Referat: Erfahrungen Umnutzungen von bestehenden Bauten

Fachtagung Raumplanung
Berufsbildungszentrum Natur und Ernährung Hohenrain
26. November 2015
Erfahrungen Umnutzung und Ersatz von bestehenden Bauten
Agenda
-
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Raumplanungsgesetz «Gesetzgebung als rollende Planung»
Beurteilung Bauten und Anlagen nach Art. 24c RPG
Beispiele Ersatzbauten
Handlungsdefizite
Erfahrungen Umnutzung und Ersatz von bestehenden Bauten
«rollende Planung» Raumplanungsgesetz
Rück- und Ausblick:
2008
Einreichung der Landschaftsinitiative durch Initiativkomitee Landschaftsinitiative
Vernehmlassung Raumentwicklungsgesetz (Totalrevision RPG)
2011
Steuerung Zweitwohnungsbau
Vernehmlassung RPG I (nachhaltige Siedlungsentwicklung)
2012
Teilrevision RPG zu Art. 24c RPG
2014
Inkrafttreten RPG I (Änderung in Bezug auf die Pferdehaltung)
Vernehmlassung RPG II (unter anderem Bauen ausserhalb der Bauzonen)
Inkrafttreten RPG II für 2020/21 geplant
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Erfahrungen Umnutzung und Ersatz von bestehenden Bauten
Entwicklung der Ausnahmebestimmungen des RPG
RPG 1998
RPG 24,I/RPV:
Streusiedlungsgebiete
RPG 2007
RPG 2011
RPG 2013
RPG 24,I/RPV:
Streusiedlungsgebiete
RPG 24,I/RPV:
Streusiedlungsgebiete
RPG 24,I/RPV:
Streusiedlungsgebiete
RPG 24:
RPG 24:
RPG 24:
standortgebundene Bauten standortgebundene Bauten standortgebundene Bauten
RPG 24:
RPG 24a: ohne Bauliche
standortgebundene Bauten
Massnahmen
RPG 24a: ohne Bauliche
Massnahmen
RPG 24a: ohne Bauliche
Massnahmen
+ RPG 24b,I:
+ RPG 24a: ohne Bauliche nichtlandwirtschaftliche
RPG 24b,I:
RPG 24b,I:
nichtlandwirtschaftliche
nichtlandwirtschaftliche
Nebenbetriebe mit engem Nebenbetriebe mit engem Nebenbetriebe mit engem
Bezug (Agrotourismus)
Bezug (Agrotourismus)
Bezug (Agrotourismus)
RPV 1989
RPG 24b,II:
RPG 24b,II:
RPG 24b,II:
RPG 24b:
+
nichtlandwirtschaftliche
nichtlandwirtschaftliche
nichtlandwirtschaftliche
+ aRPG 24,I/RPV:
nichtlandwirtschaftliche
Nebenbetriebe ohne engen Nebenbetriebe ohne engen
Nebenbetriebe ohne
Streusiedlungsgebiete
Nebenbetriebe
RPG 1979
Bezug
Bezug
engen Bezug
RPG 24c: bestehende
+ RPG 24c: bestehende
RPG 24c: teilweise
RPG 24c: teilweise
zonenwidrige
Bauten:
aRPG 24,I:
aRPG 24,I:
zonenwidrige Bauten:
Änderung altrechtlicher
Änderung altrechtlicher
Ausdehnung des
standortgebundene Bauten standortgebundene Bauten
Ausdehnung des
Bauten
Bauten
Anwendungsbereichs
Anwendungsbereichs
RPG 37a: teilweise
RPG 37a: teilweise
RPG 37a: teilweise
RPG 37a: teilweise
aRPG 24,II: teilweise
aRPG 24,II: teilweise
Änderung altrechtlicher
Änderung altrechtlicher
Änderung altrechtlicher
Änderung altrechtlicher
Änderung
Änderung
Gewerbebauten
Gewerbebauten
Gewerbebauten
Gewerbebauten
+ RPG 24d, I: vollständige RPG 24d, I: vollständige RPG 24d, I: vollständige RPG 24d, I: vollständige
Zweckänderung von
Zweckänderung von
Zweckänderung von
Zweckänderung von
Wohnbauten
Wohnbauten
Wohnbauten
Wohnbauten
RPG
24d,II: vollständige
RPG
24d,II:
vollständige
RPG
24d,II:
vollständige
RPG
24d,II:
vollständige
+
Zweckänderung von
Zweckänderung von
Zweckänderung von
Zweckänderung von
Schutzobjekten
Schutzobjekten
Schutzobjekten
Schutzobjekten
Massnahmen
+ innere Aufstockung
Quelle:
Schweizerische
Vereinigung für
Landesplanung vlp
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+ RPG 24d, Ibis:
RPG 24e: vollständige
RPG 24d, Ibis: vollständige
vollständige
Zweckänderung für
Zweckänderung für
Zweckänderung für
hobbymässige Tierhaltung hobbymässige Tierhaltung
hobbymässige Tierhaltung
+ Biogasanlagen
+ Pferdehaltung
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Erfahrungen Umnutzung und Ersatz von bestehenden Bauten
Revision Art. 24c RPG
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Regelt Ersatz und Erhalt altrechtlicher Wohnbauten (vor 01. 07.1972 erstellt)
Ausnahmebestimmung
Auch für landwirtschaftliche Wohnbauten anwendbar
Bietet Möglichkeit zum Erhalt der bestehenden Wohnflächen
Führt zu neuen Anwendungsfällen
Restriktivere Anwendung nach Revision
Möglichkeiten
Ersatzneubau nach Art. 16a RPG
- gestalterische Beurteilung erfolgt durch Gemeinde
- Zulässige Wohnfläche nach kantonaler Vorgabe (Wegleitung)
Ersatzneubau nach Art. 24c RPG
- gestalterische Beurteilung erfolgt durch Dienststelle rawi
- Zulässige Wohnfläche richtet sich nach bestehender Wohnfläche und
bestehendem Gebäudevolumen, Erhalt bestand ist jedoch garantiert
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Erfahrungen Umnutzung und Ersatz von bestehenden Bauten
Beurteilung Bauten und Anlagen nach Art. 24c RPG
Vorgaben Bund
Übernahme bestehendes Gebäudevolumen. Veränderung nur zulässig wenn für
- eine zeitgemässe Wohnnutzung,
- eine energetische Sanierung,
- oder Verbesserung der Einpassung in die Landschaft erforderlich.
Beurteilungskriterien Dienststelle rawi
-
Veränderung der Nutzfläche
Grundfläche und deren Verbrauch
Gebäudevolumen und Dachform
Geschossigkeit
Materialisierung
Terraingestaltung
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Erfahrungen Umnutzung und Ersatz von bestehenden Bauten
Klassischer Anwendungsfall
Neuer Anwendungsfall
Schulhäuser, nicht landwirtschaftlich
genutzte Wohnbauten,
Schützenhäuser, etc.
Landwirtschaftlich genutzte
Wohnbauten oder Wohn- und
Ökonomiebauten
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Erfahrungen Umnutzung und Ersatz von bestehenden Bauten
Klassischer Anwendungsfall
Vorgaben Ersatzneubau:
gleiche Gebäudeabmessungen,
selber Standort (Verschiebung nur bei öffentlichen Interessen),
Veränderung Erscheinungsbild nur aufgrund zeitgemässer Wohnnutzung (z.B.
Anpassung der Raumhöhen), energetischer Massnahmen oder einer besseren
Eingliederung
Erweiterung der Flächen grundsätzlich nur innerhalb des heute bestehenden
Gebäudevolumens möglich
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Erfahrungen Umnutzung und Ersatz von bestehenden Bauten
Umsetzung Neuer Anwendungsfall
Situierung Gebäude
Bei landwirtschaftlichem Bedarf ist
ein Ersatzneubau am bestehenden
Standort oftmals problematisch.
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Möglicher Lösungsansatz in
Trennung Wohn- und Ökonomieteil.
Ersatz Wohnhaus im Hofraum
Erfahrungen Umnutzung und Ersatz von bestehenden Bauten
Einbau Wohnraum in Ökonomieteil
Unterscheidung zwischen
Wohnteil
Ökonomieteil
Unterscheidung Wohnteil zwischen
Wohnflächen
Wohnnebenflächen
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Erfahrungen Umnutzung und Ersatz von bestehenden Bauten
Wohnteil wird als bestehendes
Gebäudevolumen gewertet
Innerhalb des bestehenden Gebäudevolumens
Erweiterung der bestehenden Wohnfläche von
60% zulässig (ohne Limitierung).
Erweiterung in Ökonomieteil nur dann zulässig,
wenn für diesen kein landwirtschaftlicher Bedarf
mehr besteht.
Ausserhalb des bestehenden Gebäudevolumens
ist eine Erweiterung von 30% zulässig, max.
100m2, wenn Ökonomieteil vorhanden.
Sofern kein landwirtschaftlicher Bedarf besteht
richtet sich der Ersatz des Ökonomieteils nach
dem effektiven Bedarf und der Wesensgleichheit
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Erfahrungen Umnutzung und Ersatz von bestehenden Bauten
Beispiele Ersatzneubauten
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Erfahrungen Umnutzung und Ersatz von bestehenden Bauten
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Erfahrungen Umnutzung und Ersatz von bestehenden Bauten
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Erfahrungen Umnutzung und Ersatz von bestehenden Bauten
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Erfahrungen Umnutzung und Ersatz von bestehenden Bauten
Handlungsdefizite
Bauten und Anlagen prägen die Landschaft und stehen vermehrt im
Interesse der Öffentlichkeit.
Daher ist eine Bewusstseinsänderung auf allen Ebenen erforderlich. Sowohl
Behörden wie auch Gesuchsteller müssen erkennen, dass es sich bei unserer
Landschaft um einen sensiblen Raum handelt, welcher mit besonderer
Aufmerksamkeit behandelt werden muss. Gegenseite Ansprüche sind daher zu
klären und zu respektieren, damit eine gemeinsame Lösung erreicht werden kann.
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Erfahrungen Umnutzung und Ersatz von bestehenden Bauten
besonderer Aufmerksamkeit bedürfen
- Standortwahl
- Materialisierung / Farbgebung
- Gestaltung der Aussenräume
- Umgang mit dem Gelände
- Proportionen
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Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!
Bau-, Umwelt- und Wirtschaftsdepartement
Dienststelle Raum und Wirtschaft (rawi)
Murbacherstrasse 21
6002 Luzern
Tel. 041 228 51 83
www.rawi.lu.ch