Einwohnergemeinde Lauterbrunnen Organisations-Handbuch Sicherheitswesen Verordnung zum Feuerwehrreglement Rechtliche Grundlage Organisation der Feuerwehren Gestützt auf das Feuerwehrreglement erlässt der Gemeinderat die folgende Verordnung: Art. 1 Gemäss Art. 22 lit. b sind die Feuerwehren wie folgt organisiert: Organigramm Siehe dazu das Organigramm der Einwohnergemeinde Lauterbrunnen. (Dokument Nr. 02040 Organigramm.doc K:\00 Organisations-Handbuch (OHB)\02 OHB Leitung Verwaltung) Art. 2 Gemäss Art. 22 lit. b werden folgende Anforderungen an den Ausbildungsstand festgelegt: Einsatzleiterkurs 2 Einsatzleiterkurs 3 Kommandantenkurs X Hauptmann X X X X X Vize Kommandant Oberleutnant X X X X (x) Offizier / Einsatzleiter Leutnant X X X Fourier Fourier X Materialwart Wachtmeister X Fahrzeugwart Wachtmeister X Gruppenführer Korporal X Soldat Soldat X Kommandant Gemeindehaus Adler 3822 Lauterbrunnen Tel 033 856 50 50 Fax 033 856 50 51 www.lauterbrunnen.ch Fachdienstkurs X Fahrerkurs X Gruppenführerkurs X Maschinenkurs X Grad Major Atemschutzkurs X Funktion Oberkommandant Basiskurs Einsatzleiterkurs 1 Ausbildung Fourierkurs Ausbildung X X X X Seite 1 von 8 871.11 Verordnung zum Feuerwehrreglement ab 01.01.2016.doc / 23.12.2015 / Gra Einwohnergemeinde Lauterbrunnen Gemeindehaus Adler 3822 Lauterbrunnen Tel 033 856 50 50 Fax 033 856 50 51 www.lauterbrunnen.ch S M V V V S S S M Gruppenführer V Fourier S Fahrzeugwart V Materialwart S S C Atemschutz V V V Einsatzleiter Vize-Kommandant Oberkommandant Kommandant Führung Kontrollieren der Bezirksfeuerwehren Vorschlag für Kdt und Vize Kdt E3. Führen der Bezirksfeuerwehren Vorsitz Bezirksfeuerwehrkommission Verbindung zum GFO sicherstellen Vertretung nach Aussen / Öffentlichkeitsarbeit (Bezirksfeuerwehr) Vertretung nach Aussen / Öffentlichkeitsarbeit (der Feuerwehr) Berichtwesen (Bezirksfeuerwehr) Berichtwesen (der Feuerwehr) Rekrutierung Ausbildung/Jahresprogr./Übungsbetrieb Kurswesen Teilnahme bei Abnahme von Anlagen und Löscheinrichtungen Erstellen der Einsatzplanung Alarmwesen (Konzept und Betrieb) Instruktionen (extern) nach Bedarf Kaderplanung erstellen Kaderplanung überprüfen Rekrutierung der nötigen Fahrzeuge Entscheid über den Umfang einer Nachbarhilfe Auf dem Brand- oder Schadenplatz: - Alleiniges Kommando - Koordination mit weiteren Einsatzkräften und Behörden - Entscheid über den Einsatz des Helikopters Bestimmen der Föhnwache Überwachung des Föhnwachtdienstes gemäss Föhnwachtreglement Bezirksfeuerwehrkommission Aufgabe Feuerwehrkommission Verantwortung Entscheid Stellvertretung Mithilfe Kontrolle Ausführen Antrag Sicherheitskommission V = E = S = M = K = A = An = Art. 3 Gemäss Art. 22 lit. b werden folgende Zuständigkeiten/Aufgaben festgelegt: Gemeinderat Zuständigkeiten/Aufgaben Organisations-Handbuch Sicherheitswesen V E 2. E 1. V V V E M M M E E V V M V V V V S M S S E S V V S M S M E S M V S S V Seite 2 von 8 871.11 Verordnung zum Feuerwehrreglement ab 01.01.2016.doc / 23.12.2015 / Gra Einwohnergemeinde Lauterbrunnen Corpsmaterial Verwaltung, Überwachung und Instandhaltung Abgabe und Rücknahme von Material Prüfung der pers. Ausrüstung Prüfung des Korpsmaterials Reparaturen bis 200 Franken Reparaturen grösser 200 Franken Kontrollläufe FZ/Maschinen Prüfung AS-Geräte Prüfung der Geräte nach SFV Gemeindehaus Adler 3822 Lauterbrunnen Tel 033 856 50 50 Fax 033 856 50 51 www.lauterbrunnen.ch E Verwaltung Gruppenführer Fourier Fahrzeugwart Materialwart C Atemschutz Einsatzleiter Vize-Kommandant Kommandant Oberkommandant Bezirksfeuerwehrkommission Feuerwehrkommission Sicherheitskommission Aufgabe Administration/Finanzen Budgetwesen Einhalten der Budgetvorgaben Rechnungsführung Zahlungsverkehr Jahresrechnung Versicherungswesen Rechnungen kontrollieren Rechnungen visieren Rechnungen zur Zahlung anweisen Entscheid über Bussen/Verfügungen Bussenrechnungen erstellen Bussen in Rechnung stellen Soldabrechnungen erstellen Soldauszahlung Rechnungen erstellen Fakturierung Inkassowesen Meldewesen an Feu Inspektor Mannschaftsliste, Mutationsstelle Einladungen und Aufgebote Subventionsmanagement Auswertungen und Statistik Beschluss über Einsprachen Ressortleitung Verantwortung Entscheid Stellvertretung Mithilfe Kontrolle Ausführen Antrag Gemeinderat V = E = S = M = K = A = An = Organisations-Handbuch Sicherheitswesen V M M M K V A A A V K A A A A A E K M V A K V E V A A A E V M K V K V V M An M V M K V V V V E K K K S M S M M E M M V V V Seite 3 von 8 871.11 Verordnung zum Feuerwehrreglement ab 01.01.2016.doc / 23.12.2015 / Gra Einwohnergemeinde Lauterbrunnen Gemeindehaus Adler 3822 Lauterbrunnen Tel 033 856 50 50 Fax 033 856 50 51 www.lauterbrunnen.ch E K K K M V M V E M M V M A V K K K M V V V Verwaltung Gruppenführer Fourier Fahrzeugwart Materialwart C Atemschutz Einsatzleiter Vize-Kommandant Kommandant K K M V Atemschutz Retablierung und Prüfung der ASGeräte Revision der Atemschutzgeräte Sicherstellung der sanitarischen Auflagen Alarmierung und Pikett Verwaltung der Alarmierungsmittel Mutationsstelle für die Alarmierung Unterhalt der Funkanlagen und Alarmierungsmittel Piketteinteilung EL und Mannschaft Probealarmeinteilung Durchführen von Probealarmen Oberkommandant Bezirksfeuerwehrkommission Feuerwehrkommission Aufgabe Fahrzeuge Einsatzbereitschaft Inventarführung Reparaturen bis 500 Franken Reparaturen grösser 500 Franken Fahrzeugbetankung Kontrollfahrten Überwachung der Service- und Abgaswartungen Schneekettenmontage Fahrerausbildung Amtliche Prüfungen der Fahrzeuge und Anhänger Fahrzeugreinigung Sicherheitskommission Verantwortung Entscheid Stellvertretung Mithilfe Kontrolle Ausführen Antrag Gemeinderat V = E = S = M = K = A = An = Organisations-Handbuch Sicherheitswesen E K V M K K V M V K V K V V V V M M A V A A Seite 4 von 8 871.11 Verordnung zum Feuerwehrreglement ab 01.01.2016.doc / 23.12.2015 / Gra Einwohnergemeinde Lauterbrunnen Diverses Sicherheitsdispositiv bei Anlässen Schlüsselrohrdienste Freilegen von Hydranten im Winter E V V M V Arzt Verwaltung Gruppenführer Fourier Fahrzeugwart Materialwart C Atemschutz Einsatzleiter Vize-Kommandant Kommandant Oberkommandant Bezirksfeuerwehrkommission Feuerwehrkommission Aufgabe Sanitätsdienst Aufgebot des Samaritervereins/Arzt Verbindung zum Samariterverein Verbindung zur Air Glaciers/REGA Verbindung zum Spital Ausbildung der Feuerwehr im SanDienst Sicherheitskommission Verantwortung Entscheid Stellvertretung Mithilfe Kontrolle Ausführen Antrag Gemeinderat V = E = S = M = K = A = An = Organisations-Handbuch Sicherheitswesen V M V V V Betriebsfeuerwehr Jungfraubahn 1) Betriebsfeuerwehr Jungfraubahn Art. 4 Gestützt auf Art. 19 Feuerschutz- und Feuerwehrgesetz (FFG) in Verbindung mit Art. 15 des Feuerwehrreglements der Gemeinde Lauterbrunnen, werden die Jungfraubahnen verpflichtet, eine Betriebsfeuerwehr zu betreiben. 1 2 Die Betriebsfeuerwehr Jungfraubahn verfügt während dem fahrplanmässigen Betrieb (zurzeit täglich von 08.00 Uhr bis 18.30 Uhr) über genügend Personal, um den Auftrag der Feuerwehr wahrnehmen zu können. In der restlichen Zeit ist die Betriebsfeuerwehr Jungfraubahn von Ereignisbeginn an auf die Nachbarhilfe der Talfeuerwehren angewiesen. 3 1) Die Betriebsfeuerwehr Jungfraubahn ist in jedem Fall zuständig. GR-Beschluss vom 14.12.2015 Gemeindehaus Adler 3822 Lauterbrunnen Tel 033 856 50 50 Fax 033 856 50 51 www.lauterbrunnen.ch Seite 5 von 8 871.11 Verordnung zum Feuerwehrreglement ab 01.01.2016.doc / 23.12.2015 / Gra Einwohnergemeinde Lauterbrunnen a) Einsatzperimeter Organisations-Handbuch Sicherheitswesen Art. 5 Der Einsatzperimeter erstreckt sich auf das Bahnareal mit den zum Eisenbahnbetrieb gehörenden Gebäuden und Anlagen der Jungfraubahn inklusive Jungfraujoch (inklusive Gebäude und Anlagen auf dem Gebiet der Gemeinde Fieschertal VS) und auf den gesamten Bahnhof Kleine Scheidegg mit all seinen Betriebsgebäuden. Art. 6 b) Zuständigkeit / Un- 1 Die Jungfraubahn und Wengernalpbahn liegen teils auf dem Hoheitsterstellung gebiet der Einwohnergemeinde Grindelwald sowie auf dem Hoheitsgebiet der Einwohnergemeinde Lauterbrunnen. Weiter liegt die Bergstation Jungfraujoch auf dem Hoheitsgebiet der Gemeinde Fieschertal VS. Somit sind drei Gemeinden (zwei Kantone) für die Aufsicht über die Betriebsfeuerwehr zuständig. 2 Um die Zuständigkeitsregelung zwischen den Gemeinden möglichst einfach gestalten zu können, hat die Einwohnergemeinde Grindelwald ihre Zuständigkeit über die Aufsicht der Betriebsfeuerwehr Jungfraubahn an die Einwohnergemeinde Lauterbrunnen übertragen. Diese Übertragung beinhaltet ebenfalls die im Vertrag (datiert vom 21. April 1993) mit der Gemeinde Fieschertal VS definierten Regelungen und Zuständigkeitsbereiche. 3 Die Betriebsfeuerwehr Jungfraubahn untersteht somit der alleinigen Aufsicht durch die Gemeinde Lauterbrunnen. c) Organisation Art. 7 Für die Betriebsfeuerwehr Jungfraubahn ist im Einvernehmen mit dem Feuerwehrinspektor ein Organisationsreglement aufzustellen. Massgebend sind die Bestimmungen des Feuerschutz- und Feuerwehrgesetzes (FFG) und der Feuerschutz- und Feuerwehrverordnung. 1 2 Die Betriebsfeuerwehr Jungfraubahn sorgt dafür, dass die Gemeinde Lauterbrunnen stets über ein aktuelles Exemplar des Organisationsreglements verfügt. d) Ausrüstung und Material Die Betriebsfeuerwehr Jungfraubahn übernimmt unter Kostenfolge die vorhandene persönliche Ausrüstung und das gesamte Material des Gemeindeverbands Feuerwehr Kleine Scheidegg. e) Dienstpflicht Art. 8 Angehörige der Betriebsfeuerwehr Jungfraubahn sind von der Dienstpflicht in den Gemeinden Lauterbrunnen und Grindelwald befreit. f) Finanzielles Art. 9 1 Die Kosten für den Betrieb inklusive aller nötigen Investitionen gehen vollumfänglich zu Lasten der Jungfraubahn. 2 Die Jungfraubahn hat Anrecht auf die gesamte Entschädigung, welche die Gemeinde Fieschertal VS für den Feuerschutz auf dem Gemeindegebiet Fieschertal leistet. Gemeindehaus Adler 3822 Lauterbrunnen Tel 033 856 50 50 Fax 033 856 50 51 www.lauterbrunnen.ch Seite 6 von 8 871.11 Verordnung zum Feuerwehrreglement ab 01.01.2016.doc / 23.12.2015 / Gra Einwohnergemeinde Lauterbrunnen Inkrafttreten Organisations-Handbuch Sicherheitswesen Diese Verordnung tritt auf den 1. Januar 2012 in Kraft. Der Gemeinderat von Lauterbrunnen hat diese Verordnung am 2. Mai 2011 (unter Vorbehalt der Genehmigung des Reglements durch die Gemeindeversammlung) beschlossen. Gemeindehaus Adler 3822 Lauterbrunnen Tel 033 856 50 50 Fax 033 856 50 51 www.lauterbrunnen.ch Der Präsident: Der Gemeindeschreiber: sig. P. Wälchli sig. T. Graf Seite 7 von 8 871.11 Verordnung zum Feuerwehrreglement ab 01.01.2016.doc / 23.12.2015 / Gra Einwohnergemeinde Lauterbrunnen Organisations-Handbuch Sicherheitswesen Änderungen 14.12.2015 V Gemeinderatsbeschluss vom 14.12.2015, Erweiterung mit Art. 4 bis 8 (Betriebsfeuerwehr Jungfraubahn). In Kraft per 01.01.2016. Gemeindehaus Adler 3822 Lauterbrunnen Tel 033 856 50 50 Fax 033 856 50 51 www.lauterbrunnen.ch Seite 8 von 8 871.11 Verordnung zum Feuerwehrreglement ab 01.01.2016.doc / 23.12.2015 / Gra
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