Zahlbarmachung der Aufschläge bei Abwesenheit

FACHBEREICH
THEMATIK
Personalkostenbetreuung Entgelt
unständige Bezüge: Zahlbarmachung der Aufschläge bei Abwesenheit
Sehr geehrte Damen und Herren,
wie Ihnen bereits mit Schreiben der Personalkostenbetreuung vom 16.11.2015 mitgeteilt, kommt
es aufgrund der Systemumstellung seitens des Bundesverwaltungsamtes im Bereich der
Bearbeitung der unständigen Bezüge zu einer verzögerten Auszahlung der Aufschläge bei
Abwesenheit.
Die Tagessätze müssen auf Grundlage der aufschlagsrelevanten unständigen Bezüge aus den
drei Kalendermonaten vor der Abwesenheit übergangsweise manuell errechnet und erfasst
werden. Daher wird um schnellstmögliche Übersendung aller Forderungsnachweise für die
vergangenen Entstehungsmonate gebeten.
Zudem wird darauf hingewiesen, dass aufgrund der manuellen Erfassung die
Aufschlagszahlungen auf der Entgeltabrechnung geändert dargestellt und als „Urlaubs- bzw.
Krankenlohnaufschlag“ bezeichnet werden.
Die verzögerte Aufschlagszahlung dauert voraussichtlich bis einschließlich zur Abrechnung des
Entstehungsmonats Mai 2016 an.
Wir bitten um Ihr Verständnis.
Für Rückfragen stehen Ihnen Ihre Ansprechpartner in der Bezügebetreuung im
Bundesverwaltungsamt gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Ihre Personalkostenbetreuung im Bundesverwaltungsamt
STAND 07.03.2016
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