Bieterverfahren Baugrundstücke ehemalige Spielplätze

Verkauf von Spielplatzflächen als Baugrundstücke
Die Stadt Schortens bietet Baugrundstücke (ehemalige Spielplatzflächen) für eine Wohnbebauung
an. Bei den Flächen handelt es sich um folgende Grundstücke:
Königsberger Straße 26a
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Ortsteil Schortens
Grundstücksgröße 848 m²
Flurstück 177/12
positiver Bauvorbescheid liegt vor
Es besteht eine Bauverpflichtung;
Beginn innerhalb von 6 Monaten nach Verkauf
Mindestgebot 67.840 Euro
Postweg 17
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Ortsteil Heidmühle
Grundstücksgröße ca. 731 m²
noch zu vermessendes Flurstück 29/13
Geltungsbereich des B-Plan Nr. 35
Es besteht eine Bauverpflichtung;
Beginn innerhalb von 6 Monaten nach Verkauf
Mindestgebot 58.480 Euro
Stadlandweg 8
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Ortsteil Grafschaft
Grundstücksgröße 649 m²
Flurstück 141/27
positiver Bauvorbescheid liegt vor
Es besteht eine Bauverpflichtung;
Beginn innerhalb von 6 Monaten nach Verkauf
Mindestgebot 55.165 Euro
(http://www.schortens.de/bauen-wohnen/grundstuecke.html)
Der Verkauf erfolgt im Rahmen eines Bieterverfahrens. Der Höchstbietende erhält den Zuschlag.
Die Erschließungsbeiträge sind im Kaufpreis enthalten.
Zusätzlich trägt der Erwerber:
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die tatsächlichen Kosten für die Verlegung der Grundstücksanschlüsse
alle mit dem Kaufvertrag verbundenen Kosten
die Grunderwerbsteuer
Verfahren
Bei dem durchzuführenden Angebotsverfahren handelt es sich nicht um eine Ausschreibung nach
den Regeln des auf öffentliche Verträge anzuwendenden Vergaberechts, sondern um eine für die
Stadt Schortens unverbindliche Aufforderung zur Abgabe eines Kaufinteresses an den zuvor
beschriebenen Grundstücken.
Für die Abgabe eines Angebots sind folgende Unterlagen bis zum 30.11.2015, 24:00 Uhr,
einzureichen:
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Formblatt Kaufpreisangebot, rechtsverbindlich unterzeichnet
Das Formblatt ist als Anlage beigefügt.
Das Angebot ist in einem verschlossenen Umschlag mit der Aufschrift „Angebot ehemalige
Spielplatzfläche“ einzureichen bei
Stadt Schortens
Oldenburger Straße 29
26419 Schortens
Weiterer Verlauf
Die Stadt Schortens behält sich vor, ob, wann und an wen der Verkauf erfolgt. Die letzte
Entscheidung über den Verkauf trifft der Rat der Stadt Schortens.
Aus der Teilnahme am Gebotsverfahren können keine Ansprüche gegen die Stadt Schortens
geltend gemacht werden, insbesondere nicht aus der Nichtberücksichtigung von Angeboten oder
für den Fall, dass ein Verkauf des Grundbesitzes, aus welchen Gründen auch immer, nicht erfolgt.
Kontakt
Ihre Ansprechpartner für Fragen sind:
Stadt Schortens
Oldenburger Straße 29
26419 Schortens
Fachbereichsleiterin Finanzen
Elke Idel
Telefon: 04461 / 982-216 Fax: 04461 / 982-160 Email: [email protected]
Susanne Pelekies
Telefon: 04461 / 982-213 Fax: 04461 / 982-160 Email: [email protected]
Hinweis
Es handelt sich bei diesem Exposé um eine unverbindliche Aufforderung zur Abgabe eines
Kaufpreisangebotes. Mit der Abgabe eines Angebotes entsteht kein Anspruch auf Abschluss eines
Kaufvertrages.
Alle Angaben in diesem Exposé und in den Anlagen sind mit größtmöglicher Sorgfalt erstellt
worden. Eine Gewähr für die Richtigkeit kann dennoch nicht übernommen werden. Die genannten
Daten erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit.
Kaufpreisangebot
An:
Stadt Schortens
Oldenburger Straße 29
26419 Schortens
Angebot zum Erwerb des Baugrundstücks (bitte ankreuzen):
Königsberger Straße 26a
Postweg 17
Stadlandweg 8
Name
Straße
Postleitzahl/Ort
Telefon
Email
Ich biete/wir biete/n für das Flurstück (bitte ankreuzen):
Königsberger Straße 26a, Flur 177/12, 848 m², Mindestgebot 67.840 Euro
Postweg 17, Flur 29/13, ca. 731 m², Mindestgebot 58.480 Euro
Stadlandweg 8 Flur 141/27, 649 m², Mindestgebot 55.165 Euro
EURO
in Worten
Mir/uns ist bekannt, dass ich/wir alle mit dem Kaufvertrag und seiner Durchführung verbundenen
Kosten, die Kosten der Vermessung, die Grunderwerbsteuer ebenso wie alle noch anfallenden
etwaigen Kosten zu tragen habe/n.
Ort, Datum
rechtsverbindliche Unterschrift/en