Rinder-Herpes in Thüringen aufgetreten

Pressesprecher
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Dr. Matthias Hinze
Nr. 029/2016
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Erfurt,
29. Februar 2016
Rinder-Herpes in Thüringen aufgetreten
Das für Tierseuchenschutz zuständige Ministerium informiert über den
Ausbruch der Rinderseuche BHV1 (Rinder-Herpes-Virus) in einem
Zuchtbetrieb im Saale-Orla-Kreis
In einem Rinder haltenden Betrieb im Saale-Orla-Kreis wurde der Ausbruch
der BHV1-Infektion der Rinder amtlich festgestellt. Bei einem akut
verendeten Rind wurde durch virologische Untersuchung im Thüringer
Landesamt für Verbraucherschutz das hoch ansteckende Rinder-HerpesVirus nachgewiesen. Erste Untersuchungen ergaben, dass zahlreiche
weitere Rinder des Betriebes sich infiziert haben.
Der betreffende Betrieb unterliegt der amtlichen Sperre. Behördliche
Maßnahmen zur Bekämpfung dieser Tierseuche wurden von der
zuständigen Behörde angeordnet. Mit dem BHV1-Virus infizierte Rinder
werden geschlachtet. Zum Schutz vor weiteren Erkrankungen von Rindern
und einer Weiterverschleppung des Tierseuchenerregers ordnet das
TMASGFF eine Notimpfung gegen das BHV1-Virus für alle Rinder des
betroffenen Betriebs an.
Nach ersten behördlichen Ermittlungen gibt es derzeit keine Hinweise auf
Gefährdung von Rindern durch Verschleppung des Seuchenerregers in
andere Betriebe Thüringens sowie andere Bundesländer.
Der betroffene Betrieb galt seit 2011 als „BHV1-frei“. Wie es zur
Einschleppung der Tierseuche in den betroffenen Bestand kommen konnte,
ist bisher ungeklärt und muss nun sehr sorgfältig geprüft werden.
Für den Menschen ist das BHV1 völlig ungefährlich. Eine Gefahr für den
Verbraucher besteht nicht.
Durch die konsequente Tötung infizierter Tiere und die Einhaltung strenger
Hygienemaßnahmen wurde in der Vergangenheit eine Ausbreitung stets
unterbunden. Das TMASGFF empfiehlt allen Rinderhaltern daher dringend,
besonders auf Hygienemaßnahmen zu achten. Fremden Personen ist der
Zutritt zum Stall zu untersagen. Sollte es dennoch nötig sein, müssen jedem
Besucher Stiefel, Kittel oder Einwegkleidung zur Verfügung gestellt werden.
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Thüringer Ministerium
für Arbeit, Soziales, Gesundheit,
Frauen und Familie
Werner-Seelenbinder-Str. 6
99096 Erfurt
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Jeder Rinderhalter sollte beim Personen-, Tier- und Fahrzeugverkehr in
seinem Betrieb ab sofort besondere Vorsicht walten lassen. Ausführliche
Hinweise für Rinderhaltung siehe unten.
Hintergrund
Die BHV1-Infektion des Rindes ist eine anzeigepflichtige Tierseuche, die seit
1997 staatlich bekämpft wird. Sie ist weltweit verbreitet.
Seit 2014 galt der Erreger der BHV1 (Bovines HerpesVirus Typ 1)-Infektion
des Rindes im gesamten Gebiet des Freistaats Thüringen getilgt. Ende 2012
wurde dieses Herpesvirus letztmalig bei einem Rind im Territorium
nachgewiesen. Die sehr ansteckende Rinderseuche ist gefährlich für andere
Rinder.
Bei Rindern verursacht das Virus vor allem Erkrankungen der oberen
Luftwege, aber auch Infektionen an den Fortpflanzungsorganen sind
möglich. Häufig verlaufen Infektionen mild, sogar ohne erkennbare
Krankheitsanzeichen. Eine derartige „stumme“ Verlaufsform kann aber
jederzeit in eine akute Erkrankung übergehen. Einmal infizierte Rinder
bleiben lebenslang Virusträger.
In der EU besitzen Dänemark, Österreich, Finnland, Schweden, die
Regionen Aostatal und Bozen in Italien sowie in Deutschland die Länder
Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hessen,
Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Sachsen und Sachsen-Anhalt
den Status „BHV1-freie Region“. Auch Norwegen und die Schweiz sind
„BHV1-frei“. Thüringen galt bislang ebenfalls als BHV1-frei.
Empfohlene Vorsichtsmaßnahmen gegen eine Seucheneinschleppung
(Biosicherheitsmaßnahmen) für Rinderhalter:
Tierverkehr:
 Beim Zukauf von Rindern ist besondere Vorsicht angebracht!

Tierzukäufe dürfen ausschließlich mit entsprechenden
Gesundheitsbescheinigungen erfolgen. Im Zweifelsfalle von der
zuständigen Veterinärbehörde prüfen lassen, ob das zugekaufte
Rind/das Attest den Anforderungen entspricht, ggf. das Tier
quarantänisieren und auf BHV1-Virus nachuntersuchen.
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
Tiere, die an Ausstellungen oder ähnlichen Veranstaltungen
außerhalb Thüringens oder anderen „BHV1-freien-Regionen“
teilgenommen haben, sind vor dem Verbringen zurück in den
Tierbestand nach Thüringen strikt zu quarantänisieren:
o
30 Tage Quarantäne einschließlich Blutuntersuchung auf
BHV1-Virus in einer von der zuständigen Behörde
genehmigten Isoliereinrichtung!
Personenverkehr:
 Zugang von betriebsfremden Personen zu Rinder haltenden
Betrieben auf ein unerlässliches Minimum beschränken:
o
Personenkontakte, insbesondere mit den Tieren direkt im
Stall, sind auf das notwendige Minimum zu reduzieren:

betriebseigenes Personal, Tierarzt,
Besamungstechniker

Viehhändler sollten Stall (sofern überhaupt notwendig)
ohne Begleitung durch betriebliches Personal nicht
betreten!

Allen nicht im Betrieb beschäftigten Personen sollte uneingeschränkt
betriebseigene Kleidung und Schuhwerk (ggf.
Einwegkleidung/Stiefelüberzieher) zur Verfügung gestellt werden, bei
Verwendung von Einwegkleidung ist diese im Betrieb zu entsorgen,

Vorzugsweise sollte auch für regelmäßig wiederkehrende Besucher
(z.B. Tierarzt, Klauenschneider, Besamungstechniker) die
Verwendung betriebseigener Schutzkleidung gewährleistet werden.

Der Besuch von Ausstellungen, Auktionen etc. durch betriebliches
Personal kann ein Risiko für den eigenen Tierbestand darstellen:
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o
Personen, die an einer solchen Veranstaltung teilgenommen
haben, sollten erst nach einer Karenzzeit (48 Stunden)
Produktionsbereiche der eigenen Tierhaltung wieder betreten.
Hygiene / Reinigung und Desinfektion:
 Sauberkeit und strikte Hygiene im Betrieb sind Voraussetzungen zur
Sicherung des wertvollen Tiergesundheitsstatus „BHV1-frei“:

o
Verschiedene Hygienebereiche gestalten: Schwarz-WeißTrennung,
o
konsequente Reinigung- und Desinfektion (Geräte,
Fahrzeuge, Stiefel, Kleidung),
o
Schädlings- und Schadnagerbekämpfung,
Eine effektive Reinigung und Desinfektion (insbesondere Hände und
Schuhwerk) vor und nach dem Betreten der Ställe ist sicherzustellen:
o
an den Stall-Ein-/Ausgängen entsprechende Vorrichtungen
o
z.B. Desinfektionsmatten, Handwaschbecken,
Handwaschmittel, Einweg-Handtücher, Mülleimer etc.
jederzeit funktionsbereit halten
Abschirmung der Betriebseinheiten:
 Einzäunung/Einfriedung
o
Zaun verhindert ungewollte Betriebsbesucher (Mensch und
Tier)!

Beschilderung:
verboten!“

Quarantänemöglichkeit schaffen
o
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„Wertvoller Viehbestand, Betreten
räumliche Trennung für Quarantänestall sichern!
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Abgrenzung von Risikogruppen (Abkalbe-, Jungtier-, Mastund Krankenbereich)
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