Asylbewerber/Flüchtlinge/unbegleitete minderjährige

Asylbewerber/Flüchtlinge/unbegleitete minderjährige Flüchtlinge (umF)
Viele Menschen, die derzeit als Flüchtlinge zu uns kommen sind in großer Not und
schutzbedürftig. Sie verlassen ihr Heimatland wegen Krieg, religiösem Fanatismus,
Diskriminierung, politischer Verfolgung oder gezielter Vertreibung. Diese Menschen
brauchen Obdach, Sicherheit und die Unterstützung durch die Bürgerinnen und
Bürger unserer Stadt bei der Integration in unsere Gesellschaft.
Was ist Aufgabe der Stadt Rosenheim?
Die Stadt Rosenheim ist analog zum sog. Königsteiner Schlüssel verpflichtet 1,6%
der hier in Bayern ankommenden Asylbewerber unterzubringen. Art. 7 Abs. 2 Nr. 1
Asyldurchführungsverordnung (DVAsyl) definiert diese Aufnahmequote. Art. 6 Abs. 1
des Gesetzes über die Aufnahme und Unterbringung der Leistungsberechtigten nach
dem Asylbewerberleistungsgesetz (Aufnahme-AufnG) begründet die Zuständigkeit
der kreisfreien Gemeinden für die Unterbringung von Asylbewerbern in dezentralen
Unterkünften.
Außerdem muss das Amt für Kinder, Jugendliche und Familien alle unbegleiteten
minderjährigen Flüchtlinge (umF), die in Rosenheim aufgegriffen werden, versorgen
und unterbringen, und für eine geordnete Weiterleitung an andere Jugendämter
sorgen.
Wie unterscheiden sich Asylbewerber, Flüchtlinge, unbegleitete minderjährige
Flüchtlinge und Migranten?
Menschen die einen Asylantrag gestellt haben über den aber noch nicht entschieden
wurde, werden als Asylbewerber bezeichnet.
Ein unbegleiteter, minderjähriger Flüchtling, ist ein/eine Minderjährige/r der/die ohne
Begleitung eines für ihn/sie verantwortlichen Erwachsenen aus dem Ausland
geflohen oder im Inland ohne Begleitung zurückgelassen worden ist.
Menschen die zur Flucht gezwungen sind, werden als Flüchtlinge bezeichnet.
Menschen die aus eigenem Antrieb ihr Land verlassen, gelten als Migranten.
Die am Bahnhof oder auf der Autobahn aufgegriffenen illegal eingereisten Flüchtlinge
haben noch keinen Asylantrag gestellt. Nach dem polizeilichen Aufgriff werden die
Flüchtlinge bei der Bundespolizei Rosenheim registriert und dann verschiedensten
Erstaufnahmeeinrichtungen im gesamten Bundesgebiet zugewiesen.
Wie viele Asylbewerber leben derzeit in Rosenheim?
Mit Stand vom 26.10.2015 leben 376 Asylbewerberinnen und Asylbewerber in
Rosenheim. Sie sind in von der Stadt angemieteten dezentralen Unterkünften
untergebracht. Die Zahl der Personen, die von den Erstaufnahmestellen nach
Rosenheim zugewiesen werden, steigt stetig an. Der Großteil der Flüchtlinge kommt
aus Syrien, Afghanistan, Nigeria und Eritrea.
Wie werden Asylbewerber in der Stadt Rosenheim untergebracht?
Asylbewerber werden in sogenannten dezentralen Unterkünften mit möglichst
höchstens 60 Personen und in einfachen Einzelwohnungen untergebracht. In Zukunft
wird es auch eine Gemeinschaftsunterkunft der Regierung von Oberbayern geben,
die allerdings von der Kapazität auf ca. 100 Personen begrenzt ist.
Wie viele ausländische unbegleitete Minderjährige hat die Stadt Rosenheim
aufgenommen, bzw. wie viele „umF“ leben hier?
Insgesamt hat das Amt für Kinder, Jugendliche und Familien in diesem Jahr über
2.000 unbegleitete minderjährige Flüchtlinge in Obhut genommen. Davon hat die
Stadt Rosenheim derzeit als Quote 1,6% von den momentan geschätzten insgesamt
13.000 ankommenden Jugendlichen fest aufzunehmen, unterzubringen und zu
integrieren.
Sauberkeit und Betreuung in den Unterkünften?
Das Sozialamt ist für den ordnungsgemäßen Betrieb der Unterkünfte verantwortlich.
In größeren Unterkünften wird ein professioneller Reinigungs-und Sicherheitsdienst
eingesetzt. Auch Hausmeister kümmern sich um Ordnung und Sauberkeit rund um
die Unterkünfte. Sozialpädagogen vom Diakonischen Werk und dem Caritaszentrum
sind ebenfalls regelmäßig vor Ort und betreuen die Bewohner.
Welche Leistungen erhalten Asylbewerber?
Ein/e alleinstehende/r Asylbewerber/in erhält aktuell 325,61 Euro. Die jeweils
zustehenden Beträge für Ehegatten, Kinder und weitere Haushaltsangehörige sind
geringer und werden individuell berechnet. Hiervon müssen Lebensmittel, Kleidung
und weitere Dinge des täglichen Lebens bezahlt werden.
Asylbewerber erhalten Krankenhilfe gem. § 4 Asylbewerberleistungsgesetz
(AsylbLG). Diese umfasst nur Akutbehandlungen. Leistungen bei Schwangerschaft
und Geburt sowie Vorsorgeuntersuchungen und Impfungen werden übernommen.
Asylbewerber sind nicht gesetzlich krankenversichert.
Dank zahlreicher Kleiderspenden gibt es für Asylbewerber zusätzlich die
Möglichkeit günstig bzw. kostenlos Kleidung zu erhalten. Das ist möglich an den
Ausgabestellen im Brothaus im Aicherpark, beim BRK oder beim Diakonischen Werk.
Flüchtlinge bekommen bei ihrer Ankunft von offizieller Stelle keine Handys. Für viele
Asylbewerber ist das Mobiltelefon die einzige und schnellste Möglichkeit um mit
Familie und Freunden in den Heimatländern in Kontakt zu bleiben. Die Handykosten
müssen die Asylbewerber selbst bezahlen. Häufig werden Prepaid-Modelle
verwendet, da es ohne gültigen Pass keine Handyverträge gibt.
Werden für Asylbewerber Deutschkurse bezahlt?
Die Stadt bezahlt im Rahmen von freiwilligen Leistungen Deutschkurse. Darüber
hinaus engagieren sich viele Freiwillige aus den verschiedenen Helferkreisen und
bieten Deutschkurse an.
Gibt es spezielle Deutschkurse für Kinder und Jugendliche?
Speziell für schulpflichtige Jugendliche gibt es Deutsch-Intensivcrashkurse die von
der Volkshochschule Rosenheim organisiert und von der Sparkassenstiftung Zukunft
finanziert werden. Darüber hinaus gibt es Deutschkurse und Angebote
tagesstrukturierender Maßnahmen für die Jugendlichen.
Beschäftigungsmöglichkeiten/Gemeinnützige Arbeit
Asylbewerberinnen und Asylbewerber werden im Rahmen von gemeinnütziger Arbeit
bei städtischen Dienststellen und anderen gemeinnützigen Einrichtungen zur Arbeit
eingeteilt. Für diese Tätigkeiten, z.B. beim Bauhof oder dem Städt. Friedhof erhalten
sie eine Aufwandsentschädigung von 1.05 EUR je Stunde.
Dürfen Asylbewerber arbeiten?
Zunächst dürfen Asylbewerber nicht arbeiten. Wenn sie drei Monate in
Deutschland gelebt haben, dürfen sie eingeschränkt arbeiten. Sie haben jedoch nur
einen nachrangigen Zugang zum Arbeitsmarkt. Das heißt, Deutsche, aber auch EUAusländer oder anerkannte Flüchtlinge gelten bei den Arbeitsagenturen als
"bevorrechtigte Arbeitnehmer". Für bestimmte Asylbewerber, z.B. Fachkräfte in
Engpassberufen, entfällt diese Beschränkung. Nach 15 Monaten Aufenthalt in
Deutschland dürfen Asylbewerber ohne Einschränkungen arbeiten.
Die Aufnahme einer Ausbildung ist ohne Genehmigung möglich. Wer einen
Berufsabschluss aus dem Ausland mitbringt, kann ihn sich hier anerkennen lassen,
um bessere Chancen auf dem Arbeitsmarkt zu haben.
Kindergarten/Schulpflicht
Sobald Flüchtlingskinder einer Stadt/Gemeinde zugewiesen, bzw. dort gemeldet
sind, haben sie einen Anspruch auf einen Kindergartenplatz, bzw. unterliegen sie der
Schulpflicht.
Wie kann man helfen?
Ehrenamtlicher Einsatz ist unersetzlich und in der Stadt Rosenheim hoch geschätzt.
Es gibt unterschiedliche Möglichkeiten Asylbewerber zu betreuen und zu
unterstützen: z.B. als Pate bei Behörden- oder Arztgängen, beim Einkaufen, bei der
Hausaufgabenbetreuung oder mit gemeinsamen Freizeitaktivitäten.
Koordiniert werden Paten und ehrenamtliche Unterkunftsmanager durch die Soziale
Stadt Rosenheim. Wenn Sie an ehrenamtlicher Mithilfe interessiert sind, können Sie
sich vorab im Internet informieren (www.sozialestadt-rosenheim.de) oder Sie melden
sich telefonisch unter 08031-365 2122
Spenden
Rein aus organisatorischen Gründen ist es der Stadt nicht möglich Sachspenden
anzunehmen.
Kleiderspenden können Sie bei folgenden Einrichtungen abgeben:
1. Brothaus, Grubholzer Straße 16, Rosenheim, Tel.: 0157/88211048
2. Diakonisches Werk/Sozialkaufhaus, Klepperstr. 18, Tel.: 08031/284513
3. "Happy Happing" Kinderkleiderbörse, Größen 50-170, Alzstr. 6, Dienstag 9 - 16
Uhr oder in Absprache mit Fr. Begici, Tel.: 0160/92904588.
Möbel oder Fahrräder können im Sozialkaufhaus des Diakonischen Werks in der
Klepperstraße 18, abgegeben werden. Bitte vorher telefonisch unter 08031-281911
anmelden.
Gibt es ein Infektionsrisiko?
Generell besteht nur ein geringes Infektionsrisiko, da alle Flüchtlinge sofort bei ihrer
Ankunft aufgrund § 62 Asylverfahrensgesetz (AsylVfG) von einem medizinischen
Dienst auf übertragbare Krankheiten untersucht werden.
Dürfen sich Flüchtlinge frei bewegen?
Asylbewerber müssen sich, nachdem der Asylantrag gestellt ist, drei Monate im
entsprechenden Regierungsbezirk aufhalten. Danach erweitert sich die
Residenzpflicht durch eine Änderung auf der ausländerrechtlichen Gestattung auf
das ganze Bundesgebiet. Möchten Asylbewerber in den ersten 3 Monaten den
Regierungsbezirk verlassen, benötigen sie hierzu die Genehmigung durch die
zuständige Ausländerbehörde.
Sie haben Fragen?
Gerne können Sie sich bei Fragen an das Sozial-, Wohnungs-, Versicherungs- und
Grundsicherungsamt der Stadt Rosenheim, Tel.: 365-1461, an das Amt für Kinder,
Jugendliche und Familien, Tel.: 365-1516 oder an die Soziale Stadt Rosenheim, Tel.:
365-2122 wenden.
Aktuelles
Seit Ende September 2015 hat die Stadt Rosenheim nach Aufforderung durch die
Regierung von Oberbayern die Luitpoldhalle für die kurzfristige Unterbringung von
Flüchtlingen bereitgestellt. In der Regel sollen Flüchtlinge längstens 24 Stunden nach
ihrem Aufgriff durch die Bundespolizei, vorwiegend am Bahnhof Rosenheim, in der
Dreifachturnhalle bleiben, um danach direkt von Rosenheim aus in andere
Bundesländer verteilt zu werden. In der Luitpoldhalle werden die Menschen im
Rahmen einer Notunterbringung versorgt.