Ergänzung zu den Gebäuden Malag und Seedamm

Berufliche Schulen Bretten
Nr. 515708
Technisches Gymnasium
Sozial- und Gesundheitswiss. Gymnasium
Gewerbliche Schule
Hauswirtschaftl. – Sozialwiss. Schule
Kaufmännische Schule
Anlage 2
Verhalten im „Malag Schulgebäude“ und in den
Unterrichtsräumen „Am Seedamm“
Die Inhalte der Schul- und Hausordnung finden entsprechend Anwendung
(vgl. Pkt. 3 Verhalten im Schulgebäude und auf dem Schulgrundstück)
•
Es ist zu beachten, dass auf dem Weg von und zu den Außenstellen die Straßen- und
Verkehrsordnung zu beachten ist. Bitte benutzen sie nur geeignete Fußgängerüberwege.
Das Parken vor den Unterrichtsräumen „Am Seedamm“ und „Malag“ ist nicht erlaubt.
•
Im Schulgebäude und auf dem Schulgrundstück benehmen wir uns so, dass wir andere nicht
stören und nicht gefährden. Anweisungen der Schulleitung, der Lehrer/-innen, der
Schulsozialarbeiterin und der Hausmeister befolgen wir.
•
Schüler/-innen weisen sich auf Nachfrage auf dem Schulgelände mit dem Schülerausweis
aus.
•
Wir halten unser Schulgebäude sauber; Abfall wird in die entsprechenden Behälter
geworfen.
•
Das Rauchen auf dem gesamten Schulgelände ist nur in den ausgewiesenen Bereichen
erlaubt. Insbesondere vor dem Gebäude „Am Seedamm“ ist Rauchverbot.
•
Mutwillige Beschädigungen, Verschmutzungen der Wände und Böden und der
Einrichtungsgegenstände (spucken, Kaugummi ausspucken, sprayen, Mobiliar beschädigen,
Tische bemalen) werden auf Kosten der Verursacher instandgesetzt.
•
Das Mitführen und der Konsum von alkoholischen Getränken und sonstigen Rauschmitteln
sind verboten. Bei Veranstaltungen können mit der Schulleitung Ausnahmen vereinbart
werden.
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Der Aufenthalt in den Parkplatzbereichen ist nur zu An- und Abfahrt gestattet.
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Waffen und waffenähnliche Gegenstände sind in der Schule sowie bei schulischen
Veranstaltungen verboten.
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Das Mitführen von Laserpointern ist verboten.
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Handys, MP3-Player und andere Multimediageräte müssen im Schulgebäude ausgeschaltet
und in den Schultaschen verstaut sein. Nach Absprache mit einer Lehrkraft kann das Handy
zur Information an die Eltern benutzt werden. Ton- und Bildmitschnitte sind grundsätzlich
verboten.
•
Aushänge und Plakatierungen dürfen nur mit Genehmigung der Schulleitung erfolgen. Um
Beschädigungen und Unfälle zu vermeiden, ist das Sitzen auf Fensterbänken und
Heizkörpern verboten.