Datum: 29.05.2015 Docu Media Schweiz GmbH 8803 Rüschlikon 044/ 724 77 77 www.baublatt.ch Medienart: Print Medientyp: Fachpresse Auflage: 11'718 Erscheinungsweise: wöchentlich Themen-Nr.: 200.011 Abo-Nr.: 1093893 Seite: 4 Fläche: 181'711 mm² RPG-Revision zweite Etappe Zu viele Köche verderben die Raumplanung Auf Vorschlag von Bundesrätin Doris Leuthard liegt die zweite Etappe der Revision des Raumplanungs gesetzes (RPG 2) bis Ende Jahr auf Eis. Die Vernehmlassung endete mit einer vernichtenden Erkenntnis: Das revidierte Gesetz hat in der vorliegenden Form nur Feinde. Die Vorlage sei zu zentralistisch, unausgereift, inkohärent, überladen und darüber hinaus überstürzt aufgegleist worden. Von Patrick Aeschlimann rischen Hauseigentümerverbands (HEV) und des Im März 2013 nahm das Schweizer Stimmvolk Gemeindeverbands (SGV) wurde Anfang Mai klar, die Revision des Raumplanungsgesetzes mit dass RPG 2 einflussreiche Gegner hat. Fast bei62,9 Prozent der Stimmen an. Alle Kantone, läufig wurde dabei erwähnt, dass nach Gespräbis auf das Wallis, stimmten der Vorlage zu. Schon chen zwischen den kantonalen Baudirektoren, damals war aber klar, dass es mit dieser Teilre- Bundesrätin Leuthard und dem Bundesamt für vision noch nicht getan ist. In der Raumplanung Raumentwicklung (ARE) noch vor Ende der Verherrscht weiterhin Handlungsbedarf. Ende 2014 nehmlassung entschieden worden war, die geschickte der Bundesrat darum bereits die zweite Etappe der Revision in die Vernehmlassung - ein setzgeberischen Arbeiten bis Ende Jahr ruhen zu lassen. Gemäss Recherchen des Baublatts kam ehrgeiziger Zeitplan, den das Eidgenössische dieser Vorschlag von Uvek-Vorsteherin Leuthard Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und selbst. Dies bestätigte das Uvek auf Nachfrage. Kommunikation (Uvek) von Bundesrätin Doris Weitere Neuigkeiten gibt es aus Bern vorder- Leuthard (CVP) aufgestellt hat. hand nicht: «Die Antworten der Vernehmlassung Die Kernanliegen sind dabei unbestritten: Das werden nun gesammelt und ausgewertet, Kulturland soll besser geschützt werden, die anschliessend entscheidet der Bundesrat über Verkehrs- und Energieinfrastrukturen sollen früh- das weitere Vorgehen. Zu gegebener Zeit wird er zeitiger auf die Raumentwicklung abgestimmt darüber informieren», heisst es aus dem Uvek. und die grenzüberschreitende Raumplanung An der Medienkonferenz wurde gesagt, dass nun gefördert werden, um gegen die Zersiedelung der eine Findungskommission mit Akteuren aus Bund Schweiz vorzugehen. Doch gegen Schluss der und Kantonen eruieren soll, wo in der Vorlage OpVernehmlassungsfrist, die am 15. Mai endete, timierungspotenzial herrscht. wurde immer deutlicher, dass die Revision prak- Sammelsurium von Einzelinteressen tisch nur noch Feinde hat. Selbst der Heimatschutz will vom Ansinnen in dieser Form nichts Die Schwierigkeiten von RPG 2 beginnen schon wissen: «Wir erachten den vorliegenden Entwurf auf der formalen Ebene. In der Vernehmlassungs- als unzeitig, nicht ausgegoren und materiell antwort von Swisscleantech, dem Verband der verbesserungswürdig», schreibt der Verband in seiner Stellungnahme. grünen Wirtschaft, heisst es: «Es fehlt ein ausführlicher erläuternder Bericht, in dem Ausgangslage, Strategie und Grundzüge der Vorlage sowie An einer gemeinsamen Medienkonferenz der Bau-, Planungs- und Umweltdirektorenkonferenz der Kantone (BPUK), des Schweizerischen Gewer- beverbands (sgv), Bauenschweiz, des Schweize- ihre Auswirkungen auf die verschiedenen Verwaltungsebenen, Umwelt und Wirtschaft aufge- zeigt werden.» In Anbetracht der Themenbreite und Fragmentierung der Vorlage erschwere dies Medienbeobachtung Medienanalyse Informationsmanagement Sprachdienstleistungen ARGUS der Presse AG Rüdigerstrasse 15, Postfach, 8027 Zürich Tel. 044 388 82 00, Fax 044 388 82 01 www.argus.ch Argus Ref.: 57998413 Ausschnitt Seite: 1/7 Datum: 29.05.2015 Docu Media Schweiz GmbH 8803 Rüschlikon 044/ 724 77 77 www.baublatt.ch Medienart: Print Medientyp: Fachpresse Auflage: 11'718 Erscheinungsweise: wöchentlich eine fundierte Beurteilung und erwecke nicht den wie sie mit RPG 2 vorliege, die Herausforderungen Anschein eines stimmigen Gesetzesentwurfs. zur Umsetzung von RPG 1 noch viel schwieriger Auch der Gemeindeverband kritisiert, dass «eine und unübersichtlicher, so Germann. Gesamtsicht nicht auszumachen» sei. Das Gesetz «Nicht zu Ende gedacht» wirke »wie ein Sammelsurium von Einzelinteressen und Baustellen». Tatsächlich will die Gesetzesrevision viel: Laut Art.1, Abs. 2f dient die Raumplanung neuerdings etwa auch dazu, «die Integration von Ausländerinnen und Ausländern» zu verbessern. Zudem Themen-Nr.: 200.011 Abo-Nr.: 1093893 Seite: 4 Fläche: 181'711 mm² Nicht nur Behörden und Verwaltungen, auch das Baugewerbe sei momentan mit den Tücken der Umsetzung von RPG 1 beschäftigt, sagt Hans Killer, Aargauer SVP-Nationalrat und Präsident von Bauenschweiz: «Insbesondere im Bereich Entwicklung nach innen ist die Bauwirtschaft mit soll die Biodiversität gefördert und günstiger anspruchsvollen Umsetzungsfragen konfrontiert. Wohnraum geschaffen werden. Alles legitime Mit Aspekten rund um Ersatzneubauten, UmnutAnliegen, doch für viele Beteiligte gehören diese zungen oder verdichtete Bauweise setzen sich nicht in ein Rahmengesetz für die Raumplanung. gegenwärtig die Planer intensiv auseinander, aber «Der Bogen wurde eindeutig überspannt», sagt auch Bauhaupt- und Ausbaugewerbe sind hier Heinz Tännler, Zuger SVP-Regierungsrat und mit neuen Herausforderungen beschäftigt.» Die Raumplanungsdelegierter der BPUK. Ungeklärte Fragen zu RPG 1 zweite Etappe der RPG-Revision biete hierzu keine Hilfestellung an. Im Gegenteil greife sie übereilt und unausgereift ein riesiges Feld an weiteren Am meisten Kritik müssen die Verantwortlichen Themen wie Bauen ausserhalb der Bauzone, Kul- im Uvek für den Zeitplan einstecken. Aufgrund der ersten Etappe der Revision des Raumpla- turlandschutz, Nutzung des Untergrunds, Verkehrs- und Infrastrukturplanung, Planen in funk- nungsgesetzes müssen die Kantone ihre Richt- tionalen Räumen sowie sozial- und integrationspläne überarbeiten. Vom Bund genehmigt sind politische Massnahmen auf. Killers klares Fazit: bisher aber erst die neuen Richtpläne der Kan- »Die Vorlage ist überladen, unausgegoren und tone Basel-Stadt, Genf und Zürich. Heinz Tännler nicht zu Ende gedacht.» Vor Erarbeitung einer mahnt deshalb: «Die Verwaltungen, die kantona- neuen Revisionsvorlage müsse erst eine breit len Parlamente und die Gemeindeversammlun- abgestützte Grundsatzdiskussion geführt werden. gen sind gegenwärtig mit dem neuen Raumplawollen und müssen ihre Ressourcen darum erst Killer: «Die zweite Revisionsetappe des RPG wurde in die Vernehmlassung geschickt, bevor politisch die Frage diskutiert wurde, wohin die für die Umsetzung von RPG 1 einsetzen.» Hektik Reise gehen soll.» nungsrecht beschäftigt. Kantone und Gemeinden sei deshalb fehl am Platz: «Es geht nichts verlo- Ein besonderer Dorn im Auge ist dem Präsi- ren, wenn wir noch etwas abwarten», so Tännler. dent von Bauenschweiz die fehlende übergeord- Ins gleiche Horn bläst Hannes Germann, nete Interessenabwägung in der Raumplanung: Schaffhauser SVP-Ständerat und Präsident des Gemeindeverbands. Viele praktische Fragen zu «Grundsätzlich sollte keinem Einzelinteresse ein absoluter Vorrang eingeräumt werden. Diesem RPG 1 seien sowohl auf kantonaler als auch auf Grundsatz wird aber leider nicht konsequent kommunaler Ebene noch ungelöst: «Wie sollen nachgelebt.» Mit RPG 2 würde dies noch schlimBauzonen innerhalb einer Gemeinde, zwischen mer werden, befürchtet Killer. Es gebe schon Gemeinden und gar zwischen Kantonen abge- heute zahlreiche Fälle, bei denen das Erstellen von Gebäuden verunmöglicht werde, weil bestimmte Richtwerte nicht eingehalten werden Gesetze? Oder reichen vertragliche Lösungen?» können. «Nicht selten wäre aber genau dort das tauscht werden? Braucht es hierfür kantonale Solange solche Vollzugsfragen nicht geklärt seien, würden mit einer sehr breit aufgefassten Revision, Medienbeobachtung Medienanalyse Informationsmanagement Sprachdienstleistungen Errichten von Wohn- oder Geschäftshäusern sinn- voll, weil so vorhandene Baulücken geschlossen ARGUS der Presse AG Rüdigerstrasse 15, Postfach, 8027 Zürich Tel. 044 388 82 00, Fax 044 388 82 01 www.argus.ch Argus Ref.: 57998413 Ausschnitt Seite: 2/7 Datum: 29.05.2015 Docu Media Schweiz GmbH 8803 Rüschlikon 044/ 724 77 77 www.baublatt.ch Medienart: Print Medientyp: Fachpresse Auflage: 11'718 Erscheinungsweise: wöchentlich werden könnten.» Bauenschweiz fordert daher Themen-Nr.: 200.011 Abo-Nr.: 1093893 Seite: 4 Fläche: 181'711 mm² umso schwerer wiegt.» vor einer weiteren RPG-Revision erst eine Unter- Die Kantone monieren, was bei nationalen suchung, inwiefern Bestimmungen von Sektoral- Raumplanungsvorlagen immer ein Kritikpunkt ist: gesetzgebungen wie Umweltschutz-, Gewässer- die Zentralisierungstendenz. «Raumplanung ist schutz-, oder Natur- und Heimatschutzgesetz nicht eine Kompetenz des Bundes und auch nicht die Raumplanung beeinträchtigen oder gar über- eine Verbundaufgabe, sondern Sache der Kantone. Der Bund kann grundsätzlich nur den Rahsteuern. Um die Planungssicherheit sorgt sich der men festlegen», macht Heinz Tännler klar. Davon Zürcher SVP-Nationalrat und Präsident des Haus- komme der Bund mit RPG 2 aber noch stärker ab eigentümerverbands Schweiz (HEV), Hans Egloff: als bisher schon: «Er regelt Dinge, die die Kan- «Die geplante zweite Revisionsetappe zöge Rechts- tone heute schon machen können, etwa die Pla- änderungen auf allen Ebenen nach sich. Sie würde nung des Untergrunds. Er macht Vorgaben zur die Bauherren und Investoren weiter verunsichern und die Umsetzung der ersten Etappe hemmen.» Organisation der Kantone, zum Beispiel bezüglich der Baupolizei bei Bauten ausserhalb der Bauzonen, also etwas, das dem Bund verfassungsrecht- Denn: «Fehlende Planungssicherheit bedeutet lich nicht zusteht. Er sieht Ersatzmassnahmen vor, weniger Investitionen in Umbau- und Neubaumit denen er die Planungskompetenz der Kanprojekte, weniger Ersatzneubauten und weniger tone übersteuern will, so etwa bei den funktionaenergetische Sanierungen.» Speziell stört sich Egloff an der Bestimmung, dass die «Nutzung des Untergrunds» nachhaltig sein muss: «Aus diesem neuen Planungsgrundsatz lässt sich ein allgemei- nes Planungserfordernis ableiten, aus dem sich hohe Abklärungskosten und teure 3D-Planungen ergäben. Die Bestimmung würde zusätzliche Vorschriften und Auflagen nach sich ziehen. Die bauliche Nutzung des privaten Grundeigentums len Räumen.» Auch der Hauseigentümerverband kritisiert die «Entmachtung der Kantone»: «Neue Institutionen, und Hierarchieebnen wie die funktionalen Räume, welche ohne demokratische Legitimation in der Raumplanung vollendete Tatsachen schaffen, nehmen die Planung von den Betroffenen weg. Die Zusammenarbeit muss sich von unten entwi- ckeln und kann nicht von oben verordnet werim Untergrund, etwa beim Bau von Erdsonden den», sagt Hans Egloff. Raumplanung könne nur oder der Unterkellerung für Tiefgaragen, würden wirksam sein, wenn sie durch die Bevölkerung zusätzlich erschwert oder gar verhindert.» Auch vor Ort mitgetragen werde. Es sei daher zentral, Egloffs Fazit ist daher vernichtend: «Die neuerliche Revision des Raumplanungsgesetzes bringt für die bestehenden Herausforderungen der Verdichtung keine Lösungen, sondern schafft zusätzliche Probleme und Behinderungen.» Entmachtung der Kantone? dass die Gestaltung des Raumes durch demokra- tisch legitimierte Instanzen bestimmt werde. «Diese ist im geltenden Raumplanungsrecht durch Regierung, Parlament und Bevölkerung vorgesehen und muss unbedingt so bleiben.» Dieser Kritik widerspricht das Uvek: «Der Vor- In der föderalistisch aufgebauten Schweiz ist wurf, wonach der Bund bei der Raumplanung in Raumplanung primär Sache der Kantone. Der die Hoheit der Kantone eingreifen möchte, trifft Bund erlässt lediglich ein Rahmengesetz. Für den nicht zu», sagt Sprecher Harald Hammel auf Gemeindeverband geht RPG 2 jedoch viel weiter, Anfrage. wie Hannes Germann ausführt: «In der vorliegen- den Fassung verliert das RPG materiell komplett Gemeinsame Interessen vorhanden den Charakter eines Rahmengesetzes. Auch in Trotz aller Unzufriedenheit mit RPG 2 gibt es formeller Hinsicht ist der Detaillierungsgrad des Gesetzes äusserst bedenklich, was vor dem Hin- tergrund des Charakters eines Rahmengesetzes Medienbeobachtung Medienanalyse Informationsmanagement Sprachdienstleistungen durchaus Ansatzpunkte für ein gemeinsames Vor- gehen der verschiedenen Akteure in der Raum- planung: «Der Schutz des Kulturlandes, insbe- sondere der Fruchtfolgeflächen wie auch das ARGUS der Presse AG Rüdigerstrasse 15, Postfach, 8027 Zürich Tel. 044 388 82 00, Fax 044 388 82 01 www.argus.ch Argus Ref.: 57998413 Ausschnitt Seite: 3/7 Datum: 29.05.2015 Docu Media Schweiz GmbH 8803 Rüschlikon 044/ 724 77 77 www.baublatt.ch Medienart: Print Medientyp: Fachpresse Auflage: 11'718 Erscheinungsweise: wöchentlich Themen-Nr.: 200.011 Abo-Nr.: 1093893 Seite: 4 Fläche: 181'711 mm² Bauen ausserhalb der Bauzonen, können ausser- kommt: Mit der Zweitwohnungsinitative enthalb einer Gesetzesrevision thematisch vertieft standen zusätzliche Unsicherheiten in Kanto- werden», heisst es in einer gemeinsamen Me- nen und Gemeinden - und diese haben direkte dienmitteilung von SGV, sgv, BPUK, HEV und Bau- Auswirkungen auf die Bauwirtschaft. Es ist im enschweiz. Dabei seien insbesondere die Wech- Sinne der Rechtssicherheit (und diese ist be- selwirkungen zur ersten Revisionsetappe und kanntlich eine der Stärken unseres Landes) die Vollzugstauglichkeit besonders zu berück- sicherlich weise, nun erst einmal die Auswirsichtigen. Zudem müssten die wirtschaftlichen kungen dieser neuen VerfassungsbestimEntwicklungsmöglichkeiten in der Weiterentwick- mungen, Gesetze und Verordnungen auf allen lung der Raumplanung genauso stark gewichtet föderalen Ebenen abzuwarten. Ansonsten wird werden wie das «Schützen und Bewahren «, heisst nach RPG 2 schon bald einmal RPG 3 folgen es weiter. müssen, um Fehlentwicklungen und Kompli- Fest steht: Die Raumplanung wird Politik, Verwaltungen und Wirtschaft auch in den kommen- kationen, die von den tiefgreifenden Ände- den Jahren stark beschäftigen. Bleibt zu hoffen, korrigieren. Denn ein Gesetz ist solange toter dass zwischen der ersten und der zweiten RPG- Buchstabe, bis es umgesetzt worden ist. Revision weniger Zeit verstreicht als zwischen der rungen im Raumplanungsrecht ausgehen, zu Fragwürdig sind auch die verschiedenen Implementierung des Gesetzes und der ersten sachfremden Elemente, die sich in RPG 2 einRevision. Da dauerte es nämlich 33 Jahre - die geschlichen haben. Die Integration von Ausdringenden Probleme in der Gestaltung unseres ländern oder die Förderung der Artenvielfalt Lebensraums lassen sich aber wohl kaum bis sind berechtigte Anliegen, haben aber im Raumplanungsgesetz nichts verloren. Dafür zum Jahre 2046 aufschieben. gibt es etwa ein Ausländergesetz oder einen Gut Ding will Weile haben Es kommt selten vor, dass sich Kantone, Ge- meinden, Hauseigentümer, Gewerbe, Bauwirtschaft, Architekten, Planer und sogar der Heimatschutz einig sind. Bei der Ablehnung von RPG 2 ist aber genau dies der Fall. Diesen geballten Widerstand muss man in Bern ernst nehmen - und mit dem Marschhalt hat Bundesrätin Leuthard das auch getan. Es ist bei allem Verständnis für die Notwen- digkeit eines griffigen Raumplanungsgesetzes und der mannigfaltigen Herausforderungen Aktionsplan Biodiversität, den das Bafu gegen- wärtig erarbeitet. Würde eine Volksinitiative solche Forderungen vermischen, würde schnell der Ruf laut werden, dies verstosse gegen den Grundsatz der «Einheit der Materie «. Es gilt nun, das Bauen ausserhalb der Bau- zonen und die Herausforderungen im Zusam- menhang mit den Fruchtfolgeflächen separat anzuschauen und zu regulieren. RPG 2 ist wichtig, eilt aber nicht. Schnellschüsse waren in der Raumplanung noch nie erfolgreich. Kommentar von Patrick Aeschlimann in diesem Bereich schwer nachzuvollziehen, warum nur wenige Monate nach Inkrafttreten der ersten RPG-Revision bereits die zweite Etappe in die Vernehmlassung geschickt wurde. Denn noch ist kaum abzuschätzen, welche Probleme RPG 1 in der Praxis verursacht. Die meisten Kantone sind noch mit der Revi- sion ihrer Richtpläne beschäftigt. Was diese dann für die Gemeinden bedeuten, die gege- benenfalls auch Rückzonungen vornehmen Die zweite Revisionsetappe des RPG wurde in die Vernehmlassung geschickt, bevor politisch die Frage diskutiert wurde, wohin die Reise gehen soll.» Hans Killer, Präsident Bauenschweiz müssen, steht noch in den Sternen. Hinzu Medienbeobachtung Medienanalyse Informationsmanagement Sprachdienstleistungen ARGUS der Presse AG Rüdigerstrasse 15, Postfach, 8027 Zürich Tel. 044 388 82 00, Fax 044 388 82 01 www.argus.ch Argus Ref.: 57998413 Ausschnitt Seite: 4/7 Datum: 29.05.2015 Docu Media Schweiz GmbH 8803 Rüschlikon 044/ 724 77 77 www.baublatt.ch Medienart: Print Medientyp: Fachpresse Auflage: 11'718 Erscheinungsweise: wöchentlich Themen-Nr.: 200.011 Abo-Nr.: 1093893 Seite: 4 Fläche: 181'711 mm² 33 Jahre bis zur ersten RPG-Revision Der erste Versuch, Elemente der Raumplanung Jahre, in der Phase der Hochkonjunktur vor der in der Bundesverfassung zu verankern, schei- Ölkrise, Bevölkerung und Politik derart in Auf- terte 1962 an der Urne. Das von SP und Ge- ruhr versetzt, dass die Kantone verpflichtet werkschaftsbund lancierte «Volksbegehren wurden, im Eilverfahren provisorische Schutz- gegen die Bodenspekulation» zerbrach am bür- zonen auszuscheiden, in denen nicht mehr gerlichen Widerstand gegen die vorgesehenen gebaut werden durfte. Der dringliche Bundes- Enteignungsmöglichkeiten in der Vorlage. 1969 beschluss nahm die Hürde Parlament damals wurde dann eine entschärfte Version mit Eigen- mit Leichtigkeit und wurde bis 1980 jeweils tumsgarantie angenommen. jährlich verlängert. damals für eine Mehrheit der Stimmenden, zu Der Gewerbeverband und der Hauseigen- zentralistisch und zu wirtschaftsfeindlich. Fünf tümerverband waren schon damals gegen die Jahre später wurde schliesslich eine leicht entschärfte Version angenommen. Revision. Letztlich setzten sich die Argumente der Befürworter durch: Zersiedelung und un- Seit 1972 existierte jedoch ein dringlicher Bundesbeschluss zur Raumplanung. Damit nötigen Landverbrauch stoppen, den Bauern ausreichend Kulturland sichern, Natur- und sollten «Bauwut, Zersiedelung und Bodenspe- Kulturlandschaften bewahren sowie mehr be- kulation» in die Schranken gewiesen werden. zahlbaren Wohnraum in die Zentren und neues Diese Probleme hatten zu Beginn der 70er- Leben in die Dorfkerne bringen. Medienbeobachtung Medienanalyse Informationsmanagement Sprachdienstleistungen fast komplettzerstört und - gelehnt. Zu technokratisch war die Vorlage sion wurde von den Stimmbürgern 1974 ab- RPG 2 ist vorerst sistiert. Wie *weiter mit der Raumplanung in der Schweiz? Im Bild: Die Stadt La Chaux-de-Fonds wurde 1794 durch eine Feuersbrunst Im März 2013 stimmten alle Kantone, bis auf das Wallis, einer Revision des Raumplanungsgesetzes (RPG 1) zu. Alle Parteien, ausser SVP und FDP, befürworteten die Vorlage. Ist heute eine der wenigen auf dem Beissbrett geplanten Orte der Schweiz. Das dazugehörige Raumplanungsgesetz trat erst am 1. Januar 1980 in Kraft. Eine erste Ver- (aes) ARGUS der Presse AG Rüdigerstrasse 15, Postfach, 8027 Zürich Tel. 044 388 82 00, Fax 044 388 82 01 www.argus.ch Argus Ref.: 57998413 Ausschnitt Seite: 5/7 Datum: 29.05.2015 Docu Media Schweiz GmbH 8803 Rüschlikon 044/ 724 77 77 www.baublatt.ch Medienart: Print Medientyp: Fachpresse Auflage: 11'718 Erscheinungsweise: wöchentlich Themen-Nr.: 200.011 Abo-Nr.: 1093893 Seite: 4 Fläche: 181'711 mm² Wo darf was gebaut werrden? Eine Frage, die auch in Küssnacht am Rigi SZ zu reden gibt. 1 Medienbeobachtung Medienanalyse Informationsmanagement Sprachdienstleistungen ARGUS der Presse AG Rüdigerstrasse 15, Postfach, 8027 Zürich Tel. 044 388 82 00, Fax 044 388 82 01 www.argus.ch Argus Ref.: 57998413 Ausschnitt Seite: 6/7 Datum: 29.05.2015 Docu Media Schweiz GmbH 8803 Rüschlikon 044/ 724 77 77 www.baublatt.ch Medienart: Print Medientyp: Fachpresse Auflage: 11'718 Erscheinungsweise: wöchentlich Themen-Nr.: 200.011 Abo-Nr.: 1093893 Seite: 4 Fläche: 181'711 mm² Einfamilienhaus mit mit Zufahrtsstrasse Zufahrtsstrasse Einfamilienhaus imGrunen Grünen:600 600000 000Bauten Bautenausserhalb ausserhalbder der im Bauzonen gibt es in Bauzonen in der der Schweiz. Schweiz.; Esherrscht herrschtHandlungsbedarf. Handlungsbedarf. (Symbolbild) (Symbolbild) Medienbeobachtung Medienanalyse Informationsmanagement Sprachdienstleistungen ARGUS der Presse AG Rüdigerstrasse 15, Postfach, 8027 Zürich Tel. 044 388 82 00, Fax 044 388 82 01 www.argus.ch Argus Ref.: 57998413 Ausschnitt Seite: 7/7
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