Alters- und Pflegeheim St. Peter und Paul 8004 Zürich www.peter

Alters- und Pflegeheim
St. Peter und Paul
8004 Zürich
www.peter-paul.ch
Management-Handbuch
Stiftungsrat-Heimkommission, Taxtabelle
Taxtabelle 2015
Aufteilung der anfallenden Kosten
Gemäss dem Bundesgesetz über die Neuordnung der Pflegefinanzierung, das im Kanton Zürich per 1.
Januar 2011 in Kraft trat, werden die anfallenden Kosten des Aufenthaltes im Alters- und Pflegeheim
St. Peter und Paul wie folgt aufgeteilt:
Fixkosten
• Taxe Hotellerie
• Taxe Betreuung
Kosten nach Bedarf
• Taxe Pflege
• Nebenleistungen
Umsetzung im Alters- und Pflegeheim St. Peter und Paul
Taxe Hotellerie
Einzel- bzw. Zweierzimmer pro Person und Tag
Kategorie Zimmer
A
Stübli
B
1er gross mit Lavabo
C
1er mit WC und Lavabo
D
1er mit WC, Lavabo und Dusche
E
2er mit WC und Lavabo
F
2er mit Lavabo
Zuschlag Möblierung Ferienzimmer
Preis
Fr. 120.00
Fr. 128.00
Fr. 141.00
Fr. 153.00
Fr. 128.00
Fr. 120.00
Fr. 6.00
inklusive folgender Leistungen
• Schlüssel für Zimmer, Briefkasten, Einbauschrank und Zusatzschrank im Keller
• Schlüssel für abschliessbares Schrankfach im Zimmer
• Pflegebett mit Inhalt
• Bereitstellen des Telefonanschlusses
• Bereitstellen des Telefonanschlusses, sowie Radio und Fernsehempfanges
• Unterstützung technischer Dienst bei Eintritt bis 30 Minuten
(Bilder aufhängen, Gestelle befestigen etc.)
• Vollpension mit Getränken (Mineralwasser nature, Kaffee und Tee) zu den Mahlzeiten, ärztlich
verordnete Diätkost im Speisesaal sowie als Zwischenverpflegung Früchte
• Strom, Heizung, Wasser
• Besorgen der Bett-, Toiletten- und persönlicher Wäsche
(ohne chemische Reinigung und Flickarbeiten)
• Gründliche Reinigung des Zimmers einmal pro Woche
• Benützung der Gemeinschaftsräume für gemeinsame Anlässe
• Mobiliarversicherung für maximal CHF 5000.- pro Zimmer
(Selbstbehalt für Bewohnende von CHF 200.-)
• Infrastruktur für Coiffeuse und Fusspflege im Haus
• zur Verfügung stellen von Rollstuhl oder Rollator bei Bedarf
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Stiftungsrat-Heimkommission, Taxtabelle
Taxe Betreuung
Taxe Betreuung
pro Person und Tag
zusätzlich geschützte Gruppe blau (Zimmer 101 - 107)
Preis
Fr. 53.00
Fr. 10.00
inklusive folgender Leistungen
Im Merkblatt Taxe Betreuung sind zu jedem Punkt Beispiele aufgeführt.
• Einführung und Unterstützung beim Einleben im Heimalltag oder bei Veränderungen
• Angebote der Aktivierung, Anlässe und Veranstaltungen gemäss Monatsagenda
• Organisation und Durchführung von internen Bekleidungsverkäufen
• Beratung und Motivation in der Entscheidungsfindung rund um die Freizeitgestaltung
• Unterstützung der eigenen Ressourcen für einen möglichst autonomen Alltag
• Vermittlung von Sicherheit und Geborgenheit durch Präsenz von Mitarbeitenden während 24
Stunden
• Kommunikation im Alltag (vermittelnde Gespräche mit Angehörigen, Dritten usw)
• Förderung und Unterstützung sozialer Kontakte
• Koordination zwischen den verschiedenen, an der Betreuung involvierten Bereichen, Diensten und
den Bewohnenden
• Unterstützung im Umgang mit Post- und Paketsendungen sowie des Taschengeldes
• Unterstützung bei der Aufrechterhaltung der Wohnlichkeit im Zimmer, in Absprache auch bei
Abwesenheit der Bewohnenden
Taxe Pflege
Tarifstufe
1
2
3
4
5
6
7
8
9
10
11
12
Gesamtkosten
pro Tag
Fr. 13.05
Fr. 37.95
Fr. 62.80
Fr. 87.70
Fr. 112.55
Fr. 137.45
Fr. 162.30
Fr. 187.15
Fr. 212.05
Fr. 236.95
Fr. 261.80
Fr. 286.50
Anteil
Krankenkasse
Fr. 9.00
Fr. 18.00
Fr. 27.00
Fr. 36.00
Fr. 45.00
Fr. 54.00
Fr. 63.00
Fr. 72.00
Fr. 81.00
Fr. 90.00
Fr. 99.00
Fr. 108.00
gemäss Kostenrechnung 2013 unter
werden gemäss Administrativvertrag
Einhaltung der Normkosten des Kantons direkt den Krankenkassen (HSK und
Zürich
tarifsuisse) in Rechnung gestellt
Anteil
Bewohnende
Fr. 4.05
Fr. 19.95
Fr. 21.60
Fr. 21.60
Fr. 21.60
Fr. 21.60
Fr. 21.60
Fr. 21.60
Fr. 21.60
Fr. 21.60
Fr. 21.60
Fr. 21.60
gemäss Bundesgesetz über die
Neuordnung der Pflegefinanzierung
Anteil
Gemeinde
Fr. 0.00
Fr. 0.00
Fr. 14.20
Fr. 30.10
Fr. 45.95
Fr. 61.85
Fr. 77.70
Fr. 93.55
Fr. 109.45
Fr. 125.35
Fr. 141.20
Fr. 156.90
Die Beträge der Gemeinde werden der
Ausgleichskasse direkt in Rechnung
gestellt
Inklusive folgender Leistungen
Pflegerische Leistungen basierend auf der RAI-Erhebung gemäss separatem Informationsblatt für
Heimbewohnerinnen und Heimbewohner mit dem RAI-NH-System
20.10.2013 von der Heimkommission, am 04.11.2014 vom Stiftungsrat genehmigt
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Nebenleistungen
Hotellerie und Verwaltung
• Reservationspauschale pro Tag
• Eintrittsfallpauschale
• Todesfallpauschale
• Lebensmittel und Getränke aus der Cafeteria
• Dienstleistungen technischer Dienst pro Stunde
(Umzüge, Bilder aufhängen, Zimmer räumen etc.)
• Verlust Zimmerschlüssel
• Dienstleistungen Wäscherei pro Stunde
(Näh- und Flickarbeiten etc.)
• Chemische Reinigung
• Nämeli für Kleidung pro Stück (inklusive Bestellung)
• Nämeli annähen pro Stück
• Dienstleistungen Hauswirtschaft pro Stunde
(ausserordentliche Reinigungsarbeiten etc)
• Grundreinigung bei Umzug und Austritt
Zimmer Kategorie C
Zimmer Kategorie D
Zimmer Kategorie E
Zimmer Kategorie F
Zimmer nach Kurzaufenthalt bis 1 Monat
• ausserordentliche Abnützung des Zimmers
Pflege
• Pflegematerial
• Toilettenartikel
• Begleitungen zu externen Terminen pro Stunde
Fr. 120.00
Fr. 100.00
Fr. 150.00
nach Aufwand
Fr. 45.00
nach Aufwand
Fr. 45.00
nach Aufwand
Fr. 0.50
Fr. 1.00
Fr. 45.00
Fr. 500.00
Fr. 550.00
Fr. 350.00
Fr. 300.00
Fr. 200.00
nach Aufwand
nach Aufwand
nach Aufwand
Fr. 45.00
Rückerstattung
Bei Abwesenheit von mehr als zwei Tagen werden den Bewohnenden ab dem dritten Tag pro Tag
CHF 25.00 für die Verpflegung (maximal 45 Ferientage pro Kalenderjahr) und ab dem dritten Tag nach
Todesfall CHF 53.00 für die Betreuung zurückerstattet. Abreise- und Ankunftstag werden voll
berechnet.
Ab dem ersten vollen Tag Abwesenheit wird auf die Pflegetaxe verzichtet, die erst am Ankunftstag
wieder erhoben wird.
Rechnungsstellung und Zahlung
Das Heim stellt monatlich Rechnung, jeweils anfangs Folgemonat rückwirkend. Die Bezahlung erfolgt
mit Überweisung (Einzahlungsschein) oder Direkteinzug via Lastschriftverfahren (LSV). Der Anteil
Krankenkasse der Taxe Pflege wird vom Heim direkt mit der Krankenkasse, der Anteil der Gemeinde
direkt mit der zuständigen Gemeinde abgerechnet.
20.10.2013 von der Heimkommission, am 04.11.2014 vom Stiftungsrat genehmigt
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Externe Anlaufstellen für Bewohnende und Angehörige bei finanziellen Fragen
• Sozialberatung Pro Senectute
Bei Problemen mit der Finanzierung der monatlichen Rechnung unterstützen Sie Fachpersonen der
Pro Senectute bei der Prüfung der Einnahmen und Ausgaben und vermitteln nach Möglichkeit
finanzielle Hilfen
(Sekretariat des Treuhanddienstes der Pro Senectute Kanton Zürich, Dienstleistungscenter Stadt
Zürich, 058 451 50 00 oder [email protected])
• Treuhanddienst Pro Senectute
Bei adminstrativen und finanziellen Fragen werden pensionierte Freiwillige von Pro Senectute
Kanton Zürich gegen eine pauschale Spesenentschädigung vermittelt.
(Sekretariat des Treuhanddienstes der Pro Senectute Kanton Zürich, Dienstleistungscenter Stadt
Zürich, 058 451 50 00 oder [email protected])
• Ergänzungsleistungen zur AHV
Wenn die AHV und andere Einkommen nicht zur Bezahlung der Pensions-, Pflege- und
Betreuungstaxe ausreichen, können die Ergänzungsleistungen beantragt werden. Diese sind keine
Fürsorgeleistungen, sondern stellen einen Rechtsanspruch auf Grund des Bundesgesetzes dar.
Wer seinen Anspruch auf eine Ergänzungsleistung geltens machen will, muss sich bei der
zuständigen AHV-Gemeindezweigstelle melden.
(Stadt Zürich: Amt für Zusatzleistungen zur AHV/IV, Molkenstrasse 5/9, Amtshaus Helvetiaplatz,
Postfach, 8026 Zürich, 044 412 61 11, www.stadt-zuerich.ch/azl)
• Hilflosenentschädigung
Bei einer Pflegebedürftigkeit, die ein Jahr lang dauert, besteht der Anspruch auf
Hilflosenentschädigung. Diese ist im Gegensatz zu den Ergänzungsleistungen nicht
vermögensabhängig, sondern steht allen zu. Der Antrag muss durch die Bewohnenden an die
Sozialversicherungsanstalt des Kantons Zürich gestellt werden. Die Bereichsleitung Pflege und
Betreuung ist auf Wunsch beim Ausfüllen des Antrages behilflich.
(Stadt Zürich: SVA Zürich, Röntgenstrasse 17, Postfach 8087 Zürich, 044 448 50 00
www.svazurich.ch)
• Billag
Definition und Empfehlungen zur Befreiung von Radio- und Fernsehgebühren können dem
Merkblatt '2.6. von RAI-NH Befreiung von Radio- und Fernsehgebühren' entnommen werden.
• ProMobil
Alle Personen mit Steuersitz im Kanton Zürich, welche aufgrund ihrer Mobilitätsbehinderung die
öffentlichen Verkehrsmittel nicht erreichen oder nicht in diese einsteigen können und die
vorgegebenen Bestimmungen erfüllen, können die Dienstleistungen von ProMobil in Anspruch
nehmen.
Unter www.promobil.ch finden Sie alle Angaben rund um die Zürcher Stiftung für
Behindertentransporte.
20.10.2013 von der Heimkommission, am 04.11.2014 vom Stiftungsrat genehmigt
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