BL 2 HAUS DER WIRTSCHAFT 5. Februar 2016 – Schweizerische Gewerbezeitung BAUSTELLENKONTROLLEN – Seit Haus der Wirtschaft – Dienstleistungs- und Kompetenz-Zentrum für KMU aus Gewerbe, Handel, Dienstleistung und Industrie Monaten steht die ZAK in den Schlagzeilen. «Zu Unrecht», sagt Wirtschaftskammerdirektor Christoph Buser. «KIGA-Schnittstelle muss besser werden» «Im Bereich der Schwarzarbeitsbekämpfung im Baselbieter Baugewerbe ziehen nicht mehr alle Beteiligten am gleichen Strick», sagt der Wirtschaftskammerdirektor Christoph Buser. Standpunkt: Herr Buser, die Baselbieter Schwarzarbeitskontrolle war in letzter Zeit nicht gerade positiv in den Schlagzeilen. Was läuft falsch? Christoph Buser: Es ist selbstredend, dass ich in den vergangenen Monaten lieber bessere Schlagzeilen gelesen hätte. Man muss die Berichte aber auch objektiv einordnen. Fakt ist: Die Kontrollstellen arbeiten gut und erfüllen ihre Ziele. Im Jahr 2015 wurde diese Ziele teils klar übertroffen. Das vor allem vom Kantonalen Amt für Industrie, Gewerbe und Arbeit, KIGA, kritisierte 2014 war ein Übergangsjahr. Da kam einiges zusammen: Die neue Schwarzarbeitsgesetzgebung musste umgesetzt werden, es gab einen Geschäftsführerwechsel, und unübersehbar waren auch die Angriffe, die aus politischen Gründen erfolgten. Mir scheint, das kam einigen Involvierten durchaus gelegen. «ES KANN DER EINDRUCK ENTSTEHEN, DAS KIGA VERSUCHE VON SEINEM EIGENEN FEHLER ABZULENKEN.» Wie ist das zu verstehen? Sie konnten so elegant von eigenen Unzulänglichkeiten ablenken. Ich kann beispielsweise nicht nachvollziehen, warum das KIGA nicht die vom Bund gestellten Kriterien für das Abrechnungsverfahren eins zu eins in die Leistungsvereinbarung mit der ZAK aufgenommen hat. Das hätte ganz viele Missverständnisse verhindert. Diese Fehlleistung resultierte in SOZIALPARTNERSCHAFT – Wirtschaftskammerdirektor Christoph Buser bekennt sich zur sozialpartnerschaftlichen Aufgabe der Baustellenkontrolleure. Falschmeldungen des KIGA an den Bund und führten zu einem Schwarzpeterspiel. In der Folge kamen – gefördert durch tendenziöse MedienBerichte – plötzlich Verdächtigungen zustande, dass die ZAK irgendwelche Subventionen beim Bund erschlichen haben soll. Das ist natürlich unsinnig, weil die ZAK nur mit dem Kanton eine definierte Leistungs- und Entschädigungsvereinbarung hat, nicht mit dem Bund. Anders als das KIGA hat die ZAK also nichts davon, wenn der Bund zu viel bezahlt. Was hätten Sie vom Kanton erwartet? Ich hätte vom KIGA eine deutliche Stellungnahme erwartet. Ich will niemandem etwas unterstellen, aber von aussen kann der Eindruck entstehen, das Kantonale Amt für Industrie, Gewerbe und Arbeit versuche von seinem eigenen Fehler abzulenken. Dieser Eindruck verstärkte sich, als das KIGA ohne Mitteilung und kommentarlos Zahlungen an die ZAK zurückhielt – und dies noch tut. Das ist ein Skandal. Welches sind die Folgen dieser Zahlungseinstellung? Vor allem die Lohnzahlungen an die Mitarbeitenden der Kontrollstelle waren gefährdet. Das bedeutete: Die Arbeitsmarkt-Services AG als Auftragnehmerin musste Geld vorstrecken. finiert, dass die Menge der jährlich durchgeführten Kontrollen gemessen wird. Das KIGA bringt nun aber ein zusätzliches Kriterium ins Spiel: Es behauptet, entscheidend seien lediglich abgeschlossene Kontrollen. Aber das widerspricht nicht nur der Leistungsvereinbarung, sondern In den Medien hiess es, die Kontrollorgane hätten zu wenige Fälle bearbeitet. Was steckt dahinter? Auch hier: Eine unbrauchbare Leistungsvereinbarung. Darin ist de- «DER KANTON KOMMUNIZIERT GEGENÜBER DEM BUND ANDERS ALS GEGENÜBER DER ZAK.» Laut Christoph Buser bewähren sich die paritätischen Kontrollorgane. «Die Sozialpartner verfügen über mehr Know-how» «Die Sozialpartner arbeitgeber- und arbeitnehmerseits verfügen über besseres Know-how in der Baustellenkontrolle als die Behörden. Darum ist das paritätische Baselbieter Modell in der Praxis so erfolgreich», sagt Landrat Christoph Buser, der Direktor der Wirtschaftskammer Baselland. Die Wirtschaftskammer Baselland stehe auch künftig zur sozialpartnerschaftlichen Aufgabe. Standpunkt: Herr Buser, die ZAK kontrolliert im Bereich Schwarzarbeit, die ZPK wacht über die Einhaltung der GAV. Sind solche Kontrollen nicht eine eigentliche Staatsaufgabe? Christoph Buser: Doch, das sind sie eigentlich. Aber wie die Geschichte nach der Einführung der Personenfreizügigkeit und damit verbunden der flankierenden Massnahmen zeigt, funktioniert es nur, wenn sich die direkt Betroffenen aktiv einbringen. Der Vollzug von allgemeinverbindlich erklärten Gesamtarbeitsverträgen gehört zu den Kernaufgaben der Sozialpartner. Es liegt auf der Hand, dass der Kanton das Know-how auf Arbeitnehmer- und Arbeitgeberseite mittels einer «Private-Public-Partnerschaft» einbindet. Und der Erfolg des Baselbieter Modells zeigt, dass es der richtige Schritt war, die Verwaltung in dieser Sache zu entlasten. Inwiefern hat sich die Kontrolltätigkeit dadurch geändert? Die Kontrolltätigkeit wurde einerseits intensiviert, andererseits auch gezielter. Wir alle haben noch die Bilder vor Augen von rumänischen oder polnischen Arbeitern, die für weniger als 5 Euro pro Stunde arbeiteten und auch noch auf den Baustellen übernachteten. Und wir erinnern uns an die Nachrichten, in denen von nicht gemeldeten Arbeitnehmenden die Rede war. Seit die paritätischen Kontrollstellen den Lead erhalten haben, gehören solche Geschichten weitgehend der Vergangenheit an. Und so wurden das Arbeitsmarktaufsichtsgesetz AMAG und das Gesetz über die Bekämpfung der Schwarzarbeit GSA geschaffen? Genau. Der Gewerkschafter und ehemalige Landrat Daniel Münger und ich als Vertreter der Arbeitgeberseite haben diese beiden Gesetze im Rahmen einer parlamentarischen Initiative in Rekordzeit durch den Landrat gebracht. Die Unterstützung war extrem breit. Am 14. Februar 2014 sagte das Baselbieter Parlament zu beiden Vorlagen einstimmig Ja. Seither werden die Kontrollen so durchgeführt, wie sie nach Auffas- «EINZELNE GEWERKSCHAFTEN LASSEN TATENLOS EINE BEHINDERUNG DER GEMEINSAMEN ARBEIT ZU.» sung der Sozialpartner zielführend sind. Und seither haben wir weniger Missstände auf den Baselbieter Baustellen. Das ist das grosse Verdienst der sozialpartnerschaftlichen Aufgabe, zu der sich die betroffenen Berufsverbände und die Wirtschaftskammer als kantonaler Dachverband FOTO LÄSSER: seit jeher bekennen – und zu der sie weiterhin stehen. Welche Rolle spielen die Gewerkschaften? Grundsätzlich eine gute Rolle. Die sozialpartnerschaftlichen Trägerschaften haben sich überaus gut bewährt. Die paritätischen Kontrollorgane sind eine Kooperation der Arbeitnehmerund der Arbeitgeberseite. Auf gewerkschaftlicher Seite hat insbesondere e. Landrat Daniel Münger grosse Verdienste. Leider bekommt auch er den politischen Druck gegen die paritätischen Kontrollorgane zu spüren, denn einzelne Gewerkschaften sind nicht nur auf Distanz gegangen, sondern lassen tatenlos eine Behinderung der gemeinsamen Arbeit zu. Insbesondere Unia-Funktionär Hansueli Scheidegger agiert sehr unglücklich. Er ist ein eigentlich bereits pensionierter und rasch verglühender Gewerkschaftsstern, der offenbar nicht begreifen will, dass seine Zeit abgelaufen ist. Mit seinen persönlichen Aktivitäten macht er viel kaputt und merkt nicht, dass er einer Kampagne aufgesessen ist.Interview: Daniel Schindler auch jeglichem gesunden Menschenverstand. Das wäre wie wenn die Polizei plötzlich nur noch nach effektiv eingesperrten Einbrechern entschädigt würde, wohingegen Patrouillenfahrten und Personenkontrollen nicht gezählt würden. Das wäre grotesk. Will sich das KIGA schadlos halten? So weit würde ich nicht gehen. Aber ich stelle fest: Der Kanton kommuniziert gegenüber dem Bund anders als gegenüber der ZAK. Ob das daran liegt, dass die Schwarzarbeitskontrolle im Baselbieter Baugewerbe erst besser funktioniert, seit die Sozialpartner sie gemeinsam durchführen, vermag ich nicht zu sagen. Klar ist aber: Wenn heute ein Qualitätsproblem vorliegt, dann nicht beim paritätisch getragenen Kontrollorgan und auch nicht bei der Kontrollstelle. Die Schnittstelle zum KIGA muss endlich besser werden. Wie würden Sie «Stand heute» die Zusammenarbeit mit dem Kanton beschreiben? Die Kooperation mit dem KIGA hat stark gelitten. Viel Vertrauen ist verloren gegangen. Und nicht nur zum KIGA, auch zum Kanton. Ich bin mir nicht sicher, welche Position die HAUS DER WIRTSCHAFT Haus der Wirtschaft – Dienstleistungs- und Kompetenz-Zentrum für KMU aus Gewerbe, Handel, Dienstleistung und Industrie ZPK – ZENTRALE PARITÄTISCHE KONTROLLESTELLLE Einhaltung von Gesamtarbeitsverträgen Regierung noch einnimmt. Ein Beispiel: In ihrer Antwort vom 12. Januar 2016 auf einen parlamentarischen Vorstoss nimmt sie ohne erfolgte Anhörung eine Vorverurteilung hinsichtlich der Strukturen der Kontrollstellen vor. So schreibt sie, beim Verhältnis zwischen der AMS und ZAK sei von einem Personalverleih auszugehen. Das ist eine Fehlbeurteilung. Ein entsprechendes juristisches Gut- «ICH BIN MIR NICHT SICHER, WELCHE POSITION DIE REGIERUNG NOCH EINNIMMT.» achten zeigt das unzweideutig. Beim Kanton hätte man das wissen müssen. Das Gutachten lag ihm vor, wurde aber offenbar nicht gelesen. Auch dass die Regierung die paritätischen Kontrollorgane plötzlich als «funktionelle Verwaltung» einstufen will, ist bestritten. Auch hier liegt ein Gutachten vor. All die geschilderten Vorgänge lassen die ZAK als völlig disfunktionale Organisation erscheinen. Das KIGA richtet seit Wochen happige Vorwürfe an die Kontrollorgane, die unzutreffend sind. Zudem wird fast schon systematisch kein Recht auf Anhörung gewährt. Das können wir nicht so stehen lassen. Die Fragestellungen sind von unabhängigen Gerichten zu klären. Die Aufgabenbereiche der Zentralen Paritätischen Kontrollstelle (ZPK) umfassen unter anderem die Kontrollen von in den Kantonen Basel-Landschaft, BaselStadt und Solothurn tätigen Arbeitnehmenden und Arbeitgebenden in verschiedenen Branchen des Ausbaugewerbes. Für die beiden letztgenannten Kantone kann die ZPK ihre Kontrolltätigkeit auch ganz oder teilweise der Baustellenkontrolle Basel, BASKO, beziehungsweise der Arbeitskontrollstelle Kanton Solothurn, AKS, übertragen. Die ZPK setzt – unter anderem im Rahmen eines speziell dafür geschaffenen «Vollzugs-Gesamtarbeitsvertrages» – die massgeblichen Arbeits-Mindestbestimmungen von Branchen-GAV durch in verschiedenen Bereichen des Baugewerbes. Dazu gehören auch die Beurteilung und Ahndung von Verstössen gegen diese Bestimmungen sowie Kontrolltätigkeiten im Bereich der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes am Arbeitsplatz. Weiter kann die ZPK auch die Einhaltung der GAV bei Submissionen durch die öffentliche Hand (Kanton und Gemeinden) überprüfen. Ausserdem hat die Tripartite Kommission des Kantons Basel-Landschaft die ZPK beauftragt, den Arbeitsmarkt in den weiteren Branchen des Ausbaugewerbes zu überwachen, welche über keinen oder keinen allgemeinverbindlich erklärten GAV verfügen. Die Baustellenkontrollen basieren auf den weitergeleiteten Entsendemeldungen durch das Kantonale Amt für Industrie, Gewerbe und Arbeit, KIGA Baselland, sowie durch die kantonalen Ämter für Wirtschaft und Arbeit (AWA) der Kantone Basel-Stadt und Solothurn, auf konkreten Meldungen von Dritten jeglicher Art und auf Stichprobenkontrollen im Rahmen von regelmässigen Patrouillenfahrten. Die ZPK ist ein staatlich anerkanntes und gesetzlich legitimiertes Kontrollorgan im Sinne des Schweizerischen Entsendegesetzes. Sie ist ein mit Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertretern paritätisch zusammengesetzter Verein nach Schweizer Recht, dessen Aufsicht vom Vorstand, von Mitgliederversammlungen und von der Generalversammlung vereinsdemokratisch geführt wird. Die Vereinsrechnung wird im Rahmen einer ordentlichen Revision von einer anerkannten Revisionsstelle geprüft. Gegründet wurde sie durch die Sozialpartner des Ausbaugewerbes am 8. April 2004. Wie auch die Zentrale Arbeitsmarktkontrolle, ZAK, (siehe unten), wurde die ZPK auf den 1. September 2012 vollständig aus der Wirtschaftskammer ausgelagert. dan Schweizerische Gewerbezeitung – 5. Februar 2016 Dank Einbindung der Sozialpartner wegweisend. GESCHICHTE DER KONTROLLORGANE – Kanton attackiert bewährtes Modell Die schrittweise Einführung der Personenfreizügigkeit in der Schweiz ab Juni 2004 markierte einen Wendepunkt vor allem auch für das Baugewerbe. Schlagzeilen über Unregelmässigkeiten auf den Baustellen häuften sich. Gerade in den grenznahen Regionen kam es zu gravierenden Verstössen. Polnische Arbeiter, die bei Sub-SubUnternehmern als Scheinselbständige für kaum fünf Euro pro Stunde während 16 Stunden auf der Baustelle arbeiteten – und dort auch noch übernachteten – waren keine Seltenheit. Verstösse gegen die in Gesamtarbeitsverträgen (GAV) festgelegten und damit zwingend einzuhaltenden Arbeitsbestimmungen sowie Schwarzarbeit begannen sich zu häufen. «VIEL VERTRAUEN IST VERLOREN GEGANGEN.» Sozialpartner stehen zusammen Mit der Anfang 2004 gemeinsam auf die Beine gestellten Zentralen Paritätischen Kontrollstelle, ZPK, waren die Sozialpartner im Baselbiet für die Entwicklungen im Bereich ihrer Gesamtarbeitsverträge gut gerüstet. Den gesetzlichen Bestimmungen wurde vom ersten Tag an wirkungsvoll und erfolgreich Nachachtung verschafft. Als der Bund auf den 1. Januar 2008 ein neues Gesetz zur Bekämpfung der Schwarzarbeit in Kraft setzte und darin vorsah, dass die Kantone entsprechend strukturierte und befähigte Kontrollorgane der Sozialpartner mit den notwendigen Kontrollen beauftragen können, zögerten die Sozialpartner im Baselbieter Baugewerbe nicht. Nach dem Modell der bewährten ZPK wurde ein Konzept erarbeitet, welches einen sozialpartnerschaftlichen Verein vorsah. Zur Bekämpfung der Schwarzarbeit im gesamten Baselbieter Baugewerbe wurde die Zentrale Arbeitsmarkt-Kontrolle, ZAK, aus der Taufe gehoben. Diese erhielt 2010 einen ersten Leistungsauftrag des Kantons. Dieser übernahm mit 380 000 Franken rund zwei Drittel der jährlich anfallenden Kosten. Für das andere Drittel kamen die Sozialpartner auf. Der Leistungsauftrag legte im Wesentlichen fest, dass für die Schwarzarbeitskontrollen insgesamt 300 Stellenprozente aufzuwenden seien. Dieses Modell wurde mit einem nächsten Leistungsauftrag in den Jahren 2011, 2012 und 2013 unverändert fortgesetzt. Personalie stelle ich aber fest: Die Situation ist «verkachelt». Es braucht neue Köpfe für eine neue Zusammenarbeits-Basis. Das gilt auch auf Gewerkschaftsseite. Und auch der Vorsteher des KIGA muss dringend über die Bücher. Es besteht auf Arbeitgeberseite der Wille, die Vorwürfe hinsichtlich Transparenz aus der Welt zu schaffen. Das liegt auch im ureigenen Interesse der Kontrollstellen. Darum prüfen wir zusammen mit den betroffenen Berufsverbänden, für die paritätischen Kontrollorgane und auch die Kontrollstellen die Strukturen anzupassen. Ich lade die Gewerkschaften ein, in dieser Frage mit den Arbeitgeberverbänden an einem Strick zu ziehen – und auch Verwaltung und Regierung. Interview: Daniel Schindler Neue Aufgaben und Kompetenzen Weil bei den Sozialpartnern der Eindruck entstand, die von den Kontrolleuren ans Kantonale Amt für Industrie, Gewerbe und Arbeit (KIGA) weitergeleiteten Fälle würden wenig speditiv abgewickelt, verlangten sie Verbesserungen und eine neue Aufgabenverteilung. Der Gewerkschafter und damalige Landrat Daniel Münger auf Arbeitnehmerseite und Landrat und Wirtschaftskammerdirektor Christoph Buser auf Arbeitgeberseite reichten eine entsprechende parlamentarische Initiative ein. Dies mit dem Ziel, die Schwarzarbeitsbekämpfung im Baugewerbe und die damit verbundenen Baustellenkontrollen auf eine neue gesetzliche Basis zu stellen. Aufgabenkatalog und Kompetenzen für die Kontrolleure sollten erweitert werden. So sollte ihnen unter anderem ermöglicht werden, im Verdachtsfall Abklärungen mit Spezialbehörden, Sozialversicherungen Wie gehen Sie nun weiter vor? Als ich im Herbst 2012 die Führung der Wirtschaftskammer übernahm, habe ich den abtretenden Direktor Hans Rudolf Gysin gebeten, er möge seine Tätigkeit im Rahmen der Schwarzarbeitsbekämpfung bis Ende 2015 weiterführen. Dass er aufgrund der jüngsten Ereignisse noch bleiben wollte, bis die Vorwürfe aus der Welt geschafft sind, ist nachvollziehbar. Nun erwägen wir, ob es nicht besser ist, am ursprünglichen Plan festzuhalten, so dass er seine Funktionen demnächst abgeben könnte. Ich habe Herrn Gysin bisher immer als jemanden erlebt, der an Bord bleibt, wenn ein Schiff in einen Sturm gerät. Unabhängig von dieser ZAK – ZENTRALE ARBEITSMARKT-KONTROLLE Kampf gegen die Schwarzarbeit Die Zentrale Arbeitsmarkt-Kontrolle, ZAK, ist vom Regierungsrat des Kantons Basel-Landschaft beauftragt und ermächtigt, Schwarzarbeitskontrollen im gesamten Baugewerbe (Bauhaupt- und Baunebengewerbe) des Kantons Basel-Landschaft durchzuführen. Sie überprüft im Rahmen dieser Kontrolltätigkeit gezielt die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen und kontrolliert insbesondere auch, ob Arbeitgeber und Arbeitnehmer die massgebenden Melde-, Bewilligungsund Abgabeplichten in den Bereichen des Sozialversicherungs-, Ausländer- und Steuerrechts einhalten. Die ZAK führt ihre Kontrollen durch aufgrund von Mitteilungen durch Behörden, von Mitteilungen durch andere Kontrollorgane, von regelmässigen Stichproben und von Meldungen Dritter jeglicher Art. Die ZAK ist wie die Zentrale Paritätische Kontrollstelle, ZPK, (siehe oben), ein mit Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertretern paritätisch zusammengesetzter Verein nach Schweizer Recht, wird ebenso vereinsdemokratisch geführt und verfügt über Vorstand, Mitgliederversammlungen und Generalversammlung sowie ebenfalls über eine ordentliche Revision. Zielsetzung bzw. Zielvorgabe der ZAK ist die konsequente und wirkungsvolle Bekämpfung der Schwarzarbeit im gesamten Baugewerbe des Kantons BaselLandschaft. Die Kontrolltätigkeiten der ZAK sind darauf ausgerichtet, dass: die Kontrollen laufend, lächendeckend und zielgerichtet stattinden, im Rahmen von wechselnden Schwerpunktprüfungen wirkungsvolle präventive Akzente gesetzt werden, Einnahmenausfälle bei den Sozialversicherungen verhindert bzw. minimiert werden können, keine Beeinträchtigungen der Leistungsansprüche von Versicherten stattinden, sich jegliche Art von Schwarzarbeit im Kanton Basel-Landschaft nicht lohnt. dan AMS – ARBEITSMARKT-SERVICES AG Kontrollen aus einer Hand Die AMS – seit 1. September 2012 AMS Arbeitsmarkt-Services AG (AMS AG) – ist als spezialisierte Dienstleistungserbringerin ein eigentliches Kompetenzzentrum für die Umsetzung von Leistungsaufträgen der Sozialpartner. (einerseites für die Entsendekontrollen der ZPK, andererseits für die Schwarzarbeitskontrollen der ZAK) «ausrücken» und sich möglicherweise gar noch in die Quere kommen. Von der Schulung bis zur Qualitätssicherung erfolgt die Kontrolltätigkeit aus einer Hand. Mit ihren auf die Aufträge ausgerichteten Personal- und Infrastruktur-Ressourcen sowie mit ihrem speziischen Know-how ist die AMS kompetente Leistungspartnerin für die von Sozialpartnern der GAV getragenen oder beauftragten Institutionen. Mit dieser Organisationsform wird unter anderem ermöglicht, dass nicht verschiedene Kontroll-Teams Im Weiteren berät die AMS die GAV-Vertragsparteien zu sämtlichen Fragen im GAV-Vollzug, insbesondere auch bei der Abfassung von Gesuchen betreffend Allgemeinverbindlicherklärung. Der Verwaltungsrat arbeitet ehrenamtlich. Es werden weder Sitzungsgelder noch Tantiemen oder Dividenden ausbezahlt. dan BL 3 und Steuerverwaltungen vorzunehmen, was ihnen bis anhin versagt war. Einstimmig durchs Parlament Die Initiative mündete in zwei neue Gesetze: das Arbeitsmarktaufsichtsgesetz (AMAG) und das Gesetz über die Bekämpfung der Schwarzarbeit (GSA). Beide wurden in Rekordzeit vom Parlament am 14. Februar 2014 in Kraft gesetzt. Auf der neuen gesetzlichen Basis bezahlte der Kanton der ZAK 650 000 Franken jährlich (Vollfinanzierung für Personal und gesamte Infrastruktur und Ausrüstung), und die neue Leistungsvereinbarung legte fest, dass wie bisher mindestens 300 Stellenprozente einzusetzen und als quantitative Zielsetzung pro Jahr mindestens 300 Kontrollen durchzuführen seien. Am 2. März 2015 erhielt die ZAK diese neue Leistungsvereinbarung, die rückwirkend (!) auf den 1. Januar 2014 in Kraft gesetzt wurde. Kontrolleure bei der Kontrolle einer Baustelle. FOTO ZVG Heute stellt sich das KIGA auf den Standpunkt, in dieser Vereinbarung seien im Rahmen der Erfolgskontrolle nur die innerhalb des Jahres abgeschlossenen Fälle zu zählen – die ZAK hätte hier zu wenig geleistet. Diese hingegen hält am Wortlaut gemäss Leistungsvereinbarung fest, in welchem klar die Rede ist von «durchgeführten» und nicht von «abgeschlossenen» Kontrollen. «Es ist doch nicht plausibel, dass die ZAK eine Vereinbarung rückwirkend unterschrieben hätte, wenn sie davon hätte ausgehen müssen, die darin geforderten Bedingungen nicht erfüllt zu haben», sagt Christoph Buser. Kontrolltätigkeit akut gefährdet Aufgrund der Differenzen zwischen den Angaben des KIGA an das Staatssekretariat für Wirtschaft (Seco) und jenen der ZAK an das KIGA kam es von anonymer Seite zu einer Anklage gegen Unbekannt. Noch steht der Bericht der untersuchenden Staatsanwaltschaft aus – unter anderem weil wichtige Unterlagen des KIGA fehlen. Trotzdem hat die Baselbieter Regierung bereits angedroht, ihren 2014erBeitrag an die ZAK rückwirkend massiv zu kürzen und diesen für das bereits laufende Jahr 2016 von 650 000 auf 325 000 Franken zu halbieren. Würde der Regierungsrat dabei bleiben, wäre die Kontrollarbeit als Ganzes infrage gestellt, denn: «Mit nur noch der Hälfte der Mittel kann man es gleich ganz sein lassen», stellt Christoph Buser fest. Gerade in den Grenzregionen aber sei das Thema immer noch dringlich, wie auch die Diskussionen in den Kantonen Tessin und Genf zeigen würden. Dort gelte das Baselbieter-Modell nach wie vor als wegweisend. Daniel Schindler
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