Taxordnung 2016 APGN - Alters- und Pflegeheime Glarus Nord

TAXORDNUNG DER ALTERS- UND PFLEGEHEIME GLARUS NORD
gültig ab 1. Januar 2016 (ersetzt alle bisherigen Taxordnungen)
1.
Geltungsbereich
Die Taxordnung gilt für alle Bewohner der Alters- und Pflegeheime Glarus Nord.
Die Ansätze für die Pensions-, Betreuungs- und KVG-Pflichtigen Pflegekosten sowie die Zuschläge für
zusätzliche Ausgaben sind in einer separaten Taxtabelle aufgeführt. Sie ist integrierender Bestandteil
dieser Taxordnung.
2.
Die Tagestaxe setzt sich zusammen aus:
- Pensionstaxe
- Betreuungstaxe
- KVG-Pflichtige Pflegetaxe
3.
Pensionstaxe
Die Pensionstaxe richtet sich nach der Art des Zimmers.
Wir empfehlen, eine Hausratversicherung abzuschliessen. Die APGN haben für alle Bewohner eine
Kollektivprivathaftpflichtversicherung abgeschlossen.
In der Pensionstaxe sind enthalten:
- Unterkunft (inkl. Strom, Kalt- und Warmwasser und Heizung)
- Verpflegung / Mineralwasser / Tee
- Ordentliche Zimmerreinigung
- Bett- und Frottierwäsche
- Besorgen der privaten Wäsche (ohne chem. Reinigung und Näharbeiten)
- Benützung der Duschen und Bäder
- Benützung der Gemeinschaftsräume und Einrichtungen
4.
Betreuungstaxe
Mit der Einführung des neuen Krankenversicherungsgesetzes und im Rahmen der neuen Pflegefinanzierung müssen die nicht KVG-Pflichtigen Leistungen (= Betreuungsleistungen), welche im Rahmen der Pflege und Betreuung erbracht werden, separat verrechnet werden. Die Kosten für diese
Betreuungsleistungen müssen gemäss Pflegegesetz von den Bewohnern selbst finanziert werden.
Auch Bewohnern im Ferienzimmerstatus wird diese Betreuungstaxe verrechnet.
APGN
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5.
KVG-Pflichtige Pflegetaxe
Der individuelle Pflege- und Behandlungsbedarf wird mit dem Bedarfsabklärungssystem RAI (Resident Assessment Instrument) ermittelt.
Beim Eintritt und in den folgenden 14 Tagen wird anhand von Beobachtungen und Gesprächen der
Bedarf abgeklärt. Der Hausarzt bestätigt die Einstufung.
Die Bedarfsabklärung findet halbjährlich oder bei einer wesentlichen Veränderung statt.
In der KVG-Pflichtigen Pflegetaxe sind enthalten:
- Pflege- und Behandlungsmassnahmen gemäss RAI-Pflegeeinstufung
- Benützung von Geräten und Hilfsmitteln
6.
Zusätzliche Ausgaben
Diese Zuschläge sind soweit möglich in der Taxtabelle aufgeführt.
7.
Abwesenheit
Bei Abwesenheit des Bewohners infolge Ferien, Spital- oder Kuraufenthalt werden die Betreuungsund Pflegetaxen nicht in Rechnung gestellt und Mahlzeitenkosten bei der Pensionstaxe in Abzug gebracht. Die Tage der Abreise und der Rückkehr werden voll verrechnet.
Nicht rückvergütet werden nicht eingenommene Mahlzeiten, auch wenn dies regelmässig vorkommt.
8.
Rechnungsstellung
Die Institution stellt dem Bewohner bzw. dessen Vertretung die Kosten für den Aufenthalt auf der
Grundlage der geltenden Taxordnung monatlich in Rechnung. Die Rechnung ist netto zahlbar innert
10 Tagen und wird in der Regel mittels LSV (Lastschriftverfahren) eingefordert. Allfällige Guthaben
werden mit der Faktura des Folgemonats verrechnet.
Die Pflegetaxen und Kosten für MiGeL-Pflegematerialien (MiGeL = Mittel und Gegenstände-Liste)
werden von den Krankenversicherern teilweise übernommen. Die APGN rechnen gemäss Administrativ-Vertrag mit den Krankenversicherern, welcher am 1. Januar 2015 in Kraft tritt, direkt mit diesen ab.
Rechnungen des Arztes sowie solche für ärztlich verordnete spezielle Hilfsmittel oder Behandlungsmassnahmen (z.B. Physiotherapie) werden dem Bewohner bzw. dessen Vertretung direkt zugestellt.
9.
Sicherheitsleistung
Der Bewohner hat beim Eintritt in die Institution den Betrag von Fr. 6'000.00 zu leisten. Diese Sicherheitsleistung ist unverzinslich und dient ausschliesslich zur Deckung der Forderungen gegenüber des
leistenden Bewohners. Sie wird beim Eintritt in Rechnung gestellt und ist netto zahlbar innert 10 Tagen. Der Bewohner erklärt sich damit einverstanden, dass bei Auflösung des Pensionsvertrages noch
offene Verpflichtungen seinerseits gegenüber der Institution mit der Sicherheitsleistung verrechnet
und allfällige Guthaben daraus an die Anspruchsberechtigten überwiesen werden.
Genehmigt vom Verwaltungsrat der Alters- und Pflegeheime Glarus Nord, am 29. Oktober 2015
APGN
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TAXTABELLE ALTERS- UND PFLEGEHEIME GLARUS NORD
gültig ab 1. Januar 2016 (ersetzt alle bisherigen Taxordnungen)
1.
Pensionstaxe
Feld Niederurnen / Letz Näfels / Hof Mollis
pro Tag
Einzelzimmer
Fr.
99.00
Einzelzimmer spezial
Fr.
103.00
Appartement mit Terrasse bei Einzelbelegung
Fr.
128.00
Appartement mit Terrasse bei Doppelbelegung
Fr.
99.00
Appartement/Zweierzimmer bei Einzelbelegung
Fr.
117.00
Zweierzimmer bei Doppelbelegung
Fr.
92.00
Letz Näfels (Haus Rauti) / Hof Mollis (Haus Höfli)
pro Tag
Einzelzimmer
Fr.
86.00
Einzelzimmer spezial
Fr.
92.00
Appartement/Zweierzimmer bei Einzelbelegung
Fr.
117.00
Appartement/Zweierzimmer bei Doppelbelegung
Fr.
92.00
Ferienzimmer / Kurzaufenthalter Feld Niederurnen / Letz Näfels / Hof Mollis
maximal 60 Tage gemäss Vertrag
pro Tag
Fr.
Eintrittspauschale für Ferien- und Kurzaufenthalter
pro Mal
Fr.
APGN
110.00
250.00
3
2.
Betreuungstaxe
Feld Niederurnen / Letz Näfels / Hof Mollis
pro Tag
Betreuungstaxe
3.
Fr.
31.00
KVG-Pflichtige Pflegetaxe
Pflegestufe
RUG
Stufe 1
PA0
9.00
0.00
0.00
9.00
Stufe 2
PA1
18.00
1.40
21.60
41.00
Stufe 3
PA2 / BA1
27.00
4.40
21.60
53.00
Stufe 4
PB1 / PB2 / IB1 /
IA1
36.00
18.40
21.60
76.00
Stufe 5
PC1 / BB1 / IB1 /
CA1
45.00
34.40
21.60
101.00
Stufe 6
PC2 / BB2 / IA2
54.00
40.40
21.60
116.00
Stufe 7
PD1/ IB2 / CA2
63.00
54.40
21.60
139.00
Stufe 8
PD2 / CB1 / CB2 /
SSA / RLA / RMA
72.00
61.40
21.60
155.00
Stufe 9
PE1 / CC1 / CC2 /
SSB / RLB / RMB
81.00
78.40
21.60
181.00
Stufe 10
PE2 / SE1
90.00
82.40
21.60
194.00
Stufe 11
SSC
99.00
95.40
21.60
216.00
Stufe 12
Die Stufe 12 entspricht einem Sonderaufwand nach separatem Tarif
APGN
BeitragKrankenversicherer
Beitrag
Gemeinde
2015
Beitrag
Bewohner
Total Pflegetaxen
KVG-pflichtig
4
4.
Zusätzliche Ausgaben
TV Anschluss (TBGN, ohne Billag) Hof Mollis pro Monat
Fr.
15.80
TV Anschluss (Cablecom, ohne Billag) pro Monat
Fr.
27.60
Telefon Anschlussgebühren pro Monat
Fr.
25.00
Telefongespräche (ohne Aufschlag)
gemäss Taxen
Pflege-Produkte (ausserhalb MiGeL) (Mittel- und Gegenstände-Liste)
nach Aufwand
Pflegeadministration und Dokumentation pro Monat
Fr.
25.00
Pédicure (ohne ärztliche Verordnung) durch Podologin/Fusspflegerin
nach Aufwand
Coiffure durch Coiffeuse
nach Aufwand
Sonstige nicht in der Pensionstaxe enthaltene Getränke
Kleiderkennzeichnung (Wäschenamen) (pro Stück)
nach Konsumation
Fr.
Chem. Reinigung
Nicht pauschalisierte Dienstleistungen pro Stunde
1.00
nach Aufwand
Fr.
60.00
Ausserordentliche Reinigung des Zimmers
nach Aufwand
Räumung des Zimmers
nach Aufwand
Schlussreinigung des Zimmers
Fr.
Entsorgung von Mobilien
Todesfallkosten
300.00
gemäss Gebühren
Fr.
Fahrdienste (durch SRK-Rollstuhltaxi oder APGN-Fahrdienst)
50.00
nach Aufwand
Mahlzeiten-Reduktion (gemäss Pensionsvertrag) pro Tag
Fr.
-12.00
Annullierungskosten bei freiwilligem Nicht-Eintritt
Fr.
200.00
APGN
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