OSTWESTFALEN-LIPPE / NRW WESTFALEN-BLATT Nr. 271 Freitag, 20. November 2015 LWL: Es fehlen 42,5 Millionen WestfalenLexikon Münster (dpa/WB). Weil im Haushalt des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe eine gewaltige Lücke klafft, müssen die Kreise und Städte womöglich mehr zahlen. Für das Jahr 2016 fehlen 42,5 Millionen Euro, wie der LWL mitteilte. Verbandschef Matthias Löb schlug deshalb vor, den Hebesatz der Umlage um 0,3 Prozentpunkte auf 16,8 Prozent anzuheben. Der LWL betreibt mit rund 16 000 Beschäftigten Förderschulen, Krankenhäuser, Museen und die Behindertenhilfe. Der Haushalt für 2016, der Ende Januar verabschiedet werden soll, sieht Rekordausgaben von 3,3 Milliarden Euro vor. Ein Großteil davon entfällt auf die seit Jahren steigenden Ausgaben für die Behindertenhilfe. Kilmerstuten Der Kilmerstuten ist eine besondere Form eines Stuten oder Hefezopfs, der traditionell in Nordwestdeutschland verzehrt wird, in Westfalen vor allem im Münster- und Tecklenburger Land. Ein klassischer Kilmerstuten ist fünf bis sieben Kilo schwer. Vereine, Freunde oder Arbeitskollegen der Eltern bringen ihn innerhalb eines Jahres nach der Geburt zu Ehren des Kindes in das Elternhaus. Das Wort »Kilmer« leitet sich vom Wort »Kindelbier« ab. Damit wurde das Bier bezeichnet, mit dem nach einer Kindtaufe die Nachbarn bewirtet wurden. Weise Streit um Autoverkauf Worte »Wichtiger, als die Dinge richtig zu machen, ist es, die richtigen Dinge zu machen.« Peter Ferdinand D r u c k e r (1909-2005), Ökonom In NRW gibt es 170 000 Lehrer. Etwa 40 000 von ihnen sind angestellt und werden schlechter bezahlt als die verbeamteten Kollegen. Foto: dpa Kopf des Tages Erfolg für angestellte Lehrer Gericht gibt Paderborner recht – Altersgrenze für Verbeamtung verfassungswidrig Von Christina R i t z a u Matthias Löb, Direktor des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe, sieht im Entwurf des Landesentwicklungsplans das Rheinland und das Ruhrgebiet bevorzugt. Löb: »Wir müssen selbstbewusster sein. Westfalen ist mehr als Pferde, Pils und Pumpernickel. In OstwestfalenLippe arbeiten über 29 Prozent, im Münsterland fast 26 Prozent und in Südwestfalen sogar 38,5 Prozent der Beschäftigten in der Produktion.« In den sogenannten Metropolregionen Ruhr und Rheinland gebe es nur 20 Prozent Industriearbeitsplätze. Reingeklickt l Ihnen ist in den vergangenen Monaten Schmuck gestohlen worden? Die Polizei in Bielefeld hat zahlreiche Wertgegenstände bei Durchsuchungen sichergestellt. Fotos finden Sie im Artikel auf unserer Startseite. l Die Fotostrecke »Die Effenbergs begeistern SCP-Fans« ist ein Dauerbrenner. Die 30 Fotos unseres Paderborner Fotografen Jörn Hannemann werden immer wieder aufgerufen. P a d e r b o r n (WB). Lehrer jenseits der 40 hatten in NRW bisher keine Chance mehr auf eine Verbeamtung. Jetzt hat das Bundesverfassungsgericht entschieden: Diese Altersgrenze ist mit dem Grundgesetz nicht vereinbar. Den Erfolg vor Gericht hat ein Lehrer aus Paderborn erstritten. Das Urteil geht aber weit über seinen individuellen Fall hinaus. Nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes ist jetzt das Land NRW am Zug. Ein neues Gesetz muss her – und ist in Arbeit. Ob es für mehr Gerechtigkeit sorgen wird, ist aber fraglich. Rainer Lummer unterrichtet an der Gesamtschule Paderborn-Elsen Gesellschaftslehre, Politik und Sport. Seit 1996 ist der 57-Jährige dort angestellt – und wird wesentlich schlechter entlohnt als seine verbeamteten Kollegen. Netto sind das etwa 500 Euro weniger im Monat. Zu der »Lohndiskriminierung«, wie er sagt, komme auf lan- ge Sicht noch die »RentendiskrimiZiel endlich ein Stück näher rünierung«. Denn im Vergleich zu cken. Bereits im Frühjahr hatten den Pensionen der Beamten hätten zwei Lehrer aus NRW mit ihrer angestellte Lehrer im Ruhestand Klage in Karlsruhe Erfolg. Mit dem monatlich bis zu 1000 Euro weniUrteil in Lummers Fall bekräftigte ger zur Verfügung. Das empfinden das Gericht die vorangegangenen nicht nur die Betroffenen als ungeEntscheidungen: Die Höchstaltersrecht: »Auch die Beamten im Kolgrenze für die Einstellung in das legium schütteln mit dem Kopf«, Beamtenverhältnis auf Probe sei erzählt der Paderborner, »die se»mit dem Grundgesetz nicht verhen ja, dass wir jeden Tag dieselbe einbar«, heißt es in dem Urteil. Arbeit machen wie sie.« Die Regelungen, die diese EinZwei Versuche, sich verbeamten stellung verweigern, verstießen zu lassen (2001 und 2009), scheigegen Artikel 33, Absatz 2 des terten. Gegen den Bescheid der BeGrundgesetzes. Darin heißt es: zirksregierung Det»Jeder Deutsche hat mold zog der Lehrer nach seiner Eignung, vor das VerwalBefähigung und fachtungsgericht Minden lichen Leistung glei– erfolglos. Er habe chen Zugang zu jedie Höchstaltersdem öffentlichen grenze überschritAmte.« ten, hieß es. Die war »Für mich persön2009 nach einem lich heißt das, dass Gerichtsurteil von das Verwaltungsge35 auf 40 Jahre anricht Minden noch gehoben worden. mal neu verhandeln Lummer war damals muss«, berichtet schon 51 Jahre alt. Lummer, der von »Aber es ging mir einer Kanzlei aus darum, ein Stück Münster und von der Gerechtigkeit herzu- Rainer Lummer ist Lehrer Schutzgemeinschaft stellen«, erklärt er. und Sprecher der Schutz- angestellter LehreJetzt könnte sein gemeinschaft SchaLL. rinnen und Lehrer (SchaLL), deren Sprecher er ist, unterstützt wurde. Um weitere langwierige Gerichtsverfahren zu vermeiden, schlägt die SchaLL vor, die Höchstaltersgrenze komplett abzuschaffen. So könnten später verbeamtete Lehrer nach Dienstende zumindest anteilig eine Pension bekommen. Die zusätzliche Belastung des Landeshaushaltes wäre aus Sicht der SchaLL gerechtfertigt – und zwar durch die »jahrzehntelange Nettolohndiskriminierung« angestellter Lehrer. Die Landesregierung hat eine andere Idee: Sie will die Altersgrenze von 40 auf 42 Jahre anheben. Der Innenausschuss hat einen entsprechenden Gesetzentwurf Ende Oktober an den Landtag gegeben. Damit wären die Chancen für angestellte Lehrer in NRW allerdings immer noch schlechter als in vielen anderen Bundesländern, wo die Altersgrenze für die Verbeamtung bei 45 Jahren liegt. Der nordrhein-westfälische Städtetag und der Beamtenbund begrüßen diesen Vorschlag als Schritt in die richtige Richtung. Der Schutzgemeinschaft angestellter Lehrer ist das aber deutlich zu wenig. Lummer kündigt an: »Jede Grenze wird beklagt.« Klagen wegen schlechter Luft »Designzirkus« am Wochenende Köln (epd). Die Deutsche Umwelthilfe will in elf Städten per Gerichtsbeschluss strenge Maßnahmen zur Verbesserung der Luft durchsetzen. Hintergrund ist eine massive Überschreitung von Grenzwerten für Schadstoffe. Der Bundesgeschäftsführer der Deutschen Umwelthilfe, Jürgen Resch, reichte gestern Klagen gegen mehrere Bundesländer ein, die für Luftreinhaltung zuständig sind. Es geht unter anderem um die Städte Köln, Bonn, Aachen, Düsseldorf, Essen und Gelsenkirchen. Detmold (WB). Designer, Studenten und Kreative treffen sich an diesem Wochenende zum zweiten »Designzirkus« in Detmold. Etwa 40 Aussteller aus der Region präsentieren im ehemaligen Modehaus Finke (Bruchstraße/Ecke Paulinenstraße) selbstgemachte Design- und Lifestyleartikel: Kleider aus alten Herrenklamotten, Möbel aus Zeitungen, Leuchten aus Vintage-Schubladen und mehr. Öffnungszeiten sind Samstag von 10 bis 17 Uhr und Sonntag von 11 bis 17 Uhr. Der Eintritt ist frei. Löhne/Hamm (WB/bex). Der Streit um einen Gebrauchtwagenverkauf muss nicht beim Gericht am Wohn- oder Geschäftssitz des Verkäufers geführt werden. Mit dieser Entscheidung hat das Oberlandesgericht (OLG) Hamm eine Entscheidung des Landgerichts Bielefeld aufgehoben. Der Käufer aus Löhne hatte 2014 in Potsdam für 5650 Euro ein gebrauchtes Saab 900 Cabriolet gekauft. In Löhne kam ihm der Verdacht, dass der angegebene Kilometerstand (173 000 Kilometer) nicht stimmte. Er wollte vom Vertrag zurücktreten und klagte. Das Landgericht sah sich nicht zuständig. Nach dem OLG-Urteil muss der Fall jetzt aber in Bielefeld verhandelt werden. Die Weihnachtsspendenaktion im Der Erlös der WESTFALEN BLATTWeihnachtsspendenak tion kommt diesmal geflohenen syrischen Kindern, Alten und Kranken in Jordanien, im Liba non und in Syrien zugute. Wenn Sie helfen möchten, nutzen Sie bitte das Konto: Caritas international Kennwort »Leserspende« Konto 202 BLZ 660 205 00 oder IBAN: DE88 6602 0500 0202 0202 02, BIC: BFSWDE33KRL Bank für Sozialwirtschaft Karlsruhe Für eine Spendenquittung tra gen Sie bitte Ihre Adresse ein. Spendernamen veröffentlicht Caritas International aufgrund eigener Datenschutzrichtlinien nicht. Bei Fragen zur Spenden aktion helfen wir Ihnen unter Telefon 0521/585 254 oder spende@westfalenblatt.de. Mutter angeklagt Auweia – der Cartoon Rumänische Arbeiterin setzt Neugeborenes in Gütersloh aus – Kind überlebt Von Christian A l t h o f f Gütersloh (WB). Die Staatsanwaltschaft Bielefeld hat Anklage gegen die Rumänin (39) erhoben, die im Juni ihr neugeborenes Baby in Gütersloh ausgesetzt hatte. Der Frau, die auf ihren Prozess wartet, werden versuchter Totschlag und Kindesaussetzung vorgeworfen. Sie soll jedoch zur Tatzeit vermindert schuldfähig gewesen sein. Nachbarn des Gütersloher Media-Markts fanden am 14. Juni auf dem Parkplatz in einem Gebüsch eine rote Rewe-Tüte, in der ein wenige Stunden alter Junge wimmerte. Er überlebte. Polizisten ermittelten Wochen später die Mutter, die als Mitarbeiterin eines Subunternehmens in der Tönnies-Fleischfabrik in Rheda-Wiedenbrück arbeitete. Sie gab sofort zu, ihr Kind unmittelbar nach der Entbindung in einer Garage in die Plastiktüte gepackt und auf dem Parkplatz versteckt zu haben. Auch wenn die Frau die Plastiktüte nicht verschloss, nahm sie offenbar dennoch den Tod ihres Babys in Kauf. Vor zwei Wochen stellte die »Zeit« in einem mehrseitigen, kritischen Artikel über den Unternehmer Clemens Tönnies (»Der König der Schweine«) eine Verbindung zwischen dem Aussetzen des Kindes und dem Unternehmen her. Die Frau habe Angst gehabt, als Schwangere ihre Arbeit zu verlieren, schrieb die Wochenzeitung. »Diesen Zusammenhang gab es meiner Meinung nach nicht«, sagte gestern Dr. Knut Recksiek, der Anwalt der rumänischen Arbeiterin. Er sei bei den gedolmetschten Interviews dabei gewesen, die die »Zeit« in Bielefeld geführt habe. Recksiek sagte, die Arbeit der Frau bei Tönnies werde deshalb bei der Verteidigung der Mandantin auch keine Rolle spielen. Polizeisprecher Karl-Heinz Stehrenberg aus Gütersloh zeigt die Tüte, in der der Säugling steckte. Ein von der Staatsanwaltschaft beauftragter Gutachter geht von verminderter Schuldfähigkeit der Mutter aus. Sie leide unter einer dissoziativen Störung. Dabei werden zusammengehörende Gedanken, Informationen und Wahrnehmungen nicht miteinander verknüpft. »Bei der Geburt soll außerdem ein Gefühlssturm dazugekommen und das Handeln der Frau beeinflusst haben«, sagte Dr. Recksiek. Er wies darauf hin, dass die Arbeit der Frau bei Tönnies auch für den Sachverständigen keine Rolle gespielt habe. Unklar bleibt, ob die Schwangerschaft der Arbeiterin nicht von Vorgesetzten hätte bemerkt werden müssen, um die Frau dem Mutterschutzgesetz zu unterstellen. Für Schwangere gelten spezielle Vorschriften zum Beispiel hinsichtlich Arbeitszeit, Umgebungstemperatur und Sitzmöglichkeiten am Arbeitsplatz.
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