Wie werde ich Tagespflegeperson? - Kreis Groß

Kontakt und
kommunale Zuständigkeiten
Weitere Informationen
Sie erhalten jederzeit Informationen
in den Kindertagespflegebüros über:
► Termine der Informationsveranstaltungen
► Termine der Tagespflegequalifizierungen
► Termine für ein persönliches Gespräch
Sprechen Sie uns an!
Sie bieten Kinderbetreuungsplätze –
Wir bieten eine kostenfreie Qualifizierung
Für eine Tätigkeit in der Kindertagespflege
Kindertagespflege
im Kreis Groß-Gerau
Kindertagespflegebüro Süd
zuständig für die Kommunen Biebesheim,
Gernsheim, Riedstadt, Stockstadt
Rathaus Riedstadt, Rathausplatz 1,
64560 Riedstadt
 06158 184464, Fax: 06158 184464
 [email protected]
Sprechzeiten: Di 9-12 Uhr, Do 14-18 Uhr
Kindertagespflegebüro Mitte
zuständig für die Kommunen Büttelborn,
Groß Gerau, Mörfelden-Walldorf,
Nauheim, Trebur
Kreisverwaltung Groß-Gerau, Wilhelm-SeippStr. 4, 64521 Groß-Gerau
 06152 989-485, Fax 06152989-624
 [email protected]
Sprechzeiten: Di 9-12 Uhr, Mi 14-18 Uhr
Kindertagespflegebüro Nord
zuständig für die Kommunen
Bischofsheim, Ginsheim-Gustavsburg,
Kelsterbach, Raunheim
Am Stadtzentrum 2A, 65479 Raunheim
 06142 8356-957, Fax 06142 8356-977
 [email protected]
Sprechzeiten: Di 9-12 Uhr, Mi 13:30-17:30 Uhr
Wie werde ich
Tagespflegeperson?
Informationen über
die Voraussetzungen
www.kreisgg.de
Kindertagespflege
Qualifizierungskurs
Verdienstmöglichkeiten
Als Tagespflegeperson tätig sein
Sie arbeiten gerne selbständig und engagiert? Sie möchten Kindern eine familiennahe, individuelle und flexible Betreuungsmöglichkeit bieten? Sie haben vor, dies
längerfristig auszuüben? Dann sollten Sie
über eine Qualifizierung als selbständige
Tagesmutter oder selbständiger Tagesvater
nachdenken.
Die notwendigen
pädagogischen,
rechtlichen und
organisatorischen
Grundlagen für
die Tätigkeit vermittelt der zertifizierte
Bildungsträger MAZ e.V. In der Regel an
zwei Terminen im Jahr, im Frühjahr und
im Herbst. Aufgeteilt in ein Grund- und
Aufbaumodul à 80 Unterrichtseinheiten
(in Summe 160 UE) absolvieren die Teilnehmerinnen und Teilnehmer je Modul
zwei Ganztagsblöcke à vier Tagen und
zusätzlich vier Tages- bzw. Abendveranstaltungen. Der Kurs orientiert sich fachlich
am anerkannten Curriculum des Deutschen Jugendinstituts. Bewerberinnen mit
pädagogischer Ausbildung nehmen am
Grundmodul teil und können freiwillig das
Aufbaumodul belegen. Die Teilnahme an
der Qualifizierung ist kostenfrei. Eine kostenpflichtige Kinderbetreuung kann in Anspruch genommen werden.
Tagespflegepersonen sind selbständig
tätig. Zwischen den Eltern und den Tagespflegepersonen wird eine Betreuungsvereinbarung abgeschlossen, in der u.a. die
Höhe des Betreuungsgeldes festgelegt
wird. Die Eltern haben die Möglichkeit, einen Antrag auf Förderung der Betreuungskosten beim Jugendamt zu stellen.
In diesem Fall werden die monatlichen Kostenbeiträge gemäß der gültigen Satzung
direkt vom Jugendamt an die Tagespflegepersonen gezahlt. Sie setzen sich zusammen aus:
Zugangsvoraussetzungen
Voraussetzungen zur Teilnahme sind u.a.
Freude und Erfahrung in der Arbeit mit
Kindern, Verantwortungsbewusstsein, Zuverlässigkeit, physische und psychische
Belastbarkeit. Darüber hinaus sollten Sie
mindestens 21 Jahre alt sein, über gute
Deutschkenntnisse, mindestens einen
Hauptschulabschluss, kindgerechte Räumlichkeiten sowie die Bereitschaft zur Zusammenarbeit mit Eltern und Jugendamt
verfügen. Eine schriftliche Bewerbung ist
erforderlich. Darauf aufbauend finden ein
Eignungsgespräch und Hausbesuch statt.
Die Zustimmung zu einer polizeilichen Abfrage und Jugendamtsabfrage sowie die
Vorlage einer Gesundheitsbescheinigung
sichern die Integrität der Bewerberinnen
und Bewerber. Nach Feststellung der Eignung erfolgt die Zulassung zur Qualifizierung.
Selbständig tätig mit Pflegeerlaubnis
Das Jugendamt stellt nach erfolgreichem
Abschluss der Qualifizierung eine Pflegeerlaubnis nach § 43 SGB VIII aus, die dazu
berechtigt, maximal bis zu fünf gleichzeitig
anwesende Kinder zu betreuen. Sie ist auf
fünf Jahre befristet und kann auch für weniger Kinder erteilt werden.
► Sachaufwendungen für das Kind für
Verpflegung, Verbrauchskosten, Miete,
Wasser, Strom, Spielzeug usw.
► Der Anerkennung der Förderleistung
mit Berücksichtigung des zeitlichen Umfangs, der Anzahl sowie dem Förderbedarf der betreuten Kinder
► Der Erstattung der Beiträge für eine
nachgewiesene Unfallversicherung
► Der Hälfte des Beitrages für eine nachgewiesene Alterssicherung, Rentenversicherung, Kranken- und Pflegeversicherung
Darüber hinaus können Landesmittel über
entsprechende Förderprogramme beantragt werden.