Sicherheit chemischer Produkte in der CH

Sicherheit chemischer Produkte in der CH
Das Chemikalienrecht hat zum Ziel, die Gesundheit
des Menschen und die Umwelt vor schädlichen
Einflüssen durch chemische Produkte zu schützen.
Dazu werden die folgenden Instrumente eingesetzt:

Die Evaluation der Gefahren von Substanzen.

Verbote und Beschränkungen von bestimmten
gefährlichen Stoffen;

Die Kennzeichnung der Gefahren von
chemischen Produkten

Weitergabe von Informationen über die Produkte
an Kunden und Behörden und

obligatorische Ausbildungen für bestimmte
Tätigkeiten mit chemischen Produkten.
Zusammensetzung von chemischen Produkten
Die Zusammensetzung von gefährlichen chemischen
Produkten muss ins Produktregister Chemikalien
gemeldet werden, damit bei Unfällen und Vergiftungen
Tox Info Suisse Notfallberatungen durchführen kann.
Angaben der Zusammensetzung korrekt?
Sicherheitsdatenblatt (SDB)
Die Sicherheitsdatenblätter bieten professionellen
Anwendern von chemischen Produkten Informationen
zum Gesundheits-, Umwelt- und Arbeitnehmerschutz,
damit sie die entsprechenden Schutzmassnahmen treffen
können.
100%
Sicherheitsdatenblatt
75%
100%
50%
75%
25%
50%
0%
2013
ja
nein
2014
keine Daten im Register
25%
0%
2013
Die Sektion Marktkontrolle und Beratung überprüft die
Umsetzung dieser Instrumente. Im Laufe des Jahres 2014
wurden dazu sechs Kontrollkampagnen durchgeführt. Die
Kontrollen betrafen sowohl Produkte aus dem
professionellen Bereich als auch Publikumsprodukte:
 Kontrolle:
 Produkte mit Pyrrolidonen oder Isocyanaten,
zwei Stoffe, die vermutlich CMR-Eigenschaften
aufweisen (cancerogen, mutagen, reprotoxisch),
 Frostschutzscheibenreiniger und WC-Reiniger;
 Glas-Ätzpasten;
 Liquid caps.
 Bericht über die Kontrolle der Wasch- und
Reinigungsmittel 2014 (in Zusammenarbeit mit
europäischen Vollzugstellen)
2014 in Zahlen
Beurteilung: ungenügend
Einstufung und Kennzeichnung
Bei einem Drittel der kontrollierten Produkte stimmte die
Einstufung - die systematische Zuordnung der
Gefahrenmerkmale des Produkts - nicht und folglich auch
die Kennzeichnung der Gefahren auf dem Produkt nicht.
Einstufung gemäss ChemV
Anzahl Muster
Erhobene Muster
214
Abgeschlossene Kontrollen
281
39
70
ca. 190’ 000
konform
nicht konform
2014 waren 78% der kontrollierten SDB mangelhaft.
Damit war die Umsetzung korrekter Schutzmassnahmen
im professionellen Bereich nicht gewährleistet. Im
Vergleich zu 2013 verharrt die Beanstandungsquote auf
sehr hohem Niveau.
Beurteilung: ungenügend
Ausbildung
2014 wurden gegenüber 2013 ca. 20% mehr Personen
ausgebildet.
100%
75%
50%
Aktion
Prüfung von Zollmustern auf
chemikalienrechtliche Konformität
Überwiesene
Produktbeanstandungen an andere
Behörden (Kantone und Ausland)
Total gemeldete chemische
Produkte in der Schweiz
Korrekte Angaben zur Zusammensetzung lagen 2014 bei
36% der überprüften Produkte vor (2013: 50%).
2014
25%
0%
2013
konform
Absolventen 2014
Schädlingsbekämpfung allgemein
Schädlingsbekämpfung (Feuerwehr)
39 (19d, 19f, 1i)
82 (55d, 8f, 19i)
Schädlingsbekämpfung mit
Begasungsmitteln
neu: 10 (9d, 1f)
Erneuerungen: 40
(28d, 11f, 1i)
Badewasserdesinfektion (VFB-DB)
245 (161d, 73f, 11i)
Sachkenntnis für die
Kundenberatung
425 (319d, 90f, 16i)
Anzahl Trägerschaften
3
Anzahl Prüfungsstellen
12
Anerkannte Berufsabschlüsse für
Sachkenntnis
5
2014
nicht konform
Anwender konnten so die Gefahren des Produkts nicht
erkennen und haben eventuell nicht die notwendigen
Schutzmassnahmen bei der Anwendung getroffen.
Beurteilung: ungenügend
Ausbildung
Übergang zum Kennzeichnungssystem nach GHS
Ab 1. Juni 2015 müssen chemische Produkte nach GHS
(global
harmonisiertes
System)
eingestuft
und
gekennzeichnet werden. Eine Umfrage bei 30 Verbänden
und Organisationen in der Schweiz zeigte, dass ein Drittel
der Betriebe Mitte 2014 auf das neue System umgestellt
hatten.
Zusammenfassung der Resultate
Gesamthaft gesehen sind die Resultate der Überprüfung
der Vorgaben des Chemikalienrechts mit 80%
Beanstandungen
diskussionslos
als
ungenügend
anzusehen. Dass dabei mehr als 30% gravierende
Mängel
festgestellt
wurden,
verdeutlicht
den
Handlungsbedarf bei den Herstellern und Importeuren von
chemischen Produkten.
Haben Sie in Ihrem Unternehmen mit der
Umstellung auf das neue Globally Harmonized
System GHS begonnen?
Konformität der chemischen Produkte
(ChemV)
100%
12%
32%
56%
Ja, Umstellung
erfolgt.
75%
Ja, Umstellung
begonnen.
50%
25%
Nein
0%
2013
konform
Mängel
2014
gravierdende Mängel
Beurteilung : gut
Beurteilung: ungenügend
Meldung der neuen Kennzeichnung nach GHS
Erst für knapp 25'000 von gesamthaft 190'000
gemeldeten chemischen Produkten wurde die neue
Kennzeichnung mitgeteilt. Dass ein namhafter Teil der
Produkte bis zum 1.6.2015 effektiv umgestellt und
mitgeteilt sind, wird damit sehr unwahrscheinlich.
Gemeldete Produkte mit GHS-Kennzeichnung
Anzahl Produkte
200'000
soll
150'000
100'000
Chemikaliengesetz Art. 7 Informationspflicht
gegenüber Abnehmerinnen und Abnehmern
1
50'000
ist
0
Jan 14 Apr.
Die Resultate zeigen, dass die verantwortlichen
Hersteller ihre Verantwortung laut Artikel 7 des
Chemikaliengesetzes nicht wahrnehmen. Dies
geschieht häufig wegen fehlender Kenntnisse der
einschlägigen Vorschriften, häufig aber auch wegen
mangelnder Information seitens ihrer Lieferanten. So
oder so sind die schweizerischen Hersteller
verantwortlich für die chemischen Produkte, die sie auf
den Markt bringen und dazu gehören eben auch die
korrekte
und
vollständige
Umsetzung
der
chemikalienrechtlichen Vorgaben.
Jul.
Beurteilung: ungenügend
Okt. Jan 15 Apr.
Wer Stoffe oder Zubereitungen in Verkehr bringt,
muss Abnehmerinnen und Abnehmer über die
gesundheitsrelevanten Eigenschaften und Gefahren
sowie über die erforderlichen Vorsichts- und
Schutzmassnahmen informieren.
Eidgenössisches Departement des Innern EDI
Bundesamt für Gesundheit BAG
Direktionsbereich Verbraucherschutz