BEKANNTGABE DES WIRTSCHAFTLICHEN EIGENTÜMERS DER

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BEKANNTGABE DES
WIRTSCHAFTLICHEN EIGENTÜMERS
DER STIFTUNG
(Name der Stiftung)
ERLÄUTERUNG
Gemäß § 40 Bankwesengesetz (BWG) hat die Bank den Kunden aufzufordern, die Identität seines wirtschaftlichen Eigentümers bekannt zu
geben und Treuhandschaften offen zu legen. Der Kunde ist verpflichtet, dieser Aufforderung zu entsprechen.
Der Begriff „wirtschaftlicher Eigentümer“ im Sinne des § 2 Z 75 BWG umfasst bei Stiftungen:
• Sofern die künftigen Begünstigten bereits bestimmt wurden: Jene natürlichen Personen, die die Begünstigten von 25% oder mehr der Zuwendungen der Stiftung sind.
• Sofern die Einzelpersonen, die Begünstigte der Stiftung sind, noch nicht bestimmt wurden: Die Gruppe von Personen, in deren Interesse
hauptsächlich die Stiftung wirksam ist oder errichtet wurde.
• Die natürlichen Personen, die eine Kontrolle über 25% oder mehr des Vermögens der Stiftung ausüben.
Sollte(n) der/die Begünstigte(n) der oben genannten Stiftung oder jene Personen, in deren Interesse hauptsächlich die Stiftung wirksam ist oder
errichtet wurde, keine natürliche(n) Person(en) sein, ist für diese(n) eine separate Erklärung „Bekanntgabe des wirtschaftlichen Eigentümers“
abzugeben.
Zutreffendes bitte ankreuzen (keine Mehrfachnennungen möglich) und Angaben zu den Personen
(siehe oben „wirtschaftlicher Eigentümer“) ausfüllen:
Ich/wir gebe/geben Ihnen nachstehend die Identität jener natürlichen Personen, die die Begünstigten von 25% oder mehr der Zuwendungen der Stiftung sind, bekannt.
1. Person
Die Einzelpersonen, die Begünstigte der Stiftung sind, sind noch
nicht bestimmt. Nachfolgend gebe/geben ich/wir Ihnen die Personen bekannt, in deren Interesse hauptsächlich die Stiftung wirksam ist oder errichtet wurde:
2. Person
Name bzw. Firmenwortlaut:
Name bzw. Firmenwortlaut:
Wohnadresse bzw. Firmenanschrift:
Wohnadresse bzw. Firmenanschrift:
Geburtsdatum bzw. Firmenbuchnummer:
Begünstigtenstellung in %:
3. Person
Geburtsdatum bzw. Firmenbuchnummer:
4. Person
Name bzw. Firmenwortlaut:
Name bzw. Firmenwortlaut:
Wohnadresse bzw. Firmenanschrift:
Wohnadresse bzw. Firmenanschrift:
Geburtsdatum bzw. Firmenbuchnummer:
Begünstigtenstellung in %:
Begünstigtenstellung in %:
Geburtsdatum bzw. Firmenbuchnummer:
Begünstigtenstellung in %:
Dieser Erklärung sind zur Nachvollziehbarkeit der Eigentums- und Kontrollstruktur der Stiftung folgende Unterlagen beizulegen:
• Stiftungserklärung (Stiftungsurkunde samt allfälliger Stiftungszusatzurkunde und allfälligen Nachträgen)
• Ausweiskopien der natürlichen Personen
• Firmenbuchauszug
Ich/wir bestätige(n) mit meiner/unseren Unterschrift(en), dass der Stiftungsvorstand die alleinige Kontrolle über das gesamte Stiftungsvermögen ausübt. Ich/wir verpflichte(n) mich/uns, der Hellobank Abweichungen/Änderungen hinsichtlich der Kontrolle über das Stiftungsvermögen
bzw. hinsichtlich des wirtschaftlichen Eigentümers der Stiftung unverzüglich schriftlich bekannt zu geben und durch geeignete Urkunden nachzuweisen.
Ort, Datum
Firmenmäßige Fertigung (Firmenstempel, Unterschriften) und Name(n) des/der
unterfertigenden gesetzlichen Vertreter(s) in Blockbuchstabe
Hellobank BNP Paribas Austria AG, Elisabethstraße 22, Postfach 150, 5020 Salzburg, Austria; Rechtsform: Aktiengesellschaft, Sitz: Salzburg, FN 53877 g HG Salzburg, DVR: 1026402
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§ 2 Z 75 BWG lautet:
Wirtschaftlicher Eigentümer im Sinne der §§ 40ff: die natürlichen Personen, in deren Eigentum
oder unter deren Kontrolle der Kunde letztlich steht. Der Begriff des wirtschaftlichen Eigentümers umfasst insbesondere:
a)
bei Gesellschaften:
aa) die natürlichen Personen, in deren Eigentum oder unter deren Kontrolle eine Rechtsperson über das direkte oder indirekte Halten oder Kontrollieren eines ausreichenden
Anteils von Aktien oder Stimmrechten jener Rechtsperson, einschließlich über Beteiligungen in Form von Inhaberaktien, letztlich steht, bei der es sich nicht um eine auf einem
geregelten Markt notierte Gesellschaft handelt, die dem Gemeinschaftsrecht entsprechenden Offenlegungsanforderungen oder gleichwertigen internationalen Standards
unterliegt; ein Anteil von 25 % plus einer Aktie gilt als ausreichend, damit dieses Kriterium
erfüllt wird;
bb) die natürlichen Personen, die auf andere Weise die Kontrolle über die Geschäftsleitung
einer Rechtsperson ausüben;
b)
bei Rechtspersonen, wie beispielsweise Stiftungen, und bei Trusts, die Gelder verwalten
oder verteilen:
aa) sofern die künftigen Begünstigten bereits bestimmt wurden, jene natürlichen Personen,
die die Begünstigten von 25% oder mehr der Zuwendungen eines Trusts oder einer
Rechtsperson sind;
bb) sofern die Einzelpersonen, die Begünstigte des Trusts oder der Rechtsperson sind, noch
nicht bestimmt wurden, die Gruppe von Personen, in deren Interesse hauptsächlich der
Trust oder die Rechtsperson wirksam ist oder errichtet wurde;
cc) die natürlichen Personen, die eine Kontrolle über 25% oder mehr des Vermögens eines
Trusts oder einer Rechtsperson ausüben.
Hellobank BNP Paribas Austria AG, Elisabethstraße 22, Postfach 150, 5020 Salzburg, Austria; Rechtsform: Aktiengesellschaft, Sitz: Salzburg, FN 53877 g HG Salzburg, DVR: 1026402