Rücknahme von Elektroaltgeräten

Recycling
Rücknahmepflicht des Handels für Elektro-Altgeräte tritt in Kraft
Berlin, 22. Juli 2016
Hendricks: „Elektrogeräte entsorgen wird einfacher und bringt mehr Umwelt-schutz“
Der Handel muss ausgediente Elektro-und Elektronikgeräte ab kommenden Montag, den 25. Juli
2016, zurücknehmen. Diese Rücknahmepflicht gilt sowohl für den stationären Einzelhandel als auch
für den Online-Handel.
Bundesumweltministerin Barbara Hendricks: “Elektrogeräte zu entsorgen, wird jetzt einfacher,
umweltfreundlicher und größtenteils kostenlos. Es wird wesentlich mehr Sammelstellen als bisher
geben, auch der Onlinehandel muss die Rücknahme organisieren. Damit schaffen wir jetzt eine
Sammelstruktur, mit der wir mehr Elektrogeräte hochwertig recyceln lassen können. Das verringert
Abfälle, spart Rohstoffe und Energie.“ Das neue Elektrogerätegesetz führt zudem strengere Regeln
für den Export alter Geräte ein.
Die Grundregeln für die Rücknahmepflicht: Zur kostenlosen Rücknahme von Altgeräten sind alle
großen Händler verpflichtet, die auf mehr als 400 m² Elektrogeräte verkaufen. Dabei macht das
Gesetz keinen Unterschied zwischen stationärem Einzel- und Online-Handel. Beim Onlinehandel wird
entsprechend die Versand-und Lagerfläche zu Grunde gelegt. Große Elektrogeräte wie Kühlschränke
und Fernseher müssen immer dann kostenlos zurückgenommen werden, wenn ein entsprechendes
Gerät neu gekauft wird. Kleinere Geräte wie Rasierer, elektronische Zahnbürsten und Mobiltelefone
(Geräte, die in keiner Abmessung länger als 25 cm
sind) müssen immer, auch ohne Neukauf, kostenlos zurückgegeben werden können. Händler, die
nicht unter die Pflicht fallen, können wie auch schon vor dem Inkrafttreten des novellierten Gesetzes,
Elektro-Altgeräte weiterhin freiwillig zurücknehmen.
Zudem enthält das Gesetz Regelungen, mit denen illegale Exporte von Elektro-Altgeräten,
insbesondere in Entwicklungsländer, nachhaltig verhindert werden sollen. Durch klare
Abgrenzungskriterien und eine entsprechende Beweislastumkehr zulasten des Exporteurs ist es zum
Beispiel dem Zoll besser möglich, Altgeräte von Gebrauchtgeräten zu unterscheiden. Der Exporteur
muss anhand strenger Kriterien belegen, dass zu exportierende Gebrauchtgeräte kein Abfall sind.
Hierdurch kann auch das Exportverbot für gefährliche Altgeräte in Entwicklungsländer besser
vollzogen werden.
Weitere Informationen:
Das am 24. Oktober 2015 in Kraft getretene ElektroG setzt die im Jahr 2012 neu gefasste Richtlinie
2012/19/EU über Elektro- und Elektronik-Altgeräte um und legt Anforderungen an die Erfassung und
Entsorgung von Elektro- und Elektronik-Altgeräten für die unterschiedlichen Akteure fest.
Weitere Fragen und Antworten zum ElektroG:
http://www.bmub.bund.de/service/buergerforum/haeufige-fragen-faq/faq-detailansicht/?no_cache=1&tx_irfaq_pi1[cat]=21&cHash=80872ee99260e48ea6959cce703e09cf
Verzeichnis der Sammel- und Rücknahmestellen:
https://www.ear-system.de/ear-verzeichnis/sammel-und-ruecknahmestellen
Quelle: Pressemitteilung 182/16 des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und
Reaktorsicherheit vom 22.07.2016