Newsletter Immobilien April 2015

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Immo-Infoservice Juni 2015
Fairster Immobilienmakler: Ein „sehr gut“ für
Sparkassen
Focus Money hat untersucht, wie fair
Immobilienmakler in Deutschland ihre Kunden
behandeln. Mehr als 800 Kunden bewerteten
insgesamt 16 Maklerunternehmen zu folgenden
Themenfeldern:
- faire Leistungsqualität
- faires Preis-Leistungs-Verhältnis
- faire Kundenberatung
- faire Kundenkommunikation
- fairer Kundenservice
Die Makler der Sparkassen-Finanzgruppe haben
dabei einen Spitzenplatz mit der Note „sehr gut“
für weit überdurchschnittliche Leistungen erzielt.
Quelle: Sparkassen-Immo/ Focus Money
Weiterhin hohe Nachfrage nach Wohnimmobilien in Bayern
Ein genauer Blick in den Marktspiegel der Sparkassen-Immo zeigt, dass in nahezu jedem
bayerischen Landkreis das Angebot an Häusern aus dem Bestand erheblich geringer ist als die
Anzahl der Kaufinteressenten. Die Nachfrage nach Wohnimmobilien in Bayern
bleibt also unverändert hoch. „In sehr
vielen Regionen Bayerns suchen zahlreiche
Eigennutzer weiterhin nach einer für sie
passenden Immobilie. Hinzu kommen in
den wirtschaftlich attraktiven Gebieten
neue Zuwanderer aus dem In- und Ausland,
die die Nachfrage noch weiter verstärken“,
erklärt Paul Fraunholz, Geschäftsführer der
Sparkassen-Immo. Quelle: SparkassenImmo
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Immo-Infoservice Juni 2015
Kaufpreise für Wohnimmobilien erneut gestiegen
237.000 Euro erzielten die Makler der SparkassenFinanzgruppe 2014 in Bayern durchschnittlich für
ein gebrauchtes Einfamilien-, Zweifamilien-,
Doppel- oder Reihenhaus. Das bedeutet eine
Steigerung um sieben Prozent im Vergleich zum
Vorjahr. Fast doppelt so viel, nämlich 450.000 Euro
zahlten Käufer eines neu gebauten Hauses. Der
Wert stieg um zehn Prozent gegenüber dem
Vorjahr (Neu gebaut und über einen Makler zum
Kauf angeboten wird vor allem in wirtschaftlich
starken Regionen mit hohen Grundstückspreisen).
Für gebrauchte Eigentumswohnungen lag der
durchschnittlich erzielte Kaufpreis in Bayern mit
140.000 Euro um acht Prozent über dem Wert des
Vorjahres. Eine neu gebaute Eigentumswohnung
kostete durchschnittlich 223.000 Euro oder um ein
Prozent mehr als ein Jahr zuvor. 2014 wurden
deutlich mehr kleine Wohnungen wie Studentenund Pflegeappartements mit relativ niedrigen
Kaufpreisen vermittelt, die sich entsprechend auf
den Durchschnittspreis auswirken.
Quelle: Sparkassen-Immo
Häuser
Wohnungen
Gute Rahmenbedingungen für den Eigenheimerwerb
Die niedrigen Zinsen kompensieren in den meisten
bayerischen Regionen die gestiegenen Kaufpreise. Die
monatlichen Kosten für die Finanzierung einer
Immobilie bleiben gleich oder sinken. An den
überwiegenden Standorten in Bayern können
Durchschnittsverdiener Wohneigentum finanzieren. So
das Ergebnis von Sparkassen und LBS bei der
gemeinsamen Immobilien-Pressekonferenz.
Quelle: Sparkassen-Immo
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Immo-Infoservice Juni 2015
Vermieten von Wohnungen wird komplizierter
Nach Einführung von Bestellerprinzip und Mietpreisbremse
haben Vermieter mehr zu beachten. Nach dem
Bestellerprinzip, das seit 1. Juni im gesamten Bundesgebiet
gilt, trägt ausschließlich der Vermieter die Kosten für den von
ihm beauftragten Makler. Dass ein Mieter diese Kosten
übernimmt, ist dann nicht mehr zulässig. In Zukunft werden
bei einer Neuvermietung in Gebieten mit angespanntem
Wohnungsmarkt die Möglichkeiten zur Erhöhung der Miete
begrenzt. Die Miete darf, von einigen Ausnahmen abgesehen, nach einem Mieterwechsel
höchstens zehn Prozent über dem Niveau der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen. In welchen
Gebieten die Mietpreisbremse greifen wird, legt das jeweilige Bundesland fest. Vermieter seien
nun noch mehr als bisher auf aktuelle eigene Fachkenntnisse oder die entsprechende
Qualifikation des beauftragten Maklers angewiesen, so die Sparkassen-Immo. Quelle:
Sparkassen-Immo
Energieausweis: Vermietern drohen Bußgelder
Strengere Regeln für Vermieter enthält die Energieeinsparverordnung seit 1. Mai: Mietinteressenten müssen den Energieausweis einsehen können, sonst drohen ihnen Bußgelder von bis
zu 15.000 Euro. Ein Bußgeld kann auch erhoben werden, wenn
der Vermieter in Anzeigen Daten aus dem Energieausweis falsch
oder nicht angibt.
Quelle: Sparkassen-Immo
Schadenersatz für entgangenes Vorkaufsrecht
Wenn für eine Mietwohnung ein Vorkaufsrecht besteht, dann ist der Eigentümer gut beraten, die
Mieter über einen anstehenden Verkauf zu informieren, damit sie ihr Vorkaufsrecht auch
ausüben können. Andernfalls droht ihm, dass er im Nachhinein gegenüber dem benachteiligten
Mieter Schadenersatz leisten muss. In einem Fall
hatte eine Mieterin ein Vorkaufsrecht und hatte
auch Interesse am Erwerb ihrer Wohnung. Der
Eigentümer verkaufte jedoch an einen anderen
Interessenten, ohne die Mieterin zu informieren.
Die Mieterin kaufte die Wohnung dann vom
neuen Eigentümer, zahlte allerdings einen um
etwa 80.000 Euro höheren Preis. Sie forderte
diesen Betrag als Schadenersatz vom ursprünglichen Eigentümer zurück. Der Bundesgerichtshof sprach in seinem Urteil der Betroffenen eine Geldentschädigung zu, da ein
Vorkaufsrecht bestand und sie beim ersten Verkauf der Wohnung übergangen worden sei.
(Bundesgerichtshof, Aktenzeichen VIII ZR 51/14)
Quelle: LBS / Sparkassen-Immo
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Immo-Infoservice Juni 2015
Keine LED-Werbetafel im Wohngebiet
Als eine Werbefirma eine großformatige Plakatfläche an einer Hauswand mit einer LED-Schriftleiste umrüsten wollte, verweigerte das zuständige Bauamt die Genehmigung. Die
Werbefirma klagte gegen diese Entscheidung vergeblich vor dem Verwaltungsgericht. Dieses urteilte, dass
Bewohner des benachbarten, weniger
als sechs Meter entfernten Gebäudes
durch das Flackern des Lichts zu stark
belästigt würden. Das gehe klar über
das hinaus, was ein Nachbar selbst
innerhalb einer traditionell eher unruhigen städtischen Umgebung hinnehmen müsse. Einen Bezug zur
Wohnnutzung sah das Gericht nicht mehr gegeben. Man müsse hier von einem wesensfremden
Gestaltungselement sprechen. (VG Stuttgart, Aktenzeichen 13 K 308/14) Quelle: LBS /
Sparkassen-Immo
Der Treppenlift-Einbau in der Steuererklärung
Treppenlifte sind häufig die letzte Möglichkeit, einem
Behinderten innerhalb seines eigenen Hauses Mobilität zu
ermöglichen. Unter welchen Voraussetzungen der Einbau
steuerlich als außergewöhnliche Belastung anerkannt werden
kann, muss häufig vor Gericht geklärt werden. So ließ ein
Hausbesitzer, der selbst für kurze Strecken einen Rollstuhl oder
Rollator benötigte, für rund 18.000 Euro einen Treppenlift
einbauen. Diesen Betrag wollte das Finanzamt jedoch nicht als
außergewöhnliche Belastung anerkennen, weil im Vorfeld kein
(amts-)ärztliches Gutachten die Notwendigkeit des Einbaus
bestätigt hatte. Die Richter des Bundesfinanzhofes wollten die
Angelegenheit nicht schon am Formalismus eines vorherigen
Gutachtens scheitern lassen. Ob ein Treppenlift notwendig
gewesen sei oder nicht, müsse nun nach Abwägung der medizinischen Argumente die
zuständige Instanz entscheiden. (Bundesfinanzhof, Aktenzeichen VI R 61/12) Quelle: LBS /
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Immo-Infoservice Juni 2015
Steuern bei privaten Stromerzeugern
Wer auf eigenem Grund und Boden Energie produziert,
macht sich unabhängiger von den öffentlichen Netzen
und kann bei Überschüssen auch Strom in diese
einspeisen. Ein privater Stromerzeuger betrieb im
Keller seines Einfamilienhauses ein Blockheizkraftwerk
und gab von der selbst produzierten Energie immer
wieder gegen Entgelt an das Netz ab. Umsatzsteuerrechtlich war er als Unternehmer zu betrachten,
da er auch die Mehrwertsteuer für die Anschaffungskosten des Heizkraftwerkes geltend machte. Er belieferte gleichzeitig auch sich selbst, indem er seinen
Eigenbedarf an Strom und Wärme entnahm. Die Höhe
der zu berechnenden Umsatzsteuer für den Eigenbedarf ist nach einem fiktiven, an die Marktverhältnisse
angepassten Einkaufspreis zur berechnen. So ein
aktuelles Urteil des Bundesfinanzhofs. Das gelte
zumindest dann, wenn dieser Einkaufspreis zu
ermitteln sei. (Bundesfinanzhof, Aktenzeichen XI R
3/10) Quelle: LBS / Sparkassen-Immo
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