Annahme von Elektroaltgeräten

Annahme von Elektroaltgeräten nach Elektro- und
Elektronikgerätegesetz (ElektroG vom 24.10.2015)
Elektroaltgeräte müssen laut Gesetz in sechs Sammelgruppen unterschieden werden:
• Sammelgruppe 1 (SG 1) – Haushaltsgroßgeräte, automatische Ausgabegeräte
• Sammelgruppe 2 (SG 2) – Kühlgeräte, ölgefüllte Radiatoren
• Sammelgruppe 3 (SG 3) – Bildschirme, Monitore und TV-Geräte
• Sammelgruppe 4 (SG 4) – Lampen
• Sammelgruppe 5 (SG 5) – Haushaltskleingeräte, Informations- und Telekommunikationsgeräte,
Geräte der Unterhaltungselektronik, Leuchten und sonstige Beleuchtungskörper, Geräte für die Ausbreitung oder Steuerung von Licht, elektrische und elektronische Werkzeuge, Spielzeuge, Sport- und
Freizeitgeräte, Medizinprodukte, Überwachungs- und Kontrollinstrumente
• Sammelgruppe 6 (SG 6) – Photovoltaikmodule
Vom 1. Februar 2016 an nimmt der ZAOE auf den Wertstoffhöfen in Dippoldiswalde, Neustadt und
Weinböhla keine elektrischen Großgeräte, wie zum Beispiel Kühlschränke, mehr an. Der Grund ist
das neue Elektro- und Elektronikgerätegesetz, welches unter anderem erhöhte Anforderungen an die Annahme und den Transport von Elektroaltgeräten stellt. In den benannten Gebieten kann ein Großgerät über
die Sperrmüllkarte aus dem Abfallkalender entsorgt werden. Auch Hersteller und Händler für Elektrogeräte
(vorab anfragen ist zu empfehlen) sind zur Rücknahme verpflichtet.
Folgende Sammelgruppen werden auf den ZAOE-Anlagen angenommen:
SG 1
SG 2
SG 3
SG 4
SG 5
SG 6
Gröbern
Zzgl. Nachtspeicherheizgeräte1)
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Meißen
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Nossen
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Region Meißen
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Weinböhla
Region Riesa-Großenhain
Groptitz
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Großenhain
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Dippoldiswalde
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Altenberg
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Region Sächsische Schweiz
Kleincotta
Neustadt
Region Weißeritzkreis
Freital
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1) Sonderregelung, nach § 14 Absatz 3 ElektroG
Elektrogeräte können auch mittels Bestellkarte zur Abholung angemeldet werden. Bitte beachten, dass
Elektrokleingeräte nur in Verbindung mit einem Elektrogroßgeräte abgeholt werden.
Aber auch die Hersteller und Vertreiber (Händler) von Elektro- und Elektronikgeräten sind gesetzlich
verpflichtet, ausrangierte Elektro- und Elektronikgeräte zurückzunehmen.