Schreiben - Initiative Hochwasserschutz Eferdinger Becken

Initiative Hochwasserschutz Eferdinger Becken
Sprecher: Dr. Gerald Zincke
Sonnenfeldweg 3
4102 Goldwörth
[email protected]
Volksanwalt
Dr. Peter Fichtenbauer
[email protected]
Betrifft: BMLFUW-UW.4.1.12/0142-IV/2/2014 , LVwG-550619/25/Wg - 550621/2
Sehr geehrter Hr. Dr. Fichtenbauer!
Kann es sein, dass in Österreich ein und dieselbe Person in allen Instanzen eines
Wasserrechtsverfahrens seine eigene Arbeit beurteilt und alleine bestimmt, was wahr und was falsch
und was Stand der Technik ist?
Für Betroffene geht es um sehr viel: (fahrlässig herbeigeführtes) Hochwasser kann Existenzen
vernichten!
Im Herbst 2014 hat der Verbund Änderungen der Wehrbetriebsordnungen (WBO) für alle Donaukraftwerke beim BMLFUW beantragt (Edikt 22.9.14
ZL.BMLFUW-UW.4.1.11/0573-IV/2/2014). Aus unserer Sicht verschärft dieser Entwurf das
Hochwasser-Risiko für uns im Eferdinger Becken aber auch für Linz und andere Donauanrainer.
Unter anderem werden exorbitante Toleranzen verlangt (bis zu 1m 40 !) in der Absicht, dass man
dem KW-Betreiber keine Abweichungen von der WBO mehr nachweisen können soll.
Wir sind auch der Ansicht, dass die Wehrbetriebsordnungen als Ganzes nicht mehr dem Stand der
Technik entsprechen (es werden nur zwei (!) Messwerte in die Steuerung einbezogen, Prognosen
gar nicht).
Daher haben wir (wie übrigens Dutzende weitere Betroffene, Unternehmen und Gebietskörperschaften) eine Stellungnahme http://www.hochwasserschutz-eferdingerbecken.at/images/Dokumente/AntragAufParteienstellungUndEinwendungen.pdf verfasst in der wir
auf Mängel und nicht erfüllte Auflagen hingewiesen und Verbesserungsvorschläge eingebracht haben.
Es gab am 14.11.14 eine Verhandlung dazu im Linzer Design Center.
Als Amtssachverständiger hat ein Herr DI Peter Flicker vom BMLFUW die vom Verbund
beantragte Änderung und alle Stellungnahmen in einem Gutachten als ASV positiv beurteilt. Es
handelte sich dabei um jenen Beamten, der schon die alten Wehrbetriebsordnungen 2008 bzw. 2010
entworfen hat. Unsere in der Verhandlung mündlich vorgebrachten Einwendungen wurden vom
anwesenden Sachverständigen Flicker abgewiesen.
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In der Verhandlungsschrift
http://www.goldwoerth.at/system/web/GetDocument.ashx?fileid=933230 finden sich insbesondere
in den zitierten Aussagen des Sachverständigen Flicker wieder schwere Mängel. Wir haben 8 logische Widersprüche und Fehlschlüsse identifiziert, Lücken (zu 7 nicht eingehaltenen Auflagen und Hinweisen gibt es keine Stellungnahme, es wurden wichtige Risiken der Änderungen gar nicht untersucht und bewertet, Beilagen fehlen) festgestellt: http://www.hochwasserschutz-eferdingerbecken.at/images/Dokumente/AntwortWBOVerhandlung.pdf,
Das Ministerium erließ am 23.03.2015, einen Bescheid Zl. BMLFUW-UW.4.1.12/0142-IV/2/2014(siehe http://www.hochwasserschutz-eferdingerbecken.at/images/Dokumente/Bescheid_wehrbetriebsordnung_donauoberoesterreich_20150403.pdf , eine besser gegliederte Fassung: http://www.hochwasserschutzeferdinger-becken.at/images/Dokumente/Bescheid_wehrbetriebsordnung_donauoberoesterreich_20150403-kommentiert.doc ) Darin bezieht wieder Herr Flicker als Amtssachverständiger Stellung. Auf unsere Einwendungen zur Verhandlungsschrift geht er jedoch wieder
nur unvollständig oder widersprüchlich ein und auf die 8 Widersprüche gar nicht.
Wir reichen daraufhin stellvertretend für unsere Initiative gemeinsam mit den Gemeinden Steyregg,
Alkoven und Goldwörth (unterstützt auch durch die Gd. Feldkirchen und Walding) eine Beschwerde ein http://www.hochwasserschutz-eferdinger-becken.at/images/Dokumente/81_Beschwerde-220150503.pdf . Darin führen wir nochmals 14 Punkte an. In einem Punkt schließt sich auch eine
Beschwerde der OÖLRG unserer Argumentation an.
Mit Bescheid vom 18.6. 15 BMLFUWUW.4.1.12/0092-IV/2/2015 ergeht eine Beschwerdevorentscheidung
https://www.verbund.com/pp/de/gewaesser/~/media/AF777BD79FD24582921438789324CF93.as
hx in der wieder Herr Flicker als Amtssachverständiger Stellung bezieht. Bis auf den einen
oben erwähnten Punkt wurden im Bescheid vom Ministerium alle Vorschläge ignoriert. Die Parteienstellung der Gemeinden Alkoven und Goldwörth wird u.a. mit dem Hinweis darauf, dass die Gemeinden der Behörde zu spät mitgeteilt hätten, dass sie Grundstückseigentümer und somit selbst
Betroffene des Hochwassers sind, Präklusion eingetreten wäre, abgewiesen. Am 15. 10. 2015 hat
der EuGH in der Rechtssache C-137/14 (Kommission/Deutschland) den Rechtsgrundsatz Präklusion gekippt.
Wir haben uns deshalb gemeinsam mit den Gemeinden Goldwörth und Alkoven am 6.7.15 mit
einem Vorlageantrag ans Verwaltungsgericht gewandt. Dazu hat am 22.10.15 auch der Verbund
Stellung genommen http://www.hochwasserschutz-eferdingerbecken.at/images/Dokumente/81%20stellungnahme-20151022.pdf . Die Stellungnahme haben wir
wiederum kommentiert www.hochwasserschutz-eferdingerbecken.at/images/Dokumente/Antwort_zu_Stellungnahme_Verbund-final.pdf.
Anfang Dezember 2015 gab es dazu eine Verhandlung beim Landesverwaltungsgericht Linz.
Wen hat das unabhängige Verwaltungsgericht als Sachverständigen bestellt? Wieder Herrn
Ministerialrat DI Peter Flicker. Ihm kommt nun die Aufgabe zu, unsere Einwände zu seiner
Wehrbetriebsordnung, seinen eigenen Stellungnahmen und den Bescheiden seines Arbeitgebers
objektiv und unabhängig zu beurteilen. Unsere Beschwerde wurde abgewiesen LVwG-550619/25/Wg
- 550621/2 http://www.lvwg-ooe.gv.at/10317_DEU_HTML.htm .
Damit ergibt sich folgendes Bild:
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Also ein Unternehmen das zu 50% dem Bund gehört, beantragt eine Änderung der
Wehrbetriebsordnung, die einen maßgeblichen Einfluss auf das Hochwasserrisiko für Tausende
Anrainer hat, bei einer Bundesbehörde, die dann den Antrag für dieses Unternehmen bewilligt,
obwohl zahlreiche Stellungnahmen Betroffener schwere Mängel an der Neufassung der WBO
aufzeigen. Alle Stellungnahmen werden vom gleichen Sachverständigen DI Flicker begutachtet,
der zuvor mit diesem Unternehmen die WBO ausgearbeitet hat.
Als wir betroffene Bürger und Gemeinden dagegen beim unabhängigen Verwaltungsgericht
Beschwerde einlegen, wird wieder der gleiche Sachverständige vom Gericht bestellt, der nun völlig
unvoreingenommen die Beschwerde gegen seinen eigenen Bescheid und seine eigenen Gutachten
beurteilen soll. Kein Wunder, dass das unabhängige Verwaltungsgericht die Beschwerde
zurückweist (LVwG-550619/25/Wg - 550621/2).
Das mag alles rechtens sein, aber selbst wenn Herr Ministerialrat Dipl.-Ing. Flicker die gescheiteste,
unbestechlichste und unabhängigste Person der Welt wäre: Ist das mit rechtsstaatlichen Prinzipien
vereinbar?
Wir meinen NEIN.
Laut Auskunft unseres Rechtsanwalts, ist eine solche Vorgehensweise des Verwaltungsgerichts kein
Einzelfall. Es wird in Wasserrechtssachen anscheinend sehr oft ein Sachverständiger bestellt, der
aus genau der Behörde stammt die die bekämpfte Entscheidung verfasst hat, oder der bei der
Entscheidung wie in unserem Fall sogar selbst beteiligt war.
Dass das Verfahren in der Veröffentlichung nach § 52 ABS. 3 ÖKOSTROMGESETZ 2012
https://www.bmlfuw.gv.at/dam/jcr:e3437c75-15a2-4f80-80e3e1a828ff1d50/Brosch%C3%BCre%20%C3%96kostrom%20Berichtsjahr%202014.pdf nicht
enthalten ist, ist ein weiteres Versäumnis der Behörden.
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Gerne stehen wir Ihnen für weitere Auskünfte zur Verfügung, besprechen die Themen mit Ihnen.
Sie erreichen uns unter [email protected] oder unter +436802181240.
Herzliche Grüße
Dr. Gerald Zincke, Sprecher der Initiative Hochwasserschutz Eferdinger Becken
Ich teile die oben beschriebene Ansicht und unterstütze mit meiner Unterschrift das Vorbringen an
die Volksanwaltschaft.
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