TAXORDNUNG DER ALTERS- UND PFLEGEHEIME GLARUS NORD gültig ab 1. Januar 2016 (ersetzt alle bisherigen Taxordnungen) 1. Geltungsbereich Die Taxordnung gilt für alle Bewohner der Alters- und Pflegeheime Glarus Nord. Die Ansätze für die Pensions-, Betreuungs- und KVG-Pflichtigen Pflegekosten sowie die Zuschläge für zusätzliche Ausgaben sind in einer separaten Taxtabelle aufgeführt. Sie ist integrierender Bestandteil dieser Taxordnung. 2. Die Tagestaxe setzt sich zusammen aus: - Pensionstaxe - Betreuungstaxe - KVG-Pflichtige Pflegetaxe 3. Pensionstaxe Die Pensionstaxe richtet sich nach der Art des Zimmers. Wir empfehlen, eine Hausratversicherung abzuschliessen. Die APGN haben für alle Bewohner eine Kollektivprivathaftpflichtversicherung abgeschlossen. In der Pensionstaxe sind enthalten: - Unterkunft (inkl. Strom, Kalt- und Warmwasser und Heizung) - Verpflegung / Mineralwasser / Tee - Ordentliche Zimmerreinigung - Bett- und Frottierwäsche - Besorgen der privaten Wäsche (ohne chem. Reinigung und Näharbeiten) - Benützung der Duschen und Bäder - Benützung der Gemeinschaftsräume und Einrichtungen 4. Betreuungstaxe Mit der Einführung des neuen Krankenversicherungsgesetzes und im Rahmen der neuen Pflegefinanzierung müssen die nicht KVG-Pflichtigen Leistungen (= Betreuungsleistungen), welche im Rahmen der Pflege und Betreuung erbracht werden, separat verrechnet werden. Die Kosten für diese Betreuungsleistungen müssen gemäss Pflegegesetz von den Bewohnern selbst finanziert werden. Auch Bewohnern im Ferienzimmerstatus wird diese Betreuungstaxe verrechnet. APGN 1 5. KVG-Pflichtige Pflegetaxe Der individuelle Pflege- und Behandlungsbedarf wird mit dem Bedarfsabklärungssystem RAI (Resident Assessment Instrument) ermittelt. Beim Eintritt und in den folgenden 14 Tagen wird anhand von Beobachtungen und Gesprächen der Bedarf abgeklärt. Der Hausarzt bestätigt die Einstufung. Die Bedarfsabklärung findet halbjährlich oder bei einer wesentlichen Veränderung statt. In der KVG-Pflichtigen Pflegetaxe sind enthalten: - Pflege- und Behandlungsmassnahmen gemäss RAI-Pflegeeinstufung - Benützung von Geräten und Hilfsmitteln 6. Zusätzliche Ausgaben Diese Zuschläge sind soweit möglich in der Taxtabelle aufgeführt. 7. Abwesenheit Bei Abwesenheit des Bewohners infolge Ferien, Spital- oder Kuraufenthalt werden die Betreuungsund Pflegetaxen nicht in Rechnung gestellt und Mahlzeitenkosten bei der Pensionstaxe in Abzug gebracht. Die Tage der Abreise und der Rückkehr werden voll verrechnet. Nicht rückvergütet werden nicht eingenommene Mahlzeiten, auch wenn dies regelmässig vorkommt. 8. Rechnungsstellung Die Institution stellt dem Bewohner bzw. dessen Vertretung die Kosten für den Aufenthalt auf der Grundlage der geltenden Taxordnung monatlich in Rechnung. Die Rechnung ist netto zahlbar innert 10 Tagen und wird in der Regel mittels LSV (Lastschriftverfahren) eingefordert. Allfällige Guthaben werden mit der Faktura des Folgemonats verrechnet. Die Pflegetaxen und Kosten für MiGeL-Pflegematerialien (MiGeL = Mittel und Gegenstände-Liste) werden von den Krankenversicherern teilweise übernommen. Die APGN rechnen gemäss Administrativ-Vertrag mit den Krankenversicherern, welcher am 1. Januar 2015 in Kraft tritt, direkt mit diesen ab. Rechnungen des Arztes sowie solche für ärztlich verordnete spezielle Hilfsmittel oder Behandlungsmassnahmen (z.B. Physiotherapie) werden dem Bewohner bzw. dessen Vertretung direkt zugestellt. 9. Sicherheitsleistung Der Bewohner hat beim Eintritt in die Institution den Betrag von Fr. 6'000.00 zu leisten. Diese Sicherheitsleistung ist unverzinslich und dient ausschliesslich zur Deckung der Forderungen gegenüber des leistenden Bewohners. Sie wird beim Eintritt in Rechnung gestellt und ist netto zahlbar innert 10 Tagen. Der Bewohner erklärt sich damit einverstanden, dass bei Auflösung des Pensionsvertrages noch offene Verpflichtungen seinerseits gegenüber der Institution mit der Sicherheitsleistung verrechnet und allfällige Guthaben daraus an die Anspruchsberechtigten überwiesen werden. Genehmigt vom Verwaltungsrat der Alters- und Pflegeheime Glarus Nord, am 29. Oktober 2015 APGN 2 TAXTABELLE ALTERS- UND PFLEGEHEIME GLARUS NORD gültig ab 1. Januar 2016 (ersetzt alle bisherigen Taxordnungen) 1. Pensionstaxe Feld Niederurnen / Letz Näfels / Hof Mollis pro Tag Einzelzimmer Fr. 99.00 Einzelzimmer spezial Fr. 103.00 Appartement mit Terrasse bei Einzelbelegung Fr. 128.00 Appartement mit Terrasse bei Doppelbelegung Fr. 99.00 Appartement/Zweierzimmer bei Einzelbelegung Fr. 117.00 Zweierzimmer bei Doppelbelegung Fr. 92.00 Letz Näfels (Haus Rauti) / Hof Mollis (Haus Höfli) pro Tag Einzelzimmer Fr. 86.00 Einzelzimmer spezial Fr. 92.00 Appartement/Zweierzimmer bei Einzelbelegung Fr. 117.00 Appartement/Zweierzimmer bei Doppelbelegung Fr. 92.00 Ferienzimmer / Kurzaufenthalter Feld Niederurnen / Letz Näfels / Hof Mollis maximal 60 Tage gemäss Vertrag pro Tag Fr. Eintrittspauschale für Ferien- und Kurzaufenthalter pro Mal Fr. APGN 110.00 250.00 3 2. Betreuungstaxe Feld Niederurnen / Letz Näfels / Hof Mollis pro Tag Betreuungstaxe 3. Fr. 31.00 KVG-Pflichtige Pflegetaxe Pflegestufe RUG Stufe 1 PA0 9.00 0.00 0.00 9.00 Stufe 2 PA1 18.00 1.40 21.60 41.00 Stufe 3 PA2 / BA1 27.00 4.40 21.60 53.00 Stufe 4 PB1 / PB2 / IB1 / IA1 36.00 18.40 21.60 76.00 Stufe 5 PC1 / BB1 / IB1 / CA1 45.00 34.40 21.60 101.00 Stufe 6 PC2 / BB2 / IA2 54.00 40.40 21.60 116.00 Stufe 7 PD1/ IB2 / CA2 63.00 54.40 21.60 139.00 Stufe 8 PD2 / CB1 / CB2 / SSA / RLA / RMA 72.00 61.40 21.60 155.00 Stufe 9 PE1 / CC1 / CC2 / SSB / RLB / RMB 81.00 78.40 21.60 181.00 Stufe 10 PE2 / SE1 90.00 82.40 21.60 194.00 Stufe 11 SSC 99.00 95.40 21.60 216.00 Stufe 12 Die Stufe 12 entspricht einem Sonderaufwand nach separatem Tarif APGN BeitragKrankenversicherer Beitrag Gemeinde 2015 Beitrag Bewohner Total Pflegetaxen KVG-pflichtig 4 4. Zusätzliche Ausgaben TV Anschluss (TBGN, ohne Billag) Hof Mollis pro Monat Fr. 15.80 TV Anschluss (Cablecom, ohne Billag) pro Monat Fr. 27.60 Telefon Anschlussgebühren pro Monat Fr. 25.00 Telefongespräche (ohne Aufschlag) gemäss Taxen Pflege-Produkte (ausserhalb MiGeL) (Mittel- und Gegenstände-Liste) nach Aufwand Pflegeadministration und Dokumentation pro Monat Fr. 25.00 Pédicure (ohne ärztliche Verordnung) durch Podologin/Fusspflegerin nach Aufwand Coiffure durch Coiffeuse nach Aufwand Sonstige nicht in der Pensionstaxe enthaltene Getränke Kleiderkennzeichnung (Wäschenamen) (pro Stück) nach Konsumation Fr. Chem. Reinigung Nicht pauschalisierte Dienstleistungen pro Stunde 1.00 nach Aufwand Fr. 60.00 Ausserordentliche Reinigung des Zimmers nach Aufwand Räumung des Zimmers nach Aufwand Schlussreinigung des Zimmers Fr. Entsorgung von Mobilien Todesfallkosten 300.00 gemäss Gebühren Fr. Fahrdienste (durch SRK-Rollstuhltaxi oder APGN-Fahrdienst) 50.00 nach Aufwand Mahlzeiten-Reduktion (gemäss Pensionsvertrag) pro Tag Fr. -12.00 Annullierungskosten bei freiwilligem Nicht-Eintritt Fr. 200.00 APGN 5
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