Begleitbrief - Vernehmlassung zur Änderung des Gesetzes über die

Gesundheitsund Fürsorgedirektion
des Kantons Bern
Direction de la santé
publique et de la
prévoyance sociale
du canton de Berne
Adressatinnen und Adressaten der Vernehmlassung zur Änderung des Gesetzes über die
öffentliche Sozialhilfe
Rathausgasse 1
3011 Bern
Telefon 031 633 79 20
Telefax 031 633 79 09
www.gef.be.ch
[email protected]
4. Mai 2015
Unser Zeichen
Ihr Zeichen
Klassifizierung
2014.GEF.3 / RA
Nicht klassifiziert
Gesetz über die öffentliche Sozialhilfe (Sozialhilfegesetz, SHG; BSG 860.1 (Änderung)
Vernehmlassungsverfahren
Sehr geehrte Damen und Herren
Der Regierungsrat hat die Gesundheits- und Fürsorgedirektion mit Beschluss vom 29. April
2015 ermächtigt, ein Vernehmlassungsverfahren zur Änderung des Sozialhilfegesetzes
durchzuführen.
Kernpunkt der Revision ist die Umsetzung der Motion 260-2012 (Motion Studer), welche eine
Kürzung der Ausgaben im Bereich der wirtschaftlichen Sozialhilfe verlangt. Daneben werden
einige weitere Anpassungen im Bereich der individuellen Sozialhilfe vorgenommen. Die anstehenden Revisionsanliegen im Bereich der institutionellen Sozialhilfe (insb. Umsetzung des
Behindertenkonzepts) sollen im Rahmen einer Totalrevision des SHG per 1.7.2018 erfolgen.
Nebst dem Entwurf zum SHG und dem dazugehörigen Vortrag erhalten Sie zum besseren
Verständnis der Vorlage einerseits eine Information zur Revision der SKOS-Richtlinien sowie
den Entwurf einer Grobstruktur der künftigen Verordnung über die individuelle Sozialhilfe.
06|03|K|7
Sämtliche Vernehmlassungsunterlagen stehen im Internet unter folgender Adresse zur Verfügung: www.be.ch/vernehmlassungen. Dabei finden Sie auch eine Word-Tabelle für die Vernehmlassung – Sie erleichtern uns die Auswertung sehr, wenn Sie ausschliesslich diese für
Ihre Vernehmlassung verwenden und uns elektronisch zur Verfügung stellen.
Letzte Bearbeitung: / Version: 1 / Dok.-Nr.: 157738 / Geschäftsnummer: 2014.GEF.3
Nicht klassifiziert
Seite 1 von 2
Gesundheits- und FürsorgedirektionFehler! Verweisquelle konnte nicht gefunden werden.
Ihre Vernehmlassung senden Sie bis 3. August 2015 an: [email protected].
Für Rückfragen steht Ihnen Frau Kathrin Reichenbach, stellvertretende Vorsteherin des
Rechtsamtes, zur Verfügung ([email protected] oder 031 633 79 45).
Für Ihre Teilnahme an der Vernehmlassung danke ich Ihnen.
Freundliche Grüsse
Der Gesundheits- und Fürsorgedirektor
Philippe Perrenoud
Regierungsrat
Beilagen
 Entwurf des SHG (Änderung)
 Vortrag zur Änderung des SHG
 Liste der Vernehmlassungsadressatinnen und –adressaten
 Information zur Revision der SKOS-Richtlinien
 Entwurf Grobstruktur der künftigen Verordnung über die individuelle Sozialhilfe
 Tabelle für das Erfassen der Vernehmlassung
Letzte Bearbeitung: / Version: 1 / Dok.-Nr.: 157738 / Geschäftsnummer: 2014.GEF.3
Nicht klassifiziert
Seite 2 von 2