Druckdatum: 29.06.2015 08:22 / Seite 1 von 2 hba69 07-15 BEKANNTGABE DES WIRTSCHAFTLICHEN EIGENTÜMERS DES UNTERNEHMENS (Firmenwortlaut/Unternehmensbezeichnung) ERLÄUTERUNG Gemäß § 40 Bankwesengesetz (BWG) hat die Bank den Kunden aufzufordern, die Identität seines wirtschaftlichen Eigentümers bekannt zu geben. Treuhandschaften und stille Gesellschafter sind offen zu legen. Der Kunde ist verpflichtet, dieser Aufforderung zu entsprechen. Der Begriff „wirtschaftlicher Eigentümer“ im Sinne des BWG umfasst bei Unternehmen die natürlichen Personen, in deren Eigentum oder unter deren Kontrolle das Unternehmen letztlich steht sowie die natürlichen Personen, die auf andere Weise die Kontrolle über die Geschäftsleitung des Unternehmens ausüben. Sollten am oben genannten Unternehmen nicht-natürliche Personen (Unternehmen, Vereine, Stiftungen etc.) beteiligt sein, ist für jede beteiligte nicht-natürliche Person eine separate Erklärung „Bekanntgabe des wirtschaftlichen Eigentümers“ abzugeben. Dies gilt auch für sämtliche in weiteren Ebenen beteiligte nicht-natürliche Personen. Zutreffendes bitte ankreuzen (keine Mehrfachnennung möglich): Die Beteiligungsstruktur stimmt mit der aus dem Firmenbuch/ Handelsregister ersichtlichen Beteiligungsstruktur überein und gibt auch die Kontrollstruktur des oben genannten Unternehmens wieder. 1. Person Die Beteiligungs- und/oder Kontrollstruktur stimmt nicht mit der aus dem Firmenbuch/Handelsregister ersichtlichen Beteiligungsstruktur überein oder die Beteiligungs- und/oder Kontrollstruktur ist nicht aus dem Firmenbuch/Handelsregister ersichtlich. Ich/ wir gebe/geben Ihnen hiermit die Identität unseres/unserer wirtschaftlichen Eigentümer(s) wie folgt bekannt: 2. Person Name bzw. Firmenwortlaut: Name bzw. Firmenwortlaut: Wohnadresse bzw. Firmenanschrift: Wohnadresse bzw. Firmenanschrift: Geburtsdatum bzw. Firmenbuchnummer: Anteil am Unternehmen in %: Stimmrechte im Unternehmen in %: Sonstige Kontrollrechte: Geburtsdatum bzw. Firmenbuchnummer: Anteil am Unternehmen in %: Stimmrechte im Unternehmen in %: 4. Person Name bzw. Firmenwortlaut: Name bzw. Firmenwortlaut: Wohnadresse bzw. Firmenanschrift: Wohnadresse bzw. Firmenanschrift: Sonstige Kontrollrechte: Stimmrechte im Unternehmen in %: Sonstige Kontrollrechte: 3. Person Geburtsdatum bzw. Firmenbuchnummer: Anteil am Unternehmen in %: Anteil am Unternehmen in %: Stimmrechte im Unternehmen in %: Geburtsdatum bzw. Firmenbuchnummer: Sonstige Kontrollrechte: Dieser Erklärung sind zur Nachvollziehbarkeit der Eigentums- und Kontrollstruktur des Unternehmens folgende Unterlagen beizulegen: • Firmenbuchauszug/Handelsregisterauszug • Gesellschaftsvertrag und Bestellungsurkunde der derzeit vertretungsbefugten Personen (bei nicht im Firmenbuch eingetragenen Unternehmen) • Aktienbuch (bei Aktiengesellschaften mit Namensaktien) • Protokoll der letzten Hauptversammlung samt allfälliger Anwesenheitsliste (bei Aktiengesellschaften mit Inhaberaktien) • Ausweiskopien der natürlichen Personen Ich/wir verpflichte(n) mich/uns, der Hellobank Abweichungen/Änderungen hinsichtlich der Kontrolle über das Unternehmen bzw. hinsichtlich des wirtschaftlichen Eigentümers unverzüglich schriftlich bekannt zu geben und durch geeignete Urkunden nachzuweisen. Ort, Datum Firmenmäßige Fertigung (Firmenstempel, Unterschriften) und Name(n) des/der unterfertigenden gesetzlichen Vertreter(s) in Blockbuchstaben Hellobank BNP Paribas Austria AG, Elisabethstraße 22, Postfach 150, 5020 Salzburg, Austria; Rechtsform: Aktiengesellschaft, Sitz: Salzburg, FN 53877 g HG Salzburg, DVR: 1026402 Druckdatum: 29.06.2015 08:22 / Seite 2 von 2 hba69 07-15 § 2 Z 75 BWG lautet: Wirtschaftlicher Eigentümer im Sinne der §§ 40ff: die natürlichen Personen, in deren Eigentum oder unter deren Kontrolle der Kunde letztlich steht. Der Begriff des wirtschaftlichen Eigentümers umfasst insbesondere: a) bei Gesellschaften: aa) die natürlichen Personen, in deren Eigentum oder unter deren Kontrolle eine Rechtsperson über das direkte oder indirekte Halten oder Kontrollieren eines ausreichenden Anteils von Aktien oder Stimmrechten jener Rechtsperson, einschließlich über Beteiligungen in Form von Inhaberaktien, letztlich steht, bei der es sich nicht um eine auf einem geregelten Markt notierte Gesellschaft handelt, die dem Gemeinschaftsrecht entsprechenden Offenlegungsanforderungen oder gleichwertigen internationalen Standards unterliegt; ein Anteil von 25 % plus einer Aktie gilt als ausreichend, damit dieses Kriterium erfüllt wird; bb) die natürlichen Personen, die auf andere Weise die Kontrolle über die Geschäftsleitung einer Rechtsperson ausüben; b) bei Rechtspersonen, wie beispielsweise Stiftungen, und bei Trusts, die Gelder verwalten oder verteilen: aa) sofern die künftigen Begünstigten bereits bestimmt wurden, jene natürlichen Personen, die die Begünstigten von 25% oder mehr der Zuwendungen eines Trusts oder einer Rechtsperson sind; bb) sofern die Einzelpersonen, die Begünstigte des Trusts oder der Rechtsperson sind, noch nicht bestimmt wurden, die Gruppe von Personen, in deren Interesse hauptsächlich der Trust oder die Rechtsperson wirksam ist oder errichtet wurde; cc) die natürlichen Personen, die eine Kontrolle über 25% oder mehr des Vermögens eines Trusts oder einer Rechtsperson ausüben. Hellobank BNP Paribas Austria AG, Elisabethstraße 22, Postfach 150, 5020 Salzburg, Austria; Rechtsform: Aktiengesellschaft, Sitz: Salzburg, FN 53877 g HG Salzburg, DVR: 1026402
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