Informationen zum Thema Flüchtlinge und Sport

Sport für Flüchtlinge - FAQs
Viele Flüchtlinge sind längst in Sportvereine integriert, nehmen am Spielbetrieb und am Vereinsleben teil.
Sport ist für Flüchtlinge oft eine willkommene Ablenkung und bietet über persönliche Kontakte eine gute und
ungezwungene Kontaktmöglichkeit zu Einheimischen. Aufgrund der besonderen Situation von Flüchtlingen
stellen sich den Vereinen aber regelmäßig organisatorische und rechtliche Fragen, die beachtet werden
müssen. Die wichtigsten sind hier zusammengestellt.
Sportangebote für Flüchtlinge
Recht / Versicherung / Meldepflicht
Fördermöglichkeiten
Steuerrechtliches
Wichtige Informationen und Ansprechpartner
Sportangebote für Flüchtlinge
Wer berät Vereine, die in Nürnberg Sportangebote für Flüchtlinge durchführen wollen?
Vereine, die Sportangebote für Flüchtlinge durchführen möchten, können sich in Nürnberg unter der
Telefonnummer 0911 / 2 31 - 34 42 (Gunther von Papp) direkt an den SportService, Abteilung
Sportförderung, wenden. Hier kann auch eine Liste mit "Best Practice" - Sportangeboten für Flüchtlinge
angefordert werden.
Was können und sollen die Vereine leisten?
Die eigenen Möglichkeiten realistisch einschätzen und sich nicht übernehmen:
Generell gilt es, auch mittel- und langfristig zu planen, um auch perspektivisch Angebote machen zu
können. Neben nachhaltigen Angeboten hilft aber natürlich jedes kurzfristige Angebot den Menschen, ihre
Sorgen ein wenig zu vergessen und am gesellschaftlichen Leben teilzuhaben.
Flüchtlinge in Sportangebote integrieren:
Dafür gibt es vielfältige und flexible Möglichkeiten; von kostenfreien, niederschwelligen zusätzlichen
Angeboten für spezielle Zielgruppen, Trainingsmöglichkeiten ohne Mitgliedschaft bzw. bezuschussten
Mitgliedschaften (s.u.) bei Wettkampfsport bis hin zu Kooperationen mehrerer Vereine.
Sportstätten bereitstellen:
Auch Sportstätten, die zwar nicht vom Verein betreut, aber für Angebote bereitgestellt werden können, sind
stark nachgefragt. In diesem Fall gilt es für den Verein, vorab Fragen zur Betreiberpflicht und
Verkehrssicherungspflicht zu klären.
Welche Erfahrungen gibt es mit Flüchtlingen im Vereinssport?
Auf diese Frage gibt es keine pauschale Antwort, denn die sportlichen Vorerfahrungen und Möglichkeiten
der Flüchtlinge sind so unterschiedlich wie die der einheimischen Bevölkerung. Für viele ist es eine
allererste und noch sehr fremde Begegnung mit organisiertem Sport und einige bleiben aus verschiedenen
Gründen auch nur kurz dabei. Es kommt aber auch vor, dass es unter den Flüchtlingen Trainerinnen und
Trainer oder gute Sportlerinnen und Sportler gibt, die sich mit ihrem Können in den Verein einbringen. Auch
ist es denkbar, dass Dienstleistungen für den Verein erbracht werden. Dies kann in Form von 1 Euro Jobs
erfolgen oder als Gegenwert für Vereinsbeitrag und Nutzung von Sportgeräten.
Was sollte in Bezug auf sprachliche Verständigung beachtet werden?
Sport ist oft selbsterklärend und funktioniert über "Vormachen / Nachmachen". Nachweislich kann Sport
sogar beim Spracherwerb helfen. Die sprachlichen Barrieren werden daher eher gering sein. Allerdings
sollte auf einen kultursensiblen Umgang geachtet werden, denn unterschiedliche kulturelle Umgangsformen
(zwischen Frauen und Männern oder auch im generellen Umgang miteinander) oder auch fehlende
Kenntnis über die Organisation von Vereinen können zu Missverständnissen führen.
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Sport für Flüchtlinge - FAQs
Recht / Versicherung / Meldepflicht
Sind Flüchtlinge bei Sportangeboten der Vereine versichert?
Ja, alle Flüchtlinge und Asylbewerber können sofort und unbürokratisch an Sportangeboten und am
Vereinsleben der BLSV-Mitgliedsvereine teilnehmen. Durch die Sportversicherung für Flüchtlinge sind sie im
Rahmen der ARAG Sportversicherung abgesichert. Der BLSV hat über die Sporthilfe e.V. bei der ARAG
Sportversicherung für die Sportvereine einen Zusatzversicherungsschutz für Flüchtlinge und Asylbewerber
abgeschlossen.
Was kostet den Verein die Sportversicherung für Flüchtlinge?
Der Versicherungsschutz ist kostenfrei, die Kosten übernimmt der BLSV für den Verein.
Müssen die am Sportangebot teilnehmenden Flüchtlinge und Asylbewerber dem BLSV gemeldet
werden?
Nein. Sie müssen nur die Personen melden, die tatsächlich einen Mitgliedsstatus in Ihrem Verein haben.
Wer kommt im Falle eines Unfalls für Schäden auf?
Die Kosten übernimmt grundsätzlich die Krankenversicherung oder die Gesundheitsversorgung der
betroffenen Person. Darüber hinaus sind alle Vereine, die dem BLSV angehören, deren Mitglieder und auch
alle Flüchtlinge und Asylbewerber die am Sportangebot des Vereins teilnehmen (hier über die
Sportversicherung für Flüchtlinge) versichert.
Wie melde ich einen Schaden bei der ARAG?
Hierzu gibt es zwei Formulare zur Unfallschadens- und Haftpflichtschadensmeldung. Wenn es sich um
einen Schaden im Rahmen der Sportversicherung für Flüchtlinge handelt, dann notieren Sie dies auf den
Bögen beim Feld "Mitglied seit" mit dem Vermerk "Flüchtling" oder "Asylbewerber".
Gilt die Versicherung für Flüchtlinge auch für Vereine, die auf Antrag (gem. § 16 (2) der BLSVSatzung) von der Sportversicherung befreit sind?
Nein, es handelt sich um eine Zusatzvereinbarung zwischen dem BLSV und dem Sportversicherer des
BLSV, der ARAG, die darauf basiert, dass der Verein über den BLSV bei der ARAG versichert ist.
Sind Flüchtlinge krankenversichert?
Menschen mit befristeten und unbefristeten Aufenthaltstiteln, einer Aufenthaltsgestattung oder einer
Duldung sind grundsätzlich krankenversichert oder haben Anspruch auf Gesundheitsversorgung. In
Notfallsituationen, wenn z. B. nach einem Trainingsunfall der Rettungswagen gerufen werden muss, ist die
Kostenübernahme in jedem Fall gewährleistet. Ärzte und Krankenhäuser sind zur Hilfe verpflichtet.
Für Menschen, die Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten, existieren jedoch in den
ersten 15 Monaten des Aufenthalts Leistungseinschränkungen, insbesondere für
Rehabilitationsmaßnahmen, wie z. B. Physiotherapie.
Welche Sportangebote können die Flüchtlinge und Asylbewerber nutzen?
Flüchtlinge und Asylbewerber können jedes bestehende Angebot des Vereins nutzen z.B. den
Trainingsbetrieb von Mannschaften oder ein Kursangebot. Vereine können auch ein separates Angebot
inhaltlich oder zeitlich auf den Personenkreis zugeschnitten anbieten.
Was muss beachtet werden, wenn Flüchtlinge am Wettkampfbetrieb eines Fachverbandes
teilnehmen möchten?
Für die Teilnahme am Wettkampfbetrieb eines Fachverbandes ist die Mitgliedschaft in einem BLSV-Verein
Voraussetzung. Der Verein nimmt den Flüchtling oder Asylbewerber als Mitglied im Verein auf und meldet
die Person beim BLSV nach. Hier wird nicht von anderen Mitgliedern des Vereins unterschieden und es sind
Verbandsabgaben fällig. Das Verfahren soll künftig vereinfacht werden.
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Sport für Flüchtlinge - FAQs
Können Flüchtlinge und Asylbewerber an einem Feriencamp des Vereins teilnehmen?
Ja, sofern es sich um ein Vereinsangebot handelt.
Was muss bei Auswärtsspielen bezüglich der Residenzpflicht von Flüchtlingen beachtet werden?
Residenzpflicht ist die räumliche Beschränkung des Aufenthalts von Asylbewerbern und geduldeten
Ausländern. Sie gilt aktuell für die ersten drei Monate nach Ankunft in Deutschland; danach können sich die
Personen frei im gesamten Bundesgebiet bewegen, also auch an Auswärtsspielen, Wettkämpfen und
Ausflügen, innerhalb Deutschlands problemlos teilnehmen.
Welche Bestimmungen gelten für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge?
Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge reisen ohne Eltern, d.h. ohne Erziehungsberechtigte nach
Deutschland ein. Sie werden vom jeweils zuständigen Jugendamt in Obhut genommen und bekommen
zumeist einen Vormund. Dieser ist dann gesetzlicher Vertreter der jeweiligen Person und
unterschriftsbefugt. Der Vormund kann eine Person, ein Verein oder das Jugendamt selbst sein. Im Falle
einer notwendigen Zustimmung des Erziehungsberechtigten, beispielsweise bei einer Vereinsmitgliedschaft
oder bei der Beantragung von Spielerpässen, muss sich der Verein an den jeweiligen Vormund wenden.
Was gilt es in Bezug auf die Betreiberpflicht und die Verkehrssicherungspflicht zu beachten?
Wenn Sportstätten für Angebote zur Verfügung gestellt werden, obliegt die Betreiberpflicht und
Verkehrssicherungspflicht dem Betreiber und Veranstalter. Bei Vereinsangeboten ändert sich diesbezüglich
auch beim Sport mit Flüchtlingen nichts.
Wird die Anlage anderen Nutzern zu Verfügung gestellt, gilt es unbedingt vorher Fragen zur Betreiberpflicht
und Verkehrssicherungspflicht zu klären und vertraglich zu vereinbaren.
Fördermöglichkeiten
Welche finanzielle Unterstützung für Sportvereine gibt es von Staat und Kommune?
Über das Bildungs- und Teilhabepaket für Kinder und Jugendliche unter 18 steht ein Betrag in Höhe von 10
Euro pro Monat zur Verfügung. Weitere Informationen und Beratung (verschiedene Sprachen): Amt für
Existenzsicherung und soziale Integration – Sozialamt, Dienstleistungszentrum Bildung und Teilhabe,
Telefon: 09 11 / 2 31 - 69 26
Die Aktion "Hinein in den Sportverein" bezuschusst mit maximal 75 Euro über das Bildungs- und
Teilhabepaket hinausgehende Leistungen für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren wie z.B.
Sportbekleidung und -geräte, Kursgebühren, Trainingslager, Fahrten und ähnliches. Informationen erteilt der
SportService der Stadt Nürnberg.
Für finanzielle Bedarfe, die nicht über oben genannte Möglichkeiten gedeckt werden können, stehen auf
Antrag weitere Mittel zur Verfügung. Das können sein: Zusätzliche ÜL-Honorare, Aufwendungen für Holund Bringdienst, zusätzliche Entgelte für Sporthallen und soziale Betreuung. Ansprechpartner ist auch hier
der SportService der Stadt Nürnberg.
Die Stadt Nürnberg, Referat für Jugend, Familie und Soziales, fördert mit dem
Projekt- und Initiativenfonds gemeinnützige, nicht auf Gewinnerzielung ausgerichtete Projekte und
Maßnahmen. Vorrangig werden Projekte gefördert, die den Leitlinien für eine nachhaltige Jugend-, Familien, Bildungs- und Sozialpolitik des Referates und den Zielen des relevanten Förderbereiches (z.B. Kinder- und
Jugendarbeit, Bildung, Betreuung und Erziehung, Förderung der Familie, Stärkung der Erziehungsfähigkeit,
Migrations- und Interkulturarbeit, Altenhilfe- und Seniorenarbeit, Bürgerschaftliches Engagement)
entsprechen.
Linkliste siehe Seitenende.
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Sport für Flüchtlinge - FAQs
Welche finanzielle Unterstützung für Sportvereine gibt es durch weitere Organisationen?
Bayerischer Jugendring:
Es gibt das Programm "Integration von Kindern und Jugendlichen mit Migrationshintergrund in die
Jugendarbeit aus Mitteln des Kinder- und Jugendprogramms der Bayerischen Staatsregierung". Gefördert
werden niederschwellige Maßnahmen und Projekte zur Integration von Kindern und Jugendlichen aus
Zuwandererfamilien. Dabei kann auch die Arbeit mit jungen Flüchtlingen gefördert werden. In begründeten
Einzelfällen können diese Anträge auch mit höheren Fördersätzen als die in den Richtlinien vorgesehenen
maximal 80 %, bezuschusst werden.
Ab 01.01.2016 können über das Aktionsprogramm "Flüchtlinge werden Freunde" des Bayerischen
Jugendrings weitere Projekte gefördert werden.
Deutscher Fußball-Bund:
Die Egidius-Braun-Stiftung des Deutschen Fußball-Bundes, die deutsche Fußballnationalmannschaft und
die Beauftragte der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration, Aydan Ozoguz, haben
gemeinsam die Flüchtlingsinitiative "1: 0 für ein Willkommen" ins Leben gerufen. Fußballvereine, die sich
speziell für Flüchtlinge engagieren, können in diesem und im nächsten Jahr jeweils 500 € als Starthilfe
beantragen. Bundesweit können in den Jahren 2015 und 2016 jeweils 600 Vereine gefördert werden. Die
Förderung erfolgt nach Erfahrungen in Nürnberg recht unbürokratisch und schnell.
Deutsche Sportjugend:
Die Deutsche Sportjugend (dsj) hat mit dem Bundesministerium für Bildung und Forschung das Projekt
"Kultur macht STARK" aufgelegt, in dessen Rahmen auch Flüchtlinge als Zielgruppe gelten.
Im Modul "ErlebnisRAUMerfahrung" geht es um Bewegung und Sport. Mit den Fördermitteln sollen Projekte
(Höchstförderung pro Projekt bis zu 10.000 Euro), die bedarfsgerechte Bewegungs- und Sportangebote für
junge (unbegleitete) Flüchtlinge zur Verfügung zu stellen, realisiert werden.
Linkliste siehe Seitenende.
Gibt es Unterstützung durch Sachspenden?
Mit dem Projekt "1000 Paar Fußballschuhe für eine sportliche Zukunft" (Link siehe Seitenende) unterstützt
der BFV bayerische Fußballvereine, die Flüchtlinge in ihr Vereinsleben integrieren.
Die Vereine können unbürokratisch einen Antrag bei der BFV-Sozialstiftung stellen und so für die
Flüchtlinge in ihrem Verein neue adidas-Fußballschuhe bekommen.
Darüber hinaus haben einige Vereine mit Spendenaufrufen bei Ihren Mitgliedern bereits Sportkleidung für
Flüchtlinge sammeln können. Generell ist die Hilfsbereitschaft in der Nürnberger Bevölkerung sehr groß.
Materielle Bedarfe, die nicht aus Spenden und "Hinein in den Sportverein" bestritten werden können, kann
der SportService der Stadt Nürnberg auf Antrag finanziell fördern.
Welche Form organisatorischer Unterstützung ist möglich?
Der SportService der Stadt Nürnberg unterstützt Vereine bei der Organisation von Angeboten für
Flüchtlinge.
Dabei kann es sich um Hilfe beim Kommunizieren geplanter Angebote in der Gemeinschaftsunterkunft, um
Hilfe beim Aufbau von Hol- und Bringdiensten für unbegleitete und/oder minderjährige Flüchtlinge, um die
soziale Betreuung bei der Einführung eines neuen Angebotes oder um Unterstützung bei Eskalation
während der Durchführung handeln. Die Stadt Nürnberg sucht aktuell Koordinatoren für jede
Gemeinschaftsunterkunft.
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Sport für Flüchtlinge - FAQs
Können Flüchtlinge ein Freiwilliges Soziales Jahr (FSJ) oder einen Bundesfreiwilligendienst (BFD)
absolvieren?
Eine Beschäftigung im Rahmen der Freiwilligendienste hängt vom jeweiligen Aufenthaltsstatus sowie von
einer Zustimmung der zuständigen Ausländerbehörde ab. Wenn Sie gerne einen Flüchtling im FSJ oder
BFD beschäftigen möchten, wenden Sie sich zur Klärung der Einzelheiten an die Bayerische Sportjugend.
Steuerrechtliches
Was sagt das Steuerrecht zur Verwendung von Spenden für Flüchtlinge im Sportverein?
Es ist unschädlich, wenn der Sportverein Mittel, die er im Rahmen einer Sonderaktion für die Förderung der
Hilfe für Flüchtlinge erhalten hat, ohne entsprechende Änderung seiner Satzung für den angegebenen
Zweck verwendet.
In entsprechender Anwendung des AEAO zu § 53, Nr. 11 kann bei Flüchtlingen auf den Nachweis der
Hilfebedürftigkeit verzichtet werden.
Der Sportverein, der die Spenden gesammelt hat, muss entsprechende Zuwendungen, die er für die Hilfe
für Flüchtlinge erhält und verwendet, bescheinigen. Auf die Sonderaktion ist in der Zuwendungsbestätigung
hinzuweisen.
Kann der Sportverein sonstige Mittel zur Unterstützung von Flüchtlingen einsetzen?
Neben der Verwendung der eingeforderten Spendenmittel ist es ausnahmsweise auch unschädlich für die
Steuerbegünstigung des Sportvereins, wenn er sonstige vorhandene Mittel, die keiner anderweitigen
Bindungswirkung unterliegen, ohne Änderung der Satzung zur unmittelbaren Unterstützung von
Flüchtlingen einsetzt.
In entsprechender Anwendung des AEAO zu § 53, Nr. 11 kann bei Flüchtlingen auf den Nachweis der
Hilfebedürftigkeit verzichtet werden.
Werden vorhandene Mittel an andere steuerbegünstigte Körperschaften, die zum Beispiel mildtätige Zwecke
verfolgen, die im unmittelbaren Zusammenhang mit der Unterstützung von Flüchtlingen stehen, oder an
eine inländische juristische Person des öffentlichen Rechts bzw. eine inländische öffentliche Dienststelle zu
diesem Zweck weitergeleitet, ist dies nach § 58 Nummer 2 AO unschädlich für die Steuerbegünstigung des
Sportvereins.
Wichtige Informationen und Ansprechpartner
Zusammengestellt durch: Stadt Nürnberg – SportService
http://www.nuernberg.de/internet/sportservice_nbg/fluechtlinge_faq_sport.html
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