Rat der Europäischen Union Brüssel, den 22. Juli 2015 (OR. en) 11131/15 ASIM 63 VERMERK Absender: Empfänger: Generalsekretariat des Rates Delegationen Nr. Vordok.: Nr. Komm.dok.: 10831/2/15 REV 2 ASIM 53 9355/15 ASIM 30 MIGR 30 COMIX 247 + ADD 1 Betr.: Entschließung der im Rat vereinigten Vertreter der Regierungen der Mitgliedstaaten für die Umsiedlung von 40 000 Personen, die unzweifelhaft internationalen Schutz benötigen, aus Griechenland und Italien Die Delegationen erhalten als Anlage das vom Rat (Justiz und Inneres) auf seiner Tagung vom 20. Juli 2015 angenommene Dokument zu dem im Betreff genannten Thema. 11131/15 hm/zb DG D 1B 1 DE ANLAGE Entschließung der im Rat vereinigten Vertreter der Regierungen der Mitgliedstaaten für die Umsiedlung von 40 000 Personen, die unzweifelhaft internationalen Schutz benötigen, aus Griechenland und Italien 1 DIE VERTRETER DER REGIERUNGEN DER MITGLIEDSTAATEN –– IN ANBETRACHT der Erklärung des Europäischen Rates vom 23. April 2015, die Nothilfe für die Mitgliedstaaten an den Außengrenzen aufzustocken und Optionen für eine Notfall-Umverteilung unter allen Mitgliedstaaten auf freiwilliger Basis zu prüfen; der Schlussfolgerungen des Europäischen Rates vom 25./26. Juni 2015, in denen sich der Europäische Rat angesichts der derzeitigen Krisensituation und des Bekenntnisses der EU zur Stärkung von Solidarität und Verantwortung darauf verständigt hat, in den nächsten beiden Jahren 40 000 Personen, die unzweifelhaft internationalen Schutz benötigen, von den an den Außengrenzen befindlichen Mitgliedstaaten Italien und Griechenland vorübergehend und ausnahmsweise in andere Mitgliedstaaten umzusiedeln, woran sich alle Mitgliedstaaten beteiligen; der Aufforderung des Europäischen Rates an den Rat, rasch einen Beschluss zu diesem Zweck zu erlassen, sowie an alle Mitgliedstaaten, sich unter Berücksichtigung der besonderen Situationen der Mitgliedstaaten bis Ende Juli einvernehmlich über die Umverteilung dieser Personen zu einigen – 1 In Einklang mit den Schlussfolgerungen des Europäischen Rates vom 25./26. Juni 2015 beteiligen sich Dänemark und das Vereinigte Königreich nicht an dieser Entschließung. 11131/15 ANLAGE hm/zb DG D 1B 2 DE KOMMEN ÜBEREIN, in den nächsten beiden Jahren 40 000 Personen, die unzweifelhaft internationalen Schutz benötigen, von den an den Außengrenzen befindlichen Mitgliedstaaten Italien und Griechenland umzusiedeln, KOMMEN ÜBEREIN, in einem ersten Schritt 32 256 Personen entsprechend den Angaben im Anhang umzusiedeln, KOMMEN ÜBEREIN, die Zahlen spätestens im Dezember 2015 mit dem Ziel zu aktualisieren, entsprechend der auf der Tagung des Europäischen Rates vom 25./26. Juni 2015 eingegangenen Verpflichtung die Gesamtzahl von 40 000 zu erreichen. Es sei darauf HINGEWIESEN, dass einige Mitgliedstaaten Erklärungen abgegeben haben, die in das Protokoll über die Ratstagung aufgenommen werden. 11131/15 ANLAGE hm/zb DG D 1B 3 DE ANHANG zur ANLAGE Österreich 0 Belgien 1 364 Bulgarien 450 Kroatien 400 Zypern 173 Tschechische Republik 1 100 Estland 130 Finnland 792 Frankreich 6752 Deutschland 10 500 Ungarn 0 Irland 2 600 Lettland 200 Litauen 255 Luxemburg 320 Malta 2 60 Niederlande 2 047 Polen 1 100 Portugal 1 309 Rumänien 1 705 Die Beteiligung Irlands an dieser Entschließung hängt davon ab, ob es gemäß dem den Verträgen beigefügten Protokoll 21 erklärt, sich an dem Beschluss des Rates zur Einführung von vorläufigen Maßnahmen im Bereich des internationalen Schutzes zugunsten von Italien und Griechenland zu beteiligen. 11131/15 ANHANG zur ANLAGE hm/zb DG D 1B 4 DE Slowakei 100 Slowenien 230 Spanien 1 300 Schweden 1 369 11131/15 ANHANG zur ANLAGE hm/zb DG D 1B 5 DE
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