Asylbewerber/Flüchtlinge/unbegleitete minderjährige Flüchtlinge (umF) Viele Menschen, die derzeit als Flüchtlinge zu uns kommen sind in großer Not und schutzbedürftig. Sie verlassen ihr Heimatland wegen Krieg, religiösem Fanatismus, Diskriminierung, politischer Verfolgung oder gezielter Vertreibung. Diese Menschen brauchen Obdach, Sicherheit und die Unterstützung durch die Bürgerinnen und Bürger unserer Stadt bei der Integration in unsere Gesellschaft. Was ist Aufgabe der Stadt Rosenheim? Die Stadt Rosenheim ist analog zum sog. Königsteiner Schlüssel verpflichtet 1,6% der hier in Bayern ankommenden Asylbewerber unterzubringen. Art. 7 Abs. 2 Nr. 1 Asyldurchführungsverordnung (DVAsyl) definiert diese Aufnahmequote. Art. 6 Abs. 1 des Gesetzes über die Aufnahme und Unterbringung der Leistungsberechtigten nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (Aufnahme-AufnG) begründet die Zuständigkeit der kreisfreien Gemeinden für die Unterbringung von Asylbewerbern in dezentralen Unterkünften. Außerdem muss das Amt für Kinder, Jugendliche und Familien alle unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge (umF), die in Rosenheim aufgegriffen werden, versorgen und unterbringen, und für eine geordnete Weiterleitung an andere Jugendämter sorgen. Wie unterscheiden sich Asylbewerber, Flüchtlinge, unbegleitete minderjährige Flüchtlinge und Migranten? Menschen die einen Asylantrag gestellt haben über den aber noch nicht entschieden wurde, werden als Asylbewerber bezeichnet. Ein unbegleiteter, minderjähriger Flüchtling, ist ein/eine Minderjährige/r der/die ohne Begleitung eines für ihn/sie verantwortlichen Erwachsenen aus dem Ausland geflohen oder im Inland ohne Begleitung zurückgelassen worden ist. Menschen die zur Flucht gezwungen sind, werden als Flüchtlinge bezeichnet. Menschen die aus eigenem Antrieb ihr Land verlassen, gelten als Migranten. Die am Bahnhof oder auf der Autobahn aufgegriffenen illegal eingereisten Flüchtlinge haben noch keinen Asylantrag gestellt. Nach dem polizeilichen Aufgriff werden die Flüchtlinge bei der Bundespolizei Rosenheim registriert und dann verschiedensten Erstaufnahmeeinrichtungen im gesamten Bundesgebiet zugewiesen. Wie viele Asylbewerber leben derzeit in Rosenheim? Mit Stand vom 26.10.2015 leben 376 Asylbewerberinnen und Asylbewerber in Rosenheim. Sie sind in von der Stadt angemieteten dezentralen Unterkünften untergebracht. Die Zahl der Personen, die von den Erstaufnahmestellen nach Rosenheim zugewiesen werden, steigt stetig an. Der Großteil der Flüchtlinge kommt aus Syrien, Afghanistan, Nigeria und Eritrea. Wie werden Asylbewerber in der Stadt Rosenheim untergebracht? Asylbewerber werden in sogenannten dezentralen Unterkünften mit möglichst höchstens 60 Personen und in einfachen Einzelwohnungen untergebracht. In Zukunft wird es auch eine Gemeinschaftsunterkunft der Regierung von Oberbayern geben, die allerdings von der Kapazität auf ca. 100 Personen begrenzt ist. Wie viele ausländische unbegleitete Minderjährige hat die Stadt Rosenheim aufgenommen, bzw. wie viele „umF“ leben hier? Insgesamt hat das Amt für Kinder, Jugendliche und Familien in diesem Jahr über 2.000 unbegleitete minderjährige Flüchtlinge in Obhut genommen. Davon hat die Stadt Rosenheim derzeit als Quote 1,6% von den momentan geschätzten insgesamt 13.000 ankommenden Jugendlichen fest aufzunehmen, unterzubringen und zu integrieren. Sauberkeit und Betreuung in den Unterkünften? Das Sozialamt ist für den ordnungsgemäßen Betrieb der Unterkünfte verantwortlich. In größeren Unterkünften wird ein professioneller Reinigungs-und Sicherheitsdienst eingesetzt. Auch Hausmeister kümmern sich um Ordnung und Sauberkeit rund um die Unterkünfte. Sozialpädagogen vom Diakonischen Werk und dem Caritaszentrum sind ebenfalls regelmäßig vor Ort und betreuen die Bewohner. Welche Leistungen erhalten Asylbewerber? Ein/e alleinstehende/r Asylbewerber/in erhält aktuell 325,61 Euro. Die jeweils zustehenden Beträge für Ehegatten, Kinder und weitere Haushaltsangehörige sind geringer und werden individuell berechnet. Hiervon müssen Lebensmittel, Kleidung und weitere Dinge des täglichen Lebens bezahlt werden. Asylbewerber erhalten Krankenhilfe gem. § 4 Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG). Diese umfasst nur Akutbehandlungen. Leistungen bei Schwangerschaft und Geburt sowie Vorsorgeuntersuchungen und Impfungen werden übernommen. Asylbewerber sind nicht gesetzlich krankenversichert. Dank zahlreicher Kleiderspenden gibt es für Asylbewerber zusätzlich die Möglichkeit günstig bzw. kostenlos Kleidung zu erhalten. Das ist möglich an den Ausgabestellen im Brothaus im Aicherpark, beim BRK oder beim Diakonischen Werk. Flüchtlinge bekommen bei ihrer Ankunft von offizieller Stelle keine Handys. Für viele Asylbewerber ist das Mobiltelefon die einzige und schnellste Möglichkeit um mit Familie und Freunden in den Heimatländern in Kontakt zu bleiben. Die Handykosten müssen die Asylbewerber selbst bezahlen. Häufig werden Prepaid-Modelle verwendet, da es ohne gültigen Pass keine Handyverträge gibt. Werden für Asylbewerber Deutschkurse bezahlt? Die Stadt bezahlt im Rahmen von freiwilligen Leistungen Deutschkurse. Darüber hinaus engagieren sich viele Freiwillige aus den verschiedenen Helferkreisen und bieten Deutschkurse an. Gibt es spezielle Deutschkurse für Kinder und Jugendliche? Speziell für schulpflichtige Jugendliche gibt es Deutsch-Intensivcrashkurse die von der Volkshochschule Rosenheim organisiert und von der Sparkassenstiftung Zukunft finanziert werden. Darüber hinaus gibt es Deutschkurse und Angebote tagesstrukturierender Maßnahmen für die Jugendlichen. Beschäftigungsmöglichkeiten/Gemeinnützige Arbeit Asylbewerberinnen und Asylbewerber werden im Rahmen von gemeinnütziger Arbeit bei städtischen Dienststellen und anderen gemeinnützigen Einrichtungen zur Arbeit eingeteilt. Für diese Tätigkeiten, z.B. beim Bauhof oder dem Städt. Friedhof erhalten sie eine Aufwandsentschädigung von 1.05 EUR je Stunde. Dürfen Asylbewerber arbeiten? Zunächst dürfen Asylbewerber nicht arbeiten. Wenn sie drei Monate in Deutschland gelebt haben, dürfen sie eingeschränkt arbeiten. Sie haben jedoch nur einen nachrangigen Zugang zum Arbeitsmarkt. Das heißt, Deutsche, aber auch EUAusländer oder anerkannte Flüchtlinge gelten bei den Arbeitsagenturen als "bevorrechtigte Arbeitnehmer". Für bestimmte Asylbewerber, z.B. Fachkräfte in Engpassberufen, entfällt diese Beschränkung. Nach 15 Monaten Aufenthalt in Deutschland dürfen Asylbewerber ohne Einschränkungen arbeiten. Die Aufnahme einer Ausbildung ist ohne Genehmigung möglich. Wer einen Berufsabschluss aus dem Ausland mitbringt, kann ihn sich hier anerkennen lassen, um bessere Chancen auf dem Arbeitsmarkt zu haben. Kindergarten/Schulpflicht Sobald Flüchtlingskinder einer Stadt/Gemeinde zugewiesen, bzw. dort gemeldet sind, haben sie einen Anspruch auf einen Kindergartenplatz, bzw. unterliegen sie der Schulpflicht. Wie kann man helfen? Ehrenamtlicher Einsatz ist unersetzlich und in der Stadt Rosenheim hoch geschätzt. Es gibt unterschiedliche Möglichkeiten Asylbewerber zu betreuen und zu unterstützen: z.B. als Pate bei Behörden- oder Arztgängen, beim Einkaufen, bei der Hausaufgabenbetreuung oder mit gemeinsamen Freizeitaktivitäten. Koordiniert werden Paten und ehrenamtliche Unterkunftsmanager durch die Soziale Stadt Rosenheim. Wenn Sie an ehrenamtlicher Mithilfe interessiert sind, können Sie sich vorab im Internet informieren (www.sozialestadt-rosenheim.de) oder Sie melden sich telefonisch unter 08031-365 2122 Spenden Rein aus organisatorischen Gründen ist es der Stadt nicht möglich Sachspenden anzunehmen. Kleiderspenden können Sie bei folgenden Einrichtungen abgeben: 1. Brothaus, Grubholzer Straße 16, Rosenheim, Tel.: 0157/88211048 2. Diakonisches Werk/Sozialkaufhaus, Klepperstr. 18, Tel.: 08031/284513 3. "Happy Happing" Kinderkleiderbörse, Größen 50-170, Alzstr. 6, Dienstag 9 - 16 Uhr oder in Absprache mit Fr. Begici, Tel.: 0160/92904588. Möbel oder Fahrräder können im Sozialkaufhaus des Diakonischen Werks in der Klepperstraße 18, abgegeben werden. Bitte vorher telefonisch unter 08031-281911 anmelden. Gibt es ein Infektionsrisiko? Generell besteht nur ein geringes Infektionsrisiko, da alle Flüchtlinge sofort bei ihrer Ankunft aufgrund § 62 Asylverfahrensgesetz (AsylVfG) von einem medizinischen Dienst auf übertragbare Krankheiten untersucht werden. Dürfen sich Flüchtlinge frei bewegen? Asylbewerber müssen sich, nachdem der Asylantrag gestellt ist, drei Monate im entsprechenden Regierungsbezirk aufhalten. Danach erweitert sich die Residenzpflicht durch eine Änderung auf der ausländerrechtlichen Gestattung auf das ganze Bundesgebiet. Möchten Asylbewerber in den ersten 3 Monaten den Regierungsbezirk verlassen, benötigen sie hierzu die Genehmigung durch die zuständige Ausländerbehörde. Sie haben Fragen? Gerne können Sie sich bei Fragen an das Sozial-, Wohnungs-, Versicherungs- und Grundsicherungsamt der Stadt Rosenheim, Tel.: 365-1461, an das Amt für Kinder, Jugendliche und Familien, Tel.: 365-1516 oder an die Soziale Stadt Rosenheim, Tel.: 365-2122 wenden. Aktuelles Seit Ende September 2015 hat die Stadt Rosenheim nach Aufforderung durch die Regierung von Oberbayern die Luitpoldhalle für die kurzfristige Unterbringung von Flüchtlingen bereitgestellt. In der Regel sollen Flüchtlinge längstens 24 Stunden nach ihrem Aufgriff durch die Bundespolizei, vorwiegend am Bahnhof Rosenheim, in der Dreifachturnhalle bleiben, um danach direkt von Rosenheim aus in andere Bundesländer verteilt zu werden. In der Luitpoldhalle werden die Menschen im Rahmen einer Notunterbringung versorgt.
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