ÖIM-Rundbrief 2015/4 (Oktober 2015)

ÖSTERREICHISCHES
INSTITUT FÜR MENSCHENRECHTE
ÖIM-Rundbrief Nr. 15
Oktober 2015
Mit dieser Ausgabe seines Rundbriefs informiert das Österreichische Institut für
Menschenrechte (ÖIM) in erster Linie über das soeben erschienene Heft des Newsletter
Menschenrechte. Zudem wird auf den erfolgten Leiterwechsel am ÖIM sowie auf eine
Veranstaltung des ÖIM im Dezember 2015 und einen soeben erschienenen Kommentar
zum Übereinkommen über die Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau
hingewiesen.
1) Bitte vormerken:
Tagung zum Grundrecht auf gute Verwaltung/Good Governance
am 10. Dezember 2015
Das Österreichische Institut für Menschenrechte veranstaltet am 10.12.2015 eine Tagung
zum Thema „Das Grundrecht auf gute Verwaltung/Good Governance (Art. 41 der Charta
der Grundrechte der Europäischen Union)“. Die Tagung findet in der Edmundsburg am
Salzburger Mönchsberg statt. Näheres siehe im Anhang.
2) Leiterwechsel am ÖIM
Mit 1.10.2015 hat az. Prof. Dr. Reinhard Klaushofer die Leitung des ÖIM von Univ.-Prof.
Dr. Benjamin Kneihs übernommen.
3) Ausgabe 2015/4 des Newsletter Menschenrechte erschienen
Die neue Ausgabe des Newsletter Menschenrechte bringt zunächst einen Leitartikel von
Philip Czech, der sich der Frage der Grundrechtskonformität der Anfang 2015 in Kraft
getretenen
Novelle
zum
Fortpflanzungsmedizingesetz
widmet.
Die
wichtigsten
Neuerungen sind die Öffnung der Fortpflanzungsmedizin für lesbische Paare sowie die
Freigabe der Eizellenspende und der Präimplantationsdiagnostik (PID). Sowohl die
Eizellenspende als auch die PID sind allerdings nur unter bestimmten Voraussetzungen
zulässig – der Beitrag untersucht vor allem im Lichte der Judikatur des EGMR, wie diese
Einschränkungen zu bewerten sind.
Von Seiten des EGMR erging in den Monaten Juli und August ein interessantes Urteil der
Großen Kammer im Fall Parrillo gg. Italien, wo es um das Verbot der Spende von
Embryos für Forschungszwecke geht und das daher thematisch gesehen in einem
Naheverhältnis zum oben erwähnten Leitartikel steht.
Mönchsberg 2a, 5020 Salzburg, Österreich
Tel: +43 (0) 662 8044-3970, Fax: +43 (0) 662 8044-3979, www.uni-salzburg.at/oeim
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INSTITUT FÜR MENSCHENRECHTE
Der NLMR beinhaltet daneben ein Kammer-Urteil gegen Österreich. Der Fall Kuttner
handelt von der nicht ausreichend raschen Überprüfung der Unterbringung eines
Straftäters in einer Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher nach § 21 Abs. 2 StGB. Die
zum Urteil verfasste Entscheidungsanmerkung von Patrick Bugelnig diskutiert die
konkrete Bedeutung dieses Urteils für die österreichische Rechtslage.
Das
Urteil
El
Khoury
Untersuchungshaft
und
Deutschland
gegen
die
Weigerung
betrifft
des
die
überlange
Hauptbelastungszeugen
Dauer
einer
in
einem
Strafverfahren wegen Suchtgifthandels, Fragen der Verteidigung zu beantworten. Ein
Urteil des EGMR gegen Liechtenstein erfolgte im Fall A. K., wo Verfassungsrichter über
sie betreffende Befangenheitsanträge selbst entschieden.
Weitere interessante Kammer-Urteile betreffen die Fälle V. M. u.a. gg. Belgien (wo
erniedrigende Aufnahmebedingungen für Asylwerber im Fokus standen – eine
höchst aktuelle Frage), Schipani u.a. gg. Italien (wo das italienische Höchstgericht die
Verweigerung der von den Bf. beantragten Einholung einer Vorabentscheidung beim
EuGH nicht begründete), Nazarenko gg. Russland (wo ein Mann, der ein Kind jahrelang
im Glauben groß gezogen hatte, es handle sich dabei um sein eigenes, nach der
Feststellung, dass er nicht der biologische Vater war, von sämtlichem Umgang mit dem
Kind ausgeschlossen wurde) und Oliari u.a. gg. Italien (dieser Fall betrifft die Pflicht der
Staaten,
einen
rechtlichen
Rahmen
gleichgeschlechtlicher Partnerschaften
für
die
Anerkennung
und
den
Schutz
zur Verfügung zu stellen). Hinzuweisen ist
daneben noch auf zwei Piloturteile gegen Polen (Rutkowski u.a.) bzw. Ungarn (Gazsó)
wegen systemischen Problemen mit der überlangen Verfahrensdauer in Zivil- und
Strafverfahren und dem Fehlen einer entsprechenden Entschädigung dafür (Rutkowski
u.a.) bzw. überlanger Verfahrensdauer in Zivilverfahren (Gazsó).
Den Newsletter Menschenrechte (das Jahresabonnement – 6 Hefte – kostet € 59,90 inkl.
MwSt. und exkl. Porto) können Sie direkt beim Jan Sramek-Verlag (Wien) bestellen:
Telefon: + 43 (1) 236 85 37-2
E-Mail: [email protected]
4) Erster deutschsprachiger Kommentar zur Frauenrechtskonvention
Unter dem Titel „CEDAW. Kommentar zum Übereinkommen der Vereinten Nationen zur
Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau. Allgemeine Kommentierung –
Umsetzung
in
der
Schweiz
–
Umsetzung
in
Österreich“
–
herausgegeben
von
Schläppi/Ulrich/Wyttenbach – ist im Stämpfli Verlag Bern in Kooperation mit dem Manz
Verlag Wien der erste deutschsprachige Kommentar zum Übereinkommen über die
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Tel: +43 (0) 662 8044-3970, Fax: +43 (0) 662 8044-3979, www.uni-salzburg.at/oeim
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Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau (kurz „Frauenrechtskonvention“)
erschienen.
Impressum:
Medieninhaber und Herausgeber:
Universität Salzburg
Österreichisches Institut für Menschenrechte
Mönchsberg 2a, 5020 Salzburg
az. Prof. Dr. Reinhard Klaushofer
www.uni-salzburg.at/oeim
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Tagung zum
Internationalen Tag der Menschenrechte
Das Grundrecht auf gute Verwaltung/
Good Governance
Art. 41
Charta der Grundrechte der Europäischen Union
Donnerstag, 10. Dezember 2015
10:00 - 13:00 Uhr
Salzburg, Mönchsberg 2
Edmundsburg, Europasaal
Recht auf eine gute Verwaltung
Art. 41 Charta der Grundrechte der Europäischen Union
(1) Jede Person hat ein Recht darauf, dass ihre Angelegenheiten von den
Organen und Einrichtungen der Union unparteiisch, gerecht und innerhalb
einer angemessenen Frist behandelt werden.
(2) Dieses Recht umfasst insbesondere
•
das Recht einer jeden Person, gehört zu werden, bevor ihr
gegenüber eine für sie nachteilige individuelle Maßnahme
getroffen wird;
•
das Recht einer jeden Person auf Zugang zu den sie
betreffenden Akten unter Wahrung des legitimen Interesses
der
Vertraulichkeit
sowie des Berufs-
und Geschäfts-
geheimnisses;
•
die Verpflichtung der Verwaltung, ihre Entscheidungen zu
begründen.
(3) Jede Person hat Anspruch darauf, dass die Gemeinschaft den durch
ihre Organe oder Bediensteten in Ausübung ihrer Amtstätigkeit verursachten Schaden nach den allgemeinen Rechtsgrundsätzen ersetzt, die
den Rechtsordnungen der Mitgliedstaaten gemeinsam sind.
(4) Jede Person kann sich in einer der Sprachen der Verträge an die
Organe der Union wenden und muss eine Antwort in derselben Sprache
erhalten.
Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften (2000/C 364/01)
Programm
10:00 Begrüßungen
Vertreter.in Land Salzburg
Vizerektor Univ.-Prof. Dr. Rudolf Feik
Univ.-Prof. Dr. Benjamin Kneihs
Univ.-Prof.in Dr.in Kirsten Schmalenbach
10:15 Dr. Robert Krammer, ÖIM
Menschenrechtsmonitoring
Vorstellung des Projekts mit der Stadtgemeinde Salzburg
10:30 Vorträge
Prof. Dr. Hartmut Bauer, Universität Potsdam
Praxis und Programmatik der Publizisierung –
die Rückkehr des Öffentlichen?
Dr. Peter Fichtenbauer, Volksanwaltschaft
Recht auf gute Verwaltung
11:30 Podiumsdiskussion mit
Prof. Dr. Hartmut Bauer
Dr. Peter Fichtenbauer
SC Dr. Mathias Vogl, Bundesministerium für Inneres
Dr. Martin Floss, Magistrat Salzburg
Vertreter.in Land Salzburg
Moderation:
az.Prof. Dr. Reinhard Klaushofer, ÖIM
13:00 Ende
Edmundsburg
Anfahrt Edmundsburg, Mönchsberg 2, Salzburg
PKW: Anfahrt mit dem PKW via Autobahn A1 bzw. A10 – Autobahnabfahrt Flughafen/Kaserne (Exit 296). Im
Kreisverkehr nehmen Sie die Kasernenstraße Richtung Airportcenter, dann links in die Innsbrucker
Bundesstraße abbiegen. Nach ca. 1 km rechts in die Maxglaner Hauptstraße abbiegen, der Neutorstraße
folgen. Am Hildmannplatz rechter Hand in die Altstadtgarage einfahren und im Abschnitt B parken. Nehmen
Sie von der Altstadtgarage (Abschnitt B) den Fußweg Richtung Ausgang Festspielhäuser (Toscaninihof), dann
den Lift (Universität Salzburg, Haus für Europa, Edmundsburg) an der rechten Seite ca. 50 m vor dem Ausgang
bzw. die Clemens-Holzmeister-Stiege.
Bahn/O-Bus: Mit dem O-Bus nehmen Sie vom Bahnhof die Linie 1 bis Haltestelle Herbert-von- KarajanPlatz neben der Pferdeschwemme, von dort gehen Sie geradeaus über die Straße in die Hofstallgasse,
entlang des Salzburger Festspielhauses. Am Ende des Festspielhauses führt rechts ein Torbogen in den
Toscaninihof. Über die Clemens-Holzmeister-Stiege gelangen Sie bis zum Schmiedeeisengitter unterhalb der
Edmundsburg. Sie können aber auch den Lift (Universität Salzburg, Haus für Europa, Edmundsburg) in der
Altstadtgarage, ca. 50 m nach dem Eingang auf der linken Seite benutzen.
Taxi: Lassen Sie sich mit dem Taxi in den Toscaninihof bringen.
Die Veranstaltung ist gut ausgeschildert.
Information und Anmeldung:
Österreichisches Institut für Menschenrechte
Mönchsberg 2a, 5020 Salzburg
T: +43 662 8044-3970
F: +43 662 8044-3979
E: [email protected]
www.uni-salzburg.at/oeim
Die Teilnahme ist kostenlos.
Persönliche Bedürfnisse bitte bekannt geben.
Die Edmundsburg ist barrierefrei erreichbar.