ÖIM-Rundbrief Nr. 20 Juli 2016 Mit dieser Ausgabe seines Rundbriefs informiert das Österreichische Institut für Menschenrechte über das soeben erschienene Heft des Newsletter Menschenrechte und gibt Hinweise zur Nachbetrachtung der letzten Tagung im Juni, zu einer Veranstaltung im Dezember 2016 sowie zur Möglichkeit der Publikation eines Leitartikels in der Zeitschrift Newsletter Menschenrechte. 1) Nachbetrachtung zur Tagung zum Thema „Strukturelle und personelle Gewalt in Pflege- und Betreuungseinrichtungen“ am 15. Juni 2016: Das Österreichische Institut für Menschenrechte veranstaltete am 15.6.2016 anlässlich des Welttages gegen die Misshandlung VertretungsNetz-Bewohnervertretung älterer eine Tagung Menschen zum gemeinsam Thema mit dem „Strukturelle und personelle Gewalt in Pflege- und Betreuungseinrichtungen“. In Nachbetrachtung dazu möchten wir Sie auf das -> Video auf unserer Homepage mit der kurzen Zusammenfassung der einzelnen Beiträge durch die Referenten und Referentinnen aufmerksam machen. 2) Bitte vormerken: Tagung zum Thema „Gewalt zu Hause“ am 13. Dezember 2016 Das Österreichische Institut für Menschenrechte veranstaltet am 13.12.2016 anlässlich des internationalen Tages der Menschenrechte eine Tagung zum Thema „Gewalt zu Hause“. Die Tagung findet in der Edmundsburg in Salzburg statt. Näheres siehe im Anhang. 3) Publikation eines Leitartikels im Newsletter Menschenrechte Das Österreichische Institut für Menschenrechte möchte Sie über die noch nicht allzu lange bestehende Möglichkeit informieren, in seiner zweimonatig erscheinenden Fachzeitschrift „Newsletter Menschenrechte“ Leitartikel zu publizieren. Voraussetzung ist neben einer gewissen umfangmäßigen Beschränkung lediglich, dass der Artikel einen Bezug zu den Grund- bzw. Menschenrechten aufweist, wohingegen der konkrete Rechtsbereich keine Rolle spielt. Bei Interesse sind Sie herzlich eingeladen, sich mit dem Leiter des Instituts, az. Prof. Dr. Reinhard Klaushofer ([email protected]), in Verbindung zu setzen. _________________________________ Kaigasse 17/3, 5020 Salzburg, Österreich • +43 (0) 662 8044-3970 • [email protected] • www.uni-salzburg.at/oeim 1 4) Ausgabe 2016/3 des Newsletter Menschenrechte erschienen Die Ausgabe 2016/3 eröffnet mit einem Leitartikel von Stefan Kieber zum Thema Maßnahmenvollzug. Der Beitrag behandelt den Maßnahmenvollzug für psychisch kranke zurechnungsfähige Täter nach § 21 Abs. 2 StGB und untersucht unter Einbeziehung von Informationen aus der Praxis, ob dieser den Vorgaben des Art. 5 EMRK entspricht. Die Große Kammer des EGMR erließ im Mai und Juni fünf Urteile. In zwei Urteilen gegen Ungarn geht es einmal um die disziplinarrechtliche Bestrafung von Parlamentsabgeordneten ohne deren ausreichende Beteiligung am Verfahren, nachdem sie sich während einer Parlamentsdebatte ungebührlich benommen hatten (Karácsony u.a.) und einmal um die gerichtlich nicht überprüfbare Abberufung des Präsidenten des Obersten Gerichtshofs nach dessen öffentlicher Kritik an einer Justizreform (Baka). Der Fall Biao gegen Dänemark handelt von der indirekten Diskriminierung eingebürgerter im Vergleich zu gebürtigen Dänen und Däninnen bei der Familienzusammenführung. Das Urteil Avotiņš gegen Lettland betrifft die Gewährung eines ausreichenden Grundrechtsschutzes bei der Vollstreckung des Urteils eines anderen EU-Staates nach der »Brüssel I-VO«. Der EGMR wendet dabei seine im Urteil Bosphorus Airways gegen IRL entwickelte Doktrin des gleichwertigen Grundrechtsschutzes auf den Grundsatz der gegenseitigen Anerkennung an. Der Fall Al-Dulimi und Montana Management Inc. gegen die Schweiz befasst sich mit der Frage der innerstaatlichen gerichtlichen Überprüfbarkeit von Resolutionen des UNSicherheitsrates, mit denen das Einfrieren von Vermögen bestimmter Personen angeordnet wurde. Der spannenden Frage, ob im Verhältnis zwischen EMRK und UNCharta der Vorrang Letzterer nach deren Art. 103 greift, ist der EGMR ein weiteres Mal aus dem Weg gegangen, da er im konkreten Fall keinen Konflikt zwischen den Vorgaben aus der einschlägigen Resolution und den menschenrechtlichen Verpflichtungen der Schweiz gegeben sah. Gegen die Schweiz ergingen daneben auch einige Kammer-Urteile. Sie betreffen eine weitere völkerrechtliche Frage, nämlich jene der Zuständigkeit der Schweizer Gerichte für eine Schadenersatzklage gegen den tunesischen Innenminister wegen der Folter eines Mannes in Tunesien (Naït-Liman), die elfmonatige Dauer bis zu einer gerichtlichen Entscheidung über die Verwahrung eines psychisch kranken Straftäters (Derungs) und die zivilrechtliche Verurteilung eines mit dem Kampf gegen den Antisemitismus befassten Vereins, weil er die Aussagen eines Politikwissenschaftlers als antisemitisch bezeichnet hatte (CICAD). In Bezug auf Österreich ist insbesondere auf das Kammer-Urteil FürstPfeifer (mit kritischer Entscheidungsanmerkung Czech) zu verweisen, das von der Ver_________________________________ Kaigasse 17/3, 5020 Salzburg, Österreich • +43 (0) 662 8044-3970 • [email protected] • www.uni-salzburg.at/oeim 2 öffentlichung eines über eine gerichtlich beeidete Sachverständige erstellten psychiatrischen Gutachtens handelt, das fünfzehn Jahre vor der Publikation und insbesondere auch drei Jahre vor dem Beginn ihrer Gutachtertätigkeit verfasst worden war, und in einem Spannungsverhältnis zur bisherigen Judikatur des EGMR sowie dem Konzept eines verantwortlichen Journalismus steht. Gegen Deutschland kam es zu Urteilen im Zusammenhang mit der fortdauernden Anhaltung eines psychisch kranken Straftäters in Sicherungsverwahrung (Fall Petschulies), dem systematischen Unterbleiben mündlicher Verhandlungen nach dem deutschen Rehabilitierungsgesetz (Fall Madaus), dem Eintritt von Verjährung trotz fristgerecht eingebrachtem Antrag auf Prozesskostenhilfe (Fall Foltis) und der automatischen Verpflichtung des Arbeitgebers zur Zahlung von Beiträgen in die Sozialkasse (Fall Geotech Kancev GmbH). Weitere interessante Urteile der Kammer befassen sich unter anderem mit der Rechtmäßigkeit der Unterbringung einer Minderjährigen in einem geschlossenen Erziehungsheim (D. L. gegen Bulgarien), der Entziehung der Geschäftsfähigkeit eines Schizophrenen ohne dessen Einbindung in das Verfahren (A. N. gegen Litauen) oder dem Verlust der Parlamentssitze gegen den ausdrücklichen Willen der betroffenen Abgeordneten aufgrund einer Blankoverzichtserklärung (Paunović und Milivojević gegen Serbien). Den Newsletter Menschenrechte (das Jahresabonnement – 6 Hefte – kostet € 62,50 inkl. MwSt. und exkl. Porto) können Sie direkt beim Jan Sramek-Verlag (Wien) bestellen: Telefon: + 43 (1) 236 85 37-2 E-Mail: [email protected] Impressum: Medieninhaber und Herausgeber: Universität Salzburg Österreichisches Institut für Menschenrechte Kaigasse 17/3, 5020 Salzburg az. Prof. Dr. Reinhard Klaushofer www.uni-salzburg.at/oeim _________________________________ Kaigasse 17/3, 5020 Salzburg, Österreich • +43 (0) 662 8044-3970 • [email protected] • www.uni-salzburg.at/oeim 3 Tagung anlässlich des internationalen Tages der Menschenrechte zum Thema „Gewalt zu Hause“ Dienstag 13.12.2016, 10:00 - 15:30 Uhr Salzburg, Mönchsberg 2, Edmundsburg – Europasaal Vorträge: „Das Phänomen häuslicher Gewalt“ Dipl.-Sozpäd. Olaf Kapella (Universität Wien, Österreichisches Institut für Familienforschung) „Staatliche Schutzpflichten bei häuslicher Gewalt“ Univ.-Prof. Dr. Benjamin Kneihs (Universität Salzburg, Fachbereich Öffentliches Recht, Völker- und Europarecht) „Die Rolle der Polizei bei häuslicher Gewalt“ Abteilungsinspektorin Manuela Kiem (BM für Inneres, Bildungszentrum Steiermark der Sicherheitsakademie) „Häusliche Gewalt und Kinder“ Dr.in Andrea Holz-Dahrenstaedt (Kinder- und Jugendanwältin des Landes Salzburg) Abschließend Podiums- und Publikumsdiskussion Veranstalter: Österreichisches Institut für Menschenrechte Anmeldung bis 25.11.2016 unter: [email protected] Die Teilnahme ist kostenlos. Persönliche Bedürfnisse bitte bekannt geben. Der Hörsaal ist baulich barrierefrei erreichbar. _________________________________ Kaigasse 17/3, 5020 Salzburg, Österreich • +43 (0) 662 8044-3970 • [email protected] • www.uni-salzburg.at/oeim 4
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