Alltagsguide – Asylsuchende Flüchtlinge im Landkreis Marburg-Biednkopf 1. Ankommen in der Zweitunterbringung Ein Sozialarbeiter des Landkreises Marburg-Biedenkopf, Im Lichtenholz 60, 35043 Marburg, teilt die Ankunft der Flüchtlinge einer Kontaktperson vor Ort mit. Ein Betreuer der örtlichen Flüchtlingsinitiative begrüßt die Flüchtlinge in der Wohnung und erklärt ihm notwendige Dinge rund ums Wohnen: → Leitungswasser wird in Deutschland stärker kontrolliert als Mineralwasser und in der Marburger Region einwandfrei (PDF) → Waschmaschine und Trockenmöglichkeiten erklären → Nachtruhe erklären → Müllentsorgung erklären: Mülltrennung (Schaubild in der Wohnung) → Mülleimer (außen) zeigen → Müllabfuhrkalender erklären: wo muss wann der Müll an die Straße gestellt werden → Pfandsystem erklären → Notwendige Kleidung in Secondhand Kleiderläden in Marburg und Umgebung → bei der "Kleidervergabe für Flüchtlinge", Gisselberg, Gießener Str. 13, Altes EAMGebäude, Tel 06421 9710025, große Auswahl, Name und Registrierungsnummer mitnehmen (Mo, Mi, Fr 8:30-13:30 Uhr, Di 8:30–17:30 Uhr, Do 8:30–10:30 Uhr und 14:00–17:30 Uhr, unbedingt vorher anmelden!) oder eigener Kleiderkammer → Einkaufsmöglichkeiten beschreiben und wenn möglich zeigen → Bahn- und Bussystem und Haltestellen erklären 2. Anmelden bei der Gemeinde/Stadt Am Wohnort müssen sich die Flüchtlinge bei der Gemeinde/Stadt anmelden. Hierfür brauchen sie die „Bescheinigung über die Meldung als Asylsuchender“ (BüMA) und in Zukunft den Flüchtlingsausweis, der ab Februar 2016 ausgestellt wird. Außerdem ist nach dem neuen Bundesmeldegesetz eine Wohnungsgeberbestätigung erforderlich (Formular). Von der Gemeinde erhalten sie eine Meldebestätigung. → Liste der Gemeinden und Städte im Landkreis mit Adressen und Öffnungszeiten 3. Kindertagesstätten und Schulen im Landkreis Der Wegweiser Kindertagesstätten gibt einen Überblick über die Kindertageseinrichtungen nach Gemeinden/Städten gegliedert. Der Klick auf eine Landkarte des Kreises zeigt die jeweiligen Schulen mit Adresse und Kontakt der Gemeinde/Stadt. 4. Bankkonto eröffnen Um Leistungen vom Landkreis zu erhalten, ist es notwendig ein Bankkonto zu eröffnen. Hierfür müssen die „Bescheinigung über die Meldung als Asylsuchender“ (Büma) und die Meldebestätigung der Gemeinde vorliegen. Wichtig ist, dass Betreuer bei der Kontoeröffnung mitgehen und den Sachverhalt auch mit der Geldkarte so gut wie möglich erklären. Da die Kontoeröffnung rund 30 Minuten dauert, sollte vorher telefonisch ein Termin vereinbart werden. → Sparkasse Marburg-Biedenkopf mit Filialen und Öffnungszeiten → VR Bank Hessenland eG mit Filialen und Öffnungszeiten → VR Bank Biedenkopf-Gladenbach eG mit Filialen und Öffnungszeiten Wichtig ist, dass unsere Betreuerinnen und Betreuer bei der Kontoeröffnung mitgehen und den Sachverhalt so gut wie möglich erklären. 5. Die „Bescheinigung über die Meldung als Asylsuchender“ (BüMA) verlängern. Die BüMA wird in der Regel für 4 Wochen ausgestellt und sollte rechtzeitig (in der letzten Woche vor Ablauf) bei der Ausländerbehörde verlängert werden, da es ansonsten keine rechtliche Grundlage zur Auszahlung von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) gibt. Die BüMA ist nur gültig mit biometrischem Bild, Unterschrift und Siegel. Da die Verlängerung jeweils auf dem Dokument eingetragen wird, bitte nicht laminieren! → Ausländerbehörde, Landkreis Marburg-Biedenkopf, Im Lichtenholz 60, 35043 Marburg, Tel 06421 405-1255 , Öffnungszeiten: Mo, Di, Do 8–12 Uhr 6. Leistungen und Krankenschein nach Asylbewerberleistungsgesetz beziehen Um Geld für den Lebensunterhalt nach Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG ) zu erhalten, müssen sich Flüchtlinge bei der Stelle für Asylleistung melden und einen Antrag auf Leistungen nach dem AsylblG stellen (wird i.d.R. am Zuweisungstag zusammen mit den Flüchtlingen ausgefüllt und an die Leistungsabteilung weitergegeben). Außerdem müssen Sie eine gültige „Bescheinigung über die Meldung als Asylsuchender“ (BüMA) vorlegen. Die Asylleistungsstelle stellt auch Krankenscheine aus – einen „allgemeinen“ und einen für den Zahnarzt. Die Krankenscheine werden auch per Post zugeschickt. → Asylleistungsstelle, Landkreis Marburg-Biedenkopf, Im Lichtenholz 60, 35043 Marburg, Frau Cakilci; 1. OG, Z 107; Tel 06421 405-1677; Email [email protected] (für Cölbe zuständig); Öffnungszeiten: Mo-Fr 8–14 Uhr 7. Willkommen im Begegnungstreff der Flüchtlingsinitiative Ggf. einladen zum Begegnungstreff der örtlichen Flüchtlingsinitiative (Übersicht über die Akteure im Landkreis und der Stadt Marburg). 8. Sprachkurs und Lerntreff besuchen In 2016 wird das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) Flüchtlinge aus den vier Ländern Syrien, Irak, Iran und Eritrea auch vor der Entscheidung über ihren Asylantrag für Integrationskurse zulassen. Jeder Integrationskurs besteht aus einem Sprachkurs (600 Stunden) und einem Orientierungskurs (60 Stunden). Wichtig dabei ist, dass ab Zulassungsbescheid (BAMF) auf Teilnahme an o.g. Integrationskurs eine Frist von 3 Monaten gilt, in denen der Integrationskurs starten muss. Die Anmeldung kann direkt bei einem Sprachkurs-Träger erfolgen, der am nächsten zum Wohnort liegt. Der Träger stellt dann den entsprechenden Antrag auf Kostenübernahme. Im Landkreis Marburg-Biedenkopf und Stadt Marburg bieten eine Reihe von Trägern Integrationskurse an (Liste). Zurzeit prüft der Landkreis Marburg-Biedenkopf, ob er auch Integrationskurse für Flüchtlinge aus anderen Herkunftsländern öffnen kann. 9. Zum Arzt gehen Mit dem Krankenschein (Asylleistungsstelle s. Punkt 5) können die Flüchtlinge zu einem der Ärzte im OT Cölbe gehen. Die Ärzte sind über den Leistungsumfang informiert. → Links zu Ärztenetzwerken für die Arztsuche im Landkreis → Der Gesundheitsfinder - vielfältige Informationen zum Angebot im Bereich Gesundheit in der Gesundheitsregion Marburg-Biedenkopf In Notfällen, wenn kein Arzt erreichbar ist oder es akute Lebensgefahr besteht kann die 112 oder 110 gewählt werden. 10. Arbeitsmöglichkeiten für asylsuchende Flüchtlinge In den ersten 3 Monaten besteht ein explizites Arbeitsverbot. Gemeinnützige "Arbeitsgelegenheiten" können Flüchtlinge aber annehmen - sprich: Ein-Euro-Jobs. Nach 3 Monaten ist eine Erwerbstätigkeit auch als Praktikum oder Ausbildung möglich. Wobei in den ersten 15 Monaten eine Vorrangprüfung durch die Agentur für Arbeit besteht. Nach 15 Monaten entfällt diese Vorrangprüfung und es werden lediglich noch die Arbeitsbedingungen geprüft. Keine Prüfung ist erforderlich z.B. für Hospitation, Pflichtpraktika, ausbildungsbegleitende Praktika, Berufsorientierung, Eignungsfeststellung oder eine in Betrieben durchgeführte sechs bis zwölf Monate andauernde Einstiegsqualifizierung. Hier finden Asylbewerber und geduldete Personen weitergehende Informationen der Bundesagentur für Arbeit zu diesem Thema (Stand 12/2015). Im Landkreis Marburg-Biedenkopf gibt es eine gemeinsame Anlaufstelle für Flüchtlinge (unabhängig vom Status) und Unternehmen: Arbeitsmarktbüro für Flüchtlinge und Migranten, Afföllerstr. 25, Marburg: → Ansprechpartner für Asylbewerber und Geduldete sowie Unternehmen: Herr Dr. Mohammad-Reza Malmanesh, Tel 06421 605-411, Email: [email protected] → sowie für Asylberechtigte und Unternehmen: Frau Gayk-Schmidt, Tel 06421 4057205, Email [email protected]. Beratungszeiten: Di und Mi 8–12 Uhr, Do 8–12 Uhr und 14–18 Uhr. Anfahrt mit ÖPNV: Zug Cölbe-Marburg Hbf und dann Buslinie 7 bis „Schlosserstraße“ Bitte telefonisch einen Termin vereinbaren! Alle Beratungsangebote des Arbeitsmarktbüros für Flüchtlinge und Migranten mit Ansprechpartnern und Zeiten sind in einer Liste aufgeführt. Die Berater empfehlen, dass Flüchtlinge sich schon vor Ablauf der 3 Monate beraten lassen sollten, um ihre Möglichkeiten frühzeitig kennenzulernen. Vor Ort können mit einem 2seitigen Kompetenzfragebogen der Bundesagentur für Arbeit schon mal Qualifikationen erhoben werden (Worddatei in d, e, fr und ar oder Ausdrucke bei Herrn Malmanesh vom Arbeitsmarktbüro). 11. VOICE – Angebote zur Berufsorientierung Die Abkürzung steht für Vocational Orientation Information Culture Experience (Flyer) und umfasst eine ganze Reihe von zusätzlichen Angeboten des Landkreises Marburg-Biedenkopf, um Flüchtlinge möglichst rasch mit dem Arbeitsmarkt und dem Landkreis vertraut zu machen (www.miteinanderkultur.de). Zu Betriebsbesichtigungen können sich Flüchtlinge direkt im Web unter www.miteinanderkultur.de → Angebote → Betriebsbesichtigungen anmelden. In allen Fragen zur Berufsorientierung ist das Arbeitsmarktbüro für Flüchtlinge und Migranten, Afföllerstr. 25, Marburg zuständig mit den Ansprechpartnern: Herr Dr. Mohammad-Reza Malmanesh, Tel 06421 605-411, Email: [email protected] oder Frau Gayk-Schmidt, Tel 06421 4057205, Email [email protected]. Beratungszeiten: Di und Mi 8–12 Uhr, Do 8–12 Uhr und 14–18 Uhr. Bitte telefonisch einen Termin vereinbaren! 12. Dolmetscher zur Hilfe nehmen Der Landkreis Marburg-Biedenkopf bietet einen eigenen Dolmetscherservice (DolMa) an. Für Arabisch steht uns hier Frau Kallas zur Verfügung: Tel 06421 6978564, Mobil 0176 55190179. Andere Sprachen sind auf der DolMa-Webseite zu finden. 13. Bürger bieten Wohnraum für die Zweitunterbringung an Der Landkreis Marburg-Biedenkopf möchte Flüchtlinge aus den großen Erstaufnahmeeinrichtungen möglichst schnell dezentral in kleineren Wohneinheiten bis max. 50 Personen unterbringen und ist da auf die Mithilfe der Bürger angewiesen. Der Landkreis schließt den Mietvertrag für 3 Jahre ab und bezahlt auch die Mietkosten in Form eines Betrags pro Person und Tag. Die Flüchtlinge werden zugewiesen und Mieterwechsel innerhalb der drei Jahre sind die Regel. Die Wohnung muss in einem gebrauchsfertigen, möblierten Zustand sein und bestimmte Mindeststandards erfüllen (Infoblatt). Wenn Bürger eine Wohnung anbieten möchten, wenden Sie sich bitte an die Gemeinde. Wohnungen bis zu 10 – 15 Personen werden in aller Regel nach dem Modell MarburgBiedenkopf über die Gemeinde angemietet, größere direkt über den Landkreis. Kommune und Landkreis benötigen Angaben zur Wohnung (Größe, Grundriss, Eigentümernachweis etc.). Sollte die Kommune nicht selbst anmieten wenden Sie sich bitte an den → Landkreis Marburg-Biedenkopf, Im Lichtenholz 60, 35043 Marburg, Frau Kieback; Tel 06421 405-1582; Email [email protected] und Herr Koenemann, Tel 06421 405-1612 Email [email protected] Öffnungszeiten: Mo-Fr 8-12 Uhr Vereinbaren Sie einen Termin bzgl. Besichtigung, in der Regel schaut sich auch der zuständige Sozialarbeiter die Unterkunft vor Ort an. Vor Ort werden dann die Details bzgl. der Vertragsausgestaltung besprochen. 14. Fragen stellen, Anregungen geben, sich informieren Ansprechpartnerin für Flüchtlingshelfer im Landkreis Marburg-Biedenkopf ist die „Koordinierungsstelle Flüchtlingsinitiativen“. Hier können Sie Fragen stellen oder Anregungen geben. Diese Stelle bietet aber auch Informationen über aktuelle Angebote, Ereignisse, Projekte und Initiativen zur Unterstützung der Flüchtlinge. → Nurgül Santur, Integral, Kasseler Straße 70, 35091 Cölbe, Tel 06421 9854-60, Mobil 0151 161240-94 (in der Regel werktäglich bis etwa 13 Uhr erreichbar), Email [email protected] → Die Koordinierungsstelle veröffentlicht auf ihrer News-Webseite auch regelmäßig nützliche Informationen für Engagierte in der Flüchtlingsarbeit. Der Landkreis Marburg-Biedenkopf bietet für erste Fragen oder Weiterleitung an die richtige Stelle eine zentrale Telefonnummer 06421 405-1919 und eine Emailadresse [email protected] an. Migrationsberatung sowohl für Erwachsene als auch für Jugendliche wird an verschiedenen Stellen im Landkreis angeboten (Übersicht). ____________ Thomas Rotarius, Tel 0151 20704591, Email [email protected], 22.1.16
© Copyright 2025 ExpyDoc