Berufliche Schulen Bretten Nr. 515708 Technisches Gymnasium Sozial- und Gesundheitswiss. Gymnasium Gewerbliche Schule Hauswirtschaftl. – Sozialwiss. Schule Kaufmännische Schule Anlage 2 Verhalten im „Malag Schulgebäude“ und in den Unterrichtsräumen „Am Seedamm“ Die Inhalte der Schul- und Hausordnung finden entsprechend Anwendung (vgl. Pkt. 3 Verhalten im Schulgebäude und auf dem Schulgrundstück) • Es ist zu beachten, dass auf dem Weg von und zu den Außenstellen die Straßen- und Verkehrsordnung zu beachten ist. Bitte benutzen sie nur geeignete Fußgängerüberwege. Das Parken vor den Unterrichtsräumen „Am Seedamm“ und „Malag“ ist nicht erlaubt. • Im Schulgebäude und auf dem Schulgrundstück benehmen wir uns so, dass wir andere nicht stören und nicht gefährden. Anweisungen der Schulleitung, der Lehrer/-innen, der Schulsozialarbeiterin und der Hausmeister befolgen wir. • Schüler/-innen weisen sich auf Nachfrage auf dem Schulgelände mit dem Schülerausweis aus. • Wir halten unser Schulgebäude sauber; Abfall wird in die entsprechenden Behälter geworfen. • Das Rauchen auf dem gesamten Schulgelände ist nur in den ausgewiesenen Bereichen erlaubt. Insbesondere vor dem Gebäude „Am Seedamm“ ist Rauchverbot. • Mutwillige Beschädigungen, Verschmutzungen der Wände und Böden und der Einrichtungsgegenstände (spucken, Kaugummi ausspucken, sprayen, Mobiliar beschädigen, Tische bemalen) werden auf Kosten der Verursacher instandgesetzt. • Das Mitführen und der Konsum von alkoholischen Getränken und sonstigen Rauschmitteln sind verboten. Bei Veranstaltungen können mit der Schulleitung Ausnahmen vereinbart werden. • Der Aufenthalt in den Parkplatzbereichen ist nur zu An- und Abfahrt gestattet. • Waffen und waffenähnliche Gegenstände sind in der Schule sowie bei schulischen Veranstaltungen verboten. • Das Mitführen von Laserpointern ist verboten. • Handys, MP3-Player und andere Multimediageräte müssen im Schulgebäude ausgeschaltet und in den Schultaschen verstaut sein. Nach Absprache mit einer Lehrkraft kann das Handy zur Information an die Eltern benutzt werden. Ton- und Bildmitschnitte sind grundsätzlich verboten. • Aushänge und Plakatierungen dürfen nur mit Genehmigung der Schulleitung erfolgen. Um Beschädigungen und Unfälle zu vermeiden, ist das Sitzen auf Fensterbänken und Heizkörpern verboten.
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