Pressesprecher Medieninformation Dr. Matthias Hinze Nr. 029/2016 Telefon Mobil Thüringer Sozialministerium matthias.hinze@ tmasgff.thueringen.de 0361 3798-730 0173 720 1310 Erfurt, 29. Februar 2016 Rinder-Herpes in Thüringen aufgetreten Das für Tierseuchenschutz zuständige Ministerium informiert über den Ausbruch der Rinderseuche BHV1 (Rinder-Herpes-Virus) in einem Zuchtbetrieb im Saale-Orla-Kreis In einem Rinder haltenden Betrieb im Saale-Orla-Kreis wurde der Ausbruch der BHV1-Infektion der Rinder amtlich festgestellt. Bei einem akut verendeten Rind wurde durch virologische Untersuchung im Thüringer Landesamt für Verbraucherschutz das hoch ansteckende Rinder-HerpesVirus nachgewiesen. Erste Untersuchungen ergaben, dass zahlreiche weitere Rinder des Betriebes sich infiziert haben. Der betreffende Betrieb unterliegt der amtlichen Sperre. Behördliche Maßnahmen zur Bekämpfung dieser Tierseuche wurden von der zuständigen Behörde angeordnet. Mit dem BHV1-Virus infizierte Rinder werden geschlachtet. Zum Schutz vor weiteren Erkrankungen von Rindern und einer Weiterverschleppung des Tierseuchenerregers ordnet das TMASGFF eine Notimpfung gegen das BHV1-Virus für alle Rinder des betroffenen Betriebs an. Nach ersten behördlichen Ermittlungen gibt es derzeit keine Hinweise auf Gefährdung von Rindern durch Verschleppung des Seuchenerregers in andere Betriebe Thüringens sowie andere Bundesländer. Der betroffene Betrieb galt seit 2011 als „BHV1-frei“. Wie es zur Einschleppung der Tierseuche in den betroffenen Bestand kommen konnte, ist bisher ungeklärt und muss nun sehr sorgfältig geprüft werden. Für den Menschen ist das BHV1 völlig ungefährlich. Eine Gefahr für den Verbraucher besteht nicht. Durch die konsequente Tötung infizierter Tiere und die Einhaltung strenger Hygienemaßnahmen wurde in der Vergangenheit eine Ausbreitung stets unterbunden. Das TMASGFF empfiehlt allen Rinderhaltern daher dringend, besonders auf Hygienemaßnahmen zu achten. Fremden Personen ist der Zutritt zum Stall zu untersagen. Sollte es dennoch nötig sein, müssen jedem Besucher Stiefel, Kittel oder Einwegkleidung zur Verfügung gestellt werden. Seite 1 von 6 Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie Werner-Seelenbinder-Str. 6 99096 Erfurt www.thueringer-sozialministerium.de Medieninformation Nr. 029/2016 Thüringer Sozialministerium Jeder Rinderhalter sollte beim Personen-, Tier- und Fahrzeugverkehr in seinem Betrieb ab sofort besondere Vorsicht walten lassen. Ausführliche Hinweise für Rinderhaltung siehe unten. Hintergrund Die BHV1-Infektion des Rindes ist eine anzeigepflichtige Tierseuche, die seit 1997 staatlich bekämpft wird. Sie ist weltweit verbreitet. Seit 2014 galt der Erreger der BHV1 (Bovines HerpesVirus Typ 1)-Infektion des Rindes im gesamten Gebiet des Freistaats Thüringen getilgt. Ende 2012 wurde dieses Herpesvirus letztmalig bei einem Rind im Territorium nachgewiesen. Die sehr ansteckende Rinderseuche ist gefährlich für andere Rinder. Bei Rindern verursacht das Virus vor allem Erkrankungen der oberen Luftwege, aber auch Infektionen an den Fortpflanzungsorganen sind möglich. Häufig verlaufen Infektionen mild, sogar ohne erkennbare Krankheitsanzeichen. Eine derartige „stumme“ Verlaufsform kann aber jederzeit in eine akute Erkrankung übergehen. Einmal infizierte Rinder bleiben lebenslang Virusträger. In der EU besitzen Dänemark, Österreich, Finnland, Schweden, die Regionen Aostatal und Bozen in Italien sowie in Deutschland die Länder Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Sachsen und Sachsen-Anhalt den Status „BHV1-freie Region“. Auch Norwegen und die Schweiz sind „BHV1-frei“. Thüringen galt bislang ebenfalls als BHV1-frei. Empfohlene Vorsichtsmaßnahmen gegen eine Seucheneinschleppung (Biosicherheitsmaßnahmen) für Rinderhalter: Tierverkehr: Beim Zukauf von Rindern ist besondere Vorsicht angebracht! Tierzukäufe dürfen ausschließlich mit entsprechenden Gesundheitsbescheinigungen erfolgen. Im Zweifelsfalle von der zuständigen Veterinärbehörde prüfen lassen, ob das zugekaufte Rind/das Attest den Anforderungen entspricht, ggf. das Tier quarantänisieren und auf BHV1-Virus nachuntersuchen. Seite 2 von 6 Medieninformation Nr. 029/2016 Thüringer Sozialministerium Tiere, die an Ausstellungen oder ähnlichen Veranstaltungen außerhalb Thüringens oder anderen „BHV1-freien-Regionen“ teilgenommen haben, sind vor dem Verbringen zurück in den Tierbestand nach Thüringen strikt zu quarantänisieren: o 30 Tage Quarantäne einschließlich Blutuntersuchung auf BHV1-Virus in einer von der zuständigen Behörde genehmigten Isoliereinrichtung! Personenverkehr: Zugang von betriebsfremden Personen zu Rinder haltenden Betrieben auf ein unerlässliches Minimum beschränken: o Personenkontakte, insbesondere mit den Tieren direkt im Stall, sind auf das notwendige Minimum zu reduzieren: betriebseigenes Personal, Tierarzt, Besamungstechniker Viehhändler sollten Stall (sofern überhaupt notwendig) ohne Begleitung durch betriebliches Personal nicht betreten! Allen nicht im Betrieb beschäftigten Personen sollte uneingeschränkt betriebseigene Kleidung und Schuhwerk (ggf. Einwegkleidung/Stiefelüberzieher) zur Verfügung gestellt werden, bei Verwendung von Einwegkleidung ist diese im Betrieb zu entsorgen, Vorzugsweise sollte auch für regelmäßig wiederkehrende Besucher (z.B. Tierarzt, Klauenschneider, Besamungstechniker) die Verwendung betriebseigener Schutzkleidung gewährleistet werden. Der Besuch von Ausstellungen, Auktionen etc. durch betriebliches Personal kann ein Risiko für den eigenen Tierbestand darstellen: Seite 3 von 6 Medieninformation Nr. 029/2016 Thüringer Sozialministerium o Personen, die an einer solchen Veranstaltung teilgenommen haben, sollten erst nach einer Karenzzeit (48 Stunden) Produktionsbereiche der eigenen Tierhaltung wieder betreten. Hygiene / Reinigung und Desinfektion: Sauberkeit und strikte Hygiene im Betrieb sind Voraussetzungen zur Sicherung des wertvollen Tiergesundheitsstatus „BHV1-frei“: o Verschiedene Hygienebereiche gestalten: Schwarz-WeißTrennung, o konsequente Reinigung- und Desinfektion (Geräte, Fahrzeuge, Stiefel, Kleidung), o Schädlings- und Schadnagerbekämpfung, Eine effektive Reinigung und Desinfektion (insbesondere Hände und Schuhwerk) vor und nach dem Betreten der Ställe ist sicherzustellen: o an den Stall-Ein-/Ausgängen entsprechende Vorrichtungen o z.B. Desinfektionsmatten, Handwaschbecken, Handwaschmittel, Einweg-Handtücher, Mülleimer etc. jederzeit funktionsbereit halten Abschirmung der Betriebseinheiten: Einzäunung/Einfriedung o Zaun verhindert ungewollte Betriebsbesucher (Mensch und Tier)! Beschilderung: verboten!“ Quarantänemöglichkeit schaffen o Seite 4 von 6 „Wertvoller Viehbestand, Betreten räumliche Trennung für Quarantänestall sichern! Medieninformation Nr. 029/2016 Thüringer Sozialministerium o Seite 5 von 6 Abgrenzung von Risikogruppen (Abkalbe-, Jungtier-, Mastund Krankenbereich) Medieninformation Nr. 029/2016 Thüringer Sozialministerium Seite 6 von 6
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