Sport für Flüchtlinge - FAQs Viele Flüchtlinge sind längst in Sportvereine integriert, nehmen am Spielbetrieb und am Vereinsleben teil. Sport ist für Flüchtlinge oft eine willkommene Ablenkung und bietet über persönliche Kontakte eine gute und ungezwungene Kontaktmöglichkeit zu Einheimischen. Aufgrund der besonderen Situation von Flüchtlingen stellen sich den Vereinen aber regelmäßig organisatorische und rechtliche Fragen, die beachtet werden müssen. Die wichtigsten sind hier zusammengestellt. Sportangebote für Flüchtlinge Recht / Versicherung / Meldepflicht Fördermöglichkeiten Steuerrechtliches Wichtige Informationen und Ansprechpartner Sportangebote für Flüchtlinge Wer berät Vereine, die in Nürnberg Sportangebote für Flüchtlinge durchführen wollen? Vereine, die Sportangebote für Flüchtlinge durchführen möchten, können sich in Nürnberg unter der Telefonnummer 0911 / 2 31 - 34 42 (Gunther von Papp) direkt an den SportService, Abteilung Sportförderung, wenden. Hier kann auch eine Liste mit "Best Practice" - Sportangeboten für Flüchtlinge angefordert werden. Was können und sollen die Vereine leisten? Die eigenen Möglichkeiten realistisch einschätzen und sich nicht übernehmen: Generell gilt es, auch mittel- und langfristig zu planen, um auch perspektivisch Angebote machen zu können. Neben nachhaltigen Angeboten hilft aber natürlich jedes kurzfristige Angebot den Menschen, ihre Sorgen ein wenig zu vergessen und am gesellschaftlichen Leben teilzuhaben. Flüchtlinge in Sportangebote integrieren: Dafür gibt es vielfältige und flexible Möglichkeiten; von kostenfreien, niederschwelligen zusätzlichen Angeboten für spezielle Zielgruppen, Trainingsmöglichkeiten ohne Mitgliedschaft bzw. bezuschussten Mitgliedschaften (s.u.) bei Wettkampfsport bis hin zu Kooperationen mehrerer Vereine. Sportstätten bereitstellen: Auch Sportstätten, die zwar nicht vom Verein betreut, aber für Angebote bereitgestellt werden können, sind stark nachgefragt. In diesem Fall gilt es für den Verein, vorab Fragen zur Betreiberpflicht und Verkehrssicherungspflicht zu klären. Welche Erfahrungen gibt es mit Flüchtlingen im Vereinssport? Auf diese Frage gibt es keine pauschale Antwort, denn die sportlichen Vorerfahrungen und Möglichkeiten der Flüchtlinge sind so unterschiedlich wie die der einheimischen Bevölkerung. Für viele ist es eine allererste und noch sehr fremde Begegnung mit organisiertem Sport und einige bleiben aus verschiedenen Gründen auch nur kurz dabei. Es kommt aber auch vor, dass es unter den Flüchtlingen Trainerinnen und Trainer oder gute Sportlerinnen und Sportler gibt, die sich mit ihrem Können in den Verein einbringen. Auch ist es denkbar, dass Dienstleistungen für den Verein erbracht werden. Dies kann in Form von 1 Euro Jobs erfolgen oder als Gegenwert für Vereinsbeitrag und Nutzung von Sportgeräten. Was sollte in Bezug auf sprachliche Verständigung beachtet werden? Sport ist oft selbsterklärend und funktioniert über "Vormachen / Nachmachen". Nachweislich kann Sport sogar beim Spracherwerb helfen. Die sprachlichen Barrieren werden daher eher gering sein. Allerdings sollte auf einen kultursensiblen Umgang geachtet werden, denn unterschiedliche kulturelle Umgangsformen (zwischen Frauen und Männern oder auch im generellen Umgang miteinander) oder auch fehlende Kenntnis über die Organisation von Vereinen können zu Missverständnissen führen. 1 Sport für Flüchtlinge - FAQs Recht / Versicherung / Meldepflicht Sind Flüchtlinge bei Sportangeboten der Vereine versichert? Ja, alle Flüchtlinge und Asylbewerber können sofort und unbürokratisch an Sportangeboten und am Vereinsleben der BLSV-Mitgliedsvereine teilnehmen. Durch die Sportversicherung für Flüchtlinge sind sie im Rahmen der ARAG Sportversicherung abgesichert. Der BLSV hat über die Sporthilfe e.V. bei der ARAG Sportversicherung für die Sportvereine einen Zusatzversicherungsschutz für Flüchtlinge und Asylbewerber abgeschlossen. Was kostet den Verein die Sportversicherung für Flüchtlinge? Der Versicherungsschutz ist kostenfrei, die Kosten übernimmt der BLSV für den Verein. Müssen die am Sportangebot teilnehmenden Flüchtlinge und Asylbewerber dem BLSV gemeldet werden? Nein. Sie müssen nur die Personen melden, die tatsächlich einen Mitgliedsstatus in Ihrem Verein haben. Wer kommt im Falle eines Unfalls für Schäden auf? Die Kosten übernimmt grundsätzlich die Krankenversicherung oder die Gesundheitsversorgung der betroffenen Person. Darüber hinaus sind alle Vereine, die dem BLSV angehören, deren Mitglieder und auch alle Flüchtlinge und Asylbewerber die am Sportangebot des Vereins teilnehmen (hier über die Sportversicherung für Flüchtlinge) versichert. Wie melde ich einen Schaden bei der ARAG? Hierzu gibt es zwei Formulare zur Unfallschadens- und Haftpflichtschadensmeldung. Wenn es sich um einen Schaden im Rahmen der Sportversicherung für Flüchtlinge handelt, dann notieren Sie dies auf den Bögen beim Feld "Mitglied seit" mit dem Vermerk "Flüchtling" oder "Asylbewerber". Gilt die Versicherung für Flüchtlinge auch für Vereine, die auf Antrag (gem. § 16 (2) der BLSVSatzung) von der Sportversicherung befreit sind? Nein, es handelt sich um eine Zusatzvereinbarung zwischen dem BLSV und dem Sportversicherer des BLSV, der ARAG, die darauf basiert, dass der Verein über den BLSV bei der ARAG versichert ist. Sind Flüchtlinge krankenversichert? Menschen mit befristeten und unbefristeten Aufenthaltstiteln, einer Aufenthaltsgestattung oder einer Duldung sind grundsätzlich krankenversichert oder haben Anspruch auf Gesundheitsversorgung. In Notfallsituationen, wenn z. B. nach einem Trainingsunfall der Rettungswagen gerufen werden muss, ist die Kostenübernahme in jedem Fall gewährleistet. Ärzte und Krankenhäuser sind zur Hilfe verpflichtet. Für Menschen, die Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten, existieren jedoch in den ersten 15 Monaten des Aufenthalts Leistungseinschränkungen, insbesondere für Rehabilitationsmaßnahmen, wie z. B. Physiotherapie. Welche Sportangebote können die Flüchtlinge und Asylbewerber nutzen? Flüchtlinge und Asylbewerber können jedes bestehende Angebot des Vereins nutzen z.B. den Trainingsbetrieb von Mannschaften oder ein Kursangebot. Vereine können auch ein separates Angebot inhaltlich oder zeitlich auf den Personenkreis zugeschnitten anbieten. Was muss beachtet werden, wenn Flüchtlinge am Wettkampfbetrieb eines Fachverbandes teilnehmen möchten? Für die Teilnahme am Wettkampfbetrieb eines Fachverbandes ist die Mitgliedschaft in einem BLSV-Verein Voraussetzung. Der Verein nimmt den Flüchtling oder Asylbewerber als Mitglied im Verein auf und meldet die Person beim BLSV nach. Hier wird nicht von anderen Mitgliedern des Vereins unterschieden und es sind Verbandsabgaben fällig. Das Verfahren soll künftig vereinfacht werden. 2 Sport für Flüchtlinge - FAQs Können Flüchtlinge und Asylbewerber an einem Feriencamp des Vereins teilnehmen? Ja, sofern es sich um ein Vereinsangebot handelt. Was muss bei Auswärtsspielen bezüglich der Residenzpflicht von Flüchtlingen beachtet werden? Residenzpflicht ist die räumliche Beschränkung des Aufenthalts von Asylbewerbern und geduldeten Ausländern. Sie gilt aktuell für die ersten drei Monate nach Ankunft in Deutschland; danach können sich die Personen frei im gesamten Bundesgebiet bewegen, also auch an Auswärtsspielen, Wettkämpfen und Ausflügen, innerhalb Deutschlands problemlos teilnehmen. Welche Bestimmungen gelten für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge? Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge reisen ohne Eltern, d.h. ohne Erziehungsberechtigte nach Deutschland ein. Sie werden vom jeweils zuständigen Jugendamt in Obhut genommen und bekommen zumeist einen Vormund. Dieser ist dann gesetzlicher Vertreter der jeweiligen Person und unterschriftsbefugt. Der Vormund kann eine Person, ein Verein oder das Jugendamt selbst sein. Im Falle einer notwendigen Zustimmung des Erziehungsberechtigten, beispielsweise bei einer Vereinsmitgliedschaft oder bei der Beantragung von Spielerpässen, muss sich der Verein an den jeweiligen Vormund wenden. Was gilt es in Bezug auf die Betreiberpflicht und die Verkehrssicherungspflicht zu beachten? Wenn Sportstätten für Angebote zur Verfügung gestellt werden, obliegt die Betreiberpflicht und Verkehrssicherungspflicht dem Betreiber und Veranstalter. Bei Vereinsangeboten ändert sich diesbezüglich auch beim Sport mit Flüchtlingen nichts. Wird die Anlage anderen Nutzern zu Verfügung gestellt, gilt es unbedingt vorher Fragen zur Betreiberpflicht und Verkehrssicherungspflicht zu klären und vertraglich zu vereinbaren. Fördermöglichkeiten Welche finanzielle Unterstützung für Sportvereine gibt es von Staat und Kommune? Über das Bildungs- und Teilhabepaket für Kinder und Jugendliche unter 18 steht ein Betrag in Höhe von 10 Euro pro Monat zur Verfügung. Weitere Informationen und Beratung (verschiedene Sprachen): Amt für Existenzsicherung und soziale Integration – Sozialamt, Dienstleistungszentrum Bildung und Teilhabe, Telefon: 09 11 / 2 31 - 69 26 Die Aktion "Hinein in den Sportverein" bezuschusst mit maximal 75 Euro über das Bildungs- und Teilhabepaket hinausgehende Leistungen für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren wie z.B. Sportbekleidung und -geräte, Kursgebühren, Trainingslager, Fahrten und ähnliches. Informationen erteilt der SportService der Stadt Nürnberg. Für finanzielle Bedarfe, die nicht über oben genannte Möglichkeiten gedeckt werden können, stehen auf Antrag weitere Mittel zur Verfügung. Das können sein: Zusätzliche ÜL-Honorare, Aufwendungen für Holund Bringdienst, zusätzliche Entgelte für Sporthallen und soziale Betreuung. Ansprechpartner ist auch hier der SportService der Stadt Nürnberg. Die Stadt Nürnberg, Referat für Jugend, Familie und Soziales, fördert mit dem Projekt- und Initiativenfonds gemeinnützige, nicht auf Gewinnerzielung ausgerichtete Projekte und Maßnahmen. Vorrangig werden Projekte gefördert, die den Leitlinien für eine nachhaltige Jugend-, Familien, Bildungs- und Sozialpolitik des Referates und den Zielen des relevanten Förderbereiches (z.B. Kinder- und Jugendarbeit, Bildung, Betreuung und Erziehung, Förderung der Familie, Stärkung der Erziehungsfähigkeit, Migrations- und Interkulturarbeit, Altenhilfe- und Seniorenarbeit, Bürgerschaftliches Engagement) entsprechen. Linkliste siehe Seitenende. 3 Sport für Flüchtlinge - FAQs Welche finanzielle Unterstützung für Sportvereine gibt es durch weitere Organisationen? Bayerischer Jugendring: Es gibt das Programm "Integration von Kindern und Jugendlichen mit Migrationshintergrund in die Jugendarbeit aus Mitteln des Kinder- und Jugendprogramms der Bayerischen Staatsregierung". Gefördert werden niederschwellige Maßnahmen und Projekte zur Integration von Kindern und Jugendlichen aus Zuwandererfamilien. Dabei kann auch die Arbeit mit jungen Flüchtlingen gefördert werden. In begründeten Einzelfällen können diese Anträge auch mit höheren Fördersätzen als die in den Richtlinien vorgesehenen maximal 80 %, bezuschusst werden. Ab 01.01.2016 können über das Aktionsprogramm "Flüchtlinge werden Freunde" des Bayerischen Jugendrings weitere Projekte gefördert werden. Deutscher Fußball-Bund: Die Egidius-Braun-Stiftung des Deutschen Fußball-Bundes, die deutsche Fußballnationalmannschaft und die Beauftragte der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration, Aydan Ozoguz, haben gemeinsam die Flüchtlingsinitiative "1: 0 für ein Willkommen" ins Leben gerufen. Fußballvereine, die sich speziell für Flüchtlinge engagieren, können in diesem und im nächsten Jahr jeweils 500 € als Starthilfe beantragen. Bundesweit können in den Jahren 2015 und 2016 jeweils 600 Vereine gefördert werden. Die Förderung erfolgt nach Erfahrungen in Nürnberg recht unbürokratisch und schnell. Deutsche Sportjugend: Die Deutsche Sportjugend (dsj) hat mit dem Bundesministerium für Bildung und Forschung das Projekt "Kultur macht STARK" aufgelegt, in dessen Rahmen auch Flüchtlinge als Zielgruppe gelten. Im Modul "ErlebnisRAUMerfahrung" geht es um Bewegung und Sport. Mit den Fördermitteln sollen Projekte (Höchstförderung pro Projekt bis zu 10.000 Euro), die bedarfsgerechte Bewegungs- und Sportangebote für junge (unbegleitete) Flüchtlinge zur Verfügung zu stellen, realisiert werden. Linkliste siehe Seitenende. Gibt es Unterstützung durch Sachspenden? Mit dem Projekt "1000 Paar Fußballschuhe für eine sportliche Zukunft" (Link siehe Seitenende) unterstützt der BFV bayerische Fußballvereine, die Flüchtlinge in ihr Vereinsleben integrieren. Die Vereine können unbürokratisch einen Antrag bei der BFV-Sozialstiftung stellen und so für die Flüchtlinge in ihrem Verein neue adidas-Fußballschuhe bekommen. Darüber hinaus haben einige Vereine mit Spendenaufrufen bei Ihren Mitgliedern bereits Sportkleidung für Flüchtlinge sammeln können. Generell ist die Hilfsbereitschaft in der Nürnberger Bevölkerung sehr groß. Materielle Bedarfe, die nicht aus Spenden und "Hinein in den Sportverein" bestritten werden können, kann der SportService der Stadt Nürnberg auf Antrag finanziell fördern. Welche Form organisatorischer Unterstützung ist möglich? Der SportService der Stadt Nürnberg unterstützt Vereine bei der Organisation von Angeboten für Flüchtlinge. Dabei kann es sich um Hilfe beim Kommunizieren geplanter Angebote in der Gemeinschaftsunterkunft, um Hilfe beim Aufbau von Hol- und Bringdiensten für unbegleitete und/oder minderjährige Flüchtlinge, um die soziale Betreuung bei der Einführung eines neuen Angebotes oder um Unterstützung bei Eskalation während der Durchführung handeln. Die Stadt Nürnberg sucht aktuell Koordinatoren für jede Gemeinschaftsunterkunft. 4 Sport für Flüchtlinge - FAQs Können Flüchtlinge ein Freiwilliges Soziales Jahr (FSJ) oder einen Bundesfreiwilligendienst (BFD) absolvieren? Eine Beschäftigung im Rahmen der Freiwilligendienste hängt vom jeweiligen Aufenthaltsstatus sowie von einer Zustimmung der zuständigen Ausländerbehörde ab. Wenn Sie gerne einen Flüchtling im FSJ oder BFD beschäftigen möchten, wenden Sie sich zur Klärung der Einzelheiten an die Bayerische Sportjugend. Steuerrechtliches Was sagt das Steuerrecht zur Verwendung von Spenden für Flüchtlinge im Sportverein? Es ist unschädlich, wenn der Sportverein Mittel, die er im Rahmen einer Sonderaktion für die Förderung der Hilfe für Flüchtlinge erhalten hat, ohne entsprechende Änderung seiner Satzung für den angegebenen Zweck verwendet. In entsprechender Anwendung des AEAO zu § 53, Nr. 11 kann bei Flüchtlingen auf den Nachweis der Hilfebedürftigkeit verzichtet werden. Der Sportverein, der die Spenden gesammelt hat, muss entsprechende Zuwendungen, die er für die Hilfe für Flüchtlinge erhält und verwendet, bescheinigen. Auf die Sonderaktion ist in der Zuwendungsbestätigung hinzuweisen. Kann der Sportverein sonstige Mittel zur Unterstützung von Flüchtlingen einsetzen? Neben der Verwendung der eingeforderten Spendenmittel ist es ausnahmsweise auch unschädlich für die Steuerbegünstigung des Sportvereins, wenn er sonstige vorhandene Mittel, die keiner anderweitigen Bindungswirkung unterliegen, ohne Änderung der Satzung zur unmittelbaren Unterstützung von Flüchtlingen einsetzt. In entsprechender Anwendung des AEAO zu § 53, Nr. 11 kann bei Flüchtlingen auf den Nachweis der Hilfebedürftigkeit verzichtet werden. Werden vorhandene Mittel an andere steuerbegünstigte Körperschaften, die zum Beispiel mildtätige Zwecke verfolgen, die im unmittelbaren Zusammenhang mit der Unterstützung von Flüchtlingen stehen, oder an eine inländische juristische Person des öffentlichen Rechts bzw. eine inländische öffentliche Dienststelle zu diesem Zweck weitergeleitet, ist dies nach § 58 Nummer 2 AO unschädlich für die Steuerbegünstigung des Sportvereins. Wichtige Informationen und Ansprechpartner Zusammengestellt durch: Stadt Nürnberg – SportService http://www.nuernberg.de/internet/sportservice_nbg/fluechtlinge_faq_sport.html 5
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