Annahme- und Risikoprüfung in der MR.bAV

Berlin, Februar 2016
Annahme- und Risikoprüfung
in der MR.bAV
Risikoprüfung in der MR.bAV
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Februar 2016
Risikoprüfung in der MR.bAV – BUZ-B
Erfolgte der Diensteintritt
innerhalb der letzten 12 Monate?
Ja
Nein
Erfolgte die Arbeitgeberklärung nach dem 01.07.2014?
Ja
Nein
Ja
Nein
Ist die Aktion
beim Arbeitgeber
vereinbart?
Keine Risikoprüfung
Ja
Nein
Keine Risikoprüfung
GesundheitsErklärung 1
1 Auf Grund der kurzen Dienstzugehörigkeit (kleiner 12 Monate)
ist die Abgabe der Arbeitgeber-DO nicht möglich. In Abstimmung
mit der Verwaltung ist aber auch in diesen Einzelfällen eine
Aufnahme ohne Gesundheitserklärung möglich.
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Ist die Aktion
beim Arbeitgeber
vereinbart?
Ja
Erfolgt die Anmeldung
innerhalb von
12 Monaten nach der
Arbeitgebererklärung?
Nein
Erfolgt die Anmeldung
innerhalb von
12 Monaten nach dem
Aktionsbeginn?
Ja
Nein
Ja
Nein
Keine Risikoprüfung
Arbeitgeber-DO
Keine Risikoprüfung
Arbeitgeber-DO
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Arbeitgeber-DO
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Dienstobliegenheitserklärungen
§ 
§ 
4
4
GVM0086
AG-DO
GVM0368
Eigen-DO
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Standard-Leistungsspektrum von MetallRente.bAV
§  MR.bAV-Tarife erfüllen die arbeitsrechtlichen und tarifvertraglichen Anforderungen
§  Garantierte Leistungen
§  Überschüsse erhöhen die garantierten Leistungen in der Anspar- und Rentenphase
§  Kapitalwahlrecht
§  Bausteinförmige Ausgestaltung (Alters-, Hinterbliebenen- und Berufsunfähigkeitsvorsorge)
§  Absicherung der Hinterbliebenen möglich:
•  Individuelle Witwen- und kollektive Waisenrente
•  Flexible Gestaltung der Todesfall-Leistung ab Rentenbeginn (Rentengarantiezeit von 0 bis 22 Jahre)
§  Absicherung des Berufsunfähigkeitsrisikos durch ergänzende Bausteine:
•  BUZ-B è Absicherung des Beitrages zur MR.bAV (Beitragsbefreiung bei BU)
•  BUZ-R è Absicherung einer reinen BU-Rente in flexibler Höhe als ergänzendes BU-Produkt
•  BUZ-BR è Absicherung einer BU-Rente in flexibler Höhe einschließlich BUZ-B (Beitragsbefreiung) für
Neuverträge
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Merkmale der BU-Bausteine in der bAV
è  Arbeitgeber entscheidet über das Angebot der Zusatzbausteine (obligatorische Absicherung
oder durch die versicherte Person abwählbar)
è  Bei branchenfremden Unternehmen ist für die Absicherung dieser biometrischer Risiken,
grundsätzlich die Abgabe der Gesundheitserklärung (GVM0318 bzw. GVM0319) erforderlich
è  Regeln für BUZ-B gelten bis auf weiteres auch für branchenfremde Unternehmen
è  Einheitliche Berufsgruppe G*
è  Maximal monatliche BU-Rente von 1.000 Euro versicherbar*
è  Höchst-Eintrittsalter zur BU beträgt 50 Jahre*
Voraussetzung BUZ-BR:
Voraussetzungen BUZ-R:
ü Neuabschluss eines MetallRente.bAV-Vertrages
(FID, PK oder PF)
ü Bestandsvertrag bei MR (bAV oder Riester)
ü Umsetzung per MR FID
* In begründeten Einzelfällen können abweichende Regelungen von der Verwaltung festgelegt werden und dann vom Arbeitgeber per gesonderter Erklärung
als Ergänzung der Arbeitgebererklärung beantragt werden. Für die Prüfung solcher Einzelfälle (z.B. Ausschreibungen) ist das Dokument „Firmeninformationen
individuelles Berufsunfähigkeits-Underwriting“ im Vorfeld vom Vermittler auszufüllen und bei der Kopfstelle/Verwaltung einzureichen.
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