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Druckdatum: 29.06.2015 08:22 / Seite 1 von 2
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BEKANNTGABE DES
WIRTSCHAFTLICHEN EIGENTÜMERS
DES UNTERNEHMENS
(Firmenwortlaut/Unternehmensbezeichnung)
ERLÄUTERUNG
Gemäß § 40 Bankwesengesetz (BWG) hat die Bank den Kunden aufzufordern, die Identität seines wirtschaftlichen Eigentümers bekannt zu
geben. Treuhandschaften und stille Gesellschafter sind offen zu legen. Der Kunde ist verpflichtet, dieser Aufforderung zu entsprechen.
Der Begriff „wirtschaftlicher Eigentümer“ im Sinne des BWG umfasst bei Unternehmen die natürlichen Personen, in deren Eigentum oder unter
deren Kontrolle das Unternehmen letztlich steht sowie die natürlichen Personen, die auf andere Weise die Kontrolle über die Geschäftsleitung
des Unternehmens ausüben.
Sollten am oben genannten Unternehmen nicht-natürliche Personen (Unternehmen, Vereine, Stiftungen etc.) beteiligt sein, ist für jede beteiligte
nicht-natürliche Person eine separate Erklärung „Bekanntgabe des wirtschaftlichen Eigentümers“ abzugeben. Dies gilt auch für sämtliche in
weiteren Ebenen beteiligte nicht-natürliche Personen.
Zutreffendes bitte ankreuzen (keine Mehrfachnennung möglich):
Die Beteiligungsstruktur stimmt mit der aus dem Firmenbuch/
Handelsregister ersichtlichen Beteiligungsstruktur überein und
gibt auch die Kontrollstruktur des oben genannten Unternehmens
wieder.
1. Person
Die Beteiligungs- und/oder Kontrollstruktur stimmt nicht mit der
aus dem Firmenbuch/Handelsregister ersichtlichen Beteiligungsstruktur überein oder die Beteiligungs- und/oder Kontrollstruktur
ist nicht aus dem Firmenbuch/Handelsregister ersichtlich. Ich/
wir gebe/geben Ihnen hiermit die Identität unseres/unserer wirtschaftlichen Eigentümer(s) wie folgt bekannt:
2. Person
Name bzw. Firmenwortlaut:
Name bzw. Firmenwortlaut:
Wohnadresse bzw. Firmenanschrift:
Wohnadresse bzw. Firmenanschrift:
Geburtsdatum bzw. Firmenbuchnummer:
Anteil am
Unternehmen in %:
Stimmrechte
im Unternehmen in %:
Sonstige Kontrollrechte:
Geburtsdatum bzw. Firmenbuchnummer:
Anteil am
Unternehmen in %:
Stimmrechte
im Unternehmen in %:
4. Person
Name bzw. Firmenwortlaut:
Name bzw. Firmenwortlaut:
Wohnadresse bzw. Firmenanschrift:
Wohnadresse bzw. Firmenanschrift:
Sonstige Kontrollrechte:
Stimmrechte
im Unternehmen in %:
Sonstige Kontrollrechte:
3. Person
Geburtsdatum bzw. Firmenbuchnummer:
Anteil am
Unternehmen in %:
Anteil am
Unternehmen in %:
Stimmrechte
im Unternehmen in %:
Geburtsdatum bzw. Firmenbuchnummer:
Sonstige Kontrollrechte:
Dieser Erklärung sind zur Nachvollziehbarkeit der Eigentums- und Kontrollstruktur des Unternehmens folgende Unterlagen beizulegen:
• Firmenbuchauszug/Handelsregisterauszug
• Gesellschaftsvertrag und Bestellungsurkunde der derzeit vertretungsbefugten Personen (bei nicht im Firmenbuch eingetragenen Unternehmen)
• Aktienbuch (bei Aktiengesellschaften mit Namensaktien)
• Protokoll der letzten Hauptversammlung samt allfälliger Anwesenheitsliste (bei Aktiengesellschaften mit Inhaberaktien)
• Ausweiskopien der natürlichen Personen
Ich/wir verpflichte(n) mich/uns, der Hellobank Abweichungen/Änderungen hinsichtlich der Kontrolle über das Unternehmen bzw. hinsichtlich
des wirtschaftlichen Eigentümers unverzüglich schriftlich bekannt zu geben und durch geeignete Urkunden nachzuweisen.
Ort, Datum
Firmenmäßige Fertigung (Firmenstempel, Unterschriften) und Name(n) des/der
unterfertigenden gesetzlichen Vertreter(s) in Blockbuchstaben
Hellobank BNP Paribas Austria AG, Elisabethstraße 22, Postfach 150, 5020 Salzburg, Austria; Rechtsform: Aktiengesellschaft, Sitz: Salzburg, FN 53877 g HG Salzburg, DVR: 1026402
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§ 2 Z 75 BWG lautet:
Wirtschaftlicher Eigentümer im Sinne der §§ 40ff: die natürlichen Personen, in deren Eigentum
oder unter deren Kontrolle der Kunde letztlich steht. Der Begriff des wirtschaftlichen Eigentümers umfasst insbesondere:
a)
bei Gesellschaften:
aa) die natürlichen Personen, in deren Eigentum oder unter deren Kontrolle eine Rechtsperson über das direkte oder indirekte Halten oder Kontrollieren eines ausreichenden
Anteils von Aktien oder Stimmrechten jener Rechtsperson, einschließlich über Beteiligungen in Form von Inhaberaktien, letztlich steht, bei der es sich nicht um eine auf einem
geregelten Markt notierte Gesellschaft handelt, die dem Gemeinschaftsrecht entsprechenden Offenlegungsanforderungen oder gleichwertigen internationalen Standards
unterliegt; ein Anteil von 25 % plus einer Aktie gilt als ausreichend, damit dieses Kriterium
erfüllt wird;
bb) die natürlichen Personen, die auf andere Weise die Kontrolle über die Geschäftsleitung
einer Rechtsperson ausüben;
b)
bei Rechtspersonen, wie beispielsweise Stiftungen, und bei Trusts, die Gelder verwalten
oder verteilen:
aa) sofern die künftigen Begünstigten bereits bestimmt wurden, jene natürlichen Personen,
die die Begünstigten von 25% oder mehr der Zuwendungen eines Trusts oder einer
Rechtsperson sind;
bb) sofern die Einzelpersonen, die Begünstigte des Trusts oder der Rechtsperson sind, noch
nicht bestimmt wurden, die Gruppe von Personen, in deren Interesse hauptsächlich der
Trust oder die Rechtsperson wirksam ist oder errichtet wurde;
cc) die natürlichen Personen, die eine Kontrolle über 25% oder mehr des Vermögens eines
Trusts oder einer Rechtsperson ausüben.
Hellobank BNP Paribas Austria AG, Elisabethstraße 22, Postfach 150, 5020 Salzburg, Austria; Rechtsform: Aktiengesellschaft, Sitz: Salzburg, FN 53877 g HG Salzburg, DVR: 1026402