvertretung
Mithilfe
Kontrolle
Ausführen
Antrag
Gemeinderat
V =
E =
S =
M =
K =
A =
An =
Organisations-Handbuch
Sicherheitswesen
E
K
V M
K
K
V M
V
K
V
K
V
V
V
V M M
A
V
A
A
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Verordnung zum Feuerwehrreglement ab 01.01.2016.doc / 23.12.2015 / Gra
Einwohnergemeinde
Lauterbrunnen
Diverses
Sicherheitsdispositiv bei Anlässen
Schlüsselrohrdienste
Freilegen von Hydranten im Winter
E
V
V
M
V
Arzt
Verwaltung
Gruppenführer
Fourier
Fahrzeugwart
Materialwart
C Atemschutz
Einsatzleiter
Vize-Kommandant
Kommandant
Oberkommandant
Bezirksfeuerwehrkommission
Feuerwehrkommission
Aufgabe
Sanitätsdienst
Aufgebot des Samaritervereins/Arzt
Verbindung zum Samariterverein
Verbindung zur Air Glaciers/REGA
Verbindung zum Spital
Ausbildung der Feuerwehr im SanDienst
Sicherheitskommission
Verantwortung
Entscheid
Stellvertretung
Mithilfe
Kontrolle
Ausführen
Antrag
Gemeinderat
V =
E =
S =
M =
K =
A =
An =
Organisations-Handbuch
Sicherheitswesen
V
M
V
V
V
Betriebsfeuerwehr Jungfraubahn 1)
Betriebsfeuerwehr
Jungfraubahn
Art. 4
Gestützt auf Art. 19 Feuerschutz- und Feuerwehrgesetz (FFG) in Verbindung mit Art. 15 des Feuerwehrreglements der Gemeinde Lauterbrunnen, werden die Jungfraubahnen verpflichtet, eine Betriebsfeuerwehr zu betreiben.
1
2
Die Betriebsfeuerwehr Jungfraubahn verfügt während dem fahrplanmässigen Betrieb (zurzeit täglich von 08.00 Uhr bis 18.30 Uhr) über genügend Personal, um den Auftrag der Feuerwehr wahrnehmen zu können. In der restlichen Zeit ist die Betriebsfeuerwehr Jungfraubahn von
Ereignisbeginn an auf die Nachbarhilfe der Talfeuerwehren angewiesen.
3
1)
Die Betriebsfeuerwehr Jungfraubahn ist in jedem Fall zuständig.
GR-Beschluss vom 14.12.2015
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Tel 033 856 50 50  Fax 033 856 50 51
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Verordnung zum Feuerwehrreglement ab 01.01.2016.doc / 23.12.2015 / Gra
Einwohnergemeinde
Lauterbrunnen
a) Einsatzperimeter
Organisations-Handbuch
Sicherheitswesen
Art. 5
Der Einsatzperimeter erstreckt sich auf das Bahnareal mit den zum Eisenbahnbetrieb gehörenden Gebäuden und Anlagen der Jungfraubahn
inklusive Jungfraujoch (inklusive Gebäude und Anlagen auf dem Gebiet
der Gemeinde Fieschertal VS) und auf den gesamten Bahnhof Kleine
Scheidegg mit all seinen Betriebsgebäuden.
Art. 6
b) Zuständigkeit / Un- 1 Die Jungfraubahn und Wengernalpbahn liegen teils auf dem Hoheitsterstellung
gebiet der Einwohnergemeinde Grindelwald sowie auf dem Hoheitsgebiet der Einwohnergemeinde Lauterbrunnen. Weiter liegt die Bergstation
Jungfraujoch auf dem Hoheitsgebiet der Gemeinde Fieschertal VS. Somit sind drei Gemeinden (zwei Kantone) für die Aufsicht über die Betriebsfeuerwehr zuständig.
2
Um die Zuständigkeitsregelung zwischen den Gemeinden möglichst
einfach gestalten zu können, hat die Einwohnergemeinde Grindelwald ihre Zuständigkeit über die Aufsicht der Betriebsfeuerwehr Jungfraubahn
an die Einwohnergemeinde Lauterbrunnen übertragen. Diese Übertragung beinhaltet ebenfalls die im Vertrag (datiert vom 21. April 1993) mit
der Gemeinde Fieschertal VS definierten Regelungen und Zuständigkeitsbereiche.
3
Die Betriebsfeuerwehr Jungfraubahn untersteht somit der alleinigen
Aufsicht durch die Gemeinde Lauterbrunnen.
c) Organisation
Art. 7
Für die Betriebsfeuerwehr Jungfraubahn ist im Einvernehmen mit dem
Feuerwehrinspektor ein Organisationsreglement aufzustellen. Massgebend sind die Bestimmungen des Feuerschutz- und Feuerwehrgesetzes
(FFG) und der Feuerschutz- und Feuerwehrverordnung.
1
2
Die Betriebsfeuerwehr Jungfraubahn sorgt dafür, dass die Gemeinde
Lauterbrunnen stets über ein aktuelles Exemplar des Organisationsreglements verfügt.
d) Ausrüstung und
Material
Die Betriebsfeuerwehr Jungfraubahn übernimmt unter Kostenfolge die
vorhandene persönliche Ausrüstung und das gesamte Material des Gemeindeverbands Feuerwehr Kleine Scheidegg.
e) Dienstpflicht
Art. 8
Angehörige der Betriebsfeuerwehr Jungfraubahn sind von der Dienstpflicht in den Gemeinden Lauterbrunnen und Grindelwald befreit.
f) Finanzielles
Art. 9
1
Die Kosten für den Betrieb inklusive aller nötigen Investitionen gehen
vollumfänglich zu Lasten der Jungfraubahn.
2
Die Jungfraubahn hat Anrecht auf die gesamte Entschädigung, welche
die Gemeinde Fieschertal VS für den Feuerschutz auf dem Gemeindegebiet Fieschertal leistet.
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Verordnung zum Feuerwehrreglement ab 01.01.2016.doc / 23.12.2015 / Gra
Einwohnergemeinde
Lauterbrunnen
Inkrafttreten
Organisations-Handbuch
Sicherheitswesen
Diese Verordnung tritt auf den 1. Januar 2012 in Kraft.
Der Gemeinderat von Lauterbrunnen hat diese Verordnung am 2. Mai 2011 (unter Vorbehalt der
Genehmigung des Reglements durch die Gemeindeversammlung) beschlossen.
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Der Präsident:
Der Gemeindeschreiber:
sig. P. Wälchli
sig. T. Graf
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Einwohnergemeinde
Lauterbrunnen
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Sicherheitswesen
Änderungen
14.12.2015
V
Gemeinderatsbeschluss vom 14.12.2015, Erweiterung mit Art. 4 bis 8 (Betriebsfeuerwehr Jungfraubahn). In Kraft per 01.01.2016.
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