Betreuungsvertrag für die Ferienbetreuung im Mehrgenerationenhaus Regenstauf Zwischen Mehrgenerationenhaus Regenstauf Hauptstr. 34 93128 Regenstauf Nachfolgend Betreuungsperson genannt, und Name: ________________________________________________________________ Adresse: ________________________________________________________________ Telefon: ________________________________________________________________ Mobil-Telefon: ________________________________________________________________ Nachfolgend Erziehungsberechtigte/r genannt, werden folgende Vereinbarungen zur Ferienbetreuung geschlossen: 1. Das Kind/ die Kinder ____________________________ geboren am: ______________ ____________________________geboren am: ______________ wird/werden vom ____________________ bis: ____________________________ in der Zeit von _______________________ bis:_____________________________ in unserem Haus durch unsere Mitarbeiter betreut. 1. Eine Betreuung ist erst mit Abgabe des Vertrages und mit Erhalt der Anzahlung möglich! 2. Die gebuchten Tage sind verbindlich! Bei Absage innerhalb 1. Woche vor Betreuungsbeginn müssen wir trotzdem die Verpflegungspauschale von 2,50 Euro pro Tag und Kind berechnen. 3. Das Kind/die Kinder müssen bei Betreuungsbeginn persönlich bei der anwesenden Betreuungsperson abgegeben werden 4. Die Anzahlung in Höhe von 10 Euro pro Kind ist mit Abgabe des Vertrages in Bar oder per Überweisung auf eines unserer konnten fällig. Diese wird mit den tatsächlichen Betreuungskosten verrechnet. 1 5. Die Betreuungsperson übernimmt in der gebuchten Zeit die Betreuung und die Verantwortung für das Kind. 6. Das Kind hat den Anweisungen der Betreuungsperson Folge zu leisten. 7. Sollte das Kind trotz wiederholter Ermahnung, massives Fehlverhalten (z.B. aggressives Verhalten in Wort und Tat gegenüber den Betreuern oder den anderen Kindern) nicht einstellen und/oder die Anweisungen der Betreuungsperson ignorieren, hat diese jederzeit das Recht, die Betreuung des Kindes zu beenden. Das Kind muss dann unverzüglich abgeholt werden. 8. Ein Erziehungsberechtigter oder eine von ihm bestimmte Ersatzperson muss während der Betreuungszeit erreichbar sein, um das Kind im o.g. Fall oder bei Krankheit unmittelbar abzuholen. Sollte dies nicht gewährleistet sein, ist eine weitere Betreuung leider nicht möglich 9. Das Kind/ die Kinder darf/dürfen nur von vom Erziehungsberechtigten oder eine von ihm zuvor bestimmten Ersatzperson über 16 Jahre abgeholt werden. 10. Sollte der Erziehungsberechtigte verhindert sein, das Kind/ die Kinder zu vereinbarten Zeit abzuholen, gibt er kurz telefonischen Bescheid, die Betreuungszeit wird dann automatisch verlängert. 11. Die Kosten betragen 2,00 € pro Stunde, zusätzlich 2,50€ Verpflegungspauschale pro Tag. Über die Betreuungskosten wird eine Rechnung gestellt, die spätestens 14 Tage nach Rechnungsstellung zu begleichen ist. 12. Zusatzvereinbarungen: __________________________________________________ _________________________________________ 13. Sollten die Vereinbarungen nicht eingehalten werden, besteht kein weiterer Anspruch auf die Betreuung oder Weiterbetreuung des Kindes. Ich/wir erklären uns mit den oben aufgeführten Vertragsbedingungen einverstanden. ___________________________________________________________________________________ Ort, Datum Unterschrift Erziehungsberechtigte/r 2
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