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Forum Thurgau 59
Freitag, 22. Mai 2015
Kein Unterschriftensammeln an der Gewa
Leserbild Frühlingsgefühle am Bommer Weiher
Silvia Rothenbühler fotografierte in Weinfelden.
IN EIGENER SACHE
Mehr Menschen
Die Redaktion freut sich über
zahlreiche Leserfotos. Weil wir
diese Bilder über den Abdruck
hinaus auch in Zusammenarbeit mit dem Fotoforum
Kreuzlingen, Ifolor und der
Stadt Kreuzlingen ausstellen
und prämieren, ist es uns ein
Anliegen, nächstes Jahr eine
thematisch noch grössere Auswahl präsentieren zu können.
Das heisst: Gerne begrüssen wir
Fotosujets mit Menschen aus
städtischem und dörflichem
Gebiet sowie mehr szenische
Augenblicke. (red.)
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Keine Euphorie,
aber Optimismus
Ausgabe vom 18. Mai 2015
Danke für die
Blumenwiesen
Biodiversität in der Schweiz:
Herzlich möchte ich allen danken, die statt Rasen, oder
wenigstens eine Teilfläche vom
Rasen, eine Blumenwiese in
ihrem Garten beherbergen! So
können viele Personen zu der
nötigen Vielfalt an Pflanzen und
Tieren beitragen, ohne viel Aufwand. Die Steinwüsten, welche
wohl gegen «Unkraut» gespritzt
werden müssen, sind nicht arbeitsarmer, aber wohl sonst
sehr viel armer. Die Landwirte
können nicht auf der noch nicht
überbauten Fläche lauter Buntbrachen und Blumenwiesen
anmelden, ausser wir wollen
alle Lebensmittel importieren.
Wie viele Regenwürmer und
sonstige Bodenlebewesen wohl
ihr Leben lassen mussten am
Halinger Bike-Pulling? Erfreuen
wir uns an den vielen Vögeln in
den Hochstammbäumen, die in
den Wiesen stehen, mit oder
ohne Vernetzungskorridor!
Susanne Goldinger, Amlikon
IG will Lehrplan-Abstimmung
«Urteil gegen Schläger
aufgehoben»
Endlich ergreift auch im Thurgau ein Komitee die Initiative
gegen Entwicklungen in der
Schule, die zu einem Niedergang der Bildung führen, Tendenzen, die durch den Lehrplan
21 noch vertieft würden. Vor
allem die Schwächsten fallen
mit den neuen Lernmethoden –
individualisiertes Lernen, bei
dem die Kinder sich viel zu früh
selber den Stoff beibringen sollen – zunehmend durch die
Maschen. Gerade sie brauchen
Anleitung und Lehrer, die sie
mit Freude in kleinen Schritten
zum Lernerfolg führen. Als Heilpädagogin bekomme ich zunehmend mit Schülern zu tun, die
normal begabt, aber daran gescheitert sind, dass sie davon zu
wenig hatten. Das sind also von
unseren Schulen produzierte
Lernprobleme. Wir machen die
Kinder schwach! Dabei hatten
wir uns einmal die Chancengleichheit auf die Fahnen ge-
schrieben: Jedes Kind sollte gefördert werden, so dass es selbständig sein Leben gestalten
und sich aktiv und in Würde am
gesellschaftlichen Leben beteiligen kann. Die direkte Demokratie braucht aufrechte Staatsbürger. Der Lehrplan 21 widerspricht linker Gesinnung, durch
Stärkung und Emanzipation der
Schwächeren die Chancengleichheit zu verwirklichen.
Umso erfreulicher ist es, dass
mit Peter Dransfeld, SP, Klemens
Somm, glp, und Peter Schmid,
Grüne Partei, auch Linke diese
Initiative unterstützen. Das Engagement der Linken in dieser
Frage ist essenziell wichtig und
lang erwartet. Schliesslich gehört die Chancengleichheit zu
unseren Grundanliegen. Deshalb bin ich Heilpädagogin: Um
benachteiligten Kindern zu helfen, ihre Lernprobleme zu überwinden, damit sie ihr Leben
selbstbestimmt gestalten können. Niemand, dessen Herz
links schlägt, kann wollen, dass
Kinder mit diesem Lehrplan in
die Entmutigung und ins Lernversagen geführt und dadurch
entmündigt werden.
Marita Brune, Stettfurt
Andwil. Notfallarzt unter
0900 575 422 anrufen,
bei Unklarheiten Tel. 144
anrufen.
Rorschach: Rorschach, Rorschacherberg, Goldach, Untereggen, Tübach, Mörschwil,
Horn, Steinach. Notfallarzt
unter Nr. 0900 141 414 anrufen.
Region Frauenfeld: Bei Notfällen zuerst den Hausarzt anrufen. Ist dieser (oder sein Vertreter) nicht erreichbar, wende
man sich an die Notfallpraxis im
Spital Frauenfeld, Telefon
052 723 77 77. In lebensbedrohlichen Situationen die Notfallzentrale 144 anrufen. Apotheke:
Die diensthabende Apotheke ist
von 8 bis 18 Uhr unter
079 698 31 31 erreichbar.
Kreis Thurtal-Untersee: Hausärztlicher Notfalldienst im
Notfallkreis Thurtal-Untersee
(Einzugsgebiet der Praxen
von Felben-Wellhausen, Müllheim, Wigoltingen, Steckborn,
Berlingen): Auch in Notfällen
wenden Sie sich bitte zuerst an
Ihren Hausarzt oder den
nächstliegenden Arzt. Bei
dessen Abwesenheit erfahren
Sie die Adresse des dienst-
habenden Notfallarztes am
Telefonbeantworter (oder falls
dies aus technischen Gründen
einmal nicht klappen sollte,
über die Notrufnummer 144).
Die Notrufnummer kann bei
lebensbedrohlichen Situationen
auch direkt gewählt werden.
Region Weinfelden: Notfalldienst (für alle acht Gemeinden
im alten Bezirk Weinfelden)
Arzt: Bei Notfällen zuerst den
Hausarzt anrufen. Ist dieser
(oder sein Vertreter) nicht erreichbar, wende man sich an
die Notfallpraxis im Spital
Frauenfeld, Telefon
052 723 77 77. In lebensbedrohlichen Situationen die Notfallzentrale 144 anrufen. Apotheken: Notfallbereitschaftsdienst
der Apotheken von 8 bis 18 Uhr,
Thurgau West 079 698 31 31,
Thurgau Ost 079 698 31 32.
Bezirk Münchwilen: Bei
Notfällen zuerst den Hausarzt
anrufen. Ist dieser (oder sein
Vertreter) nicht erreichbar,
wende man sich an die Notfallpraxis im Spital Frauenfeld,
Telefon 052 723 77 77. In lebensbedrohlichen Situationen die
Notfallzentrale 144 anrufen.
Apotheke: Die diensthabende
Apotheke ist von 8 bis 18 Uhr
unter 079 698 31 31 erreichbar.
Ausgabe vom 15. Mai 2015
Die Schwächsten
fallen durch
die Maschen
TZ vom 7. Mai 2015
Bundesgericht tadelt
Thurgauer Richter
Das Urteil vom Thurgauer Obergericht in Frauenfeld, im Fall
Schlägereien im Bahnhof Kreuzlingen 2009, ist scheinbar den
hohen Richtern zu hart ausgefallen.
Das Bundesgericht verlangt
nun vom Obergericht Thurgau,
dass es den Fall der beiden
Schläger neu beurteilt und hofft
damit auf mildere Strafen. Es
kann doch nicht sein, dass diese
Schläger grundlos jemanden
zusammenschlagen und dann
mit einer milden Strafe davonkommen – das wäre ein Affront
gegenüber den verletzten
Personen.
Wie soll in Zukunft mit solchen Kuschel-Urteilen die
Sicherheit in unserer Gesellschaft gewahrt werden? Das
Thurgauer Obergericht hat
meines Erachtens den Fall
Kreuzlingen mit bestem Wissen
und Gewissen korrekt beurteilt.
Alex Hofmann,
8532 Warth
Samstagnachmittag: Gewa-Ausstellung in Kreuzlingen. Schönstes Wetter. Zu Hunderten strömen Leute vom Parkplatz zum
Ausstellungsgelände. In der
Nähe des Eingangs sammle ich
mit vier Kollegen fliegend – also
ohne Stand – Unterschriften für
die Vollgeld-Volksinitiative. Die
Stimmung unter den Passanten
ist gut.
Viele ziehen mit einem
«Danke, nein» an uns vorbei.
Einige bleiben stehen und lassen sich informieren. Andere
unterschreiben. Niemand
pöbelt uns an – was sonst nicht
selten vorkommt. Nach zwei
Stunden taucht ein Gewa-Ordnungshüter auf, verbietet uns
das Sammeln mit dem Hinweis,
dass dies – inklusive Parkplatz –
privat gemieteter Raum sei und
drohte uns mit der Polizei.
Eigentlich wollten wir noch eine
Stunde sammeln. Doch um
Ärger zu vermeiden, zogen wir
uns zurück, staunten allerdings
über die Auslegung der demokratischen Rechte im öffentlichen Raum durch den GewaVerantwortlichen.
Montagmorgen bei der Kantonspolizei. Frage: «Durfte uns
der Gewa-Vertreter das Sammeln verbieten?» Antwort: «Nein
– aber bei gesteigertem Gebrauch des öffentlichen Raumes
– und es war ja öffentlicher
Raum – muss die Gemeinde informiert werden.» Aha. Als ob
der «gesteigerte Gebrauch»
durch uns und nicht die Gewa
entstanden wäre. Montagmittag
beim Juristen: Der Gewa-Vertreter hat rechtswidrig gehandelt.
Das Bundesgericht hat entschieden: «Auf öffentlichem Grund
dürfen prinzipiell ohne Bewilligung überall Unterschriften gesammelt werden, wenn kein
Stand aufgestellt wird. Fliegende
Unterschriftensammler bewirken keinen gesteigerten Gemeingebrauch.»
Das war wieder mal eine Lektion in Sachen direkter Demokratie. Übrigens: Augenzwinkernd meinte der Polizist noch:
«Wenn ihr fürs Gewerbe gesammelt hättet, hätte niemand
etwas gesagt.» Und: als wir weggeschickt wurden, unterschrieb
ein junges Pärchen «erst recht
noch», wie sie sagten.
Pius Widmer, Ermatingen
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IM NOTFALL
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Kreuzlingen und Umgebung:
Kreuzlingen, Tägerwilen,
Ermatingen, Bottighofen,
Lengwil, Birwinken, Siegershausen, Illighausen, Scherzingen, Münsterlingen, Schönenbaumgarten und Zuben. Hausarzt anrufen. Den Notfallarzt
erreicht man direkt unter
Tel. 0900 000 199. Bei
Unklarheiten Notruf 144
anrufen.
Amriswil-Obersee: Amriswil,
Uttwil, Dozwil, Kesswil, Güttingen, Altnau, Langrickenbach,
Herrenhof, Dünnershaus, Sommeri, Hefenhofen und Muolen.
Notfallarzt unter 0900 000 327,
bei Unklarheiten Tel. 144 anrufen.
Arbon-Romanshorn: Arbon,
Roggwil, Neukirch, Egnach,
Salmsach und Romanshorn.
Hausarzt anrufen, bei Unklarheiten gilt für Region Arbon
Tel. 0900 575 420, für Region
Romanshorn Tel. 0900 575 460
oder Tel. 144.
Bischofszell-Sulgen: Bischofszell, Hauptwil, Zihlschlacht,
Sitterdorf, Hohentannen, Schönenberg, Kradolf, Heldswil,
Sulgen, Erlen, Leimbach und
Notfalldienst-Apotheken
von 8 bis 18 Uhr
Thurgau West:
Tel. 079 698 31 31
Thurgau Ost:
Tel. 079 698 31 32
Zahnärztlicher Notfalldienst:
Wenn Ihr Zahnarzt nicht
erreichbar ist, Telefon 144.
Freitag, 12.6, 14 Uhr Samstag, 13.6, 17 Uhr
Kartause Ittingen
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Schweizerisches Toxikologisches
Informationszentrum:
Klosbachstrasse 107, Zürich
In Notfällen: Telefon 144.
Rega:
Kurznummer 1414 (144).
Fachstelle Opferhilfe:
Beratung für Opfer von physischer, psychischer und/oder
sexueller Gewalt.
Kinder und Jugendliche
052 723 48 23.
Erwachsene 052 723 48 26.
(0900er Nummern, Fr. 1.50 pro
Minute ab Festnetz, ab Mobile
evtl. höher.)
Faszination
Papier
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Papier schöpfen als
sinnlich-meditative
Erfahrung
Information und Anmeldung:
tecum - Zentrum für Spiritualität,
Bildung und Gemeindebau
der Evang. Landeskirche Thurgau
Telefon 052 748 41 41
[email protected]
www.tecum.ch