Fachtagung Raumplanung Berufsbildungszentrum Natur und Ernährung Hohenrain 26. November 2015 Erfahrungen Umnutzung und Ersatz von bestehenden Bauten Agenda - 2 Raumplanungsgesetz «Gesetzgebung als rollende Planung» Beurteilung Bauten und Anlagen nach Art. 24c RPG Beispiele Ersatzbauten Handlungsdefizite Erfahrungen Umnutzung und Ersatz von bestehenden Bauten «rollende Planung» Raumplanungsgesetz Rück- und Ausblick: 2008 Einreichung der Landschaftsinitiative durch Initiativkomitee Landschaftsinitiative Vernehmlassung Raumentwicklungsgesetz (Totalrevision RPG) 2011 Steuerung Zweitwohnungsbau Vernehmlassung RPG I (nachhaltige Siedlungsentwicklung) 2012 Teilrevision RPG zu Art. 24c RPG 2014 Inkrafttreten RPG I (Änderung in Bezug auf die Pferdehaltung) Vernehmlassung RPG II (unter anderem Bauen ausserhalb der Bauzonen) Inkrafttreten RPG II für 2020/21 geplant 3 Erfahrungen Umnutzung und Ersatz von bestehenden Bauten Entwicklung der Ausnahmebestimmungen des RPG RPG 1998 RPG 24,I/RPV: Streusiedlungsgebiete RPG 2007 RPG 2011 RPG 2013 RPG 24,I/RPV: Streusiedlungsgebiete RPG 24,I/RPV: Streusiedlungsgebiete RPG 24,I/RPV: Streusiedlungsgebiete RPG 24: RPG 24: RPG 24: standortgebundene Bauten standortgebundene Bauten standortgebundene Bauten RPG 24: RPG 24a: ohne Bauliche standortgebundene Bauten Massnahmen RPG 24a: ohne Bauliche Massnahmen RPG 24a: ohne Bauliche Massnahmen + RPG 24b,I: + RPG 24a: ohne Bauliche nichtlandwirtschaftliche RPG 24b,I: RPG 24b,I: nichtlandwirtschaftliche nichtlandwirtschaftliche Nebenbetriebe mit engem Nebenbetriebe mit engem Nebenbetriebe mit engem Bezug (Agrotourismus) Bezug (Agrotourismus) Bezug (Agrotourismus) RPV 1989 RPG 24b,II: RPG 24b,II: RPG 24b,II: RPG 24b: + nichtlandwirtschaftliche nichtlandwirtschaftliche nichtlandwirtschaftliche + aRPG 24,I/RPV: nichtlandwirtschaftliche Nebenbetriebe ohne engen Nebenbetriebe ohne engen Nebenbetriebe ohne Streusiedlungsgebiete Nebenbetriebe RPG 1979 Bezug Bezug engen Bezug RPG 24c: bestehende + RPG 24c: bestehende RPG 24c: teilweise RPG 24c: teilweise zonenwidrige Bauten: aRPG 24,I: aRPG 24,I: zonenwidrige Bauten: Änderung altrechtlicher Änderung altrechtlicher Ausdehnung des standortgebundene Bauten standortgebundene Bauten Ausdehnung des Bauten Bauten Anwendungsbereichs Anwendungsbereichs RPG 37a: teilweise RPG 37a: teilweise RPG 37a: teilweise RPG 37a: teilweise aRPG 24,II: teilweise aRPG 24,II: teilweise Änderung altrechtlicher Änderung altrechtlicher Änderung altrechtlicher Änderung altrechtlicher Änderung Änderung Gewerbebauten Gewerbebauten Gewerbebauten Gewerbebauten + RPG 24d, I: vollständige RPG 24d, I: vollständige RPG 24d, I: vollständige RPG 24d, I: vollständige Zweckänderung von Zweckänderung von Zweckänderung von Zweckänderung von Wohnbauten Wohnbauten Wohnbauten Wohnbauten RPG 24d,II: vollständige RPG 24d,II: vollständige RPG 24d,II: vollständige RPG 24d,II: vollständige + Zweckänderung von Zweckänderung von Zweckänderung von Zweckänderung von Schutzobjekten Schutzobjekten Schutzobjekten Schutzobjekten Massnahmen + innere Aufstockung Quelle: Schweizerische Vereinigung für Landesplanung vlp 4 + RPG 24d, Ibis: RPG 24e: vollständige RPG 24d, Ibis: vollständige vollständige Zweckänderung für Zweckänderung für Zweckänderung für hobbymässige Tierhaltung hobbymässige Tierhaltung hobbymässige Tierhaltung + Biogasanlagen + Pferdehaltung 5 Erfahrungen Umnutzung und Ersatz von bestehenden Bauten Revision Art. 24c RPG - Regelt Ersatz und Erhalt altrechtlicher Wohnbauten (vor 01. 07.1972 erstellt) Ausnahmebestimmung Auch für landwirtschaftliche Wohnbauten anwendbar Bietet Möglichkeit zum Erhalt der bestehenden Wohnflächen Führt zu neuen Anwendungsfällen Restriktivere Anwendung nach Revision Möglichkeiten Ersatzneubau nach Art. 16a RPG - gestalterische Beurteilung erfolgt durch Gemeinde - Zulässige Wohnfläche nach kantonaler Vorgabe (Wegleitung) Ersatzneubau nach Art. 24c RPG - gestalterische Beurteilung erfolgt durch Dienststelle rawi - Zulässige Wohnfläche richtet sich nach bestehender Wohnfläche und bestehendem Gebäudevolumen, Erhalt bestand ist jedoch garantiert 6 Erfahrungen Umnutzung und Ersatz von bestehenden Bauten Beurteilung Bauten und Anlagen nach Art. 24c RPG Vorgaben Bund Übernahme bestehendes Gebäudevolumen. Veränderung nur zulässig wenn für - eine zeitgemässe Wohnnutzung, - eine energetische Sanierung, - oder Verbesserung der Einpassung in die Landschaft erforderlich. Beurteilungskriterien Dienststelle rawi - Veränderung der Nutzfläche Grundfläche und deren Verbrauch Gebäudevolumen und Dachform Geschossigkeit Materialisierung Terraingestaltung 7 Erfahrungen Umnutzung und Ersatz von bestehenden Bauten Klassischer Anwendungsfall Neuer Anwendungsfall Schulhäuser, nicht landwirtschaftlich genutzte Wohnbauten, Schützenhäuser, etc. Landwirtschaftlich genutzte Wohnbauten oder Wohn- und Ökonomiebauten 8 Erfahrungen Umnutzung und Ersatz von bestehenden Bauten Klassischer Anwendungsfall Vorgaben Ersatzneubau: gleiche Gebäudeabmessungen, selber Standort (Verschiebung nur bei öffentlichen Interessen), Veränderung Erscheinungsbild nur aufgrund zeitgemässer Wohnnutzung (z.B. Anpassung der Raumhöhen), energetischer Massnahmen oder einer besseren Eingliederung Erweiterung der Flächen grundsätzlich nur innerhalb des heute bestehenden Gebäudevolumens möglich 9 Erfahrungen Umnutzung und Ersatz von bestehenden Bauten Umsetzung Neuer Anwendungsfall Situierung Gebäude Bei landwirtschaftlichem Bedarf ist ein Ersatzneubau am bestehenden Standort oftmals problematisch. 10 Möglicher Lösungsansatz in Trennung Wohn- und Ökonomieteil. Ersatz Wohnhaus im Hofraum Erfahrungen Umnutzung und Ersatz von bestehenden Bauten Einbau Wohnraum in Ökonomieteil Unterscheidung zwischen Wohnteil Ökonomieteil Unterscheidung Wohnteil zwischen Wohnflächen Wohnnebenflächen 11 Erfahrungen Umnutzung und Ersatz von bestehenden Bauten Wohnteil wird als bestehendes Gebäudevolumen gewertet Innerhalb des bestehenden Gebäudevolumens Erweiterung der bestehenden Wohnfläche von 60% zulässig (ohne Limitierung). Erweiterung in Ökonomieteil nur dann zulässig, wenn für diesen kein landwirtschaftlicher Bedarf mehr besteht. Ausserhalb des bestehenden Gebäudevolumens ist eine Erweiterung von 30% zulässig, max. 100m2, wenn Ökonomieteil vorhanden. Sofern kein landwirtschaftlicher Bedarf besteht richtet sich der Ersatz des Ökonomieteils nach dem effektiven Bedarf und der Wesensgleichheit 12 Erfahrungen Umnutzung und Ersatz von bestehenden Bauten Beispiele Ersatzneubauten 13 Erfahrungen Umnutzung und Ersatz von bestehenden Bauten 14 Erfahrungen Umnutzung und Ersatz von bestehenden Bauten 15 Erfahrungen Umnutzung und Ersatz von bestehenden Bauten 16 Erfahrungen Umnutzung und Ersatz von bestehenden Bauten 17 Erfahrungen Umnutzung und Ersatz von bestehenden Bauten Handlungsdefizite Bauten und Anlagen prägen die Landschaft und stehen vermehrt im Interesse der Öffentlichkeit. Daher ist eine Bewusstseinsänderung auf allen Ebenen erforderlich. Sowohl Behörden wie auch Gesuchsteller müssen erkennen, dass es sich bei unserer Landschaft um einen sensiblen Raum handelt, welcher mit besonderer Aufmerksamkeit behandelt werden muss. Gegenseite Ansprüche sind daher zu klären und zu respektieren, damit eine gemeinsame Lösung erreicht werden kann. 18 Erfahrungen Umnutzung und Ersatz von bestehenden Bauten besonderer Aufmerksamkeit bedürfen - Standortwahl - Materialisierung / Farbgebung - Gestaltung der Aussenräume - Umgang mit dem Gelände - Proportionen 19 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Bau-, Umwelt- und Wirtschaftsdepartement Dienststelle Raum und Wirtschaft (rawi) Murbacherstrasse 21 6002 Luzern Tel. 041 228 51 83 www.rawi.lu.ch
© Copyright 2024 ExpyDoc