Wohin mit alten Elektro- und Elektronikgeräten? Informationen für Verbraucher Elektro- und Elektronikgeräte umweltfreundlich zu entsorgen soll einfacher werden. Seit dem 24. Juli 2016 können Verbraucher alte Geräte auch bei großen Händlern zurückgeben. Wann genau der Händler Geräte zurücknehmen muss und was man dabei beachten sollte, erläutern wir in diesem Merkblatt. Warum müssen Sie Elektro- und Elektronikgeräte getrennt sammeln und entsorgen? Elektro- und Elektronikgeräte enthalten Schadstoffe wie Cadmium und Quecksilber in Batterien, Arsen in LED-Lampen, Blei in Leiterplatten oder Brom in Flammschutzmitteln. Sie enthalten auch viele Wertstoffe wie Kupfer in den Kabeln oder Gold in den Kontakten. Viele Geräte eignen sich für eine Wiederverwendung. Damit eine Wiederverwendung geprüft, die Schadstoffe umweltgerecht entsorgt und die Wertstoffe recycelt werden können, gehören ausgediente Elektro- und Elektronikgeräte nicht in den Hausmüll, sondern müssen getrennt gesammelt werden. Nach dem Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) sind Verbraucher daher zur getrennten Sammlung und Entsorgung ihrer ausgedienten Elektro- und Elektronikgeräte verpflichtet. Bisher konnten alte Geräte meistens nur beim örtlichen Wert- Fact-Sheet | Stand: 24.07.2016 stoffhof kostenlos abgegeben werden. Mit dem neuen ElektroG müssen nun auch große Händler unter bestimmten Bedingungen Elektro- und Elektronikgeräte zurücknehmen. Damit soll der Anteil ordnungsgemäß entsorgter Geräte erhöht werden. Das schützt die Umwelt vor enthaltenen Schadstoffen und ermöglicht eine Wiederverwendung oder ein Recycling der abgegebenen Geräte. Bei welchen Händlern können alte Geräte kostenlos abgegeben werden? Grundsätzlich gilt: »» Nur große Händler mit einer Verkaufsfläche für Elektro- und Elektronikgeräte von mindestens 400 m² müssen Geräte zurücknehmen. »» Auch große Online- und Versandhändler mit einer Lager- und Versandfläche für Elektro- und Elektronikgeräte von mindestens 400 m² müssen Geräte zurücknehmen. Nach vorläufiger Einschätzung der Deutschen Umwelthilfe ist zumindest bei folgenden Händlern von einer Rücknahmepflicht Deutsche Umwelthilfe e.V. Welche Geräte können bei Händlern zurückgegeben werden? Bis auf wenige Ausnahmen können alle Geräte, die mit Strom oder Batterien/Akkus betrieben werden, zurückgegeben werden. Sie erkennen diese Geräte an dem Symbol mit der durchgestrichenen Mülltonne auf Rädern (siehe Abbildung). Allerdings wird zwischen kleinen und großen Geräten unterschieden: »» Kleine Geräte mit bis zu 25 cm Kantenlänge können in haushaltsüblicher Menge auch ohne Kauf eines neuen Geräts zurückgegeben werden. »» Große Geräte über 25 cm müssen nur bei Kauf eines artgleichen neuen Geräts zurückgenommen werden. Das Symbol mit der durchgestrichenen Mülltonne auf Rädern kennzeichnet Elektro- und Elektronik geräte, die gesondert zu entsorgen sind und nicht in den Hausmüll gehören. Was ist bei der Rückgabe im stationären Handel zu beachten? Versuchen Sie das Altgerät bei der Abgabe nicht zu beschädigen. Dies ist Voraussetzung für eine mögliche Wiederverwendung, verhindert den Austritt von Schadstoffen und ermöglicht ein besseres Recycling. Achten Sie in Ihrem eigenen Interesse auf die Löschung aller persönlichen Daten. Deutsche Umwelthilfe e.V. Wenn Sie sich ein neues Gerät nach Hause liefern lassen, ist der Händler dazu verpflichtet, ein artgleiches Gerät auch bei Ihnen zu Hause abzuholen. Dies sollten Sie dem Händler bei Abschluss des Kaufvertrages mitteilen. Was ist bei der Rückgabe im Online- und Versandhandel zu beachten? Informieren Sie sich zunächst beim Händler über die von ihm geschaffenen Rückgabemöglichkeiten. Nach dem ElektroG müssen diese in zumutbarer Entfernung zu Ihnen liegen. Sofern der Händler eine Rückgabe mittels Paketversand anbietet, achten Sie auf eine sorgsame Verpackung und versenden sie aus Sicherheitsgründen keine Energiesparlampen, lose Batterien oder Akkus. Nutzen sie für diese Produkte stationäre Sammelstellen, zum Beispiel im Einzelhandel. Wo Sie eine Sammelstelle bei Ihnen in der Nähe finden, erfahren Sie für Batterien bei GRS-Batterien (www.grs-batterien.de) und für LED und Energiesparlampen bei Lightcycle (www.lightcycle.de). Schon gewusst? Ihr altes Handy können Sie auch über die gemeinsame Initiative der Deutschen Umwelthilfe und der Telekom Deutschland www.HandysFuerDieUmwelt.de zurückgeben. Warum wir die Rücknahmepflicht der Vertreiber in ihrer jetzigen Form kritisch sehen und wie wir uns für eine umweltgerechte Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten einsetzen, erfahren Sie auf unserer Internetseite www.duh.de/2555.html. Bundesgeschäftsstelle Radolfzell Bundesgeschäftsstelle Berlin Ansprechpartner Fritz-Reichle-Ring 4 78315 Radolfzell Tel.: 0 77 32 99 95 - 0 Fax: 0 77 32 99 95 - 77 Hackescher Markt 4 Eingang: Neue Promenade 3 10178 Berlin Tel.: 0 30 24 00 86 7-0 Fax: 0 30 24 00 86 7-19 Thomas Fischer Leiter Kreislaufwirtschaft Tel.:030 2400867-43 Mobil: 0151 18256692 E-Mail: [email protected] E-Mail: [email protected] www.duh.de Britta Wiedemann Projektmanagerin Kreislaufwirtschaft Tel.:030 2400867-463 E-Mail: [email protected] E-Mail: [email protected] www.duh.de Foto: Marggraf/DUH auszugehen: Amazon (bei Verkauf und Versand durch Amazon), Media Markt, Saturn, Conrad, Medi Max, Karstadt, Galeria Kaufhof, real, Hornbach, Obi, Bauhaus und Otto.
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