Fortbildung zum betrieblichen Ersthelfer nach der

Regionaldirektion Donau-Oberschwaben
Fortbildung zum betrieblichen Ersthelfer nach
der berufsgenossenschaftlichen Vorschrift BGV A1
Termine:
weiterer Zusatztermin für Grundschulung
am Dienstag, 17. November 2015
jeweils von 8.30 Uhr bis 16.30 Uhr
Veranstaltungsort:
Tagungsraum der IKK classic in Ulm
Neue Straße 3, 89077 Ulm
Referent:
Michael Müller, Rettungsassistent
Zielgruppe:
Mitarbeiter von Handwerksbetrieben, die als betriebliche Ersthelfer
bestellt werden sollen (Grundschulung) oder bestellt sind (Auffrischung)
Kosten:
Anmeldegebühr pro Teilnehmer EUR 10,00 (incl. Tagungsgetränke)
1. Seminarkonzeption
Kommen Unternehmen der Pflicht zur Bestellung betrieblicher Ersthelfer nicht nach, kann dies ernste Konsequenzen nach sich ziehen. Betrieblicher Ersthelfer kann jeder Arbeitnehmer werden, der eine Ausbildung zum
Ersthelfer absolviert hat.
Zum 01. April 2015 wurde die Erste-Hilfe-Ausbildung nach der Vorschrift BGV A1 neu strukturiert. So wurde die
Grundausbildung von 16 Doppelstunden auf 9 Unterrichtseinheiten (1 Tag) verkürzt und der Umfang der regelmäßigen, in Zeitabständen von zwei Jahren erforderlichen Fortbildung auf 9 Unterrichtseinheiten erhöht.
Der Praxisanteil in der Aus- und Fortbildung wird in den Vordergrund gerückt, z.B. durch Teilnehmerübungen,
Ausbilderdemonstrationen und Fallbeispiele. Die Erste-Hilfe-Ausbildung fokussiert sich zukünftig darauf, einfache Erste-Hilfe-Maßnahmen und grundsätzliche Handlungsstrategien praxisbezogen zu vermitteln.
Durch die Umstrukturierung der Schulungen bieten wir in diesem Jahr a l l e n Interessierten Grundschulungen zum betrieblichen Ersthelfer an. Dies auch, da die Berufsgenossenschaften aktuell den Besuch
einer Wiederholungsschulung nicht anerkennen. Unsere Schulungen können daher von Mitarbeitern Ihres
Betriebes, die erstmals als betriebliche Ersthelfer bestellt werden sollen (Grundschulung) oder die bereits bestellt sind und zu einem Auffrischungskurs (alle zwei Jahre) wieder anstehen, besucht werden.
Weitere Informationen zum Thema betrieblicher Ersthelfer und dem Seminarangebot erhalten Sie bei der Kreishandwerkerschaft Ulm, Telefon 0731-140300, oder per Mail unter [email protected].
2. Pflicht zur Bestellung betrieblicher Ersthelfer
Arbeitgeber haben die Pflicht, Vorsorge für den Fall zu treffen, dass im Betrieb ein Unfall eintritt. Ein wesentlicher Bestandteil dieser Vorsorge ist die Organisation der Ersten Hilfe, wozu insbesondere auch die Bestellung,
Aus-, Fort- und Weiterbildung von Ersthelfern gehört.
Den Kern der Regelungen zur Ersten Hilfe im Recht der gesetzlichen Unfallversicherung bildet die berufsgenossenschaftliche Vorschrift BGV A1. Dort sind im Detail die Verpflichtungen der Unternehmer aber auch der
Mitarbeiter im Rahmen der Ersten Hilfe festgelegt. Nach § 26 der BGV A1 hat der Unternehmer dafür zu sorgen, dass für die Erste-Hilfe-Leistung Ersthelfer mindestens in folgender Zahl zur Verfügung stehen: Bei bis zu
20 anwesenden Versicherten ein Ersthelfer, bei mehr als 20 anwesenden Versicherten 5% (in Verwaltungs- und
Handelsbetrieben) oder 10% (in sonstigen Betrieben) der anwesenden Versicherten.
Als Ersthelfer dürfen nur Personen eingesetzt werden, die ihre Ausbildung in der Ersten Hilfe bei einer berufsgenossenschaftlich für die Aus- und Fortbildung in der Ersten Hilfe anerkannten Stelle erhalten haben. Die Unterweisung in den Sofortmaßnahmen am Unfallort nach § 8a Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung
(StVZO), d. h. in den lebensrettenden Sofortmaßnahmen, reicht als Erste-Hilfe-Ausbildung nicht aus!
K r e i s h a n d w e r k e r s c h af t U l m . S c h af f n e r s t r a s s e 8 . 8 9 0 7 3 U l m
T e l ef o n ( 0 7 3 1 ) 1 4 0 3 0 0 . T e l ef a x ( 0 7 3 1 ) 1 4 0 3 0 - 2 0 . E m a i l : i n f o@ k h s - u l m . d e
S p a r k as s e U l m . B I C S O L A D E S 1 U L M . I B A N D E 9 6 6 3 0 5 0 0 0 0 0 0 0 0 0 7 6 3 2 6
Ul mer V ol ksb an k . BI C U L MV DE 66 . I BAN DE 2 9 63 0 9 01 0 0 0 00 1 5 1 50 0 4
Anmeldeschluss:
Kreishandwerkerschaft Ulm
Schaffnerstr. 8
89073 Ulm
30. Oktober 2015
Fax: 0731/140 30 20
Verbindliche Anmeldung
zum Fortbildungsseminar „Betrieblicher Ersthelfer“
nach der berufsgenossenschaftlichen Vorschrift BGV A1
Hiermit melde ich für das Fortbildungsseminar
„Grundkurs zum betrieblichen Ersthelfer“
am Zusatztermin verbindlich an:
Weiterer Z u s a t z t e r m i n :
Schulung: Dienstag, 17. November 2015
Name Teilnehmer:
Die Fortbildungen finden jeweils von 8.30 Uhr bis 16.30 Uhr,
im Tagungsraum der IKK Classic in Ulm, Neue Str. 3, 89077 Ulm, statt.
Wichtig!!
Die Teilnehmerzahl ist auf 20 Personen begrenzt. Bei mehr als 20 Anmeldungen wird nach dem
zeitlichen Eingang der Anmeldung entschieden. Die Mindestteilnehmerzahl beträgt 12 Personen.
Unter 12 Personen findet das Seminar nicht statt.
Nach Anmeldeschluss erhalten Sie eine Rechnung, die als Anmeldebestätigung gilt. Diese ist innerhalb des Zahlungsziels zu begleichen bzw. wird von der Kreishandwerkerschaft Ulm durch SEPALastschriftmandat eingezogen.
Mit meiner Unterschrift akzeptiere ich die
Teilnahmebedingungen der KHS Ulm, die ich
mir im Internet unter http://www.khs-ulm.de/
weiterbildung.html heruntergeladen oder bei
der Geschäftsstelle angefordert habe.
Firmenanschrift mit Kontaktdaten:
Ort und Datum
Unterschrift
K r e i s h a n d w e r k e r s c h af t U l m . S c h af f n e r s t r a s s e 8 . 8 9 0 7 3 U l m
T e l ef o n ( 0 7 3 1 ) 1 4 0 3 0 0 . T e l ef a x ( 0 7 3 1 ) 1 4 0 3 0 - 2 0 . E m a i l : i n f o@ k h s - u l m . d e
S p a r k as s e U l m . B I C S O L A D E S 1 U L M . I B A N D E 9 6 6 3 0 5 0 0 0 0 0 0 0 0 0 7 6 3 2 6
Ul mer V ol ksb an k . BI C U L MV DE 66 . I BAN DE 2 9 63 0 9 01 0 0 0 00 1 5 1 50 0 4