10-2 Organisation und Personalwirtschaft NA 10200 (Herr Teubert) An alle Mitarbeiter/innen des allgemeinen Verwaltungsdienstes und des technischen Dienstes Nachrichtlich an alle Geschäftsbereichsvorstände, Fachbereichsleiter/innen, Verwaltungsleiter/innen und Institutsleiter/innen Modulare Qualifizierung zum Aufstieg in den höheren Verwaltungsdienst … Ein Baustein in Ihrer Karriere bei der Liebe Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter! Mit Wirkung vom 08.02.2014 ist die neue Verordnung über die Laufbahnen der Beamtinnen und Beamten im Land Nordrhein-Westfalen (LVO NRW) in Kraft getreten. Im Rahmen der Änderungen der LVO NRW ist u.a. der Aufstieg in die Laufbahn des höheren allgemeinen Verwaltungsdienstes durch modulare Qualifizierung eingeführt worden. Zur inhaltlichen Konkretisierung wurde seitens der Landesregierung mit Wirkung vom 04.11.2014 die Verordnung über den Aufstieg durch Qualifizierung in die Laufbahn des höheren allgemeinen Verwaltungsdienstes im Lande Nordrhein-Westfalen (QualiVO hD allg Verw) verabschiedet. Die Stadt Essen hat mit Richtlinie vom 14.07.2015 den Aufstieg in den höheren Dienst durch modulare Qualifizierung für die Stadtverwaltung Essen ausgestaltet. Ziel der modularen Qualifizierung ist die Vermittlung der für die künftige Aufgabenwahrnehmung in der Laufbahn des höheren allgemeinen Verwaltungsdienstes erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten. Während der Qualifizierung werden nicht nur rechtliche und wirtschaftliche sondern auch persönliche und organisatorische Kompetenzen erworben und vertieft. Die Qualifizierung findet am Studieninstitut für kommunale Verwaltung der Stadt Essen statt und erfolgt teilweise berufsbegleitend. Die Hälfte der Anteile der modularen Qualifizierung findet außerhalb der Dienstzeit statt. Nach der Qualifizierungsverordnung hat der Entscheidung über die Zulassung zur modularen Qualifizierung ein Auswahlverfahren vorauszugehen. Voraussetzungen für die Teilnahme am Auswahlverfahren Bewerben können sich Beamtinnen/Beamte des gehobenen technischen/ nichttechnischen Verwaltungsdienstes mindestens der Bes. Gr. A 12 BBesO sowie Beamtinnen/Beamte des gehobenen technischen/ nichttechnischen Verwaltungsdienstes der Bes. Gr. A 11 BBesO, denen seit mindestens einem Jahr dauerhaft Aufgaben der Bew. Bes. Gr. A 12 BBesO übertragen worden sind. Beschäftigte, die den Angestelltenlehrgang II erfolgreich absolviert haben und Beschäftigte des technischen Dienstes, die jeweils seit mindestens einem Jahr in der Ent. Gr. 12 TVöD eingruppiert sind. Bis zum In-Kraft-Treten der Eingruppierungsvorschriften des TVöD (mit Entgeltordnung) können sich wegen der Vorläufigkeit darüber hinaus auch Beschäftigte mit der vorgenannten Qualifikation bewerben, die nach der Vergütungsordnung des BAT in Verg. Gr. III BAT eingruppiert wären. Bewerbungen werden in doppelter Ausfertigung bis zum 19.10.2015 an den Fachbereich 10 - Organisation und Personalwirtschaft - / Abteilung 10-2 erbeten. Ein Exemplar ist auf dem Dienstweg, die zweite Ausfertigung unmittelbar an die Abteilung 10-2 weiterzuleiten. Die Fachbereichs-/ Verwaltungs- und Institutsleiter/innen werden gebeten, der jeweiligen Bewerbung eine Einschätzung zur Eignung für einen Einsatz im höheren Dienst und eine formalisierte Bedarfsbeurteilung entsprechend Ziffer 3.1 der Richtlinien für die Beurteilung von Beschäftigten, Beamtinnen und Beamten der Stadt Essen vom 01.01.2004 beizufügen und spätestens bis zum 23.10.2015 bei der Abteilung 10-2 einzureichen. Für weitergehende Rückfragen stehen Ihnen als Ansprechpartnerinnen beim Fachbereich 10 – Organisation und Personalwirtschaft – Frau Fiebig (NA 10211) und Frau Schmitz (NA 10210) zur Verfügung.
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