Nur vom AStA auszufüllen Antrag auf Erstattung des Semester (ticket) beitrages Bearbeitungs-Nr.: für das Eingang (z.B. Sommersemester 2015 oder Wintersemester 2015/16) Vorname: Name: Straße: PLZ / Ort: Telefon: Mail: IBAN: BIC: Kreditinstitut: Matrikel Nr.: Antragsgrund: Information: Exmatrikulation oder Löschung der Einschreibung Studienbedingte Abwesenheit (Physiotherapie) Bei Fragen und Problemen: Tel: 0431 / 210 4920 Mail: [email protected] Referent Semesterticket: Chris Peter Studienbedingte Abwesenheit (Pflichtpraktikum) Studienbedingte Abwesenheit (Auslandssemester) Öffnungszeiten: Zu finden auf unser Website unter www.asta-fh-kiel.de Besitz eines personengebundenen Umland- Tickets Anschrift Antragsstellung: AStA Fachhochschule Kiel Semesterticket Referat Heikendorfer Weg 93c 24149 Kiel Fehlüberweisung / Mehrfachüberweisung Wichtig: Urlaubssemester Mensch mit Behinderung Insgesamt bezahlter Rückmeldebeitrag: € Von der FH geforderter Rückmeldebeitrag: € Härtefallantrag Bitte allen geforderten Unterlagen und nur dieses Blatt Die Fristen zur Rückerstattung findet ihr auf den folgenden Seiten. Die Überweisung der Rückerstattung für das Sommersemester erfolgt Ende April / Anfang Mai bzw. für das Wintersemester Ende Oktober / Anfang November. dem Antrag auf Rückerstattung beilegen Mit meiner Unterschrift bestätige ich, dass ich das zugehörige Merkblatt gelesen und akzeptiert habe. Ort, Datum: Unterschrift: Den Antrag zusammen mit den geforderten Unterlagen an unsere Postadresse (s.o.) oder per Mail an [email protected] schicken! Stand: 16.03.2015 © AStA Fachhochschule Kiel Merkblatt für den „Antrag auf Erstattung des Semester (ticket) beitrages“ Inhaltsverzeichnis 1. 2. 3. 4. 5. Fristen für die Antragsstellung Geforderte Unterlagen zu den einzelnen Antragsgründen Hinweise zum Studierendenausweis (Chipkarte) Hinweise zum Zeitpunkt der Überweisung Fragen und Kontakt 1. Fristen für die Antragsstellung Der Antrag für das aktuelle Semester muss vollständig spätestens zu folgendem Datum bei uns eingegangen sein: Bei Exmatrikulation / Löschung der Einschreibung Bei allen anderen Gründen Sommersemester: 31. Mai Sommersemester: 15. April Wintersemester: 30. November Wintersemester: 15. Oktober Das Exmatrikulationsdatum muss spätestens der 30. April (SoSe) bzw. 31. Oktober (WiSe) sein 2. Geforderte Unterlagen zu den einzelnen Antragsgründen 2.1. Exmatrikulation oder Löschung der Einschreibung Ausgefüllter Antrag Kopie „Exmatrikulationsbescheinigung“ oder Kopie „Löschung der Einschreibung“ 2.2. Studienbedingte Abwesenheit (Physiotherapie) Ausgefüllter Antrag Kopie „Schulbescheinigung“ Kopie Studienbescheinigung Studierendenausweis (Chipkarte) 2.3. Studienbedingte Abwesenheit (Pflichtpraktikum mit mindestens 3 Monaten außerhalb der Semesterticketgültigkeit ) Ausgefüllter Antrag Kopie der Praktikumsbestätigung vom Zuständigen Prüfungsamt der FH Kiel Kopie Studienbescheinigung Studierendenausweis (Chipkarte) 2.4. Studienbedingte Abwesenheit (Auslandssemester mit mindestens 3 Monaten dauer) Ausgefüllter Antrag Kopie der Auslandssemesterbestätigung Kopie Studienbescheinigung Studierendenausweis (Chipkarte) 2.5. Urlaubssemester Ausgefüllter Antrag Kopie der Urlaubsbescheinigung der FH Kiel Kopie Studienbescheinigung Studierendenausweis (Chipkarte) Stand: 16.03.2015 © AStA Fachhochschule Kiel 2.6. Mensch mit Behinderung Ausgefüllter Antrag Kopie des Schwerbehindertenausweises (Merkzeichen: „G“, „aG“, „H“, oder „BL“) Kopie Studienbescheinigung Studierendenausweis (Chipkarte) 2.7. Besitz eines personengebundenen Umland- Tickets Ausgefüllter Antrag Kopie des personengebundenen Umlandtickets Kopie Studienbescheinigung Studierendenausweis (Chipkarte) 2.8. Fehlüberweisung / Mehrfachüberweisung Ausgefüllter Antrag Kopie Studienbescheinigung Kopie aller getätigten Überweisungen (Kontoauszug) an das Studentenwerk S-H, für das betreffende Semester 2.9. Härtefallantrag Ausgefüllter Antrag Schriftliche Erklärung der persönlichen außergewöhnlichen Härte Entsprechende Belege Kopie Studienbescheinigung Studienausweis (Chipkarte) 3. Hinweis zum Studierendenausweis (Chipkarte) Der Semesterticketaufdruck auf dem Studierendenausweis (Chipkarte) wird, nach Eingang des vollständigen Antrages, gelöscht. Nach der Löschung wird der Studierendenausweis (Chipkarte) per Post an die Adresse auf dem Antrag versendet. Bitte bedenkt, dass der Studierendenausweis (Chipkarte) erst ab Beginn des jeweiligen Semesters (01.03 bzw. 01.09.) von uns bearbeitet und gelöscht wird. Studierendenausweise (Chipkarten) die uns vor dem Beginn des Semesters zugehen bleiben bis Semesterbeginn im AStA unberührt liegen. Solltet Ihr eure Karte benötigen sendet sie erst später zu uns. Solltet ihr eure Karte lieber persönlich abholen wollen, setzt Euch bitte mit uns in Verbindung. Der Versand wird bei uns dokumentiert - Für Verlust der Chipkarte auf dem Postweg übernehmen wir keine Haftung. 4. Hinweis zum Zeitpunkt der Überweisung der Rückerstattung Die Überweisung der Rückerstattung, bei vollständig vorliegenden Anträgen, erfolgt Ende April (SoSe) bzw. Ende Oktober (WiSe). Nach den ersten Überweisungen wird jeweils alle 3 Wochen eine Überweisung getätigt. 5. Fragen und Kontakt Bei weiteren Fragen zur Rückerstattung des Semestertickets schreibt uns eine E-Mail an [email protected] oder kontaktiert uns telefonisch. Die Anträge inkl. der geforderten Unterlagen könnt Ihr uns per Post oder auch gerne per Mail (s.o.) zusenden. AStA der Fachhochschule Kiel Semesterticket Referat Heikendorfer Weg 93 c 24149 Kiel Tel. 0431/ 210 - 49 20 Fax 0431/ 210 - 49 21 Stand: 16.03.2015 © AStA Fachhochschule Kiel
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