Verkauf von Spielplatzflächen als Baugrundstücke Die Stadt Schortens bietet Baugrundstücke (ehemalige Spielplatzflächen) für eine Wohnbebauung an. Bei den Flächen handelt es sich um folgende Grundstücke: Königsberger Straße 26a • • • • • • Ortsteil Schortens Grundstücksgröße 848 m² Flurstück 177/12 positiver Bauvorbescheid liegt vor Es besteht eine Bauverpflichtung; Beginn innerhalb von 6 Monaten nach Verkauf Mindestgebot 67.840 Euro Postweg 17 • • • • • • Ortsteil Heidmühle Grundstücksgröße ca. 731 m² noch zu vermessendes Flurstück 29/13 Geltungsbereich des B-Plan Nr. 35 Es besteht eine Bauverpflichtung; Beginn innerhalb von 6 Monaten nach Verkauf Mindestgebot 58.480 Euro Stadlandweg 8 • • • • • • Ortsteil Grafschaft Grundstücksgröße 649 m² Flurstück 141/27 positiver Bauvorbescheid liegt vor Es besteht eine Bauverpflichtung; Beginn innerhalb von 6 Monaten nach Verkauf Mindestgebot 55.165 Euro (http://www.schortens.de/bauen-wohnen/grundstuecke.html) Der Verkauf erfolgt im Rahmen eines Bieterverfahrens. Der Höchstbietende erhält den Zuschlag. Die Erschließungsbeiträge sind im Kaufpreis enthalten. Zusätzlich trägt der Erwerber: • • • die tatsächlichen Kosten für die Verlegung der Grundstücksanschlüsse alle mit dem Kaufvertrag verbundenen Kosten die Grunderwerbsteuer Verfahren Bei dem durchzuführenden Angebotsverfahren handelt es sich nicht um eine Ausschreibung nach den Regeln des auf öffentliche Verträge anzuwendenden Vergaberechts, sondern um eine für die Stadt Schortens unverbindliche Aufforderung zur Abgabe eines Kaufinteresses an den zuvor beschriebenen Grundstücken. Für die Abgabe eines Angebots sind folgende Unterlagen bis zum 30.11.2015, 24:00 Uhr, einzureichen: • Formblatt Kaufpreisangebot, rechtsverbindlich unterzeichnet Das Formblatt ist als Anlage beigefügt. Das Angebot ist in einem verschlossenen Umschlag mit der Aufschrift „Angebot ehemalige Spielplatzfläche“ einzureichen bei Stadt Schortens Oldenburger Straße 29 26419 Schortens Weiterer Verlauf Die Stadt Schortens behält sich vor, ob, wann und an wen der Verkauf erfolgt. Die letzte Entscheidung über den Verkauf trifft der Rat der Stadt Schortens. Aus der Teilnahme am Gebotsverfahren können keine Ansprüche gegen die Stadt Schortens geltend gemacht werden, insbesondere nicht aus der Nichtberücksichtigung von Angeboten oder für den Fall, dass ein Verkauf des Grundbesitzes, aus welchen Gründen auch immer, nicht erfolgt. Kontakt Ihre Ansprechpartner für Fragen sind: Stadt Schortens Oldenburger Straße 29 26419 Schortens Fachbereichsleiterin Finanzen Elke Idel Telefon: 04461 / 982-216 Fax: 04461 / 982-160 Email: [email protected] Susanne Pelekies Telefon: 04461 / 982-213 Fax: 04461 / 982-160 Email: [email protected] Hinweis Es handelt sich bei diesem Exposé um eine unverbindliche Aufforderung zur Abgabe eines Kaufpreisangebotes. Mit der Abgabe eines Angebotes entsteht kein Anspruch auf Abschluss eines Kaufvertrages. Alle Angaben in diesem Exposé und in den Anlagen sind mit größtmöglicher Sorgfalt erstellt worden. Eine Gewähr für die Richtigkeit kann dennoch nicht übernommen werden. Die genannten Daten erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Kaufpreisangebot An: Stadt Schortens Oldenburger Straße 29 26419 Schortens Angebot zum Erwerb des Baugrundstücks (bitte ankreuzen): Königsberger Straße 26a Postweg 17 Stadlandweg 8 Name Straße Postleitzahl/Ort Telefon Email Ich biete/wir biete/n für das Flurstück (bitte ankreuzen): Königsberger Straße 26a, Flur 177/12, 848 m², Mindestgebot 67.840 Euro Postweg 17, Flur 29/13, ca. 731 m², Mindestgebot 58.480 Euro Stadlandweg 8 Flur 141/27, 649 m², Mindestgebot 55.165 Euro EURO in Worten Mir/uns ist bekannt, dass ich/wir alle mit dem Kaufvertrag und seiner Durchführung verbundenen Kosten, die Kosten der Vermessung, die Grunderwerbsteuer ebenso wie alle noch anfallenden etwaigen Kosten zu tragen habe/n. Ort, Datum rechtsverbindliche Unterschrift/en
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