BBZ Biel-Bienne Eine Institution des Kantons Bern CFP Biel-Bienne Une institution du canton de Berne Direktion und Verwaltung Direction et administration Berufsbildungszentrum Centre de formation professionnelle Besondere Bestimmungen zum Lehrvertrag TFS 1. • • • • Beilagen zum Lehrvertrag Leitwerte des Berufsbildungszentrum Biel-Bienne Schulordnung des Berufsbildungszentrums Biel-Bienne Erwartungen an die Lernenden BBZ Weisung der Technischen Fachschule über Aufnahme, Laufbahnentscheid und Abschluss der Ausbildung 2. Schulanlässe Die Teilnahme an besonderen Schulanlässen, welche ausserhalb der regulären Arbeitszeiten stattfinden wie beispielsweise Teambildungsanlässe, Sporttag, Tag der offenen Tür, Teilnahme an Messen usw. sind als Teil der Ausbildung obligatorisch. 3. Ferienanspruch Zur Ergänzung und Förderung der Ausbildungsqualität kann der Ferienanspruch um bis zu 6 Wochen reduziert werden, um während dieser Zeit ein Praktikum oder überbetriebliche Kurse zu besuchen oder um an Projektarbeiten teilzunehmen. Diese Termine werden jeweils zu Schuljahresbeginn, spätestens jedoch 2 Monate vor der Durchführung bekannt gegeben. 4. Verbundausbildung / Praktikum Ein Teil der Ausbildung kann in Zusammenarbeit mit einer anderen Ausbildungseinrichtung oder einem Industriebetrieb durchgeführt werden. Die Dauer eines Praktikums ist auf maximal 12 Monate begrenzt. 5. Kosten für persönliche berufsnotwendige Beschaffungen Für persönliche Aufwendungen kann von jedem Lernenden ein Kostenbeitrag erhoben werden. Dieser Geldbetrag wird zum Beispiel für Arbeitskleidung, den Einkauf von Lernunterlagen, Werkzeug, Material und Kopien für Ausbildungsprojekte oder für die Durchführung von Exkursionen verwendet. Die Kosten beziehen sich ausschliessliche auf Aufwendungen für die berufspraktische Ausbildung an der TFS. Der Betrag variiert je nach Beruf und Lehrjahr und wird jeweils zu Semesterbeginn durch eine Zahlungsaufforderung an den Auszubildenden bzw. an die Erziehungsberechtigten erhoben. Mögliche Stipendien zugunsten der Auszubildenden werden im Rahmen der Vorgaben an die Auszubildende bzw. deren Erziehungsberechtigte gegen Ende des laufenden Semesters überwiesen. Untenstehend (Tabelle 5.1) sind die Beträge für die gesamte Ausbildungsdauer aufgeführt, wobei ca. die Hälfte des Betrags im ersten Ausbildungsjahr anfallen kann. Diese angezeigten Beträge sind unverbindlich und können von der Schulleitung nach Bedarf angepasst werden. Der genaue Betrag wird jeweils zum Semesterbeginn bekannt gegeben. 5.1 Richtkosten für persönliche berufsnotwendige Beschaffungen. Gültig für Lehrbeginn ab 2016 Beruf Uhrmacher Uhrenarbeiter Mikromechaniker Mikrozeichner Elektroniker Mechanikpraktiker Konstrukteur Polymechaniker Produktionsmechaniker 2.5.1.02 Abschluss EFZ EBA EFZ EFZ EFZ EBA EFZ EFZ EFZ Prozessverantwortlicher: Direktor Dauer / Jahr 4 2 4 4 4 2 4 4 4 1/2 Kosten Fr. Fr. Fr. Fr. Fr. Fr. Fr. Fr. Fr. Dokumentenverantwortlicher: Vorsteher TFS 5'500.— 1'500.— 1'500.— 700.— 3'500.— 1'000.— 700.— 1‘500.— 1‘200.— 27.01.2016 6. Auflösung des Lehrvertrages Die Gesetzlichen Grundlagen für die Auflösung des Lehrvertrages sind zu finden im OR Art. 346 und 337. Grundsätzlich ist der Ausbildungsvertrag ein befristetes Arbeitsverhältnis mit fester Laufzeit und kann nur in folgenden Ausnahmefällen aufgelöst werden: • Jederzeit während der Probezeit oder der Probezeitverlängerung. • Jederzeit im beiderseitigen Einverständnis durch Unterschrift einer Vereinbarung. • Jederzeit, einseitig, wenn wichtige Gründe vorliegen wie zum Beispiel: − Bei einem negativen Laufbahnentscheid gemäss Weisung. − Bei disziplinarischen Massnahmen gemäss Schulreglement. 7. Letzter Arbeitstag Der letzte Arbeitstag ist der Tag an dem die Diplomfeier stattfindet. In der Regel findet diese in der letzten Juniwoche oder in der ersten Juliwoche statt. Danach ist der Lernende von allen vertraglichen Rechten und Pflichten enthoben. Biel, 6. Januar 2016 2.5.1.02 Prozessverantwortlicher: Direktor 2/2 Dokumentenverantwortlicher: Vorsteher TFS 27.01.2016
© Copyright 2024 ExpyDoc