Kontakt und kommunale Zuständigkeiten Weitere Informationen Sie erhalten jederzeit Informationen in den Kindertagespflegebüros über: ► Termine der Informationsveranstaltungen ► Termine der Tagespflegequalifizierungen ► Termine für ein persönliches Gespräch Sprechen Sie uns an! Sie bieten Kinderbetreuungsplätze – Wir bieten eine kostenfreie Qualifizierung Für eine Tätigkeit in der Kindertagespflege Kindertagespflege im Kreis Groß-Gerau Kindertagespflegebüro Süd zuständig für die Kommunen Biebesheim, Gernsheim, Riedstadt, Stockstadt Rathaus Riedstadt, Rathausplatz 1, 64560 Riedstadt 06158 184464, Fax: 06158 184464 [email protected] Sprechzeiten: Di 9-12 Uhr, Do 14-18 Uhr Kindertagespflegebüro Mitte zuständig für die Kommunen Büttelborn, Groß Gerau, Mörfelden-Walldorf, Nauheim, Trebur Kreisverwaltung Groß-Gerau, Wilhelm-SeippStr. 4, 64521 Groß-Gerau 06152 989-485, Fax 06152989-624 [email protected] Sprechzeiten: Di 9-12 Uhr, Mi 14-18 Uhr Kindertagespflegebüro Nord zuständig für die Kommunen Bischofsheim, Ginsheim-Gustavsburg, Kelsterbach, Raunheim Am Stadtzentrum 2A, 65479 Raunheim 06142 8356-957, Fax 06142 8356-977 [email protected] Sprechzeiten: Di 9-12 Uhr, Mi 13:30-17:30 Uhr Wie werde ich Tagespflegeperson? Informationen über die Voraussetzungen www.kreisgg.de Kindertagespflege Qualifizierungskurs Verdienstmöglichkeiten Als Tagespflegeperson tätig sein Sie arbeiten gerne selbständig und engagiert? Sie möchten Kindern eine familiennahe, individuelle und flexible Betreuungsmöglichkeit bieten? Sie haben vor, dies längerfristig auszuüben? Dann sollten Sie über eine Qualifizierung als selbständige Tagesmutter oder selbständiger Tagesvater nachdenken. Die notwendigen pädagogischen, rechtlichen und organisatorischen Grundlagen für die Tätigkeit vermittelt der zertifizierte Bildungsträger MAZ e.V. In der Regel an zwei Terminen im Jahr, im Frühjahr und im Herbst. Aufgeteilt in ein Grund- und Aufbaumodul à 80 Unterrichtseinheiten (in Summe 160 UE) absolvieren die Teilnehmerinnen und Teilnehmer je Modul zwei Ganztagsblöcke à vier Tagen und zusätzlich vier Tages- bzw. Abendveranstaltungen. Der Kurs orientiert sich fachlich am anerkannten Curriculum des Deutschen Jugendinstituts. Bewerberinnen mit pädagogischer Ausbildung nehmen am Grundmodul teil und können freiwillig das Aufbaumodul belegen. Die Teilnahme an der Qualifizierung ist kostenfrei. Eine kostenpflichtige Kinderbetreuung kann in Anspruch genommen werden. Tagespflegepersonen sind selbständig tätig. Zwischen den Eltern und den Tagespflegepersonen wird eine Betreuungsvereinbarung abgeschlossen, in der u.a. die Höhe des Betreuungsgeldes festgelegt wird. Die Eltern haben die Möglichkeit, einen Antrag auf Förderung der Betreuungskosten beim Jugendamt zu stellen. In diesem Fall werden die monatlichen Kostenbeiträge gemäß der gültigen Satzung direkt vom Jugendamt an die Tagespflegepersonen gezahlt. Sie setzen sich zusammen aus: Zugangsvoraussetzungen Voraussetzungen zur Teilnahme sind u.a. Freude und Erfahrung in der Arbeit mit Kindern, Verantwortungsbewusstsein, Zuverlässigkeit, physische und psychische Belastbarkeit. Darüber hinaus sollten Sie mindestens 21 Jahre alt sein, über gute Deutschkenntnisse, mindestens einen Hauptschulabschluss, kindgerechte Räumlichkeiten sowie die Bereitschaft zur Zusammenarbeit mit Eltern und Jugendamt verfügen. Eine schriftliche Bewerbung ist erforderlich. Darauf aufbauend finden ein Eignungsgespräch und Hausbesuch statt. Die Zustimmung zu einer polizeilichen Abfrage und Jugendamtsabfrage sowie die Vorlage einer Gesundheitsbescheinigung sichern die Integrität der Bewerberinnen und Bewerber. Nach Feststellung der Eignung erfolgt die Zulassung zur Qualifizierung. Selbständig tätig mit Pflegeerlaubnis Das Jugendamt stellt nach erfolgreichem Abschluss der Qualifizierung eine Pflegeerlaubnis nach § 43 SGB VIII aus, die dazu berechtigt, maximal bis zu fünf gleichzeitig anwesende Kinder zu betreuen. Sie ist auf fünf Jahre befristet und kann auch für weniger Kinder erteilt werden. ► Sachaufwendungen für das Kind für Verpflegung, Verbrauchskosten, Miete, Wasser, Strom, Spielzeug usw. ► Der Anerkennung der Förderleistung mit Berücksichtigung des zeitlichen Umfangs, der Anzahl sowie dem Förderbedarf der betreuten Kinder ► Der Erstattung der Beiträge für eine nachgewiesene Unfallversicherung ► Der Hälfte des Beitrages für eine nachgewiesene Alterssicherung, Rentenversicherung, Kranken- und Pflegeversicherung Darüber hinaus können Landesmittel über entsprechende Förderprogramme beantragt werden.
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