Hausordnung - Realschule Immenstadt

Hausordnung
1. Allgemeines zum Verhalten im Schulgebäude
1.1. Höflichkeit und Rücksichtnahme im Schulbereich, auf dem Schulweg und im Schulbus oder Zug
sind ein Zeichen gegenseitiger sozialer Achtung und sollten deshalb für alle keine lästige Pflicht,
sondern Selbstverständlichkeit sein.
1.2. Jeder von uns trägt für die Sauberkeit des Schulgebäudes und des Schulgeländes sowie für die
Schonung der Einrichtungsgegenstände die Mitverantwortung. Jeder ist verpflichtet, angerichteten
Schaden sofort zu melden und entsprechend zu ersetzen.
1.3. Aus Sicherheitsgründen verbieten sich alle Aktivitäten im Schulgelände, die andere gefährden, z.
B. Rennen im Schulgebäude, Fahren mit Skateboards, Inline-Skates oder ähnliches, Schneeballwerfen und auch Ballspielen. Wegen der damit verbundenen Verschmutzung der Fenster ist vor allem das Ballspielen in der Mulde an der Außenseite des Musiksaals untersagt.
1.4. Das Mitbringen von Gegenständen, die den Unterricht oder die Ordnung und Sicherheit der Schule stören oder gefährden können, kann nicht erlaubt werden. Handys und digitale Speichermedien aller Art und Musikgeräte müssen im Gebäude und auf dem gesamten Schulgelände während
der Unterrichtszeit ausgeschaltet sein! Kopf-/Ohrhörer gehören in dieser Zeit verpackt.
1.5. Die Richtlinien zur Vermeidung von Abfällen und Mülltrennung gelten für uns alle.
1.6. Innerhalb der Schulanlage ist den Schülern der Genuss alkoholischer Getränke nicht gestattet. Essen und Trinken (außer Trinken von Mineralwasser) ist grundsätzlich auf die Pausen beschränkt.
Aus Gründen der Sauberkeit und Hygiene ist auch das Kauen von Kaugummi im Schulgebäude
zu unterlassen. Der Verzehr von Pizza ist nur im gefliesten Teil der Aula gestattet. Pizza-Kartons
müssen in die bereitgestellten Behälter vor dem Haupteingang entsorgt werden.
1.7. Auf dem gesamten Schulgelände herrscht für alle Angehörigen der Schule generelles Rauchverbot.
1.8. Die Schüler befolgen die Anordnungen der Lehrkräfte (Gymnasium und Realschule) und des Hauspersonals.
1.9. Wertgegenstände sind in der Schule nicht erwünscht, da bei Verlust keine Haftung übernommen
werden kann. Fundsachen geben wir beim Hausmeister ab.
2. Verhalten in den Unterrichtsräumen
Jeder Schüler ist für die Sauberkeit seines Platzes im Unterrichtsraum verantwortlich. Der Ordnungsdienst ist für die Ordnung im Bereich der Tafel und für die Abfallentsorgung verantwortlich.
Bei Stundenwechsel begeben sich die Schüler ohne Verzögerung zu den nächsten Unterrichtsräumen. Auf den Fluren ist Rücksicht zu üben!
Während der Freistunden dürfen nur die Schüler der Jahrgangsstufe 10 das Schulgebäude (siehe
3.4!) verlassen, eine Erlaubnis der Erziehungsberechtigten muss vorliegen.
3. Verhalten in den Pausen
3.1. Der Pausenaufenthalt für die Klassen 5 mit 10 ist nur im Freien (Schulgelände) und in der Aula gestattet sowie in bestimmten Gangbereichen über der Aula. Der Gang vor Lehrerzimmer und Verwaltung ist kein Pausenraum oder Durchgang. Hierher kommen nur Schüler, die von Fragen an Lehrkräfte direkt betroffen sind. Wenn Schülergruppen Fragen haben, klären sie diese ausschließlich im
Unterricht.
3.2. Beim ersten Gongzeichen gehen alle Schüler unaufgefordert zu ihren Unterrichtsräumen. In den
Gängen und Treppenhäusern verhalten sich alle Schüler so, dass andere nicht gestört werden.
3.3. In der Pause ist der Aufenthalt im Vorraum der Turnhalle nicht erlaubt. Vor dem Sportunterricht in
der 3./5. Stunde warten die Schüler vor der Sporthalle bzw. in der Aula des Schulgebäudes auf
ihre Lehrkraft und betreten dann gemeinsam den Sporttrakt.
3.4. Aufsichtsbereiche im Pausengelände: Der Aufsichtsbereich endet in Richtung des kleinen Sportplatzes an der Abbiegung zum Hintereingang der Kunert-Halle, in Richtung des Kindergartens ist
der Weg zur Unterführung kein Pausenbereich, vor der Kunert-Halle gilt der Bereich des großen
Steins noch als Pausenbereich, nicht mehr der Weg an der Seite der Halle Richtung Stadioneingang.
4. Betreten und Verlassen des Schulgebäudes
4.1. Das Schulgebäude ist ab 7.15 Uhr geöffnet. Den Schülern ist der Aufenthalt nur in der Aula erlaubt. Sie können ab 7.50 Uhr ihre Klassenzimmer betreten. Schüler, deren Unterricht später beginnt, halten sich bei früherem Eintreffen in der Schule bis zum Unterrichtsbeginn in der Aula
auf.
4.2. Schüler, deren Vormittagsunterricht vorzeitig endet, dürfen ab 12.15 Uhr das Schulgelände verlassen. Das Gleiche gilt für Schüler, die nachmittags Unterricht haben (etwa bis 13.30 Uhr) für
die Mittagspause.
4.3. Aus sicherheitstechnischen Gründen ist es nicht gestattet, Fahrräder im Eingangsbereich von
Schulzentrum und Hallenbad abzustellen.
4.4. Schülerunfälle in der Schule und auf dem Schulweg sind sobald als möglich zu melden. Anträge an die Schülerunfallversicherung sind im Sekretariat abzuholen und dort vollständig ausgefüllt wieder abzugeben.
4.5. Die Anfahrt zum Schulzentrum sollte aus sicherheitstechnischen Gründen für alle Fahrzeuge
über die Weißstraße, die Ausfahrt über die Allgäuer Straße erfolgen.
4.6. Für die Nutzung der Schulbusse gelten folgende Einstiegsstellen: 5. und 6. Klassen: KönigseggGrundschule, 7.-10- Klassen: Im Stillen.
5. Fernbleiben vom Unterricht
Im Interesse der Sicherheit der Schüler ist der Schule schriftlich, fernmündlich oder auf andere zuverlässige Art und Weise jede Abwesenheit vom Unterricht vor Unterrichtsbeginn (möglichst ab
7.45 Uhr) mitzuteilen. Dies gilt nach Möglichkeit auch dann, wenn Schüler auf Grund eines Ausfalls
oder Verzugs eines öffentlichen Verkehrsmittels nicht rechtzeitig zum Unterricht erscheinen können.
Genauere Regelungen trifft der jeweilige Klassenleiter mit seiner Klasse.
Im Falle telefonischer Verständigung ist eine schriftliche Entschuldigung innerhalb von zwei Tagen
nachzureichen. Dauert die Erkrankung länger als drei Unterrichtstage, ist ein ärztliches Attest über
die Dauer der Krankheit vorzulegen. Bei Erkrankungen während der Unterrichtszeit ist eine Befreiung
durch die Schulleitung bzw. bei nur einer Unterrichtsstunde durch die betreffende Lehrkraft erforderlich. Bei wichtigen Angelegenheiten, die eine Beurlaubung vom Unterricht erfordern, ist ein Antrag
durch die Erziehungsberechtigten nötig. Dieser Antrag ist frühzeitig, wenn möglich mindestens
zwei Schultage vor dem Termin, bei der Schulleitung einzureichen.
Immenstadt, im September 2015
RSDin Irma Walter