ÖIM-Rundbrief 2016/4 (Juli 2016)

ÖIM-Rundbrief Nr. 20
Juli 2016
Mit dieser Ausgabe seines Rundbriefs informiert das Österreichische Institut für
Menschenrechte über das soeben erschienene Heft des Newsletter Menschenrechte und
gibt Hinweise zur Nachbetrachtung der letzten Tagung im Juni, zu einer Veranstaltung im
Dezember 2016 sowie zur Möglichkeit der Publikation eines Leitartikels in der Zeitschrift
Newsletter Menschenrechte.
1) Nachbetrachtung zur Tagung zum Thema „Strukturelle und
personelle Gewalt in Pflege- und Betreuungseinrichtungen“
am 15. Juni 2016:
Das Österreichische Institut für Menschenrechte veranstaltete am 15.6.2016 anlässlich
des
Welttages
gegen
die
Misshandlung
VertretungsNetz-Bewohnervertretung
älterer
eine
Tagung
Menschen
zum
gemeinsam
Thema
mit
dem
„Strukturelle
und
personelle Gewalt in Pflege- und Betreuungseinrichtungen“. In Nachbetrachtung dazu
möchten wir Sie auf das -> Video auf unserer Homepage mit der kurzen Zusammenfassung der einzelnen Beiträge durch die Referenten und Referentinnen aufmerksam
machen.
2) Bitte vormerken:
Tagung zum Thema „Gewalt zu Hause“ am 13. Dezember 2016
Das Österreichische Institut für Menschenrechte veranstaltet am 13.12.2016 anlässlich
des internationalen Tages der Menschenrechte eine Tagung zum Thema „Gewalt zu
Hause“. Die Tagung findet in der Edmundsburg in Salzburg statt. Näheres siehe im
Anhang.
3) Publikation eines Leitartikels im Newsletter Menschenrechte
Das Österreichische Institut für Menschenrechte möchte Sie über die noch nicht allzu
lange
bestehende
Möglichkeit
informieren,
in
seiner
zweimonatig
erscheinenden
Fachzeitschrift „Newsletter Menschenrechte“ Leitartikel zu publizieren. Voraussetzung ist
neben einer gewissen umfangmäßigen Beschränkung lediglich, dass der Artikel einen
Bezug zu den Grund- bzw. Menschenrechten aufweist, wohingegen der konkrete Rechtsbereich keine Rolle spielt. Bei Interesse sind Sie herzlich eingeladen, sich mit dem Leiter
des Instituts, az. Prof. Dr. Reinhard Klaushofer ([email protected]), in
Verbindung zu setzen.
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4) Ausgabe 2016/3 des Newsletter Menschenrechte erschienen
Die Ausgabe 2016/3 eröffnet mit einem Leitartikel von Stefan Kieber zum Thema
Maßnahmenvollzug. Der Beitrag behandelt den Maßnahmenvollzug für psychisch kranke
zurechnungsfähige Täter nach § 21 Abs. 2 StGB und untersucht unter Einbeziehung von
Informationen aus der Praxis, ob dieser den Vorgaben des Art. 5 EMRK entspricht.
Die Große Kammer des EGMR erließ im Mai und Juni fünf Urteile. In zwei Urteilen
gegen Ungarn geht es einmal um die disziplinarrechtliche Bestrafung von Parlamentsabgeordneten ohne deren ausreichende Beteiligung am Verfahren, nachdem sie sich
während einer Parlamentsdebatte ungebührlich benommen hatten (Karácsony u.a.) und
einmal um die gerichtlich nicht überprüfbare Abberufung des Präsidenten des Obersten
Gerichtshofs nach dessen öffentlicher Kritik an einer Justizreform (Baka). Der Fall Biao
gegen Dänemark handelt von der indirekten Diskriminierung eingebürgerter im Vergleich
zu gebürtigen Dänen und Däninnen bei der Familienzusammenführung. Das Urteil
Avotiņš gegen Lettland betrifft die Gewährung eines ausreichenden Grundrechtsschutzes
bei der Vollstreckung des Urteils eines anderen EU-Staates nach der »Brüssel I-VO«. Der
EGMR wendet dabei seine im Urteil Bosphorus Airways gegen IRL entwickelte Doktrin des
gleichwertigen Grundrechtsschutzes auf den Grundsatz der gegenseitigen Anerkennung
an. Der Fall Al-Dulimi und Montana Management Inc. gegen die Schweiz befasst sich mit
der Frage der innerstaatlichen gerichtlichen Überprüfbarkeit von Resolutionen des UNSicherheitsrates,
mit
denen
das
Einfrieren
von
Vermögen
bestimmter
Personen
angeordnet wurde. Der spannenden Frage, ob im Verhältnis zwischen EMRK und UNCharta der Vorrang Letzterer nach deren Art. 103 greift, ist der EGMR ein weiteres Mal
aus dem Weg gegangen, da er im konkreten Fall keinen Konflikt zwischen den Vorgaben
aus der einschlägigen Resolution und den menschenrechtlichen Verpflichtungen der
Schweiz gegeben sah.
Gegen die Schweiz ergingen daneben auch einige Kammer-Urteile. Sie betreffen eine
weitere völkerrechtliche Frage, nämlich jene der Zuständigkeit der Schweizer Gerichte für
eine Schadenersatzklage gegen den tunesischen Innenminister wegen der Folter eines
Mannes in Tunesien (Naït-Liman), die elfmonatige Dauer bis zu einer gerichtlichen
Entscheidung über die Verwahrung eines psychisch kranken Straftäters (Derungs) und
die zivilrechtliche Verurteilung eines mit dem Kampf gegen den Antisemitismus befassten
Vereins, weil er die Aussagen eines Politikwissenschaftlers als antisemitisch bezeichnet
hatte (CICAD). In Bezug auf Österreich ist insbesondere auf das Kammer-Urteil FürstPfeifer (mit kritischer Entscheidungsanmerkung Czech) zu verweisen, das von der Ver_________________________________
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öffentlichung
eines
über
eine
gerichtlich
beeidete
Sachverständige
erstellten
psychiatrischen Gutachtens handelt, das fünfzehn Jahre vor der Publikation und
insbesondere auch drei Jahre vor dem Beginn ihrer Gutachtertätigkeit verfasst worden
war, und in einem Spannungsverhältnis zur bisherigen Judikatur des EGMR sowie dem
Konzept eines verantwortlichen Journalismus steht. Gegen Deutschland kam es zu
Urteilen im Zusammenhang mit der fortdauernden Anhaltung eines psychisch kranken
Straftäters in Sicherungsverwahrung (Fall Petschulies), dem systematischen Unterbleiben
mündlicher Verhandlungen nach dem deutschen Rehabilitierungsgesetz (Fall Madaus),
dem
Eintritt
von
Verjährung
trotz
fristgerecht
eingebrachtem
Antrag
auf
Prozesskostenhilfe (Fall Foltis) und der automatischen Verpflichtung des Arbeitgebers zur
Zahlung von Beiträgen in die Sozialkasse (Fall Geotech Kancev GmbH).
Weitere interessante Urteile der Kammer befassen sich unter anderem mit der
Rechtmäßigkeit
der
Unterbringung
einer
Minderjährigen
in
einem
geschlossenen
Erziehungsheim (D. L. gegen Bulgarien), der Entziehung der Geschäftsfähigkeit eines
Schizophrenen ohne dessen Einbindung in das Verfahren (A. N. gegen Litauen) oder dem
Verlust
der
Parlamentssitze
gegen
den
ausdrücklichen
Willen
der
betroffenen
Abgeordneten aufgrund einer Blankoverzichtserklärung (Paunović und Milivojević gegen
Serbien).
Den Newsletter Menschenrechte (das Jahresabonnement – 6 Hefte – kostet € 62,50 inkl.
MwSt. und exkl. Porto) können Sie direkt beim Jan Sramek-Verlag (Wien) bestellen:
Telefon: + 43 (1) 236 85 37-2
E-Mail: [email protected]
Impressum:
Medieninhaber und Herausgeber:
Universität Salzburg
Österreichisches Institut für Menschenrechte
Kaigasse 17/3, 5020 Salzburg
az. Prof. Dr. Reinhard Klaushofer
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Tagung
anlässlich des internationalen Tages der Menschenrechte
zum Thema
„Gewalt zu Hause“
Dienstag 13.12.2016, 10:00 - 15:30 Uhr
Salzburg, Mönchsberg 2, Edmundsburg – Europasaal
Vorträge:
„Das Phänomen häuslicher Gewalt“
Dipl.-Sozpäd. Olaf Kapella (Universität Wien, Österreichisches Institut für
Familienforschung)
„Staatliche Schutzpflichten bei häuslicher Gewalt“
Univ.-Prof. Dr. Benjamin Kneihs (Universität Salzburg, Fachbereich Öffentliches
Recht, Völker- und Europarecht)
„Die Rolle der Polizei bei häuslicher Gewalt“
Abteilungsinspektorin Manuela Kiem (BM für Inneres, Bildungszentrum
Steiermark der Sicherheitsakademie)
„Häusliche Gewalt und Kinder“
Dr.in Andrea Holz-Dahrenstaedt (Kinder- und Jugendanwältin des Landes
Salzburg)
Abschließend Podiums- und Publikumsdiskussion
Veranstalter:
Österreichisches Institut für Menschenrechte
Anmeldung bis 25.11.2016 unter: [email protected]
Die Teilnahme ist kostenlos. Persönliche Bedürfnisse bitte bekannt geben.
Der Hörsaal ist baulich barrierefrei erreichbar.
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