Die ViA-Online GmbH (Versicherungs-Nehmer) hat mit der ERGO Direkt Versicherung AG (Versicherer, ERGO Direkt) den im Folgenden beschriebenen Versicherungs-Schutz vereinbart. Versicherbar sind technische Geräte, die auf dem Internetportal www.ebay.de von einem durch die ViA-Online GmbH technisch betreuten Online-Händler zum Verkauf angeboten werden (versicherte Geräte). Mit der Anmeldung zum Versicherungs-Schutz erhalten Sie, als Käufer eines versicherbaren Geräts, im Versicherungsfall einen eigenen Anspruch gegenüber dem Versicherer. Bei einem Versicherungsfall und bei Fragen zur Schadensbearbeitung wenden Sie sich direkt an die Schadenshotline des Versicherers. Telefon Nr.: 0800/333 2090 Online-Formular: www.ergodirekt.de/ebay E-Mail: [email protected] Informationen über die Leistung Leistungsbeschreibung für die ERGO Direkt Geräteschutz-Versicherung nach Tarif GSP 1 können Sie die notwendige Reparatur bis zur Höhe des Zeitwertes auch durch einen anderen Reparateur durchführen lassen. ERGO Direkt übernimmt die Reparaturkosten im Rahmen des Versicherungs-Schutzes, soweit es sich um eine Fachwerkstatt handelt. Aus der Rechnung müssen sich die Ursache des Schadens und die Art und der Umfang der Reparatur im Einzelnen ergeben. Was ist versichert? Versichert ist das in Ihrer Versicherungs-Bestätigung bezeichnete technische Gerät aus dem Haushalts-, Kommunikations- oder Unterhaltungsbereich. Versichert ist auch das beim Kauf des versicherten Geräts mitgelieferte Originalzubehör. Kombiteile bzw. nachgerüstetes Zubehör sind nicht im Versicherungs-Schutz enthalten. 2.3 Totalschaden Sie erhalten eine Geldentschädigung, wenn ein ersatzpflichtiger Schaden nicht innerhalb einer verkehrsüblichen Frist repariert werden kann und die Funktionsfähigkeit des technischen Geräts beeinträchtigt ist (Totalschaden). Dies gilt auch, wenn die Reparaturkosten den Zeitwert des technischen Geräts übersteigen. In der Geräteschutz-Versicherung sind Neugeräte mit einem Kaufpreis bis 4.000,00 Euro versicherbar. Versicherbar sind ausschließlich Geräte für den privaten Gebrauch. Geräte, die beruflich genutzt werden, sind nicht versicherbar. Ist eine Versicherbarkeit nicht bzw. nicht mehr gegeben (z. B. durch nachträglichen beruflichen Gebrauch des versicherten Geräts), entfällt der Versicherungs-Schutz. 2 2.4 Verlust /Abhandenkommen Versicherungs-Schutz für das versicherte Gerät besteht bei: Raub oder Diebstahl, nicht jedoch bei Verlieren, Stehen- oder Liegenlassen des Geräts, Einbruchdiebstahl, wenn sich das Gerät in einem verschlossenen Haus, einer verschlossenen Wohnung, einem verschlossenen Raum eines Gebäudes oder einem verschlossenen Safe befand, Einbruchdiebstahl, wenn sich das Gerät in einem nicht einsehbaren Kofferraum/Handschuhfach eines verschlossenen Pkw befand. In diesen Fällen erhalten Sie eine Geldentschädigung. Welche Leistungen werden erbracht? 2.1 Sie erhalten Leistungen, wenn das versicherte technische Gerät beschädigt wird oder wenn ein Totalschaden vorliegt oder wenn es durch Diebstahl oder Raub abhandenkommt. 2.2 Reparatur Übernahme der Kosten für notwendige Reparaturen aufgrund von Material-/ Konstruktions- oder Produktionsfehlern, Brand / Explosion / Implosion, Handhabungs- und Bedienungsfehler, Fall-/ Sturz- und Unfallschäden, Blitzschlag / Überspannung / Kurzschluss, Wasser-/Feuchtigkeits- und Wettereinbruchschäden. 2.5 Leistungsbegrenzung und Zeitwertstaffel Die Versicherungs-Leistung ist begrenzt auf den jeweiligen Zeitwert des versicherten Geräts. Der Zeitwert beträgt: im 1. Jahr im 2. Jahr im 3. Jahr Die Reparaturkosten umfassen die Kosten für die Ersatzteile und den Arbeitslohn des Reparateurs in der erforderlichen und tatsächlich angefallenen Höhe. Bei Elektrogroßgeräten (z. B. Waschmaschine, Wäschetrockner, Geschirrspüler, Kühl- und Gefriergerät, Herd) werden zusätzlich die anfallenden Fahrtkosten des Reparateurs übernommen. Bei Kleingeräten (z. B. Handy, Smartphone, Tablet) werden zusätzlich die anfallenden Versandkosten übernommen. Stellt der Reparateur an einem eingesendeten Kleingerät einen Totalschaden fest, werden die Entsorgung des Geräts und die Kosten der Entsorgung übernommen. Grundsätzlich erfolgt die Reparatur durch den Reparaturdienstleister des Versicherers. Nach vorheriger Absprache 90 Prozent, 80 Prozent, 70 Prozent des ursprünglichen Kaufpreises. Die Jahre errechnen sich ab dem Kaufdatum des technischen Geräts. 3 Was ist nicht versichert? Kein Versicherungs-Schutz besteht für: Schäden, die nicht die Funktionsfähigkeit des versicherten Geräts beeinträchtigten, wie insbesondere Schrammen und Schäden an der Lackierung. Schäden, für die Garantie- bzw. Gewährleistungsansprüche gegen Hersteller oder Händler bestehen. Schäden, für die Schadenersatz-Ansprüche gegen den Hersteller oder Händler aus Vertragsverletzung oder GSP – Stand 01/2016 Seite 1 von 3 Tarif GSP 4 wegen Fehlens zugesicherter Eigenschaften geltend gemacht werden können. Verschleiß bzw. Verbrauch z. B. an Batterien, Akkus, Leuchtmitteln, UV-Röhren, Patronen, Filtern und Gerätebestandteilen, die gemäß Herstellerangaben regelmäßig ausgetauscht werden müssen. Schäden, die durch nicht fachgerechte Reparaturen, Eingriffe, nachträgliche Einbauten, Um- bzw. Aufrüstungen oder Reinigung entstanden sind. Schäden oder Störungen am versicherten Gerät, die durch Reinigung des Geräts behoben werden können (Verschmutzung, Verstopfung, Verkalkung). Einbrennschäden an Flachbildschirmen (z. B. LCD- / Plasmafernseher oder Monitore). Verzerreffekte (z. B. Ghosting) bei Geräten mit 3-DFunktion. Schäden, die nicht unmittelbar am versicherten Gerät entstehen (Folgeschäden). Schäden am versicherten Gerät, die von Ihnen vorsätzlich herbeigeführt wurden. Schäden an oder durch Software, unsachgemäße Veränderung der Software, Programmierungsfehler, Computerviren sowie Schäden an externen Datenträgern. Schäden an nachgerüsteter bzw. neu angeschaffter, nicht im Original-Lieferumfang enthaltener Hardware. die Kosten von Leihgeräten. Verlieren, Stehen- oder Liegenlassen des versicherten Geräts. Was ist nach Eintritt eines Schadens besonders zu beachten? Soweit für das versicherte technische Gerät aus einem anderen Vertrag (z. B. Hausrat-Versicherung) Versicherungs-Schutz besteht, muss ERGO Direkt über den anderen Vertrag informiert werden. 4.2 Wird eine dieser Obliegenheiten verletzt, kann der Versicherungs-Schutz vollständig oder teilweise entfallen. Verletzen Sie Ihre Obliegenheit vorsätzlich, ist ERGO Direkt nicht zur Leistung verpflichtet. Bei grober Fahrlässigkeit ist ERGO Direkt berechtigt, die Leistung entsprechend der Schwere des Verschuldens zu kürzen. Dass bei einer Verletzung der Obliegenheit grobe Fahrlässigkeit nicht vorgelegen hat, müssen Sie darlegen und beweisen. Der Leistungs-Anspruch bleibt trotz vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Verletzung der Obliegenheiten bestehen, wenn diese keine Auswirkungen auf die Leistungsprüfung (Eintritt oder Feststellung des Versicherungsfalls bzw. Feststellung oder Umfang des Leistungs-Anspruchs) hatten. Trotz Verletzung der Obliegenheit erhalten Sie die Leistung auch, wenn ERGO Direkt Sie nicht durch eine gesonderte Mitteilung in Textform (z. B. Brief, Fax, EMail) auf die Rechtsfolgen hingewiesen haben. Dies gilt jedoch nicht, wenn Sie ERGO Direkt arglistig täuschen. 5 Wird die Reparatur durch einen Reparaturdienstleister des Versicherers erbracht, zahlt ERGO Direkt die Reparaturkosten unmittelbar an die Reparatur-Werkstatt. Sie müssen dann keine Vorleistung erbringen. Bei Totalschaden erhalten Sie die Geldentschädigung. 6 Ohne Ihre Mitwirkung kann der Leistungsfall nicht geprüft werden. 7 Schäden durch strafbare Handlungen (z. B. Diebstahl, Raub, Sachbeschädigung, Vandalismus) müssen unverzüglich bei der nächsten Polizeidienststelle angezeigt werden. Die polizeiliche Bestätigung der Anzeige ist dem Versicherer vorzulegen. Zusätzlich bestehen besondere Obliegenheiten bei Diebstahl oder Raub von versicherten Handys oder Smartphones bzw. mobilen Kommunikationsgeräten mit einer SIM-Karte und /oder einem WLANAnschluss. In diesen Fällen muss unverzüglich die Geräte-Seriennummer bzw. die IMEI-Nummer des versicherten Handys bzw. Smartphones dem Versicherer mitgeteilt werden. Die SIM-Karte muss ebenfalls unverzüglich gesperrt werden. Wann beginnt und endet der Versicherungs-Schutz? Das Beginn- und Enddatum des Geräteschutzes entnehmen Sie Ihrer Versicherungs-Bestätigung. Dort ist auch die Laufzeit angegeben. Das beschädigte Gerät muss an den vom Versicherer benannten Reparateur gesendet werden. Ist ein Versenden des beschädigten Gerätes nicht möglich oder zumutbar (zu groß, zu schwer), müssen dieses und ggf. die beschädigten Teile bis zum Abschluss der Schadens-Regulierung aufbewahrt werden. ERGO Direkt kann einen Sachverständigen mit der Besichtigung beauftragen. Wie ist der Versicherungs-Schutz bezahlt? Den auf Ihren Versicherungs-Schutz entfallenden Beitragsanteil haben Sie mittels PayPal bereits bezahlt. Ihre Zahlung wird direkt an ERGO Direkt weitergeleitet. 4.1 Obliegenheiten Der Schaden muss unverzüglich, spätestens innerhalb von 14 Tagen nach Bekanntwerden, bei ERGO Direkt gemeldet werden. Dabei ist der Kaufbeleg des versicherten Gerätes vorzulegen. Wie werden die Leistungen erbracht? Ihr Geräteschutz endet auch, wenn das versicherte Gerät zerstört wird oder durch Raub oder Diebstahl abhandenkommt, mit der Anzeige des Verlusts bzw. Totalschadens beim Versicherer. 8 Wo können Sie Ihre Ansprüche gerichtlich geltend machen? Meinen Sie, Leistungen seien unberechtigt abgelehnt worden, können Sie Ihre Ansprüche bei dem für Ihren Wohnsitz zuständigen Gericht einklagen. Für Ihren Vertrag gilt deutsches Recht. Verlegen Sie Ihren Wohnsitz in einen Staat außerhalb der Europäischen Union oder eines Vertragsstaats des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum, müssen Sie sich an das für den Geschäftssitz des Versicherers zuständige Gericht in Deutschland wenden. Erfahren Sie im Nachhinein, wo das gestohlene bzw. geraubte Gerät ist, muss der Versicherer unverzüglich informiert werden. Erhalten Sie das Gerät zurück und wurde bereits Ersatz geleistet, ist das abhandengekommene Gerät an den Versicherer zu übereignen. GSP – Stand 01/2016 Seite 2 von 3 Tarif GSP Wichtige Fragen und Antworten rund um Ihren Versicherungs-Schutz Ist gewerbliche Nutzung der Geräte mitversichert? Nein, da die Versicherung nur für privat genutzte Geräte gilt. Sollten Sie das Gerät gewerblich nutzen, so informieren Sie bitte den Kunden-Service. Ihr Versicherungs-Schutz wird dann im Nachgang aufgehoben und Sie bekommen Ihr Geld zurück. Sie haben ein Austausch-Gerät erhalten? Wenn Sie Ihr Gerät gegen ein anderes Gerät in der gleichen Preiskategorie umtauschen, bleibt Ihr Vertrag bestehen. Sie haben Ihr Gerät im Rahmen der Gewährleistung zurückgegeben? Bitte teilen Sie dies dem Kunden-Service mit. Ihr Versicherungs-Schutz wird beendet und Sie erhalten entsprechend der Laufzeit eine anteilige Erstattung der Kosten des Versicherungs-Schutzes. Sie haben das versicherte Gerät (inkl. Versicherungs-Schutz) verschenkt? Bitte teilen Sie dem Kunden-Service den Namen und die Anschrift des neuen Eigentümers mit. Die Unterlagen werden entsprechend geändert. Sie wollen Ihr Gerät verkaufen? Der Versicherungs-Schutz endet am Tag des Verkaufs. Bitte teilen Sie dies dem Kunden-Service unter Angabe des Verkaufsdatums mit. Der Versicherungs-Schutz wird dann beendet. Es besteht zudem die Möglichkeit, dass der Käufer des Gerätes den Versicherungs-Schutz übernimmt. Hier hilft Ihnen der KundenService weiter. Und wenn es mal zu Unstimmigkeiten kommt? ERGO Direkt ist Mitglied im Verein Versicherungsombudsmann e.V. Dies ist eine unabhängige und für Sie, als Verbraucher, kostenfrei arbeitende Schlichtungsstelle. Bei Schwierigkeiten aus dem Vertrag bzw. aus der Vermittlung oder Anbahnung Ihres Vertrags können Sie sich daher an den Versicherungsombudsmann wenden. Dies können Sie schriftlich, telefonisch oder auch per E-Mail tun. Die Kontaktdaten lauten: Versicherungsombudsmann e.V., Postfach 080632, 10006 Berlin, www.versicherungsombudsmann.de, Tel. Nr.: 0800 3696000, FAX-Nr.: 0800 3699000, E-Mail: [email protected]. Wenn Sie als Verbraucher diesen Vertrag auf elektronischen Weg (z.B. über eine Website oder per E-Mail) geschlossen haben, können Sie sich bei Beschwerden auch online an die Plattform zur Online-Streitbeilegung wenden. Der Link lautet: ec.europa.eu/consumers/odr. Unabhängig davon, ob Sie sich an eine außergerichtliche Schlichtungsstelle wenden, steht Ihnen der Weg zu den ordentlichen Gerichten frei. GSP – Stand 01/2016 Seite 3 von 3
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