ÖSTERREICHISCHES INSTITUT FÜR MENSCHENRECHTE ÖIM-Rundbrief Nr. 17 Februar 2016 Mit dieser Ausgabe seines Rundbriefs informiert das Österreichische Institut für Menschenrechte über das soeben erschienene Heft des Newsletter Menschenrechte und die anstehende räumliche Übersiedelung des Instituts. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Instituts wünschen Ihnen ein erfolgreiches und gesundes Jahr 2016! 1) Achtung: Räumliche Übersiedelung des Instituts Das Österreichische Institut für Menschenrechte verabschiedet sich vom Mönchsberg und übersiedelt mit 1. Februar 2016 in die Kaigasse. Die neue Anschrift des Instituts lautet daher: Universität Salzburg Österreichisches Institut für Menschenrechte Kaigasse 17/3, 5020 Salzburg Die Telefonnummern und Emailadressen bleiben gleich. 2) Ausgabe 2015/6 des Newsletter Menschenrechte erschienen Die letzte Ausgabe des Newsletter Menschenrechte im Jahr 2015 enthält einen Leitartikel von Christina Binder und Benjamin Kneihs zur Umsetzung von EGMR-Urteilen in Österreich. In diesem Beitrag geht es um die Durchsetzung von Entscheidungen des EGMR im Anlassfall bzw. in Folgefällen und insbesondere die Bedeutung des VfGH dabei. Der EGMR erließ in den Monaten November und Dezember erneut eine Reihe interessanter Urteile durch die Große Kammer. Schatschaschwili gg. Deutschland betrifft die Zulässigkeit der Verwendung der Aussagen von nicht von der Verteidigung befragten Zeuginnen aus dem Vorverfahren im Zusammenhang mit einem Strafverfahren gegen den Beschwerdeführer wegen Raubes. Ein weiteres Urteil der Großen Kammer (Roman Zakharov gg. Russland) befasst sich mit der Frage der Opfereigenschaft von Personen, die Vermeidung einer von geheimen Missbrauch Überwachung notwendigen unterworfen rechtlichen werden, Garantien für und den eine zur solche Maßnahme. Couderc und Hachette Filipacchi Associés gg. Frankreich behandelt die Berichterstattung über das uneheliche Kind des Prinzen Albert von Monaco. Mönchsberg 2a, 5020 Salzburg, Österreich Tel: +43 (0) 662 8044-3970, Fax: +43 (0) 662 8044-3979, www.uni-salzburg.at/oeim ÖSTERREICHISCHES INSTITUT FÜR MENSCHENRECHTE Ferner erging im betreffenden Zeitraum eine Zulässigkeitsentscheidung der ersten Kammer gegen Österreich (ATV Privatfernseh-GmbH gg. Österreich) zur – in der Entscheidung bejahten - Frage, ob der Erneuerungsantrag nach § 363a StPO ein effektiver Rechtsbehelf iSd. Rechtsprechung des EGMR ist (mit Entscheidungsanmerkung Czech). Deutschland stand in den Fällen El Kaada (Verletzung der Unschuldsvermutung durch die Begründung der nationalen Gerichte beim Widerruf einer Strafaussetzung) und Annen (Kritik an Ärzten wegen der Vornahme von Abtreibungen unter Bezugnahme auf den Holocaust) im Fokus von Kammer-Urteilen. Die Schweiz war ebenfalls Gegenstand mehrerer Entscheidungen des EGMR, so in der Zulässigkeitsentscheidung Iris Spycher, wo es um die Ablehnung eines Antrags auf Gewährung einer Invalidenpension wegen Nichtobjektivierbarkeit einer Diagnose geht, oder in den Kammer-Urteilen Mäder (überlange Dauer der Prüfung des Antrags eines Mannes auf Entlassung aus der Psychiatrie), Z. H. und R. H. (keine Anerkennung einer im Ausland geschlossenen Ehe minderjähriger Asylwerber) und G. S. B. (Übermittlung von Bankdaten von US-Bürgern aufgrund eines völkerrechtlichen Abkommens an die USA). Weitere interessante Urteile der Kammer betreffen die Frage der Gewährung von Privatsphäre auf dem WC einer Haftzelle (Szafrański gg. Polen), das Verbot des Tragens des muslimischen Schleiers im öffentlichen Dienst (Ebrahimian gg. Frankreich), die Sperre des Zugangs zu YouTube ohne gesetzliche Basis (Cengiz u.a. gg. die Türkei) sowie eine Diskriminierung durch die Aussetzung der Pension von bestimmten im öffentlichen Dienst beschäftigten Pensionisten bei Erwerbstätigkeit (Fábián gg. Ungarn, mit Entscheidungsanmerkung Kieber). Den Newsletter Menschenrechte (das Jahresabonnement – 6 Hefte – kostet € 62,50 inkl. MwSt. und exkl. Porto) können Sie direkt beim Jan Sramek-Verlag (Wien) bestellen: Telefon: + 43 (1) 236 85 37-2 E-Mail: [email protected] Impressum: Medieninhaber und Herausgeber: Universität Salzburg Österreichisches Institut für Menschenrechte Kaigasse 17/3, 5020 Salzburg az. Prof. Dr. Reinhard Klaushofer www.uni-salzburg.at/oeim Mönchsberg 2a, 5020 Salzburg, Österreich Tel: +43 (0) 662 8044-3970, Fax: +43 (0) 662 8044-3979, www.uni-salzburg.at/oeim
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