Forum Thurgau 59 Freitag, 22. Mai 2015 Kein Unterschriftensammeln an der Gewa Leserbild Frühlingsgefühle am Bommer Weiher Silvia Rothenbühler fotografierte in Weinfelden. IN EIGENER SACHE Mehr Menschen Die Redaktion freut sich über zahlreiche Leserfotos. Weil wir diese Bilder über den Abdruck hinaus auch in Zusammenarbeit mit dem Fotoforum Kreuzlingen, Ifolor und der Stadt Kreuzlingen ausstellen und prämieren, ist es uns ein Anliegen, nächstes Jahr eine thematisch noch grössere Auswahl präsentieren zu können. Das heisst: Gerne begrüssen wir Fotosujets mit Menschen aus städtischem und dörflichem Gebiet sowie mehr szenische Augenblicke. (red.) Anzeige Keine Euphorie, aber Optimismus Ausgabe vom 18. Mai 2015 Danke für die Blumenwiesen Biodiversität in der Schweiz: Herzlich möchte ich allen danken, die statt Rasen, oder wenigstens eine Teilfläche vom Rasen, eine Blumenwiese in ihrem Garten beherbergen! So können viele Personen zu der nötigen Vielfalt an Pflanzen und Tieren beitragen, ohne viel Aufwand. Die Steinwüsten, welche wohl gegen «Unkraut» gespritzt werden müssen, sind nicht arbeitsarmer, aber wohl sonst sehr viel armer. Die Landwirte können nicht auf der noch nicht überbauten Fläche lauter Buntbrachen und Blumenwiesen anmelden, ausser wir wollen alle Lebensmittel importieren. Wie viele Regenwürmer und sonstige Bodenlebewesen wohl ihr Leben lassen mussten am Halinger Bike-Pulling? Erfreuen wir uns an den vielen Vögeln in den Hochstammbäumen, die in den Wiesen stehen, mit oder ohne Vernetzungskorridor! Susanne Goldinger, Amlikon IG will Lehrplan-Abstimmung «Urteil gegen Schläger aufgehoben» Endlich ergreift auch im Thurgau ein Komitee die Initiative gegen Entwicklungen in der Schule, die zu einem Niedergang der Bildung führen, Tendenzen, die durch den Lehrplan 21 noch vertieft würden. Vor allem die Schwächsten fallen mit den neuen Lernmethoden – individualisiertes Lernen, bei dem die Kinder sich viel zu früh selber den Stoff beibringen sollen – zunehmend durch die Maschen. Gerade sie brauchen Anleitung und Lehrer, die sie mit Freude in kleinen Schritten zum Lernerfolg führen. Als Heilpädagogin bekomme ich zunehmend mit Schülern zu tun, die normal begabt, aber daran gescheitert sind, dass sie davon zu wenig hatten. Das sind also von unseren Schulen produzierte Lernprobleme. Wir machen die Kinder schwach! Dabei hatten wir uns einmal die Chancengleichheit auf die Fahnen ge- schrieben: Jedes Kind sollte gefördert werden, so dass es selbständig sein Leben gestalten und sich aktiv und in Würde am gesellschaftlichen Leben beteiligen kann. Die direkte Demokratie braucht aufrechte Staatsbürger. Der Lehrplan 21 widerspricht linker Gesinnung, durch Stärkung und Emanzipation der Schwächeren die Chancengleichheit zu verwirklichen. Umso erfreulicher ist es, dass mit Peter Dransfeld, SP, Klemens Somm, glp, und Peter Schmid, Grüne Partei, auch Linke diese Initiative unterstützen. Das Engagement der Linken in dieser Frage ist essenziell wichtig und lang erwartet. Schliesslich gehört die Chancengleichheit zu unseren Grundanliegen. Deshalb bin ich Heilpädagogin: Um benachteiligten Kindern zu helfen, ihre Lernprobleme zu überwinden, damit sie ihr Leben selbstbestimmt gestalten können. Niemand, dessen Herz links schlägt, kann wollen, dass Kinder mit diesem Lehrplan in die Entmutigung und ins Lernversagen geführt und dadurch entmündigt werden. Marita Brune, Stettfurt Andwil. Notfallarzt unter 0900 575 422 anrufen, bei Unklarheiten Tel. 144 anrufen. Rorschach: Rorschach, Rorschacherberg, Goldach, Untereggen, Tübach, Mörschwil, Horn, Steinach. Notfallarzt unter Nr. 0900 141 414 anrufen. Region Frauenfeld: Bei Notfällen zuerst den Hausarzt anrufen. Ist dieser (oder sein Vertreter) nicht erreichbar, wende man sich an die Notfallpraxis im Spital Frauenfeld, Telefon 052 723 77 77. In lebensbedrohlichen Situationen die Notfallzentrale 144 anrufen. Apotheke: Die diensthabende Apotheke ist von 8 bis 18 Uhr unter 079 698 31 31 erreichbar. Kreis Thurtal-Untersee: Hausärztlicher Notfalldienst im Notfallkreis Thurtal-Untersee (Einzugsgebiet der Praxen von Felben-Wellhausen, Müllheim, Wigoltingen, Steckborn, Berlingen): Auch in Notfällen wenden Sie sich bitte zuerst an Ihren Hausarzt oder den nächstliegenden Arzt. Bei dessen Abwesenheit erfahren Sie die Adresse des dienst- habenden Notfallarztes am Telefonbeantworter (oder falls dies aus technischen Gründen einmal nicht klappen sollte, über die Notrufnummer 144). Die Notrufnummer kann bei lebensbedrohlichen Situationen auch direkt gewählt werden. Region Weinfelden: Notfalldienst (für alle acht Gemeinden im alten Bezirk Weinfelden) Arzt: Bei Notfällen zuerst den Hausarzt anrufen. Ist dieser (oder sein Vertreter) nicht erreichbar, wende man sich an die Notfallpraxis im Spital Frauenfeld, Telefon 052 723 77 77. In lebensbedrohlichen Situationen die Notfallzentrale 144 anrufen. Apotheken: Notfallbereitschaftsdienst der Apotheken von 8 bis 18 Uhr, Thurgau West 079 698 31 31, Thurgau Ost 079 698 31 32. Bezirk Münchwilen: Bei Notfällen zuerst den Hausarzt anrufen. Ist dieser (oder sein Vertreter) nicht erreichbar, wende man sich an die Notfallpraxis im Spital Frauenfeld, Telefon 052 723 77 77. In lebensbedrohlichen Situationen die Notfallzentrale 144 anrufen. Apotheke: Die diensthabende Apotheke ist von 8 bis 18 Uhr unter 079 698 31 31 erreichbar. Ausgabe vom 15. Mai 2015 Die Schwächsten fallen durch die Maschen TZ vom 7. Mai 2015 Bundesgericht tadelt Thurgauer Richter Das Urteil vom Thurgauer Obergericht in Frauenfeld, im Fall Schlägereien im Bahnhof Kreuzlingen 2009, ist scheinbar den hohen Richtern zu hart ausgefallen. Das Bundesgericht verlangt nun vom Obergericht Thurgau, dass es den Fall der beiden Schläger neu beurteilt und hofft damit auf mildere Strafen. Es kann doch nicht sein, dass diese Schläger grundlos jemanden zusammenschlagen und dann mit einer milden Strafe davonkommen – das wäre ein Affront gegenüber den verletzten Personen. Wie soll in Zukunft mit solchen Kuschel-Urteilen die Sicherheit in unserer Gesellschaft gewahrt werden? Das Thurgauer Obergericht hat meines Erachtens den Fall Kreuzlingen mit bestem Wissen und Gewissen korrekt beurteilt. Alex Hofmann, 8532 Warth Samstagnachmittag: Gewa-Ausstellung in Kreuzlingen. Schönstes Wetter. Zu Hunderten strömen Leute vom Parkplatz zum Ausstellungsgelände. In der Nähe des Eingangs sammle ich mit vier Kollegen fliegend – also ohne Stand – Unterschriften für die Vollgeld-Volksinitiative. Die Stimmung unter den Passanten ist gut. Viele ziehen mit einem «Danke, nein» an uns vorbei. Einige bleiben stehen und lassen sich informieren. Andere unterschreiben. Niemand pöbelt uns an – was sonst nicht selten vorkommt. Nach zwei Stunden taucht ein Gewa-Ordnungshüter auf, verbietet uns das Sammeln mit dem Hinweis, dass dies – inklusive Parkplatz – privat gemieteter Raum sei und drohte uns mit der Polizei. Eigentlich wollten wir noch eine Stunde sammeln. Doch um Ärger zu vermeiden, zogen wir uns zurück, staunten allerdings über die Auslegung der demokratischen Rechte im öffentlichen Raum durch den GewaVerantwortlichen. Montagmorgen bei der Kantonspolizei. Frage: «Durfte uns der Gewa-Vertreter das Sammeln verbieten?» Antwort: «Nein – aber bei gesteigertem Gebrauch des öffentlichen Raumes – und es war ja öffentlicher Raum – muss die Gemeinde informiert werden.» Aha. Als ob der «gesteigerte Gebrauch» durch uns und nicht die Gewa entstanden wäre. Montagmittag beim Juristen: Der Gewa-Vertreter hat rechtswidrig gehandelt. Das Bundesgericht hat entschieden: «Auf öffentlichem Grund dürfen prinzipiell ohne Bewilligung überall Unterschriften gesammelt werden, wenn kein Stand aufgestellt wird. Fliegende Unterschriftensammler bewirken keinen gesteigerten Gemeingebrauch.» Das war wieder mal eine Lektion in Sachen direkter Demokratie. Übrigens: Augenzwinkernd meinte der Polizist noch: «Wenn ihr fürs Gewerbe gesammelt hättet, hätte niemand etwas gesagt.» Und: als wir weggeschickt wurden, unterschrieb ein junges Pärchen «erst recht noch», wie sie sagten. Pius Widmer, Ermatingen Anzeige IM NOTFALL <wm>10CAsNsja1NLU0jjc3sLA0MQYAedGj4w8AAAA=</wm> <wm>10CB3DOwqAMAwA0BuFfJq2MaN0EIqIuItQioOIg_dH8MGr1RXwP5Z5K6urqcmeMFsQJ04QLRO7EgJntuioZIykA0USQQrJl9an-zyuF57WPzunsvRTAAAA</wm> Kreuzlingen und Umgebung: Kreuzlingen, Tägerwilen, Ermatingen, Bottighofen, Lengwil, Birwinken, Siegershausen, Illighausen, Scherzingen, Münsterlingen, Schönenbaumgarten und Zuben. Hausarzt anrufen. Den Notfallarzt erreicht man direkt unter Tel. 0900 000 199. Bei Unklarheiten Notruf 144 anrufen. Amriswil-Obersee: Amriswil, Uttwil, Dozwil, Kesswil, Güttingen, Altnau, Langrickenbach, Herrenhof, Dünnershaus, Sommeri, Hefenhofen und Muolen. Notfallarzt unter 0900 000 327, bei Unklarheiten Tel. 144 anrufen. Arbon-Romanshorn: Arbon, Roggwil, Neukirch, Egnach, Salmsach und Romanshorn. Hausarzt anrufen, bei Unklarheiten gilt für Region Arbon Tel. 0900 575 420, für Region Romanshorn Tel. 0900 575 460 oder Tel. 144. Bischofszell-Sulgen: Bischofszell, Hauptwil, Zihlschlacht, Sitterdorf, Hohentannen, Schönenberg, Kradolf, Heldswil, Sulgen, Erlen, Leimbach und Notfalldienst-Apotheken von 8 bis 18 Uhr Thurgau West: Tel. 079 698 31 31 Thurgau Ost: Tel. 079 698 31 32 Zahnärztlicher Notfalldienst: Wenn Ihr Zahnarzt nicht erreichbar ist, Telefon 144. Freitag, 12.6, 14 Uhr Samstag, 13.6, 17 Uhr Kartause Ittingen <wm>10CAsNsja1NLU0jjc3MLA0MAYAkjx7Qg8AAAA=</wm> <wm>10CAsNsja1NLU01jU3MLA0MAYAkP2MOQ8AAAA=</wm> Schweizerisches Toxikologisches Informationszentrum: Klosbachstrasse 107, Zürich In Notfällen: Telefon 144. Rega: Kurznummer 1414 (144). Fachstelle Opferhilfe: Beratung für Opfer von physischer, psychischer und/oder sexueller Gewalt. Kinder und Jugendliche 052 723 48 23. Erwachsene 052 723 48 26. (0900er Nummern, Fr. 1.50 pro Minute ab Festnetz, ab Mobile evtl. höher.) Faszination Papier <wm>10CB3DOwqAMBAFwBuF_eSZrFtKCiGIiL0IEixELLw_ggNTqyPQfyjTWhaHwXRLREbqLCkA5pEtQLIThIQYPRMyYqfq89HG-9yvNzxH-wDrdYG2TwAAAA==</wm> <wm>10CFXKrQ6AMAxF4SfqctvtMkolmSMIgp8haN5f8eNIznHfsgQTvue27m0LOj1LBRw51GoiPYp6oo0BGgzKSUEqstefl6LAU3-NgGLoCmER857HIV3HeQO0WKyUcgAAAA==</wm> Papier schöpfen als sinnlich-meditative Erfahrung Information und Anmeldung: tecum - Zentrum für Spiritualität, Bildung und Gemeindebau der Evang. Landeskirche Thurgau Telefon 052 748 41 41 [email protected] www.tecum.ch
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