Hausordnung des Rudolf-Diesel-Gymnasium Augsburg Stand: 03.07.2015 Kein Gemeinwesen kann ohne Spielregeln leben. Dies gilt auch für die Schulgemeinschaft. Um unserem Zusammenleben und der gemeinsamen Arbeit möglichst große Freiheit zu belassen, müssen sich alle Beteiligten an Ordnungen halten, die ein reibungsloses Miteinander gewährleisten sollen und letztlich dazu dienen, den Frieden und das gute Zusammenleben dieser Gemeinschaft zu fördern. Die Gesellschaft und alle an der Gestaltung des schulischen Lebens beteiligten Gruppen können erwarten, dass sich jede Schülerin und jeder Schüler entsprechend den Bildungszielen des Gymnasiums verhält. Daher sollte das gegenseitige Verhalten von Achtung und Höflichkeit geprägt sein. Sorgfalt im Umgang mit dem Schulgebäude, mit seinen Einrichtungen und Außenanlagen, die Teil unserer Arbeitsumgebung sind, ist eine Selbstverständlichkeit. Lehrkräfte, Angestellte, Hausmeister und Hauspersonal leisten ihre Arbeit im Interesse der Schülerinnen und Schüler. Sie können erwarten, mit Höflichkeit behandelt zu werden. Unterrichtsbetrieb Das Schulgebäude ist an Schultagen von 7.00 Uhr bis ca. zehn Minuten nach Unterrichtsende offen, Fahrschülern steht am Morgen vor Schulbeginn die Pausenhalle (Aula) zur Verfügung. Die Klassenzimmer und die Gänge dürfen erst mit dem Gong um 7.50 Uhr betreten werden. Schüler, die vorher kommen müssen, halten sich in der Aula auf. Dies gilt auch für Klassen, bei denen die erste Stunde ausfällt. Q11/12-Schülerinnen und Schüler dürfen in ihre Aufenthaltsbereiche. In Freistunden dürfen sich Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 5-9 aus aufsichtsrechtlichen Gründen ausschließlich in der Aula aufhalten. Rechtzeitiges Erscheinen zum Unterricht ist Verpflichtung und ein Gebot der Höflichkeit. In den beiden Pausen am Vormittag halten sich Schülerinnen und Schüler der Klassen 5 – 10 in der Aula (Pausenhalle) oder im Pausenhof vor dem Hauptgebäude, dem Pavillon und der Turnhalle auf. Parkplätze, Fahrradständer und die zugehörigen Zufahrtswege sind keine Pausenbereiche. Auch zwischen Pavillon und Sportgelände dürfen sich Schüler aus aufsichtsrechtlichen Gründen während der Pausen nicht aufhalten. Bei regnerischem Wetter sollen auf dem Weg zur Schule oder in der Pause die unbefestigten Teile des Außengeländes nicht betreten werden. Ist eine Klasse fünf Minuten nach Stundenbeginn ohne Lehrer, so hat eine Meldung im Sekretariat oder Direktorat zu erfolgen. In jedem Klassenzimmer hängen diese Hausordnung, ein Sitzplan und ein Zeitplan des Tafel- und Ordnungsdienstes aus. Verantwortung hierfür tragen Klassensprecher und Klassenleiter. Nach dem Unterricht werden die Klassen- und Fachräume vom Lehrer abgesperrt. [Ausnahme: Klassenzimmer, die als Studierräume für Oberstufenschüler ausgewiesen sind.] Fachräume (Chemie, Physik, Biologie, Musik, usw.) dürfen nur bei Anwesenheit eines Lehrers betreten werden. Hausordnung des Rudolf-Diesel-Gymnasiums Augsburg -2- Verlassen des Schulgeländes: Jahrgangsstufe Freistunden Pausen am Vormittag nein nein 5-6 Mittagspause nein Ausnahme: Antrag der Eltern 7-9 nein nein ja 10 ja nein ja 11 - 12 ja ja ja Hygiene und Sauberkeit Im Sinne der Schonung der Umwelt sind wir bestrebt, die Müllmenge zu reduzieren. Es soll keine Pausenverpflegung in gewerblichen Verpackungen mitgebracht werden, die im Schulhaus verbleiben. In den Klassenzimmern wird auf Trennung des Abfalls geachtet. Die SMV organisiert in Absprache mit dem Direktorat einen Pausenordnungsdienst. Das Kaugummikauen ist im gesamten Schulgebäude verboten. Jedes Mitglied der Schulgemeinschaft wird aufgefordert, auf Sauberkeit im persönlichen Bereich und in der Gemeinschaft zu achten. Zuwiderhandlungen sind von den Lehrern disziplinarisch zu ahnden. Bei Nässe darf vor dem Unterricht und in den Pausen nicht über die Rasenflächen gegangen werden (Verschmutzung des Hauses). Schüler und Lehrkräfte vergewissern sich gegen Ende des Unterrichtsvormittags über die Sauberkeit am Boden und unter den Schülerbänken. Diese „Grobschmutzentfernung“ wird entsprechend den zwischen der Stadt und den Reinigungsfirmen abgeschlossenen Verträgen in den Klassenräumen durch die Schülerinnen und Schüler erbracht. Sie haben insofern bei der Reinigung eine Mitwirkungspflicht. Aus Sicherheitsgründen dürfen Glasflaschen nicht aus der Pause mit in die Umkleiden der Sporthalle genommen werden. In den Klassenzimmern müssen die Glasflaschen sicher verwahrt werden. Aus hygienischen Gründen gehört Garderobe nicht ins Klassenzimmer. Eine Ausnahme kann dann gemacht werden, wenn eine Jacke o.ä. auf der Lehne des eigenen Stuhles untergebracht wird und nicht am Boden streift. Dicke und feuchte Kleidungsstücke müssen in die Garderobenschränke, ebenso Schirme. Auf freien Tischen und Stühlen, auf den Heizungen, in Schaukästen u.ä. sowie auf dem Boden darf nichts abgelegt werden. Weitere Regelungen Entsprechend der Schulordnung dürfen weder gefährliche Gegenstände noch solche, die den Unterricht oder die Ordnung der Schule stören können, mitgebracht werden. Bei Missachtung werden sie dem Schüler / der Schülerin weggenommen und erst später auf Antrag an die Erziehungsberechtigten zurückgeben. Spielzeug, Messer oder gar Pistolenattrappen gehören nicht in die Schule. Handys und alle digitalen Speichermedien müssen gemäß Anordnung des Bayerischen Kultusministeriums und nach Art. 56 Abs. 5 BayEUG auf dem gesamten Schulgelände ausgeschaltet bleiben. „Stumm schalten“ der Handys genügt nicht. Im anderen Falle können sie von der Lehrkraft bzw. der Schulleitung vorübergehend einbehalten werden, in schweren Verstößen auch über einen längeren Zeitraum bzw. bis zum Eingang eines schriftlichen Antrags eines Erziehungsberechtigten. Wenn eine besondere Veranlassung besteht (z.B. wenn Schüler ihre Eltern anrufen sollen), kann der unterrichtende oder Aufsicht führende Lehrer das Telefonieren erlauben. Hausordnung des Rudolf-Diesel-Gymnasiums Augsburg Bei schriftlichen Prüfungsarbeiten, also bei Schulaufgaben, Stegreifaufgaben, Kurzarbeiten und Abiturprüfungen müssen auch ausgeschaltete Handys in der Mappe bleiben. Ein Verstoß gegen diese Regel wird als Bereithaltung nicht zugelassener Hilfsmittel und damit als Unterschleif gewertet, mit der zwingenden Folge, dass zumindest die betroffene Prüfung mit Note 6 bewertet wird. Foto- oder Filmaufnahmen auf dem gesamten Schulgelände bedürfen der ausdrücklichen Genehmigung eines Lehrers. Dabei ist der Datenschutz unbedingt zu beachten. -3- Sportschuhe, die abfärben oder Streifen am Boden verursachen könnten, dürfen in der Turnhalle nicht verwendet werden. Für alle Schulen gilt ein gesetzliches Rauchverbot auf dem gesamten Schulgelände. Dieses erstreckt sich auf alle Personen, die sich auf dem Schulgelände aufhalten und auch auf die Zeiten außerhalb des Unterrichts. Dies gilt auch für E-Zigaretten und E-Shishas. Essen im Unterricht ist untersagt, sofern der Fachlehrer dies im Einzelfall nicht ausdrücklich erlaubt. Das Trinken im Unterricht ist i.d.R gestattet. Die Bestimmung über die Glasflaschen ist zu beachten. Verkehrserziehung, Unfallvermeidung, Diebstahlsvorbeugung Schulweg Unfallschutz Aus Sicherheitsgründen werden die Schüler aufgefordert, besonders in der Friedberger Straße ausschließlich die Fußgängerüberwege zu benützen. Vorsicht ist beim Herausfahren aus dem Schulgelände auf die Peterhofstraße geboten. Befahren werden dürfen nur die Zufahrten zu den Fahrradständern bzw. den Parkplätzen. Aus Sicherheitsgründen darf die Fahrradhalle nicht mit Motorrädern und Rollern benutzt werden (eigener Abstellplatz auf dem südlichen Parkplatz). Alle Schüler sind auf dem Schulweg, während des Unterrichts und im Rahmen von Schulveranstaltungen bzw. Schulfahrten unfallversichert. Alle Schulunfälle und Schulwegunfälle müssen unverzüglich im Sekretariat II gemeldet werden. Der behandelnde Arzt rechnet mit der Gemeindeunfallversicherung ab, sofern er von dem Schulunfall Kenntnis erlangt hat, und stellt keine Privatrechnung. Um Unfälle zu vermeiden besteht von 7:30 bis 14:35 Uhr (Ende der 8. Stunde) auf dem Schulgelände ein allgemeines Fahrverbot. Dieses betrifft auch die Eltern. Ausnahmen müssen abgesprochen sein. Wir bitten die Eltern, nur in wirklich notwendigen Fällen ihre Kinder mit dem Auto zur Schule zu bringen oder von dort abzuholen, da das zusätzliche Verkehrsaufkommen im Bereich der Eingänge zur Schule und der Parkplätze eine Gefahr darstellt. Die Schüler, die von der Bahn kommen, werden dringend gebeten, die Peterhofstraße im Bereich der eigens dafür geschaffenen Aufpflasterung (zwischen Unterführung und Schule) zu überschreiten. Noch wichtiger ist, dass jedes unfallträchtige Verhalten am Bahnhof und im Zug vermieden wird. Unerlaubtes Verlassen des Schulgeländes und Umwege auf dem Schulweg führen zum Erlöschen des Versicherungsschutzes. Für die Schüler, die bei Nachmittagsunterricht mittags zum Essen heimgehen und anschließend für den weiteren Unterricht erneut die Schule aufsuchen, besteht an solchen Unterrichtstagen für den Schul- und den Nachhauseweg zweimal Unfallversicherungsschutz. Verhalten in den Pausen Das Herumtoben im Schulgebäude und auf dem Pausenhof ist aus Sicherheitsgründen untersagt. Zum Pausenverkauf muss eine Warteschlange gebildet werden. Drängeln und „Auftragskäufe“ sind nicht gestattet. Bei schönem und trockenem Wetter findet die Pause grundsätzlich im Freien statt. In der Aula halten sich die Schülerinnen und Schüler nur zum Zwecke des Pausenverkaufs auf. Ballspielen ist aus Sicherheitsgründen Hausordnung des Rudolf-Diesel-Gymnasiums Augsburg nur mit weichen Bällen erlaubt, Schneeballwerfen ist verboten. (Verletzungsgefahr) Diebstahlvorbeugung Es sollen keine größeren Geldbeträge und wertvollen Gegenstände mit in die Schule gebracht werden. Für Wertsachen (z.B. Handys) wird das Anmieten von Schließfächern dringend empfohlen. Es besteht auch die Möglichkeit der Aufbewahrung im Sekretariat, im Direktorat oder beim Sportlehrer (Keine Wertsachen in den Umkleidebereichen der Sporthalle belassen!). Teure Musikinstrumente können bei den Musiklehrern deponiert werden. -4- Garderobenschränke sind nicht abschließbar und damit kein Aufbewahrungsplatz für Geld und Wertsachen. Für abhanden gekommene oder beschädigte Gegenstände sowie Kleidungsstücke besteht keine Haftung. Da auch andere Schüler in den Klassenzimmern Unterricht haben, werden Schulmappen in die Fachräume / Turnhalle mitgenommen. Folgt auf diesen Unterricht eine Pause, dürfen die Taschen nicht in die Klassenzimmer gebracht werden; sie können bis zum Ende der Pause im Fachraum bleiben. Fahrräder müssen mit einem guten Schloss gesichert sein, sie sind nicht durch die Schule versichert. Am Nachmittag dürfen Fahrräder auch vor dem Schulgebäude abgestellt werden. Krankmeldung, Unterrichtsbefreiung und Beurlaubung Krankheit Ist ein Schüler durch Krankheit am Unterrichtsbesuch verhindert, muss die Schule noch vor Unterrichtsbeginn telefonisch oder per Fax informiert werden. Nur in Ausnahmefällen kann die Krankmeldung über einen Mitschüler erfolgen. Bei mündlicher Krankmeldung muss der Schule innerhalb von zwei Tagen eine schriftliche Krankheitsbestätigung vorgelegt werden. Dabei ist das offizielle (weiße) Formular der Schule („Krankheitsanzeige“) zu verwenden, Email wird nicht akzeptiert. Bei mehr als drei Tagen Krankheitsdauer ist eine zusätzliche „Krankheitsbestätigung“ (rotes Formular) notwendig, die die Schülerin / der Schüler mitbringt, sobald sie / er wieder die Schule besucht. Für Erkrankungen, die länger als 10 Tage dauern, muss zusätzlich eine Bestätigung des behandelnden Arztes (Krankmeldung, kein kostenpflichtiges Attest) vorgelegt werden. Schüler der Oberstufe müssen für die angekündigten Leistungsnachweise im Krankheitsfall ein Attest vorlegen. Näheres steht im Merkblatt für Oberstufenschüler. Hat ein Schüler bereits an einer oder mehreren Unterrichtsstunden teilgenommen, so kann er vom weiteren Unterricht dieses Tages, auch bei plötzlicher Erkrankung, nur durch das Direktorat befreit werden. Dies gilt auch für den Nachmittagsunterricht und für volljährige Schüler. Unterrichtsbefreiung / Beurlaubung Anträgen auf Unterrichtsbefreiung aus dringenden, aber vorhersehbaren Gründen (z.B. Arztbesuch, Führerscheinprüfung), kann nur entsprochen werden, wenn die Erziehungsberechtigten bzw. die volljährigen Schüler einen entsprechenden Antrag rechtzeitig (d.h. spätestens bis zur zweiten Pause des Vortages) bei der Schule einreichen. Eine Beurlaubung von Schülern zur Teilnahme an privaten Reisen (auch der Erziehungsberechtigten), Veranstaltungen von Vereinen und anderen Aktivitäten während der Schulzeit oder auch kurz vor den Ferien ist nach den Bestimmungen der Schulordnung grundsätzlich nicht gestattet. Die Schüler sollen also nur in der unterrichtsfreien Zeit an solchen Veranstaltungen teilnehmen. Die Hausordnung tritt am 19. April 2010 in Kraft. • zuletzt geändert / ergänzt am 08.04.2014 Herbert Hofmann Oberstudiendirektor
© Copyright 2024 ExpyDoc