Annahme von Elektroaltgeräten nach Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG vom 24.10.2015) Elektroaltgeräte müssen laut Gesetz in sechs Sammelgruppen unterschieden werden: • Sammelgruppe 1 (SG 1) – Haushaltsgroßgeräte, automatische Ausgabegeräte • Sammelgruppe 2 (SG 2) – Kühlgeräte, ölgefüllte Radiatoren • Sammelgruppe 3 (SG 3) – Bildschirme, Monitore und TV-Geräte • Sammelgruppe 4 (SG 4) – Lampen • Sammelgruppe 5 (SG 5) – Haushaltskleingeräte, Informations- und Telekommunikationsgeräte, Geräte der Unterhaltungselektronik, Leuchten und sonstige Beleuchtungskörper, Geräte für die Ausbreitung oder Steuerung von Licht, elektrische und elektronische Werkzeuge, Spielzeuge, Sport- und Freizeitgeräte, Medizinprodukte, Überwachungs- und Kontrollinstrumente • Sammelgruppe 6 (SG 6) – Photovoltaikmodule Vom 1. Februar 2016 an nimmt der ZAOE auf den Wertstoffhöfen in Dippoldiswalde, Neustadt und Weinböhla keine elektrischen Großgeräte, wie zum Beispiel Kühlschränke, mehr an. Der Grund ist das neue Elektro- und Elektronikgerätegesetz, welches unter anderem erhöhte Anforderungen an die Annahme und den Transport von Elektroaltgeräten stellt. In den benannten Gebieten kann ein Großgerät über die Sperrmüllkarte aus dem Abfallkalender entsorgt werden. Auch Hersteller und Händler für Elektrogeräte (vorab anfragen ist zu empfehlen) sind zur Rücknahme verpflichtet. Folgende Sammelgruppen werden auf den ZAOE-Anlagen angenommen: SG 1 SG 2 SG 3 SG 4 SG 5 SG 6 Gröbern Zzgl. Nachtspeicherheizgeräte1) X X X X X Meißen X X X X X Nossen X X X X X X X X Region Meißen X Weinböhla Region Riesa-Großenhain Groptitz X X X X X Großenhain X X X X X X X X X X X X X X X X Dippoldiswalde X X X Altenberg X X X Region Sächsische Schweiz Kleincotta Neustadt Region Weißeritzkreis Freital X X 1) Sonderregelung, nach § 14 Absatz 3 ElektroG Elektrogeräte können auch mittels Bestellkarte zur Abholung angemeldet werden. Bitte beachten, dass Elektrokleingeräte nur in Verbindung mit einem Elektrogroßgeräte abgeholt werden. Aber auch die Hersteller und Vertreiber (Händler) von Elektro- und Elektronikgeräten sind gesetzlich verpflichtet, ausrangierte Elektro- und Elektronikgeräte zurückzunehmen.
© Copyright 2025 ExpyDoc