Schulordnung - ssp

AUTONOME PROVINZ
BOZEN - SÜDTIROL
Deutschsprachiger Schulsprengel
PROVINCIA AUTONOMA
DI BOLZANO - ALTO ADIGE
Istituto comprensivo in lingua tedesca
B r u n e c k II – B r u n i c o II
39031 Bruneck/Brunico, Enrico-Fermi-Straße/Via Enrico Fermi 2  0474-555868  0474-554580
 [email protected] - [email protected] - www.snets.it/ssp-bruneck2 - Steuer-Nr./Cod. Fisc.: 81030220214
Schulordnung
SSP Bruneck II
Grundschule
 Miteinander umgehen und erfolgreich lernen
 Disziplinarmaßnahmen
 Rekurse
(gültig ab dem Schuljahr 2014/15)
Lebens- und
Arbeitsraum
Angestrebtes Verhalten
Auf dem Schulweg:
Jeder hat das Recht,
sicher und angenehm
in die Schule / nach
Hause zu kommen.



Wir stören oder bedrängen niemanden.
Wir beschädigen keine Gegenstände.
Wir haben den Mut, Störungen und Bedrohungen einer
Vertrauenslehrperson zu melden.
Im Schulgebäude:

Wir kommen pünktlich an und verlassen das Gebäude nicht
ohne Erlaubnis der Lehrperson.
Auf Stiegen, Gängen und in der Klasse laufen und drängen wir
nicht.
Wir sprechen in angemessener Lautstärke.
Arbeitsräume, Klassen, Gänge und Sanitäranlagen
hinterlassen wir sauber.
Jeder übernimmt Verantwortung, damit auch in Ablagefächern und in der Schultasche Ordnung herrscht.
Mit sämtlichem Schulinventar (Mobiliar, Turngeräte,
Musikinstrumente, Lehrmittel, Bücher, Computer) gehen wir
schonend um.
Wir bringen keine gefährlichen Gegenstände (Taschenmesser,
Feuerzeug, Werkzeug, Knallkörper...) mit in die Schule.
Handys schalten wir während der gesamten Unterrichtszeit und
auch im Pausenhof aus.
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
Fehlverhalten

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



Wiederholtes Zuspätkommen
Unerlaubtes Verlassen der Klasse, der
Schule oder des Schulgeländes
Mitnahme
von
schulfremden
Gegenständen
Mitnahme von gefährlichen Gegenständen
Zerstören und Beschädigen von
Lehrmaterial der Schule
Beschädigung von Gegenständen der
Mitschüler
Beschädigen fremden Eigentums (z.B.
Schaden am Schulgebäude)
Disziplinarordnung
Erzieherische Maßnahmen


Gespräch in der Klasse
Benachrichtigung der Eltern

Gespräch mit der Schülerin / dem
Schüler
Benachrichtigung der Eltern (Appell an
Verantwortung)
Abnahme
der
schulfremden
Gegenstände bis nach Unterrichtsende
oder für mehrere Tage
beim
Auffinden
gefährlicher
Gegenstände schriftliche Mitteilung an
die Eltern (Eltern holen den Gegenstand
ab)
Kontaktaufnahme
mit
dem
Geschädigten
Sich entschuldigen
Mitteilung an die Eltern
Wiedergutmachung des Schadens bzw.
Ersetzen
Eigentümer (z.B. Gemeinde) behält sich
Schadenersatzforderung vor
Gespräch mit dem Schüler / der
Schülerin
Gespräch in der Klasse
„Auszeit“
bei groben Verstößen Maßnahmen mit
Klassenrat, Direktor, Eltern, ext.
Experten
Ausschluss im Sinne geltender
gesetzlicher Bestimmungen
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






Miteinander
umgehen:





Wir respektieren unsere Mitschüler/innen und Lehrpersonen
mit ihren Stärken, Schwächen und verschiedenen Meinungen.
Wir grüßen einander und sprechen – je nach Reifegrad und
Klasse - Vorgesetzte mit „Sie“ an.
Wir gehen fair, verantwortungsvoll und hilfsbereit miteinander
um.
Wir setzen niemanden unter Druck und schließen Mitschüler
nicht aus.
Konflikte lösen wir friedlich.



Aggressives
Verhalten
anderen
gegenüber
Körperliche Gewaltanwendung
Mutwilliges
Verletzen
eines
Schülers/einer Schülerin





Lebens- und
Arbeitsraum
Angestrebtes Verhalten
Gemeinsam
erfolgreich lernen:
Jeder hat das Recht, in
der Schule voranzukommen und gute
Leistungen zu
erbringen.

Abwesenheit vom
Unterricht:

Wir verfolgen aufmerksam das Unterrichtsgeschehen und
bringen uns aktiv ein.
 Wir halten Gesprächsregeln ein.
 Wir verwahren unsere persönlichen Schulsachen
gewissenhaft, halten sie stets bereit und gehen mit Büchern
und Heften sorgfältig um.
 Wir arbeiten sauber, überlegt und mit Fleiß.
 Bei Problemen fragen wir nach.
 Wir helfen einander und lassen uns helfen.
 Wir stören niemanden bei der Arbeit.
Mündliche und schriftliche Hausaufgaben erledigen wir regelmäßig.

Fehlverhalten



Stören des Unterrichtsablaufs
Wiederholtes Vergessen schulischer
Aufgaben
Gravierende Verweigerung schulischer
Aufgaben
Disziplinarordnung
Erzieherische Maßnahmen






Klärendes Gespräch mit Schüler /
Schülerin
Ausarbeitung eines „kleinen Vertrags“ –
Verpflichtung vor der Klasse eingehen
„Auszeit“ - Nachdenkpause, versäumte
Arbeiten zu Hause nachholen
Mitteilung an die Eltern
Aufgaben nachholen
Aussprache mit den Eltern
Es ist erwünscht, dass Erziehungsberechtigte die Abwesenheit
des Kindes telefonisch mitteilen
Andernfalls bringen wir nach dem Fernbleiben eine schriftliche
Erklärung.
Rekurse
Gegen Disziplinarmaßnahmen, die schulintern vergeben werden, können die Eltern oder Erziehungsberechtigten schriftlich Rekurs bei der schulinternen Schlichtungskommission einreichen.
Zusammensetzung der Schlichtungskommission:
 2 Elternvertreter/innen (je 1 pro Schulstufe)
 2 Lehrpersonen (je 1 pro Schulstufe)
 Schuldirektor
Für jedes effektive Mitglied ist ein Ersatzmitglied der entsprechenden Kategorie und Schulstufe zu wählen. Lehrpersonen gelten als befangen, wenn sie dem Klassenrat der Klasse des Schülers
angehören, den die Disziplinarmaßnahmen betrifft, sowie Elternvertreter, wenn sie der Klasse angehören oder Eltern eines Schülers sind, die der Rekurs betrifft.
Vorsitz hat ein Elternvertreter bzw. eine Elternvertreterin
Dauer : 3 Jahre
Vorgehensweise bei Einreichung eines Rekurses
1. Bei Rekurs unternimmt die Schlichtungskommission einen verpflichtenden Schlichtungsversuch zwischen den Eltern des betroffenen Schülers einerseits und dem Klassenvorstand bzw. der Lehrperson, welche
die Maßnahme verhängt hat andererseits.
2. Bei Einigung wird ein Protokoll verfasst, mit welchem das Verfahren endet.
3. Bei Misslingen entscheidet die Schlichtungskommission über den Rekurs.
4. Beschlussfähig ist die Kommission bei Anwesenheit von wenigstens drei Mitgliedern (Stimmenthaltung nicht möglich!). Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des / der Vorsitzenden.
5. Rekursfrist sind drei Tage nach Zustellung der Maßnahme (Brief mit Rückantwort). Der Vollzug der Disziplinarmaßnahme bleibt bis zum Ablauf der jeweiligen Rekursfrist ausgesetzt bzw. im Falle einer
Rekurseinbringung bis zur Entscheidung der Schlichtungskommission.
Schulordnung Mittelschule Karl Meusburger
Auf dem Schulweg und im Schulgebäude
a) Auf dem Schulweg





Jeder hat das Recht, sicher und angenehm in die Schule zu kommen, deshalb
drängen wir im Bus oder Zug nicht beim Ein- und Aussteigen
lassen wir Plätze frei
halten wir den Bus/Zug sauber
beschädigen wir nicht Dinge anderer
haben wir den Mut, Störungen und Bedrohungen einer Vertrauenslehrperson zu melden
b) Im Schulgebäude
 kommen wir pünktlich an.
 Die Schule ist auch unser Lebens- und Wohnraum, deshalb wollen wir uns hier wohl fühlen:
-wir schreien nicht
-wir halten alle Räume – Klassen, Gänge und auch Toiletten - sauber
-wir halten Ordnung, damit wir unsere Sachen wieder finden
-wir übernehmen für die Ordnung in der Klasse auch die Verantwortung
 Damit wir einander nicht verletzen, laufen und drängen wir nicht auf den Stiegen und
Gängen und in den Klassen, Gegenstände werfen wir nicht herum.
c) Während der Pause und der Mittagspause
wollen wir uns erholen, deshalb
 verhalten wir uns so, dass wir einander nicht gefährden (z. B. keine Steine und
Schneebälle werfen)
 werfen wir Abfälle in den Mülleimer
 gehen wir nach dem Läuten ruhig und unverzüglich in die Klasse zurück
 betreten jene Schüler/innen, die während der Mittagspause nach Hause gehen, das
Schulgebäude nicht vor 13:55 Uhr
 halten wir uns bei Regenwetter in den Gängen auf, nehmen dort unsere
Jause/Mittagessen ein, schreien und laufen nicht herum und befolgen die
Anweisungen der Lehrpersonen
 benutzen wir auch während der Mittagspause nicht das Handy
In der Klasse - miteinander umgehen und erfolgreich lernen
a) Miteinander umgehen
Wir wollen:
 unsere Mitschüler und Lehrer respektieren, - mit ihren Stärken, Schwächen und
Meinungen
 fair, verantwortungsvoll und hilfsbereit sein, Konflikte friedlich lösen
 dass alle höflich miteinander umgehen, einander grüßen, niemand verspottet oder
ausgeschlossen wird.
b) Gemeinsam erfolgreich lernen
Wir haben ein Recht in der Schule voranzukommen und gute Leistungen zu erbringen,
deshalb:
 hören wir einander zu und halten Gesprächsregeln ein
 arbeiten wir im Unterricht und bei allen sonstigen schulischen Veranstaltungen
einsatzfreudig mit
 fragen wir bei Problemen nach
 stören niemanden beim Arbeiten
 helfen wir einander und lassen uns helfen
 nehmen wir die nötigen Schulsachen immer mit, lassen aber schulfremde Dinge
(Wertsachen, Geld, technische Geräte…) zu Hause
 machen wir Hausaufgaben regelmäßig
 arbeiten wir sauber und geordnet und gehen mit Büchern und Heften sorgfältig um
 bleiben Handys in der Schule abgeschaltet.
c) Was tun bei Abwesenheit?
o
o
Wir entfernen uns vom Schulgebäude nur mit der Genehmigung des Herrn Direktors
und/oder mit der schriftlichen begründeten Erlaubnis der Eltern.
Nach einer Abwesenheit bringen wir eine stichhaltige Begründung von den Eltern.
Wir wissen, dass wir bei Verletzung der Schul- und Klassenordnung, aber auch bei
Vernachlässigung unserer schulischen Pflichten die Folgen zu tragen haben.
Disziplinarverordnung
Disziplinarmaßnahmen verfolgen einen erzieherischen Zweck und zielen darauf ab,
das Verantwortungsbewusstsein der Schüler zu stärken.
Disziplinarverstöße sind immer persönlich und sie dürfen die Leistungsbeurteilung
nicht beeinflussen. Die verhängten Disziplinarmaßnahmen sind immer zeitlich
begrenzt und hängen von der Tragweite des Verstoßes ab.
Vor Verhängung der Disziplinarmaßnahme muss der Betroffene Gelegenheit erhalten,
seine Gründe darzulegen.
Verhaltensweisen,
welche als
Disziplinarverstöße
gelten




Erzieherische
Maßnahmen
(Reihenfolge)
1. mündliche Ermahnungen
bewusste
Missachtung
von
organisatorischen
2. schriftlicher Verweis ins
Vereinbarungen
Klassenbuch und
(z.B. Schul- und
Benachrichtigung der
Klassenordnung)
Eltern
ungebührliches
Verhalten auf dem 3. Ausschluss vom
Unterricht
Schulweg bzw. im
Pausenhof
Zuständige
Gremien
Lehrperson
Vorgangsweise bei
Umsetzung

persönliche
Vorschläge zur
Verhaltensänderung

Tätigkeiten zugunsten
der
Schulgemeinschaft
ausführen

materiellen Schaden
wieder gutmachen
Lehrperson
Direktor
(bis zu 3 Tagen)
4. Ausschluss von der
Schulgemeinschaft durch Klassenrat
grobe, wiederholte
einen
(max. 15 Tage)
Missachtung
der
Klassenratsbeschluss
Persönlichkeit von
Mitgliedern
der
Schulgemeinschaft
5. unbegrenzter Ausschluss
aus
der Klassenrat
Schulgemeinschaft
bei
mutwillige
Straftaten
oder
wenn
Beschädigung von
Gefahr
für
die
Einrichtung
und
Unversehrtheit
von
fremden Eigentum
Personen besteht

Eintragung ins Klassenregister
Die Eintragung ist von der betreffenden Lehrperson mit der schriftlichen Begründung im Sekretariat zu
melden. Die Benachrichtigung der Eltern erfolgt über das Sekretariat. Ein Gespräch mit den Eltern soll
vereinbart werden.

Verbot von Mobiltelefonen: Wird ein Schüler bzw. eine Schülerin mit eingeschaltetem
Mobiltelefon angetroffen, muss er oder sie das Handy im Sekretariat abgeben. Dort wird es in
einem Umschlag verwahrt und kann nach 2 Tagen von den Eltern abgeholt werden.
Rekurse
Gegen Disziplinarmaßnahmen, die schulintern vergeben werden, können die
Eltern/ oder die Erziehungsberechtigten Rekurs bei der schulinternen
Schlichtungskommission einreichen.

Zusammensetzung:
Mitglieder der Schlichtungskommission (2013/2014 bis 2015/2016)
Effektive Mitglieder:
Martin Seeber (GS)
Barbara Da Col (GS)
Andreas Kronbichler (Eltern GS)
Ersatzmitglieder:
Silvia Peintner (GS)
Ilga Valentin (Eltern GS)
Hubert Durnwalder (MS)
Martin Röck (MS)
Richard Josef Aichner (Eltern MS)
Helga Stimpfl (MS)
Treyer Konstantin (MS)
Heidrun Hellweger (Eltern MS)


Dauer: 3 Jahre
Vorgehensweise bei Einreichung eines Rekurses:
1. Bei Rekurs unternimmt die Schlichtungskommission einen
verpflichtenden
Schlichtungsversuch zwischen den Eltern des betroffenen Schülers einerseits und dem
Klassenvorstand bzw. der Lehrperson, welche die Maßnahme verhängt hat andrerseits.
2. Bei Einigung wird ein Protokoll verfasst, mit welchem das Verfahren endet.
3. Bei Misslingen entscheidet die Schlichtungskommission über den Rekurs.
4. Beschlussfähig ist die Kommission bei Anwesenheit von wenigstens drei Mitgliedern
(Stimmenthaltung nicht möglich!). Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des/ der
Vorsitzenden.
5. Rekursfrist sind drei Tage nach Zustellung der Maßnahme (Brief mit Rückantwort). Der
Vollzug der Disziplinarmaßnahme bleibt bis zum Ablauf der jeweiligen Rekursfrist
ausgesetzt bzw. im Fall einer Rekurseinbringung bis zur Entscheidung der
Schlichtungskommission

Verletzungen und Beschädigungen
Wenn sich Schüler verletzen, meldet dies die zuständige Lehrperson umgehend persönlich im
Sekretariat. Dasselbe gilt bei Beschädigungen von Einrichtungsgegenständen. Mutwillige
Beschädigungen werden den Eltern der betreffenden Schüler finanziell angelastet.