Sicherheit chemischer Produkte in der CH Das Chemikalienrecht hat zum Ziel, die Gesundheit des Menschen und die Umwelt vor schädlichen Einflüssen durch chemische Produkte zu schützen. Dazu werden die folgenden Instrumente eingesetzt: Die Evaluation der Gefahren von Substanzen. Verbote und Beschränkungen von bestimmten gefährlichen Stoffen; Die Kennzeichnung der Gefahren von chemischen Produkten Weitergabe von Informationen über die Produkte an Kunden und Behörden und obligatorische Ausbildungen für bestimmte Tätigkeiten mit chemischen Produkten. Zusammensetzung von chemischen Produkten Die Zusammensetzung von gefährlichen chemischen Produkten muss ins Produktregister Chemikalien gemeldet werden, damit bei Unfällen und Vergiftungen Tox Info Suisse Notfallberatungen durchführen kann. Angaben der Zusammensetzung korrekt? Sicherheitsdatenblatt (SDB) Die Sicherheitsdatenblätter bieten professionellen Anwendern von chemischen Produkten Informationen zum Gesundheits-, Umwelt- und Arbeitnehmerschutz, damit sie die entsprechenden Schutzmassnahmen treffen können. 100% Sicherheitsdatenblatt 75% 100% 50% 75% 25% 50% 0% 2013 ja nein 2014 keine Daten im Register 25% 0% 2013 Die Sektion Marktkontrolle und Beratung überprüft die Umsetzung dieser Instrumente. Im Laufe des Jahres 2014 wurden dazu sechs Kontrollkampagnen durchgeführt. Die Kontrollen betrafen sowohl Produkte aus dem professionellen Bereich als auch Publikumsprodukte: Kontrolle: Produkte mit Pyrrolidonen oder Isocyanaten, zwei Stoffe, die vermutlich CMR-Eigenschaften aufweisen (cancerogen, mutagen, reprotoxisch), Frostschutzscheibenreiniger und WC-Reiniger; Glas-Ätzpasten; Liquid caps. Bericht über die Kontrolle der Wasch- und Reinigungsmittel 2014 (in Zusammenarbeit mit europäischen Vollzugstellen) 2014 in Zahlen Beurteilung: ungenügend Einstufung und Kennzeichnung Bei einem Drittel der kontrollierten Produkte stimmte die Einstufung - die systematische Zuordnung der Gefahrenmerkmale des Produkts - nicht und folglich auch die Kennzeichnung der Gefahren auf dem Produkt nicht. Einstufung gemäss ChemV Anzahl Muster Erhobene Muster 214 Abgeschlossene Kontrollen 281 39 70 ca. 190’ 000 konform nicht konform 2014 waren 78% der kontrollierten SDB mangelhaft. Damit war die Umsetzung korrekter Schutzmassnahmen im professionellen Bereich nicht gewährleistet. Im Vergleich zu 2013 verharrt die Beanstandungsquote auf sehr hohem Niveau. Beurteilung: ungenügend Ausbildung 2014 wurden gegenüber 2013 ca. 20% mehr Personen ausgebildet. 100% 75% 50% Aktion Prüfung von Zollmustern auf chemikalienrechtliche Konformität Überwiesene Produktbeanstandungen an andere Behörden (Kantone und Ausland) Total gemeldete chemische Produkte in der Schweiz Korrekte Angaben zur Zusammensetzung lagen 2014 bei 36% der überprüften Produkte vor (2013: 50%). 2014 25% 0% 2013 konform Absolventen 2014 Schädlingsbekämpfung allgemein Schädlingsbekämpfung (Feuerwehr) 39 (19d, 19f, 1i) 82 (55d, 8f, 19i) Schädlingsbekämpfung mit Begasungsmitteln neu: 10 (9d, 1f) Erneuerungen: 40 (28d, 11f, 1i) Badewasserdesinfektion (VFB-DB) 245 (161d, 73f, 11i) Sachkenntnis für die Kundenberatung 425 (319d, 90f, 16i) Anzahl Trägerschaften 3 Anzahl Prüfungsstellen 12 Anerkannte Berufsabschlüsse für Sachkenntnis 5 2014 nicht konform Anwender konnten so die Gefahren des Produkts nicht erkennen und haben eventuell nicht die notwendigen Schutzmassnahmen bei der Anwendung getroffen. Beurteilung: ungenügend Ausbildung Übergang zum Kennzeichnungssystem nach GHS Ab 1. Juni 2015 müssen chemische Produkte nach GHS (global harmonisiertes System) eingestuft und gekennzeichnet werden. Eine Umfrage bei 30 Verbänden und Organisationen in der Schweiz zeigte, dass ein Drittel der Betriebe Mitte 2014 auf das neue System umgestellt hatten. Zusammenfassung der Resultate Gesamthaft gesehen sind die Resultate der Überprüfung der Vorgaben des Chemikalienrechts mit 80% Beanstandungen diskussionslos als ungenügend anzusehen. Dass dabei mehr als 30% gravierende Mängel festgestellt wurden, verdeutlicht den Handlungsbedarf bei den Herstellern und Importeuren von chemischen Produkten. Haben Sie in Ihrem Unternehmen mit der Umstellung auf das neue Globally Harmonized System GHS begonnen? Konformität der chemischen Produkte (ChemV) 100% 12% 32% 56% Ja, Umstellung erfolgt. 75% Ja, Umstellung begonnen. 50% 25% Nein 0% 2013 konform Mängel 2014 gravierdende Mängel Beurteilung : gut Beurteilung: ungenügend Meldung der neuen Kennzeichnung nach GHS Erst für knapp 25'000 von gesamthaft 190'000 gemeldeten chemischen Produkten wurde die neue Kennzeichnung mitgeteilt. Dass ein namhafter Teil der Produkte bis zum 1.6.2015 effektiv umgestellt und mitgeteilt sind, wird damit sehr unwahrscheinlich. Gemeldete Produkte mit GHS-Kennzeichnung Anzahl Produkte 200'000 soll 150'000 100'000 Chemikaliengesetz Art. 7 Informationspflicht gegenüber Abnehmerinnen und Abnehmern 1 50'000 ist 0 Jan 14 Apr. Die Resultate zeigen, dass die verantwortlichen Hersteller ihre Verantwortung laut Artikel 7 des Chemikaliengesetzes nicht wahrnehmen. Dies geschieht häufig wegen fehlender Kenntnisse der einschlägigen Vorschriften, häufig aber auch wegen mangelnder Information seitens ihrer Lieferanten. So oder so sind die schweizerischen Hersteller verantwortlich für die chemischen Produkte, die sie auf den Markt bringen und dazu gehören eben auch die korrekte und vollständige Umsetzung der chemikalienrechtlichen Vorgaben. Jul. Beurteilung: ungenügend Okt. Jan 15 Apr. Wer Stoffe oder Zubereitungen in Verkehr bringt, muss Abnehmerinnen und Abnehmer über die gesundheitsrelevanten Eigenschaften und Gefahren sowie über die erforderlichen Vorsichts- und Schutzmassnahmen informieren. Eidgenössisches Departement des Innern EDI Bundesamt für Gesundheit BAG Direktionsbereich Verbraucherschutz
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