FAQ zum Bundesverkehrswegeplan ( PDF / 84 KB )

Was ist der Bundesverkehrswegeplan?
Bau und Erhaltung von großen, bundesweit bedeutsamen Infrastrukturmaßnahmen fallen in die Zuständigkeit
des Bundes. Dazu zählen alle Bundesschienenwege, Bundeswasserstraßen, Bundesstraßen und Autobahnen. Der
Bundesverkehrswegeplan (BVWP) bildet die Grundlage dafür. Er wird vom Bundesministerium für Verkehr
und digitale Infrastruktur (BMVI) aufgestellt und von der Bundesregierung beschlossen. Darin enthalten sind
sämtliche beabsichtigten Neu-, Um- und Ausbaumaßnahmen an Straßen, Schienen und Wasserstraßen, für die
aus Bundessicht ein Bedarf erkannt wurde.
Wie oft wird der BVWP aufgestellt?
Der BVWP gilt in der Regel 10 bis 15 Jahre bzw. so lange, bis ein neuer BVWP aufgestellt wird. Der derzeit
gültige Bundesverkehrswegeplan ist der BVWP 2003. Alle hessischen Straßen-Projekte aus dem noch gültigen
Bundesverkehrswegeplan sind hier abrufbar: http://tinyurl.com/znodknk.
Der erste Entwurf für den neuen Bundesverkehrswegeplan soll am 16.3.2016 veröffentlicht werden.
Wie viele Projekte hat Hessen für den neuen BVWP angemeldet?
Die zur Bewertung vorgeschlagenen Hessischen Projekte wurden dem Bund mit Minister-Schreiben vom 27.
November 2013 gemeldet. Insgesamt umfasst die Liste 193 Straßen-Projekte. Die Straßenprojekte sind hier
abrufbar: http://tinyurl.com/zl9kfj7. Die Schienenfernverkehrsprojekte wurden mit Staatssekretär-Schreiben vom
27. März 2013 gemeldet. Insgesamt wurden fünf Schienenfernverkehrsprojekte1 gemeldet.
Wie kam diese Anmeldeliste zustande?
Die gemeldete Liste für die Bundesfernstraßen setzt sich zusammen aus Projekten
- des derzeit gültigen Bedarfsplans 2004
(abzüglich fertig gestellter oder bis 2015 in Bau befindlicher Projekte),
- nach der vom Bund erstellten Engpassanalyse auf Autobahnen und
- den Meldungen von Städten und Gemeinden.
Zum neuen BVWP angemeldete Bundesschienenwege: (1) ABS/NBS Hanau - Würzburg / Fulda - Erfurt einschl.
Knoten Hanau, (2) NBS Rhein/Main - Rhein/Neckar einschl. Einbindung Darmstadt Hbf, (3) Knoten Frankfurt am
Main (2. Stufe) inkl. Nordmainische S-Bahn, (4) 4. ABS Paderborn - Halle (Verbindung Mönchehof - Speele), (5)
Alternativstrecke zum Mittelrheintal
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Die gemeldete Liste für die Schienenfernverkehrsprojekte setzt sich zusammen aus Projekten
- des derzeit gültigen Bedarfsplans 2004 und
- vom Land neu gemeldete Vorhaben.
Welche Projekte wurden als besonders dringlich angemeldet?
Entsprechend den Vorgaben des Bundes waren bei der Maßnahmenanmeldung ausschließlich Projektdaten
ohne einen Einstufungsvorschlag an das Bundesverkehrsministerium zu senden. Die Einstufung in die
Bedarfsplankategorien (Vordringlicher Bedarf Plus, Vordringlicher Bedarf, Weiterer Bedarf) wird nach der
Projektbewertung vom Bund vorgenommen, der auch abschließend über die in den neuen BVWP
aufzunehmenden Projekte entscheidet.
Stellt der Bund für alle Projekte aus dem BVWP die notwendigen Mittel zur Umsetzung bereit?
Nein. Grundsätzlich ist die Bedarfsplanung keine Finanzierungsplanung. Der Bund hat in der Vergangenheit
immer deutlich mehr Projekte in die Bedarfsplanung aufgenommen, als in der Laufzeit finanziert werden
konnten. Der Bund hat allerdings dargestellt, dass er in die neu geschaffene Kategorie Vordringlicher Bedarf Plus
lediglich die wichtigsten Projekte, auf der Grundlage der Engpassanalyse, aufnehmen wird. Insofern ist eine
Finanzierung dieser Projekte sehr wahrscheinlich. Ein Automatismus bezüglich der Finanzierung besteht aber
auch in dieser Kategorie nicht.
Wie erfolgt die Einstufung in die verschiedenen Kategorien?
Bei Neu- und Ausbau stehen vor allem solche Projekte im Vordergrund, die in besonderem Maße zur
Beseitigung von Engpässen oder zur besseren Hinterlanderschließung beitragen. Dabei müssen auch
Umweltbelange berücksichtigt werden. Erstmals wird auch eine Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß den Vorgaben
der Strategischen Umweltprüfung (SUP) durchgeführt.
Wie geht es nach der Veröffentlichung des Entwurfs weiter? Kann es noch Änderungen am Entwurf geben?
Ja. Der Referentenentwurf soll einem öffentlichen Konsultationsverfahren zugeführt werden. Dazu ist eine
sechswöchige bundesweite physische Offenlegung, in Hessen in Wiesbaden und Kassel, sowie eine
Veröffentlichung im Internet vorgesehen (voraussichtlich 21.März bis 2.Mai 2016).
Nach Abschluss und Auswertung des Konsultationsverfahrens durch den Bund wird der Entwurf überarbeitet und
vom Bundeskabinett beschlossen. Der Zeitpunkt des Beschlusses wird maßgeblich vom Überarbeitungsbedarf
des Entwurfs abhängen. Der neue BVWP ist die Basis für die Erarbeitung der Ausbaugesetze
(Bundesschienenwegausbaugesetz und Fernstraßenausbaugesetz) mit den Bedarfsplänen. Die Ausbaugesetze
müssen dann vom Deutschen Bundestag beschlossen werden.