Nr. 4 März 2015 InVo Information zu Verordnungen in der GKV Datum: August 2015 Verordnung von „Pille danach“ Der Gesetzgeber hat die Verschreibungspflicht für Notfallkontrazeptiva aufgehoben. Die „Pille danach“ ist seit Mitte März 2015 ohne Rezept in der Apotheke erhältlich. Mädchen und Frauen bis zum vollendeten 20. Lebensjahr (bis zum 20. Geburtstag) haben weiterhin Anspruch auf Kostenübernahme durch die gesetzliche Krankenversicherung, wenn eine ärztliche Verordnung vorliegt. Inzwischen wurde die ursprüngliche Fassung des § 24a SGB V, der nur den Anspruch auf die Versorgung mit verschreibungspflichtigen empfängnisverhütenden Mitteln bis zum vollendeten 20. Lebensjahr regelte, auf nicht verschreibungspflichtige ärztlich verordnete Notfallkontrazeptiva rückwirkend zum 1. März 2015 erweitert. Die Verordnung erfolgt auf Kassenrezept (Muster 16). Wie bei allen anderen Verordnungen zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung ist eine nachträgliche Ausstellung auf Muster 16 nicht möglich. Geschäftsbereich Verordnungsmanagement Telefon: 0231 9432-3941 E-Mail: [email protected]
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