Vertrag für Ferienbetreuung

Betreuungsvertrag für die Ferienbetreuung im Mehrgenerationenhaus Regenstauf
Zwischen
Mehrgenerationenhaus Regenstauf
Hauptstr. 34
93128 Regenstauf
Nachfolgend Betreuungsperson genannt,
und
Name:
________________________________________________________________
Adresse:
________________________________________________________________
Telefon:
________________________________________________________________
Mobil-Telefon:
________________________________________________________________
Nachfolgend Erziehungsberechtigte/r genannt, werden folgende Vereinbarungen zur Ferienbetreuung
geschlossen:
1. Das Kind/ die Kinder
____________________________ geboren am: ______________
____________________________geboren am: ______________
wird/werden vom ____________________ bis: ____________________________
in der Zeit von _______________________ bis:_____________________________
in unserem Haus durch unsere Mitarbeiter betreut.
1. Eine Betreuung ist erst mit Abgabe des Vertrages und mit Erhalt der Anzahlung möglich!
2. Die gebuchten Tage sind verbindlich!
Bei Absage innerhalb 1. Woche vor Betreuungsbeginn müssen wir trotzdem die
Verpflegungspauschale von 2,50 Euro pro Tag und Kind berechnen.
3. Das Kind/die Kinder müssen bei Betreuungsbeginn persönlich bei der anwesenden
Betreuungsperson abgegeben werden
4. Die Anzahlung in Höhe von 10 Euro pro Kind ist mit Abgabe des Vertrages in Bar oder per
Überweisung auf eines unserer konnten fällig. Diese wird mit den tatsächlichen Betreuungskosten
verrechnet.
1
5. Die Betreuungsperson übernimmt in der gebuchten Zeit die Betreuung und die Verantwortung für
das Kind.
6. Das Kind hat den Anweisungen der Betreuungsperson Folge zu leisten.
7. Sollte das Kind trotz wiederholter Ermahnung, massives Fehlverhalten (z.B. aggressives Verhalten
in Wort und Tat gegenüber den Betreuern oder den anderen Kindern) nicht einstellen und/oder die
Anweisungen der Betreuungsperson ignorieren, hat diese jederzeit das Recht, die Betreuung des
Kindes zu beenden. Das Kind muss dann unverzüglich abgeholt werden.
8. Ein Erziehungsberechtigter oder eine von ihm bestimmte Ersatzperson muss während der
Betreuungszeit erreichbar sein, um das Kind im o.g. Fall oder bei Krankheit unmittelbar
abzuholen. Sollte dies nicht gewährleistet sein, ist eine weitere Betreuung leider nicht möglich
9. Das Kind/ die Kinder darf/dürfen nur von vom Erziehungsberechtigten oder eine von ihm zuvor
bestimmten Ersatzperson über 16 Jahre abgeholt werden.
10. Sollte der Erziehungsberechtigte verhindert sein, das Kind/ die Kinder zu vereinbarten Zeit
abzuholen, gibt er kurz telefonischen Bescheid, die Betreuungszeit wird dann automatisch
verlängert.
11. Die Kosten betragen 2,00 € pro Stunde, zusätzlich 2,50€ Verpflegungspauschale pro Tag. Über die
Betreuungskosten wird eine Rechnung gestellt, die spätestens 14 Tage nach Rechnungsstellung zu
begleichen ist.
12. Zusatzvereinbarungen: __________________________________________________
_________________________________________
13. Sollten die Vereinbarungen nicht eingehalten werden, besteht kein weiterer Anspruch auf die
Betreuung oder Weiterbetreuung des Kindes.
Ich/wir erklären uns mit den oben aufgeführten Vertragsbedingungen einverstanden.
___________________________________________________________________________________
Ort, Datum
Unterschrift Erziehungsberechtigte/r
2