11131/15 hm/zb 1 DG D 1B Die Delegationen erhalten als Anlage

Rat der
Europäischen Union
Brüssel, den 22. Juli 2015
(OR. en)
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ASIM 63
VERMERK
Absender:
Empfänger:
Generalsekretariat des Rates
Delegationen
Nr. Vordok.:
Nr. Komm.dok.:
10831/2/15 REV 2 ASIM 53
9355/15 ASIM 30 MIGR 30 COMIX 247 + ADD 1
Betr.:
Entschließung der im Rat vereinigten Vertreter der Regierungen der
Mitgliedstaaten für die Umsiedlung von 40 000 Personen, die unzweifelhaft
internationalen Schutz benötigen, aus Griechenland und Italien
Die Delegationen erhalten als Anlage das vom Rat (Justiz und Inneres) auf seiner Tagung vom
20. Juli 2015 angenommene Dokument zu dem im Betreff genannten Thema.
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DE
ANLAGE
Entschließung der im Rat vereinigten Vertreter der Regierungen der Mitgliedstaaten für die
Umsiedlung von 40 000 Personen, die unzweifelhaft internationalen Schutz benötigen, aus
Griechenland und Italien
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DIE VERTRETER DER REGIERUNGEN DER MITGLIEDSTAATEN ––
IN ANBETRACHT
der Erklärung des Europäischen Rates vom 23. April 2015, die Nothilfe für die Mitgliedstaaten an
den Außengrenzen aufzustocken und Optionen für eine Notfall-Umverteilung unter allen
Mitgliedstaaten auf freiwilliger Basis zu prüfen;
der Schlussfolgerungen des Europäischen Rates vom 25./26. Juni 2015, in denen sich der
Europäische Rat angesichts der derzeitigen Krisensituation und des Bekenntnisses der EU zur
Stärkung von Solidarität und Verantwortung darauf verständigt hat, in den nächsten beiden Jahren
40 000 Personen, die unzweifelhaft internationalen Schutz benötigen, von den an den
Außengrenzen befindlichen Mitgliedstaaten Italien und Griechenland vorübergehend und
ausnahmsweise in andere Mitgliedstaaten umzusiedeln, woran sich alle Mitgliedstaaten beteiligen;
der Aufforderung des Europäischen Rates an den Rat, rasch einen Beschluss zu diesem Zweck zu
erlassen, sowie an alle Mitgliedstaaten, sich unter Berücksichtigung der besonderen Situationen der
Mitgliedstaaten bis Ende Juli einvernehmlich über die Umverteilung dieser Personen zu einigen –
1
In Einklang mit den Schlussfolgerungen des Europäischen Rates vom 25./26. Juni 2015
beteiligen sich Dänemark und das Vereinigte Königreich nicht an dieser Entschließung.
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ANLAGE
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KOMMEN ÜBEREIN, in den nächsten beiden Jahren 40 000 Personen, die unzweifelhaft
internationalen Schutz benötigen, von den an den Außengrenzen befindlichen Mitgliedstaaten
Italien und Griechenland umzusiedeln,
KOMMEN ÜBEREIN, in einem ersten Schritt 32 256 Personen entsprechend den Angaben im
Anhang umzusiedeln,
KOMMEN ÜBEREIN, die Zahlen spätestens im Dezember 2015 mit dem Ziel zu aktualisieren,
entsprechend der auf der Tagung des Europäischen Rates vom 25./26. Juni 2015 eingegangenen
Verpflichtung die Gesamtzahl von 40 000 zu erreichen.
Es sei darauf HINGEWIESEN, dass einige Mitgliedstaaten Erklärungen abgegeben haben, die in
das Protokoll über die Ratstagung aufgenommen werden.
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ANLAGE
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DE
ANHANG zur ANLAGE
Österreich
0
Belgien
1 364
Bulgarien
450
Kroatien
400
Zypern
173
Tschechische Republik
1 100
Estland
130
Finnland
792
Frankreich
6752
Deutschland
10 500
Ungarn
0
Irland 2
600
Lettland
200
Litauen
255
Luxemburg
320
Malta
2
60
Niederlande
2 047
Polen
1 100
Portugal
1 309
Rumänien
1 705
Die Beteiligung Irlands an dieser Entschließung hängt davon ab, ob es gemäß dem den
Verträgen beigefügten Protokoll 21 erklärt, sich an dem Beschluss des Rates zur Einführung
von vorläufigen Maßnahmen im Bereich des internationalen Schutzes zugunsten von Italien
und Griechenland zu beteiligen.
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ANHANG zur ANLAGE
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DE
Slowakei
100
Slowenien
230
Spanien
1 300
Schweden
1 369
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ANHANG zur ANLAGE
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DE