Konzeption - WENDEPUNKT eV

Konzept der privaten Förderschule am
Jugendhilfezentrum Wendepunkt
Bad Köstritz
A.
A. 1
Privates Förderschulzentrum
Wendepunkt Bad Köstritz
Eleonorenstr. 20a
07586 Bad Köstritz
Tel. 036605 880-17
Fax 036605 880-34
[email protected]
Konzept der privaten Förderschule
am Jugendhilfezentrum Wendepunkt Bad Köstritz
Allgemeine Angaben zum Träger
Träger:
Anschrift:
WENDEPUNKT e.V.
07607 Eisenberg
Rosa-Luxemburg-Straße 13
036691 5720-0
036691 5720-29
[email protected]
www.wendepunkt-ev.net
Michael Frankenstein
Telefon:
Fax:
E-Mail:
Internet:
Geschäftsführer:
Name der Schule:
Standort der Schule:
Telefon:
Fax:
E-Mail:
Leiter des JHZ:
Telefon:
E-Mail:
Privates Förderschulzentrum Wendepunkt Bad Köstritz
Eleonorenstraße 20a
07586 Bad Köstritz
036605 880-0
036605 880-34
[email protected]
Christian Lippmann
036605 880-30
[email protected]
Schulleiterin:
Telefon:
Fax:
E-Mail:
Frau Martina Laube
036605 880-17
036605 880-34
[email protected]
Leistungsart:
Rechtsgrundlagen:
Ganztagsförderschule
Thüringer Förderschulgesetz und Thüringer Gesetz für Schulen
in freier Trägerschaft
60
11-18 Jahre
Landkreis Greiz, Gera und Saale-Holzland-Kreis
Platzzahl:
Betreuungsalter:
Versorgungsregion:
Spitzenverband:
Anschrift:
Der PARITÄTISCHE Thüringen e.V.
99192 Nesse-Apfelstädt OT Neudietendorf
Bergstr. 11
036202 26 - 0
036202 26 - 234
[email protected]
Telefon:
Fax:
E-Mail:
erstellt:
geprüft:
freigegeben:
Revision:
Martina Laube
Christian Lippmann
Michael Frankenstein
1.1
am: 19.12.13
am: 19.07.15
am: 30.07.15
vom: 30.07.15
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Privates Förderschulzentrum
Wendepunkt Bad Köstritz
Eleonorenstr. 20a
07586 Bad Köstritz
Tel. 036605 880-17
Fax 036605 880-34
[email protected]
Konzept der privaten Förderschule am
Jugendhilfezentrum Wendepunkt
Bad Köstritz
2
Internet:
A. 2
www.paritaet-th.de
Präambel
Die Private Förderschule des WENDEPUNKT e.V. ist eine staatlich anerkannte Ersatzschule. Sie entnimmt ihren Bildungs- und Erziehungsauftrag aus den entsprechenden gesetzlichen Vorgaben für Förderschulen (ThürSchfTG vom 20.12.2010 und ThürFSG in der Fassung vom 30.04.2003) des Freistaates Thüringen. Die Arbeit basiert auf der Grundlage des
christlich-humanistischen Menschen- und Weltverständnisses sowie auf den daraus abgeleiteten Werten von Gewaltfreiheit, Demokratie und der Verantwortung des Einzelnen sowohl
für sich selbst als auch für seinen Nächsten.
Das Private Förderschulzentrum Wendepunkt Bad Köstritz versteht sich als Ganztagsschule,
deren Ziel die Inklusion von gefährdeten und benachteiligten Kindern und Jugendlichen in
das gesellschaftliche Leben unseres Landes und insbesondere in Schule ist. Deshalb heißt
das Motto der Schule: „Schule 2020 – fit fürs Leben“. Gleichzeitig ist es unser Anliegen, dieses Ziel in einem gemeinschaftlichen Konzept von Heim und Schule zu verwirklichen.
Wir wollen junge Menschen darin unterstützen eigenverantwortliche und gemeinschaftsfähige Persönlichkeiten zu werden, um neue Lebenschancen zu finden und auf das Leben vorbereitet zu sein.
Das Ziel ist es, eine neue gemeinsame Lern- und Lebenskultur aufzubauen, in der ein
Höchstmaß an ganzheitlichen, individuellen und eigenverantwortlichen Lernen realisiert wird.
Darum liegt auf dem Erwerb und dem Umsetzen sozialer Kompetenzen ein großer Akzent.
Bei allen großen Zielen geht es jedoch vor allem darum, dass die jungen Menschen Freude
und Spaß am Lernen gewinnen. Das wiederum ist nur möglich, wenn wir den Lernenden zu
Erfolgen verhelfen und sie eine positive Leistungskultur erleben lassen.
Bei seiner inneren und äußeren Neuausrichtung orientiert sich das Förderschulzentrum
Wendepunkt Bad Köstritz an dem Beispiel der Schule in Beatenberg in der Schweiz
(www.institut-beatenberg.ch).
A. 3
Grundsätzliches zum Träger
Der Träger
Der WENDEPUNKT e.V. wurde am 06.11.1998 als Verein zur Förderung der öffentlichen Gesundheitspflege sowie der Bildung und
Erziehung gegründet worden. Unter dem Zeichen VR 210617 ist er
in das Vereinsregister des Amtsgerichtes Stadtroda eingetragen und
erhielt vom Finanzamt Gera die Anerkennung der Gemeinnützigkeit.
Der WENDEPUNKT e.V. versteht sich als Suchthilfeträger, der sich in den vergangenen Jahren zunehmend dafür engagiert hat, eine wirksame Vernetzung mit der Jugendhilfe in die Tat
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geprüft:
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Revision:
Martina Laube
Christian Lippmann
Michael Frankenstein
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am: 19.07.15
am: 30.07.15
vom: 30.07.15
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Wendepunkt Bad Köstritz
Eleonorenstr. 20a
07586 Bad Köstritz
Tel. 036605 880-17
Fax 036605 880-34
[email protected]
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umzusetzen. Neben der Suchtberatungsstelle unterhält er im Saale-Holzland-Kreis auch eine
Tagesstätte für psychisch kranke Menschen mit Suchtproblemen. Seit dem 01.01.2004 ist er
Träger des stationären Jugendhilfezentrums in Wolfersdorf und seit 01.01.2011 des stationären Jugendhilfezentrums mit angegliederter Förderschule und Förderberufsschule in Bad
Köstritz.
Der WENDEPUNKT e.V. ist Mitglied
im PARITÄTISCHEN Wohlfahrtsverband, Landesverband Thüringen e.V.,
im Fachverband Drogen und Rauschmittel e.V. (fdr) und
in der Internationalen Gesellschaft für erzieherische Hilfen (IGfH).
Die Mitarbeiter des Vereins verfügen zum großen Teil über jahrelange Erfahrungen in der
ambulanten Suchtkrankenhilfe, aber auch in der stationären Jugendhilfe ist das Thema des
missbräuchlichen Suchtmittelkonsums ständig präsent. Ein ganz erheblicher Prozentsatz der
Kinder und Jugendlichen kommt aus dem genannten Milieu, was in der pädagogischen Arbeit gezielt berücksichtigt werden muss.
Der Träger orientiert sich an dem christlichen Welt- und Menschenbild, das die Kultur des
Abendlandes entscheidend geprägt hat.
Unser Selbstverständnis
Schon im Logo wird das grundsätzliche Selbstverständnis des Trägers deutlich – wir möchten Menschen, die in eine schwierige Lebenssituation geraten sind, ein Stück ihres Lebens
und Ihrer Entwicklung begleiten und sie so rasch wie möglich wieder in die Selbständigkeit
entlassen.
Pädagogik bedeutet in diesem Selbstverständnis immer auch, „Entwicklungshilfe“ zu leisten
auf dem Weg zur eigenen, selbständigen Persönlichkeit.
Diese Arbeit vollzieht sich in dem Spannungsfeld von Zuwendung, gegenseitiger Achtung
und Konsequenz. Konsequentes Handeln meint dabei nicht einfach Macht auszuüben, wohl
aber Grenzen zu setzen, um den jungen Menschen Hilfe und Orientierung in ihrer Entwicklung zu geben. Dieses Grundverständnis könnte komprimiert werden in der Aussage:
Selbständigkeit soweit als möglich,
Einschränkung nur solange und soweit als nötig,
Hilfe zur Selbsthilfe als Grundhaltung der Arbeit!
Wir wollen nicht neue Abhängigkeiten schaffen, sondern den bestehenden Bindungen und
Beziehungen dienen, sie pflegen, entfalten und festigen. Das gilt ganz besonders im Blick
auf die Herkunftsfamilie, so dass die Elternarbeit in unserer pädagogischen Arbeit fest verankert ist und wir immer wieder nach Wegen der Umsetzung und Verwirklichung suchen.
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geprüft:
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Revision:
Martina Laube
Christian Lippmann
Michael Frankenstein
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am: 19.07.15
am: 30.07.15
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07586 Bad Köstritz
Tel. 036605 880-17
Fax 036605 880-34
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Das Selbstverständnis des Trägers beruht auf dem Streben nach Offenheit, Klarheit, Emotionalität und Professionalität. In unserer sozial- und heilpädagogischen wie auch therapeutischen Arbeit vertreten wir einen ressourcen- und zielorientierten (systemischen) Ansatz.
Unser christlich-humanistisches Welt- und Menschenbild ist integrativ geprägt und stellt die
Würde und die Wertschätzung des Menschen über seine Zugehörigkeiten zu Geschlecht,
Nationalität, Herkunft oder Religion, bzw. seine weltanschaulichen Ansichten. Das bedeutet
für uns eine prinzipiell positive, akzeptierende, wertschätzende, unvoreingenommene und
vorurteilsfreie Grundhaltung jedem Menschen gegenüber.
In unserer sozialpädagogischen Arbeit verstehen wir den Einzelnen als Individuum und Gemeinschaftswesen zugleich, der lernen muss, für sich und andere Verantwortung zu übernehmen. Ein Grundanliegen ist deshalb, eine Entwicklung weg von einer egozentrischen
kindlich konsumierenden Haltung hin zur erwachsen, gestaltenden, sozialen und verantwortungsvollen Haltung zu fördern und zu unterstützen. Aktivieren statt konsumieren!
Diese Grundhaltung ruht im sozialpädagogischen Prozess für uns auf den Pfeilern
- Schutz und Geborgenheit,
- Sicherheit und Verlässlichkeit, (Klarheit und Konsequenz)
- Stabilität und Aktivität,
- Individualität und Gemeinschaft.
Unser Leitbild
Der WENDEPUNKT ist ein gemeinnütziger Verein unter dem Dach des PARITÄTISCHEN
Wohlfahrtsverbandes Landesverband Thüringen e.V.
Der WENDEPUNKT ist ein Zusammenschluss von sozial engagierten Mitgliedern und unterbreitet in den Bereichen der ambulanten Sucht- und Drogenhilfe sowie der Jugendhilfe effektive und qualifizierte Angebote.
Der WENDEPUNKT versteht sich als ein sozialer, kundenorientierter Arbeitgeber, der Wert
auf hohes Maß an Arbeitszufriedenheit legt.
Der WENDEPUNKT hilft Menschen, die sich in Lebenskrisen befinden und nach Auswegen
bzw. neuer Orientierung suchen, auf der Grundlage von Fachkompetenz und einem fundierten Qualitätsmanagement mit optimaler Unterstützung.
Der WENDEPUNKT geht mit seinen personellen, sachlichen und finanziellen Ressourcen
wirtschaftlich und verantwortungsvoll um.
Der WENDEPUNKT legt großen Wert darauf, dass das tägliche Handeln von Mitarbeitern
und den hilfesuchenden Menschen ökologisch verantwortlich orientiert ist.
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Revision:
Martina Laube
Christian Lippmann
Michael Frankenstein
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am: 19.07.15
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Fax 036605 880-34
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Der WENDEPUNKT ist bemüht, das eigene Handeln durch eine breite Basis von Kooperationen möglichst wirkungsvoll zu gestalten.
Unsere Leitsätze
WENDEPUNKT verbindet sich für uns mit Klarheit, Offenheit, Emotionalität und Professionalität. Diese Grundhaltungen sollen in unserem Tun und Handeln für jeden deutlich und erlebbar werden.
Klarheit bedeutet eine offene Form der Auseinandersetzung sowie den konstruktiven Umgang mit Kritik und Konfrontation, aber auch die Klarheit der Grenzen von Nähe und Distanz
– von Sicherheit, Halt, Stabilität und klaren Strukturen.
Offenheit bedeutet nicht nur offen für Menschen in den unterschiedlichsten Lebenskrisen,
sondern vor allem auch Wertschätzung und Vertrauen, Interesse und Geduld. Wir glauben
an die Veränderungsfähigkeit und -möglichkeit der Menschen.
Emotionalität bedeutet Wärme und Einfühlungsvermögen, aber auch das Zulassen von Gefühlen und das Ernstnehmen des Gegenübers - Geborgenheit als emotionales Angebot.
Professionalität heißt für uns vor allem Echtheit als Person mit unserem Denken fühlen und
handeln, aber auch Fachkompetenz, Flexibilität und Achtung unserer selbst.
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Martina Laube
Christian Lippmann
Michael Frankenstein
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Fax 036605 880-34
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Die organisatorische Struktur
Siehe Organigramm (folgende Seite)
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Christian Lippmann
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07586 Bad Köstritz
Tel. 036605 880-17
Fax 036605 880-34
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Teil 2
Privates Förderschulzentrum Wendepunkt Bad Köstritz
B. 1
Allgemeine Angaben zur Schule
Name der Schule:
Standort der Schule:
Telefon:
Fax:
Schulleiterin:
E-Mail:
Privates Förderschulzentrum Wendepunkt Bad Köstritz
Eleonorenstraße 20a
07586 Bad Köstritz
036605 880-17
036605 880-34
Frau Martina Laube
[email protected]
Platzzahl:
Lernteams:
Größe der Lernteams:
Betreuungsalter:
70
6
maximal 12 Lernende in jahrgangsgemischten Lernteams
11-18 Jahre
Das Förderschulzentrum als Lebensfeld
Vorbemerkung
Die vorliegende Konzeption ist die Grundlage der pädagogischen Arbeit im Förderschulzentrum Wendepunkt Bad Köstritz und erweitert die Leistungsbeschreibungen der heilpädagogischen Arbeit im stationären Wohnbereich, um ein einheitliches Handeln in Heim und Schule
zu gewährleisten.
Schule, insbesondere Ganztagsschule, ist ein wesentliches Lebensfeld von Kindern und Jugendlichen und gilt allgemein als zweitwichtigster Sozialisationsraum nach Familie / Jugendhilfeeinrichtung.
Die Schule als öffentliche Bildungseinrichtung prägt sehr deutlich das Leben von Kindern
und Jugendlichen. In der Schule verbringen Kinder und Jugendliche einen wesentlichen Teil
ihres Tages, hier erfolgen ein Großteil des Austausches mit Gleichaltrigen und das Aufeinandertreffen mit anderen Generationen, hier sammeln Kinder und Jugendliche soziale Erfahrungen (positive wie negative).
Die vordergründige und traditionelle Aufgabe der Schule ist zweifellos die Funktion der Bildung, aber nicht deren einziger Aspekt.
Im Lebensfeld Schule finden Kommunikation und aktive Lebensgestaltung statt, so dass sich
daraus zwei weitere Funktionen für die Schule ableiten: Schule in der Funktion als Lebensund Kommunikationsraum sowie als Ort zum Einüben sozialer Kompetenzen.
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Martina Laube
Christian Lippmann
Michael Frankenstein
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Fax 036605 880-34
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Die vorliegende Konzeption will den Lernenden helfen, in adäquatem Rahmen die Schulpflicht zu erfüllen und sich auf eine weiterführende Form der Berufsausbildung vorzubereiten.
Standort des Förderschulzentrums ist primär das Jugendhilfezentrum Wendepunkt Bad
Köstritz und beschult schwerpunktmäßig Kinder und Jugendliche aus den stationären Einrichtungen des WENDEPUNKT e.V. (Bad Köstritz und Wolfersdorf) und des Alternative e.V.
(Rückersdorf). Dabei besteht in den Außenstellen Wolfersdorf und Rückersdorf jeweils eine
Außenklasse mit 8-10 Lernenden.
Mit unserem Schul-Jugendhilfe-Konzept geht es nicht darum, diese Kinder und Jugendlichen
zu ghettoisieren und ihre Ausgrenzung zu manifestieren – ganz im Gegenteil: Jugendhilfe
will ihnen den Weg zurück in die Gesellschaft, in die Gemeinschaft ermöglichen. Es geht ihr
um eine ganzheitliche Inklusion – in Schule und sozialem Umfeld wie Gruppen, Vereine und
Organisationen (Feuerwehr, Sport, Angeln, Musik…). Dennoch wird unsere Schule über weite Strecken im Vorfeld einer bildungspolitisch verstandenen Inklusion angesiedelt sein und
agieren müssen.
Veränderte Rahmenbedingungen
Das Rollenverständnis
Die Antwort auf die Frage: Wie definiere ich meine Rolle? bestimmt entscheidend das Verhalten, die Zuständigkeit und die Verantwortung von Menschen. D.h., was verbinde ich mit
der Rolle des Lehrers und was mit der Rolle des Schülers?
Viele verbinden die Rolle und das Bild des Lehrers immer noch mit dem „erhobenen“ Zeigefinger eines Belehrenden und Prüfenden, einem, der anderen etwas beibringen will oder der
sagt, was falsch und richtig ist. Sie sind in der Regel „Einzelkämpfer“.
Der Schüler hingegen ist das „Objekt“ des Lehrers. Abgeleitet ist das Wort vom lateinischen
„scholaris“ – einem, der zur Schule gehört, d.h. so viel wie, einer, der „unterentwickelt“ ist
und belehrt werden muss. Letztlich sind Lehrer und Schüler zwei Rollen, die einander bedingen.
Wenn wir also – und das ist unser Anliegen – auf der Seite des Schülers ein Mehr an Beteiligung, an Selbständigkeit und Eigenverantwortung erreichen wollen, hat dies unweigerlich
tiefgreifende Konsequenzen für die Rolle und das Selbstverständnis des Lehrers. Deshalb
hat nach unserem Verständnis der Lehrer in unserem System eher die Rolle eines Lerncoachs bzw. eines Prozessbegleiters mit der Aufgabe – Hilfe zur Selbsthilfe anzubieten und
den Lernenden zum Erfolg zu verhelfen. Als Lerncoach sorgt er für ein optimales Zusammenwirken und die optimalen Rahmenbedingungen, um seinen Lernenden möglichst erfolgreich zu machen.
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Christian Lippmann
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Deshalb sprechen wir bei den Schülern lieber von Lernenden, denn schließlich ist es ihre
Aufgabe – ihr Beruf – zu lernen.
Beide Seiten sollen auf diese Weise Schule als einen Ort erleben, an dem sie erfolgreich
sein können, an dem das Arbeiten Spaß und Freude macht, niemand Angst vor Tests und
Zensuren zu haben braucht. Also kurz, wo Lernende den Lernprozess positiv erleben.
Die entscheidende Herausforderung wird dabei sein, ob es uns gelingt, dass die Lernenden
sich selber Ziele setzen und diese anstreben, d.h., eigene Verantwortung für ihr Lernen
übernehmen und nicht die Initiative dem Lehrer überlassen.
Die Präsenz der Lehrer
Es ist ein fester Bestandteil unseres Schulsystems, dass die Lehrer während der gesamten
Arbeitszeit in der Schule anwesend sind. D.h., hier ist ihr Arbeitsplatz – ganz gleich ob sie
unterrichten oder ihre Vor- und Nachbereitungen dazu erledigen.
Die Lern- und Coachingteams
Die Lernenden arbeiten in altersheterogenen Lernteams von ca. 12 Kindern und Jugendlichen. Grundlage für ein Lernteam bildet die Wohngruppe aus der Jugendhilfeeinrichtung, zu
der dann bis zur genannten Anzahl externe Lernende hinzugenommen werden.
Jedes Lernteam wird von einem Coachingteam aus Lehrern, Sonderpädagogischen Fachkräften und Praxisanleitern begleitet. D.h., bei uns arbeiten die Lehrer in einem multiprofessionellen Team zusammen.
B. 2
Leistungsart, Rechtsgrundlagen, Ziele und Zielgruppe
Leistungsart:
Ganztagsförderschule
Bildungsgänge:
- Regelschule
- Lernförderung
Rechtsgrundlagen:
Thüringer Gesetz über Schulen in freier Trägerschaft
(ThürSchfTG) vom 20.12.2010
Thüringer Förderschulgesetz (ThürFSG) in der Fassung
vom 30.04.2003
Ziele und Zielgruppe
Schule und Jugendhilfe sind in der gegenwärtigen Praxis des gesellschaftlichen Lebens im
Blick auf die Bedürfnisse unserer Kinder und Jugendlichen nicht immer hilfreich miteinander
verzahnt. Das gilt besonders für diejenigen, die ohnehin durch die familiären und gesellschaftlichen Rahmenbedingungen ins Abseits gekommen sind und außerhalb ihrer Familie
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Martina Laube
Christian Lippmann
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leben müssen und sich ausgegrenzt fühlen. Nicht wenige haben diese Stigmata bereits verinnerlicht und leben und handeln dementsprechend.
Unsere Ganztagsschule kann und will im Netzwerk mit dem Jugendhilfebereich konstruktiv
zur Entwicklung eigenverantwortlicher und gemeinschaftsfähiger Persönlichkeiten beitragen.
Bildung, Kommunikation und Lebensgestaltung markieren die Eckpunkte jeder Ganztagsschule und insbesondere die der Ganztagsförderschulen.
In den letzten Jahren zeigt sich ein anwachsender Hilfebedarf für Jugendliche, welche von
multidimensionalen Störungsbildern, seelischen Behinderungen oder Persönlichkeitsentwicklungsstörungen betroffen sind.
B. 2.1
Ziele
Primäres Ziel des Förderschulzentrums ist das zielorientierte, selbständige und eigenverantwortliche Lernen der Schulbesucher, verbunden mit einer hohen sozialen Kompetenz.
D.h., unser Anliegen ist es nicht „totes Wissen“ (Auswendiglernen) zu vermitteln, denn das
wäre ein reines Gedächtnistraining, unser Ziel ist das Verstehen dessen, was Gegenstand
des Arbeitens ist. Anders ausgedrückt: uns geht es um den Erwerb von „anwendungsfähigem und alltagstauglichem Wissen“.
Ein erster Schritt in diese Richtung bedeutet, dass sich die Lernenden methodische Fähigkeiten und Fertigkeiten des Lernens erarbeiten. Sie müssen ihr „Handwerk“ (das Lernen) in
seiner Vielfalt verstehen und begreifen lernen, um es in den eigenen situativen Bedingungen
anwenden und zum Einsatz bringen zu können.
Dies wiederum ist nur mit einer entsprechenden Einstellung und Motivation zu erreichen, die
voraussetzt, dass jemand für sich selber und für sein Tun Verantwortung übernimmt. Hier
liegt für unsere Lernkultur eine ganz entscheidende Hürde, denn genau dies haben „unsere“
Kinder und Jugendlichen in ihrem bisherigen Leben nicht gelernt. Entweder wurden ihnen
keine Grenzen gesetzt oder es kam zu permanenten Grenzüberschreitungen, so dass sie
ständig zu etwas gezwungen wurden.
Unsere Lernenden konnten keine ausreichenden Kompetenzen erwerben, die es ihnen ermöglicht hätten, im normalen Schulkontext zu lernen. Wir möchten sie Schritt für Schritt, gemeinsam mit den Angeboten der Jugendhilfe, zu ausreichenden sozialen Kompetenzen führen, die wiederum schulisches Lernen dann möglich machen.
Im sozialen Kompetenztraining und im Lernen ist es unser Ziel, den Lernenden bewusst zu
machen, dass sie lernen die Verantwortung dafür zu tragen, was sie tun.
Lernen bedeutet für uns den konstruktiven Umgang mit Schwierigkeiten und Widerständen.
In erster Linie geht es uns darum, den Lernenden Erfolgserlebnisse zu ermöglichen, denn
bekanntlich ist nichts so motivierend wie der Erfolg. Das ist zum einen die hohe Kunst des
Coachingteams zum anderen aber auch der Weg zum Spaß und zur Freude am Lernen, was
letztendlich wieder Neugier entstehen lässt.
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Christian Lippmann
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Konkret verfolgt die Förderschule folgende Ziele:
-
-
-
-
-
-
B. 2.2
Schulische Ganztagsversorgung und Betreuung im Rahmen eines heilpädagogischen Milieus in einem überschaubaren Lernteam mit pädagogisch abgestimmten
Zusatzangeboten
Aufbau einer eigenen schulischen Leistungsmotivation – arbeiten mit Zielen
Es geht um Verstehen und nicht um Auswendiglernen
Vermittlung von lebenspraktischen Grundkenntnissen und Fertigkeiten
Stabilisierung der persönlichen Entwicklung und Förderung der eigenen Kompetenzen unter permanenter Reflexion und Erschließung der optimalen individuellen
Entwicklungschancen
dauerhaftes Schulangebot für massiv ausgegrenzte Lernende mit wenig Reintegrationsmöglichkeiten und hohem pädagogischen bzw. heilpädagogischen Förderbedarf
temporäres Schulangebot für Lernende aus dem Umland, die in ihren bisherigen
Schulen nicht mehr erfolgreich lernen konnten und eine ruhige, am Positiven orientierte Lernumgebung sowie die Stärkung ihrer sozialen Kompetenzen benötigen, um
wieder Spaß, Freude und Erfolge im schulischen Kontext zu erlangen
Erreichen eines anerkannten Schulabschlusses als Voraussetzung für eine betriebliche oder überbetriebliche Ausbildung in enger Kooperation mit dem örtlichen Jobcenter
bei vielen Lernenden wird der Besuch der Förderschule durch eine Erziehungshilfemaßnahme flankiert. Der hierfür notwendige enge Austausch aller an der Hilfe Beteiligten ist eine Voraussetzung für das Gelingen der Hilfe und somit ebenfalls als
Ziel zu werten.
Zielgruppe
Zielgruppe der Ganztagsförderschule Wendepunkt Bad Köstritz sind in erster Linie Jugendliche in den stationären Einrichtungen der Jugendhilfe, deren Beschulung sich aufgrund ihrer
Verhaltensauffälligkeiten und/oder Suchtproblematik an den staatlichen Schulen als schwierig erweist und erwiesen hat:
-
junge Menschen mit Förderbedarf im emotionalen und sozialen Bereich
junge Menschen, für die Förderschul- und Erziehungshilfebedarf festgestellt wurde
junge Menschen mit einer abhängigkeitsrelevanten Suchtproblematik
junge Menschen, die aufgrund massiver Ausgrenzungserfahrungen in den herkömmlichen Schul- und Klassenstrukturen bisher ihre größtmöglichen Entwicklungschancen nicht entfalten konnten und deren Teilhabe am sozialen Leben dadurch gefährdet ist
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Revision:
Martina Laube
Christian Lippmann
Michael Frankenstein
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-
schulmüde Jugendliche mit wenig Reintegrationsmöglichkeiten und einem hohen
pädagogischen bzw. heilpädagogischen Förderbedarf
Schulverweigerer
junge Menschen, die zusätzlich zu ihrem sozialen und emotionalen Förderbedarf einen durch Gutachten festgestellten Förderbedarf im Bereich des Lernens aufweisen
B. 3.
Aufnahmeverfahren
B. 3.1
Aufnahmekriterien
B. 3.1.1
Voraussetzungen für eine Aufnahme
Voraussetzungen sind:
-
ein aktuelles sonderpädagogisches Gutachten muss vorliegen
eine Einverständniserklärung der Eltern/Sorgeberechtigten
die Grundmotivation des Lernenden, sich auf das Konzept der Schule
einzulassen und mit Zielvereinbarungen zu arbeiten
ein unterschriebener Schulvertrag
die Anerkennung der Hausordnung
Kostenübernahme des Sozialen Kompetenztraining durch das zuständige
Jugendamt
B. 3.1.2
Aufnahmeverlauf
Die Aufnahme eines jungen Menschen an unserem Förderschulzentrum erfolgt im Anschluss
an ein Vorstellungsgespräch und kann bei Vorliegen der oben genannten Aufnahmevoraussetzungen durch verschiedene Instanzen initiiert sein:
-
B. 3.2
durch eine Empfehlung des zuständigen Jugendamtes
durch eine Empfehlung der zuständigen Jugendgerichtshilfe
durch eine Empfehlung als alternatives Schulangebot durch das
Staatliche Schulamt
durch den ausdrücklichen Wunsch der Eltern/Sorgeberechtigten
Schulvertrag
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Christian Lippmann
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Ein Schulvertrag (siehe Anlage 1) zwischen dem jungen Menschen, den Eltern/Sorgeberechtigten und dem Förderschulzentrum soll eine vertragliche Grundlage für ein gemeinsames Handeln festlegen. Dieser Vertrag beschreibt für alle Vertragspartner die Rechte und
Pflichten und soll die Notwendigkeit einer konstruktiven Zusammenarbeit zum Wohle des
jungen Menschen bewusst machen. Neben einem angemessenen sozialen Verhalten sind
die wichtigsten Bedingungen an unserer Schule:
Keine Drogen, kein Alkohol
Besitz und Konsum von Drogen/Alkohol führen zum Ausschluss. Stichprobenweise oder auf
Verdacht hin können Urin- oder Alkoholtests durchgeführt werden. Die entsprechenden Kosten gehen zu Lasten der Lernenden bzw. der Eltern/Sorgeberechtigten.
Rauchen nur an erlaubten Plätzen und zu erlaubten Zeiten
Auf dem gesamten Gelände der Einrichtung ist das Rauchen nicht gestattet. Ausnahme sind
die dafür ausgewiesenen Orte und Zeiten. Wer raucht, akzeptiert die entsprechenden Konsequenzen.
Keine Gewalt
Gewalt wird nicht toleriert. Als Gewalt gelten nicht nur körperliche Übergriffe, sondern auch
verbale Angriffe, alle Formen von offenem oder verstecktem Mobbing, Nötigungen und andere Arten der Bedrohung. Grundsätzlich gilt: Delikte werden zur Anzeige gebracht.
Keine Grenzverletzungen
Es gibt absolute Tabuzonen. Dazu gehören die Etagen und Zimmer, die nicht zur Schule gehören. Dies gilt in der Schulzeit auch für die Bewohner der Wohngruppen.
B. 3.3
Hausordnung
Teil des Schulvertrages ist unsere Hausordnung (siehe Anlage 2). Immer, wenn Menschen
zusammenleben und arbeiten, braucht es gemeinsame Regeln und Absprachen, auf die sich
alle verbindlich geeinigt haben. Sie sollen dazu beitragen, dass sich eine Atmosphäre im
Schulalltag entwickeln kann, welche die Grundlage für ein erfolgreiches Lernen und Arbeiten
aller Lernenden ist. Sie soll Unfälle vermeiden, die Sachwerte der Einrichtung erhalten und
die sinnvolle Nutzung der Einrichtung sichern.
Weiterhin setzt die Hausordnung Grundnormen für den Umgang der jungen Menschen untereinander fest sowie den zeitlichen Plan des Unterrichts und die Konsequenzen bei Verstößen gegen diese Ordnung.
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Martina Laube
Christian Lippmann
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B. 4
Strukturelemente
B. 4.1
Unterrichtszeiten
Montag
Dienstag
Mittwoch
Donnerstag
Freitag
08:00 Uhr – 16:00 Uhr
08:00 Uhr – 16:00 Uhr
08:00 Uhr – 16:00 Uhr
08:00 Uhr – 16:00 Uhr
08:00 Uhr – 12:00 Uhr
In regelmäßigen Abständen (etwa einmal im Quartal) werden Projekttage angeboten und gestaltet. In handlungsorientierter Weise setzen sich die Jugendlichen mit Themen aus den Bereichen Naturwissenschaften, Geografie, Geschichte, Politik, Religion, Technik, Kunst oder
Musik auseinander. Jedem Projekttag ist ein Hauptthema gewidmet. Die Lernenden haben
dann die Möglichkeit, sich mit einem der Unterthemen intensiv zu beschäftigen. Die entsprechenden Erlebnisse und Erfahrungen werden in Erkenntnissen präsentiert. Spaß generiert
Nachhaltigkeit.
B. 4.2
Tagesstruktur
Der Unterrichtstag ist in variable Settings strukturiert, die durch Pausenzeiten unterbrochen
sind. Der Vormittag unserer Lernenden ist geprägt durch das Arbeiten innerhalb des Lernteams in Form von freien Lernzeiten, in denen jeder Lernende an seinen individuellen Lernzielen, die er gemeinsam mit seinem Lerncoach festgelegt hat, arbeitet und sich individuelle
Hilfe holt. Am Vormittag gibt es auch festgelegte Intensivarbeitszeiten, wo sich die Lernenden in ihren Kompetenzteams zu den sogenannten Intensivtrainings zusammenfinden.
Der Nachmittag ist geprägt von Aktivs. Die Lernenden entscheiden sich verbindlich für ein
Schulhalbjahr zur täglichen Teilnahme an einem ausgewählten Aktiv. Diese finden inner- und
außerhalb der Schulräume statt.
Für jeden Lernenden gilt sein ganz individueller Stundenplan. Die Lernphasen sind inhaltlich
so gestaltet, dass sie eine sinnvolle Abwechslung von Anspannung und Entspannung gewährleisten und so dem Prinzip des „Förderns und Forderns“ gerecht werden.
B. 4.3
Lernteams
Das Ziel für jeden Einzelnen heißt: Erfolg haben. Damit ist gemeint: Sein Leben und Lernen
selber erfolgreich zu gestalten und fit fürs Leben zu sein.
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Christian Lippmann
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Stichworte: Eigenverantwortung, Selbständigkeit und Selbstgestaltungskompetenz – ein Zusammenspiel von Wissen, Können und Wollen.
Das setzt voraus: Möglichkeit, Fähigkeit und Bereitschaft zur Leistung. Anders gesagt: Es
geht um die Freude der vielen kleinen Siege über sich selbst.
Die schulische Vergangenheit unserer Lernenden war in der Regel stark durch negative Erfahrungen geprägt. Eine Stigmatisierung als Außenseiter, Versager oder gar als Sündenbock
gehörte leider oft zu den prägenden Eindrücken. Die Kinder erlebten in dieser Phase auch
Erwachsene häufig als wenig berechenbar oder unzuverlässig. Daher ist es für die jungen
Menschen wichtig, das Leben im sozialen Umfeld der Lernteams so zu gestalten, dass sie
positive Erfahrungen sammeln können. Wichtige Faktoren zur Förderung eines für die jungen Menschen stabilen, vertrauensvollen und berechenbaren sozialen Gefüges sind die Rollen der Bezugslehrer (Coachs) und die Anwesenheit von sonderpädagogischen Fachkräften
im Schulalltag sowie speziell im Unterricht.
Für Neuaufnahmen in die Schule gibt es eine individuelle Schuleingangsphase, in der die
Lernenden mit unserem Schulsystem und den Regeln an der Schule vertraut gemacht werden. Darüber hinaus erfolgt in dieser Phase die Kompetenzfeststellung, d.h., die Feststellung
der Ausgangbedingungen und des Leistungsstandes, die die Lernenden mitbringen.
B. 4.4
Das Parlament der Lernenden
Im Rahmen des Sozialen Kompetenztraining ist jeweils eine Einheit für Besprechungen des
Lernteams fest in den Ablauf integriert, die Leitung der Coachingteams und die sonderpädagogischen Fachkräfte sind in dieser Stunde anwesend. Alle haben gemeinsam die Möglichkeit, Belange des Lernteams zu besprechen, zu diskutieren und zu klären.
In jedem Lernteam gibt es gewählte Sprecher, die die Anliegen der Lernenden gemeinsam
mit den anderen Lernteams, den Lehrkräften und den sonderpädagogischen Fachkräften
besprechen und verhandeln.
In der Sprecherstunde sollen die Jugendlichen für die Beiträge sorgen und die Gestaltung
bzw. Leitung der Stunde übernehmen. Sie sollen hier von sich aus Anliegen und Probleme
an die Beteiligten herantragen und zur Diskussion stellen. Dabei sollen sie möglichst selbstständig und eigenverantwortlich agieren. Die Fachkräfte sind in diesem Fall normale Teilnehmende und können sogar bei bestimmten Themen auch ausgeschlossen werden, damit
sich die Lernenden zunächst unbefangen eine Meinung bilden können.
Die Teambesprechung und die Sprecherstunde tragen mit dazu bei, die soziale Kompetenz
im Allgemeinen sowie demokratische Verhaltensweisen im Besonderen auszubilden und eigenverantwortliches Handeln zu erlernen. Insgesamt leisten diese Stunden einen wichtigen
Beitrag zur Verhinderung und Kompensierung drohender oder bereits vorhandener Konflikte.
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B. 5
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Allgemeine und spezielle Elemente des Förderschulzentrums
B. 5.1
Allgemeine Grundlagen
Für den Unterricht gelten die aktuellen Lernziele für Förderschulen (emotionale und soziale
Entwicklung) mit den Bildungsgängen Regelschule bzw. Lernförderung im Freistaat Thüringen. Die Lernenden erarbeiten den jeweiligen Unterrichtsstoff entsprechend ihres Bildungsgangs und ihrer individuellen Kompetenzen.
B. 5.2
Kompetenzraster als Leitidee
Ein zentrales Instrument, das Lernen erfolgreich zu gestalten und die Selbständigkeit und
Eigenverantwortung der Lernenden zu fördern, ist das Arbeiten mit Kompetenzrastern.
Kompetenzen sind hier die verschiedenen Dimensionen eines Schulfaches bzw. Lernbereiches, in dem sich über die Schulzeit hinweg systematisch Fähigkeiten und Fertigkeiten angeeignet werden. Kompetenzraster sind tabellarische Einschätzungsraster von Fähigkeiten
und Fertigkeiten, hinter denen eine ganze „Lernlandschaft“ steht. Das einzelne Raster eines
Schulfaches fixiert verbindliche Zielstandards für das individuelle Lernen, in dem in differenzierter Art und Weise einzelne Schritte von Grundkenntnissen bis hin zu komplexen Fähigkeiten und Fertigkeiten beschrieben werden.
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Das Kompetenzraster gibt Auskunft über Fähigkeiten und Fertigkeiten des Lernenden und
verdeutlicht, was er bereits kann bzw. er noch lernen kann. Die „Ich kann …“-Formulierung in
den einzelnen Lernbereichen bildet die Grundlage zur Beobachtung, Beschreibung und Bewertung des individuellen Lernprozesses. Diese Arbeitsweise bedeutet eine grundlegende
Veränderung der Lernkultur, in der nicht mehr allein die Lehrenden die zu erarbeitenden
Themen vorgeben, sondern im wahrsten Sinn des Wortes zum „Entwicklungshelfer“ für die
Lernenden werden. Ausgangspunkt für diese Arbeit ist die „Standortbestimmung“ – eine
Form gemeinsamer Kompetenzfeststellung.
Diese Individualisierung des Lernens bedeutet, jedem Lernenden nach seinen ganz persönlichen Voraussetzungen, Fähigkeiten und Möglichkeiten zu fördern, für ihn erreichbare Lernziele zu vereinbaren und ganz persönliche Wege dazu zu ermöglichen.
Die von uns verwendeten Kompetenzraster wurden von unseren Lehrern auf der Grundlage
der in Thüringen geltenden Lehrplanvorgaben für die Regelschule und zur Lernförderung
entwickelt.
B. 5.3
Arbeiten mit Zielen und Plänen
Robert F. Mager hat einmal gesagt: "Wer nicht genau weiß, wohin er will, braucht sich nicht
zu wundern, wenn er ganz woanders ankommt." Wichtig ist es, dabei Ziele nach dem
SMART-Prinzip zu definieren, damit es nicht nur Vorsätze oder Absichtserklärungen bleiben.
Spezifisch
Messbar
Aktionsorientiert
Realistisch
Terminierbar
= für konkret und präzise
= für überprüfbar
= für eine konkrete Aktionen, aber auch attraktiv
= für realistisch und erreichbar
= für zeitlich begrenzt und überschaubar, es gibt feste
Anfangs-, Zwischen- und Endtermine
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Auf dem Weg zur Selbständigkeit spielt auch das Arbeiten mit Wochenplänen eine nicht zu
unterschätzende Rolle. Gemeinsam mit dem Bezugscoach werden wöchentlich die Vorhaben und die Ergebnisse besprochen und ausgewertet.
Darüber hinaus ist es wichtig, die Ergebnisse festzuhalten, zu dokumentieren (Portfolio für
den Lernenden selbst ) und vor dem gesamten Lernteam zu präsentieren. Besonders die Ergebnispräsentation hat eine sehr vielseitige und enorm wichtige Rolle innerhalb einer Schulwoche für alle Lernenden.
-
B. 5.4
Sie können zeigen, dass sie ihr Ziel in der vereinbarten Zeit erreicht haben
Sie vertiefen den Lernstoff nochmals für sich selbst
Sie lernen am Vortrag der Anderen, können Fragen dazu stellen und bekommen
eigene Anregungen für neue Ziele
Sie stärken ihre sozialen Kompetenzen
Sie haben Erfolg und erleben Lernen positiv
Intensivtrainings
Während die Lernteams sich altersübergreifend zusammensetzen, finden sich in den fachspezifischen Intensivtrainings Lernende aus allen Lernteams zusammen, die ein vergleichbares Kompetenzniveau erreicht haben, um ihre Kompetenzen weiterzuentwickeln und auf vergleichbarem Niveau zu trainieren. D.h., die Lerngruppe findet sich hierfür in einer völlig neuen Konstellation als Kompetenzgruppe zusammen.
B. 5.5
Aktivs als Interessengemeinschaften für jüngere und
Prüfungsvorbereitung für ältere Lernende
Die Aktivs stellen eine weitere Variante der Zusammensetzung bzw. Zusammenarbeit von
Gruppen in unserem Lernalltag dar. Hier finden sich Interessengemeinschaften (ca. 6 Lernende) zu einem ganz bestimmten Themengebiet zusammen. Die Gruppe besteht in ihrer
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Konstellation für ein halbes Schuljahr verbindlich. Danach können sich die Lernenden auf der
Grundlage der ausgeschriebenen Angebote neu entscheiden.
Verpflichtend für alle ist die Teilnahme an wenigstens einer Sportgruppe pro Woche und die
Wahl von einer Naturwissenschaft (Ch, Bio, Phy) und einer Gesellschaftswissenschaft (Geo,
Sozi, Geschichte) für Jahrgang 8 und 9.
Alle Lernenden haben die Möglichkeit, sich in unterschiedlichen Angeboten auszuprobieren.
In den Aktivs sollen neue Sichtweisen der Alltagstätigkeit deutlich werden, neue Handlungsspielräume eröffnet, Fähigkeiten und Begabungen ausgebaut und ein direkter Bezug zur Arbeit hergestellt werden. Sie sollen sich in den Aktivs als schöpferische, gestaltende Persönlichkeit wahrnehmen, Unterricht auf ganzheitliche Weise erleben und Interesse und Motivation für eine derartige Tätigkeit als späteren Beruf finden.
Für die Jahrgangsstufe 8 und 9 steht all dies immer unter dem Ziel der Prüfungsvorbereitung.
Jedes Angebot soll entsprechend seiner Ziele zu einem für den Jugendlichen erkennbaren
Ergebnis führen. Folgende Zielvorstellungen werden demnach verfolgt:
-
Beschäftigung mit allgemeinen oder speziellen Themen über den Rahmen des regulären Unterrichts hinaus
Zusätzliche Förderung von Selbst- und sozialen Kompetenzen sowie Vermittlung
von Sach- und Methodenkompetenzen
Kennenlernen von Berufsbildern – theoretische und praktische Erprobung innerhalb
unterschiedlicher Berufsfelder
Verknüpfung von theoretischen Lerninhalten mit deren möglichen praktischen Anwendungsgebieten
Selbsterfahrung und Umgang mit Erfolg und Misserfolg sowie mit Motivationsschwankungen
Kennenlernen von Arbeit in ihren sozialen Zusammenhängen
Anregungen für eine sinnvolle Freizeitgestaltung
Bestehen der Prüfungen zum Qualifizierenden Hauptschulabschluss
Neben den genannten Unterrichtsfächern sind folgende Angebote möglich:
Holzwerkstatt, kreatives Gestalten, Kochen und Backen, digitale Bildbearbeitung, Erlebnispädagogik, berufsorientierende Angebote, Sport und Fördersport, Musik, Weltreligion, Tierpark, Lesen mit Entspannung, Husky-Aktiv, Zusatzenglisch, Papiermodellbau, freiwilliges soziales Engagement u.a..
Sport als Beitrag zur Gesundheitsförderung
Sport ist ein wesentlicher Bestandteil der Gesamtbetreuung. Die unterschiedlichen Angebote dienen einerseits dazu, dem natürlichen Bewegungsdrang der jungen Menschen
gerecht zu werden, andererseits drängt das Thema Bewegungsarmut in Verbindung mit
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Übergewichtigkeit und deren Folgeproblematiken immer mehr in den Vordergrund. Wir
sehen daher Sport auch als Beitrag zur Gesundheitsförderung, die eine wichtige Voraussetzung für Lebensqualität und Leistungsfähigkeit darstellt und als künftige Querschnittsaufgabe über alle Lebensbereiche hinweg eine immer größere Bedeutung erlangen wird. Das Ziel des Sportangebotes liegt daher in der grundlegenden Möglichkeit,
sich regelgeleitet körperlich zu bewegen. Das Erlangen von Techniken in der jeweiligen
Sportart wird dadurch auch ein Mittel zum Zweck. Es sollen Interesse und Freude an der
Bewegung geweckt sowie eine Sensibilisierung für deren positive Effekte auf den gesamten Organismus erreicht werden. Dies erfolgt unter anderem durch die Vermittlung
einer Vielfalt an unterschiedlichen Freizeitsportarten. Auf diese Art und Weise erhält der
Sport auch für die Freizeitgestaltung der Lernenden einen möglichen Anreiz. Die Kombination von Kognition und Aktion beim Ausüben einer sportlichen Tätigkeit fördert die
jungen Menschen vielseitig und umfassend und wird somit zu einem Gegenpol zur vorrangig geistigen Tätigkeit in der Schule.
Kreatives Gestalten (Ergotherapie)
Ziele der ergotherapeutischen Arbeit sind die Förderung der eigenen Selbst- und Körperwahrnehmung sowie ein auf Entspannung zielendes Betätigen auf künstlerischspielerisch-kreativem Gebiet ohne Leistungsdruck. Dieses Angebot umfasst neben der
Wahrnehmungsschulung vor allem die Förderung der Grob- und Feinmotorik, Konzentrations- und Gedächtnisübungen und Übungen zur Körpererfahrung. Dabei werden unterschiedliche Methoden und Materialien eingesetzt wie zum Beispiel Musikinstrumente,
Filz und Ton, psychomotorische Spiel- und Sportgeräte, aber auch kognitive Trainingsprogramme am Computer.
B. 5.6
Externe Praktika
Die Lernenden der höheren Jahrgangsstufen absolvieren jeweils ein 14-tägiges Betriebspraktikum bzw. sind im Berufsförderungswerk Gera (BFG) „Berufspraxis erleben“ integriert.
Sie sollen dabei einen Einblick in die Berufswelt erhalten und erste praktische Erfahrungen
sammeln. Auf dem Weg zur Berufsentscheidung nimmt das Praktikum in der Orientierung
eine wichtige Stellung ein. Es gibt Orientierungshilfen für die Wahl des künftigen Berufes,
gibt Einblick in den konkreten Berufsalltag und erleichtert den Übergang von der Schule in
den Beruf. Das Praktikum soll bei den Jugendlichen auch das Gespür dafür entwickeln, dass
die zu den Schlüsselqualifikationen gehörenden Selbstkompetenzen wie Lern- und Leistungsbereitschaft, Engagement, Ausdauer und Zuverlässigkeit wichtige Elemente zur Verwirklichung der angestrebten Berufs- und Lebensziele sind.
Die Lernenden suchen sich ihren Praktikumsbetrieb nach ihren Vorstellungen selbst aus. Nur
in Ausnahmefällen werden von Seiten der Schule Praktikumsplätze vermittelt. Die entspreerstellt:
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chenden Bewerbungen für Praktika werden im Zuge des Unterrichts vorbereitet. Die Bezugscoachs begleiten die Jugendlichen auch während dieser Zeit durch Besuche und Gespräche in den Einsatzbetrieben.
B. 6
Weitere Leistungen
B. 6.1
Arbeit mit den Eltern/Sorgeberechtigten und Teilnahme an der
Hilfeplanung
Die gemeinsame Arbeit mit den Eltern/Sorgeberechtigten bzw. den Fachkräften der Jugendhilfe erweist sich als unverzichtbarer Bestandteil unseres Förderschulzentrums. Sie erfolgt
dabei nach den jeweils individuellen Erfordernissen und umfasst alle organisatorischen und
inhaltlichen Themen des schulischen Alltags. Regelmäßig finden Gespräche zwischen den
Bezugscoachs und den Eltern/Sorgeberechtigten bzw. Bezugserziehern statt. Die Jugendlichen werden in alle Gespräche mit einbezogen.
Im Bezug zur Wohngruppe spielen dabei die täglichen Morgenreflexionsrunden und die Resümeerunde am Nachmittag eine besondere Rolle. Über ein Pendelheft werden die Eltern/Sorgeberechtigten/Bezugserzieher täglich über die aktuellen Geschehnisse des Schulalltags informiert. Telefongespräche finden mit den Eltern/ externen Sorgeberechtigten und
Bezugserziehern je nach Bedarf wöchentlich oder in einem festgelegten Abstand statt.
Für die Lernenden in einer Jugendhilfemaßnahme erstellt der zuständige Bezugscoach halbjährlich einen aktuellen Schulentwicklungsbericht, der allen an der Hilfe Beteiligten zugeleitet
wird und ein Bestandteil für deren Hilfeplan darstellt. An den Hilfeplangesprächen nimmt ein
Mitarbeitender des Lernteams (in der Regel der Bezugscoach) teil.
B. 6.2
Lehrstellenvermittlung
Die zuständige Rehaberatung des Jobcenters besucht die Jahrgangsstufe 8 im Frühjahr des
laufenden Schuljahres und führt erste Orientierungsgespräche mit den Lernenden. Spätestens im Herbst finden weitere klärende Gespräche zwischen den Beteiligten statt. Auch Termine für einen notwendigen Test (Feststellung der Ausbildungseignung) werden hierbei vereinbart. Im letzten Jahr der Schulzeit besteht ein intensiver Betreuungs- und Bewerbungskontakt mit dem Ziel, alle Absolventinnen und Absolventen in schulische oder berufliche
Nachfolgeangebote zu vermitteln. Im Rahmen von „Berufspraxis erleben“ werden die Jugendlichen durch Übergangsbegleiter in der Berufswahl und Ausbildungszeit unterstützt.
B. 6.3
Schüler-Café
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Das Schüler-Café auf dem Gelände des Förderschulzentrums ist als Versorgungs- und
Kommunikationszentrum ein wichtiger Bestandteil des Ganztagschulkonzeptes. Hier erfolgt
durch eine pädagogische Fachkraft die Aufsicht der jungen Menschen in den Pausen, im
Wesentlichen in den Frühstücks- und Mittagspausen sowie bereits vor Unterrichtsbeginn. Die
Fachkraft ist gleichzeitig Ansprechpartner und Vertrauensperson für die Lernenden. Neben
der Einnahme ihrer Mahlzeiten in gemütlicher Atmosphäre haben die Jugendlichen dort die
Möglichkeit, ihre freie Zeit mit gemeinsamen Spielen (Tischkicker, Billard, Gesellschaftsspiele) oder mit Lesen zu verbringen. Das Angebot und die Atmosphäre des Schüler-Cafés tragen wesentlich dazu bei, dass sie ihren Schulalltag positiver erleben.
Das Café dient zudem auch als Anlaufstelle für Lernende, die im Sinne einer spontanen
Auszeit (Time-Out) aus dem Unterrichtsgeschehen benötigen.
B. 6.4
Schulfeste
Gemeinsames Feiern sowie Veranstaltungen als besondere Höhepunkte im Schulalltag sind
Teil des pädagogischen Konzepts. Dazu gehören zum Beispiel das Sommerfest als „Tag der
offenen Tür“ mit sportlichen Veranstaltungen, Fußball- und Dartturniere, ein schulinternes
Sportfest sowie Sportfeste mit anderen Schulen. Auch die Ausgestaltung des Abschlusses
eines Schuljahres oder eines Halbjahres soll für die jungen Menschen zu einem besonderen
Ereignis werden.
B. 7
Pädagogischer Ansatz
Bei den Kindern und Jugendlichen, die zu uns kommen, wird der heilpädagogische Bedarf
immer deutlicher. Was sie am meisten brauchen, ist Beziehung und Wertschätzung. Die
Herausforderungen werden immer größer und die Probleme immer komplexer. Die klassischen Hilfsmittel von vor 15 Jahren greifen heute nicht mehr. Die Kinder und Jugendlichen
haben oft schon eine lange Geschichte mit vielen negativen Erfahrungen und Erlebnissen
hinter sich, wenn sie zu uns in Jugendhilfe oder in die Schule kommen. Wenn alles nicht
greift, dann kommen sie oft als seelisch Gezeichnete in Krisensituationen in die stationäre
Jugendhilfe.
Eine große Bandbreite an individuellen Problemlagen, Belastungen und negativen Themen
wie Gewalt, Delinquenz, Suchtmittelkonsum und psychiatrische Auffälligkeiten oder
dissoziale Verhaltensweisen bringen die jungen Menschen schon mit in die stationäre
Einrichtung der Jugendhilfe. Wir verstehen Verhaltensauffälligkeiten als eine Folge von verzerrter kognitiver Informationswahrnehmung und -verarbeitung mit Mangel an empathischen
Fähigkeiten sowie dem Fehlen von entsprechenden situationsbezogenen Verhaltensalternativen bzw. als bewusste oder unbewusste Verweigerung, diese einzusetzen. Verhaltensauffälligkeiten werden von uns auch als Folge von Störungen im primären Beziehungserstellt:
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system oder durch den Verlust einer emotionalen Beziehung wahrgenommen. Betroffene
Kinder/Jugendliche haben in der Regel ein negatives Bild von sich selbst und verfügen nicht
über ausreichende soziale Kompetenzen und Verhaltensrepertoire, die ihrerseits wiederum
zu einer Exklusion in der Gruppe Gleichaltriger oder zur Bildung von Subkulturen führen.
Diesen Kindern und Jugendlichen sollen deshalb in besonderen Trainings soziale Kompetenzen vermittelt werden und die Möglichkeit erhalten, sie trainieren zu können. Konstruktive
soziale Verhaltensweisen sind gerade für unsere Kinder und Jugendlichen Schlüsselkompetenzen auf dem Weg der Exklusion zur Inklusion in unsere Gesellschaft. Mit dem sozialen
Kompetenztraining soll jungen Menschen die Möglichkeit geboten werden, verhaltensbedingte Inklusionshemmnisse abzubauen und zu überwinden.
Die Ausgangslagen für das Gelingen einer Inklusion sind individuell sehr unterschiedlich und
alles andere als homogen. Deshalb liegen auch die Herausforderungen für Individuum und
Gesellschaft nicht immer gleich verteilt. Auf jeden Fall müssen die gesellschaftlichen Rahmenbedingungen und die entsprechenden Hilfsangebote für das Gelingen einer Inklusion
geschaffen werden.
B. 8
Personal
Die Mitarbeitenden an unserem Förderschulzentrum sind keine „Einzelkämpfer“ mehr, sondern arbeiten in einem multiprofessionellen Team. Jedes Lernteam wird von einem
Coachingteam aus Lehrern, Sonderpädagogischen Fachkräften, Praxisanleitern und Erziehern (aus den Wohnbereichen) begleitet.
Eine gute Ausbildung gemäß den fachlichen Standards bildet die solide Grundlage für die
Arbeit der Mitarbeitenden. Über die Ausbildung hinaus ist ein hohes Maß an Sozialkompetenz für den Schulalltag erforderlich. Dazu gehören Eigenschaften wie: Flexibilität, Improvisationsgeschick, Toleranz, Teamfähigkeit, Kreativität, hohe Frustrationstoleranz, Authentizität
sowie die Fähigkeit, konsequent zu handeln.
Die sonderpädagogischen Fachkräfte gestalten das Schulleben maßgeblich mit. Sie stehen
den Lernenden während des ganzen Schuljahres als Ansprechpartner zur Verfügung. Sie leiten Kurse und Projekte, betreuen die jungen Menschen parallel zum Unterricht, intervenieren
in Krisensituationen, planen und gestalten Fördermaßnahmen und initiieren außerschulische
Beratungsangebote.
B. 9
Qualitätssicherung
Mit Qualitätssicherung bezeichnen wir die Maßnahmen, die die Sicherung und Verbesserung
der Qualität aller am Lernprozess Beteiligten beinhalten. Darüber hinaus umfasst sie die Gesamtheit der Eigenschaften und Merkmale unserer Einrichtung von Wohnen und Schule, die
geeignet sind, die in Leistungsbeschreibung und Leitbild festgelegten Erfordernisse zu erfüllen und die gesetzlichen Vorgaben sowie die öffentlichen und persönlichen Interessen aller
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an der Hilfe Beteiligten optimal umzusetzen. Die Aufrechterhaltung und Entwicklung von
Qualität verstehen wir als einen ständigen Prozess der Leistungs-, Personal- und Organisationsentwicklung. Hierbei lassen wir uns unterstützen, begleiten und überprüfen von der
„win2win gGmbH Gesellschaft für Prävention“, Oldenburg und des PARITÄTISCHEN Landesverbandes Thüringen, Neudietendorf.
Für die inhaltliche und strukturelle Entwicklung und Evaluation des neuen Schulkonzeptes
bildet die wöchentliche Dienstberatung aller Mitarbeitenden der Schule eine wichtige Plattform.
Eine zentrale und nicht zu unterschätzende Rolle spielt hierbei auch das gemeinsame elektronisch gestützte Dokumentationssystem „moses“ von der Firma TIMELINE, das speziell für
die Arbeit in der Jugendhilfe entwickelt wurde. Dieses System bietet die Möglichkeit der
übergreifenden Dokumentation von Schule und Wohnen, sodass beide Bereiche jederzeit
über die gleichen Informationen zu den Lernenden verfügen.
B. 9.1
Fallbesprechung
In regelmäßigen Abständen führen alle am schulischen Bildungs- und Erziehungsprozess eines Lernenden beteiligten Personen eine gemeinsame Fallbesprechung durch.
B. 9.2
Supervision
Das gesamte Team der Mitarbeitenden wird regelmäßig durch externe Supervisoren begleitet. Im Mittelpunkt stehen hierbei folgende Themen:
-
Reflexion der eigenen Tätigkeit
Reflexion der Tätigkeit des Teams
Reflexion der Arbeitsabläufe
Reflexion des Verhältnisses zu den Kindern und Jugendlichen
und zwar auf den unterschiedlichen Ebenen von Struktur, Prozess und Ergebnis unseres
Handelns.
B. 9.3
Fortbildung
Alle Fachkräfte nehmen regelmäßig an internen und externen Fortbildungen, bis hin zur Aufnahme einer berufsbegleitenden Weiterbildung, teil.
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freigegeben:
Revision:
Martina Laube
Christian Lippmann
Michael Frankenstein
1.1
am: 19.12.13
am: 19.07.15
am: 30.07.15
vom: 30.07.15
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Privates Förderschulzentrum
Wendepunkt Bad Köstritz
Eleonorenstr. 20a
07586 Bad Köstritz
Tel. 036605 880-17
Fax 036605 880-34
[email protected]
Konzept der privaten Förderschule am
Jugendhilfezentrum Wendepunkt
Bad Köstritz
19
B. 10
Kooperation
In allen schulischen Fragen sind das Staatliche Schulamt Ostthüringen, die Regelschule Bad
Köstritz und die Ostschule in Gera kompetente und verlässliche Kooperationspartner. Die
Zusammenarbeit umfasst besonders den regelmäßigen fachlichen Austausch. Auch gemeinsamer Unternehmungen (z.B. Surf- und Skifreizeiten) auf der Ebene der Lernenden finden
statt. Beides ist eine wichtige Basis für mögliche Rückführungen unserer Lernenden in den
öffentlichen Schulbetrieb.
B. 11
Ausstattung
Für jedes Lern- und Coachingteam stehen mehrere Räume zur Verfügung:
-
1 großer Unterrichtsraum
2 kleine Unterrichtsräume
1 Raum für das Coachingteam
Darüber hinaus:
- ein Fachraum für Naturwissenschaften
- ein Computerkabinett, 6 PC-Arbeitsplätze
- mehrere Werk- und Praxisräume
- ein Ergotherapieraum
- eine Turnhalle
- ein Schüler-Café
- Volleyball-Platz auf dem Schulhof
- ein Kleinfeld für Fußball
- ein Fitnessraum
- eine Kletterwand
- eine Hauswirtschaftsküche
B. 12
Transport- und Versorgungsleistungen
B. 12.1
Transportleistungen
Im Rahmen der Kostenerstattung durch die Schulverwaltungsämter übernimmt der Träger
die Schülerbeförderung.
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Martina Laube
Christian Lippmann
Michael Frankenstein
1.1
am: 19.12.13
am: 19.07.15
am: 30.07.15
vom: 30.07.15
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Konzept der privaten Förderschule am
Jugendhilfezentrum Wendepunkt
Bad Köstritz
20
B. 12.2
Speisenversorgung
Der Träger bietet die Möglichkeit für eine kostenpflichtige Pausenversorgung sowie täglich
eine warme Mittagsmahlzeit.
Bad Köstritz
Stand: 30. Juli 2015
Michael Frankenstein
Geschäftsführer
Martina Laube
Schulleiterin
Christian Lippmann
Einrichtungsleiter
erstellt:
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Martina Laube
Christian Lippmann
Michael Frankenstein
1.1
am: 19.12.13
am: 19.07.15
am: 30.07.15
vom: 30.07.15
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Schulvertrag
1
Anlage 1
des Privaten Förderschulzentrums Wendepunkt Bad Köstritz
Zwischen dem WENDEPUNKT e. V. in Eisenberg als Schulträger, vertreten durch die
Schulleiterin
Frau
....................................................................................................................................................
und
dem Schüler/der Schülerin
....................................................................................................................................................
wohnhaft in
....................................................................................................................................................
gesetzlich vertreten durch
den Eltern/Sorgeberechtigten.....................................................................................................
wohnhaft in
....................................................................................................................................................
und bei Schüler/Schülerinnen mit Maßnahmen „Hilfe zur Erziehung“ den
Personensorgeberechtigten (Erziehungspersonal)
......................................................................................................................
wird folgender Schulvertrag geschlossen:
Präambel
Das Private Förderschulzentrum WENDEPUNKT Bad Köstritz in 07586 Bad Köstritz ist
eine staatlich anerkannte Ersatzschule in freier Trägerschaft und erteilt Unterricht auf
der Grundlage des Thüringer Schulgesetzes. Ihr Ziel ist es, den Schülern nicht nur
Wissen zu vermitteln und sie zur Selbstbestimmung, zu verantwortlichem Handeln
und zum Dienst an der Gesellschaft zu qualifizieren, sondern darüber hinaus günstige
Voraussetzungen für eine umfassende Entfaltung aller menschlichen Kräfte und die
Pflege personaler Beziehungen zu schaffen.
Der Zusammenarbeit zwischen Schule und Elternhaus kommt eine besondere
Bedeutung zu, wobei die Wertschätzung der Familie ein besonderes gemeinsames
Anliegen ist.
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Martina Laube
Christian Lippmann
Michael Frankenstein
1.1
am: 19.12.13
am: 19.07.15
am: 30.07.15
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Schulvertrag
2
§1
Rechtsstellung
(1)
Das Förderschulzentrum ist eine staatlich anerkannte Ersatzschule nach dem
Privatschulgesetz und erteilt ihren Unterricht in Übereinstimmung mit den
Grundlagen des Schulrechts in Thüringen.
§2
Allgemeines
(1)
Der Schulträger nimmt .................................................................................................
......................................................................................................................................
in die Förderschule auf.
(a)
Die Beschulung kann erfolgen:
- Auf persönlichen Wunsch der Eltern/Sorgeberechtigten und einem aktuellen
sonderpädagogischen Gutachtens.
- Auf der Grundlage einer Zuweisung durch den schulpsychologischen Dienst.
- Auf Empfehlung der abgebenden Schule mit aktuellen sonderpädagogischen
Gutachten.
§3
Verpflichtungen der Schule
(1)
(2)
(3)
(4)
Der Schulträger sorgt für einen geordneten Schulbetrieb und bietet
Voraussetzungen, die zum Erreichen des angestrebten Schulabschlusses
erforderlich sind.
Für Prüfungen gelten die bestehenden Regelungen des Freistaates Thüringen für
die öffentlichen Schulen. Eine Gleichwertigkeit von Wissensvermittlung und
Abgangsqualifikation im Verhältnis zu entsprechenden öffentlichen Schulen des
Freistaates Thüringen wird sichergestellt.
Der Schulträger stellt nur solche Lehrkräfte ein, die die Ziele der Schule anerkennen
und bereit sind, in diesem Sinne zu unterrichten.
Die Schule bietet in der Person des Klassenlehrers regelmäßige Informationen bzw.
beratende Gespräche mit den Eltern/Sorgeberechtigten an.
§4
Verpflichtungen des Schülers und der Eltern/Sorgeberechtigten
(1)
Der Schüler/die Schülerin ist verpflichtet, am verbindlich erteilten Unterricht sowie
an den verpflichtenden Schulveranstaltungen teilzunehmen und die dazu
ergangenen Vorschriften zu beachten.
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Martina Laube
Christian Lippmann
Michael Frankenstein
1.1
am: 19.12.13
am: 19.07.15
am: 30.07.15
vom: 30.07.15
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Schulvertrag
3
(2)
(3)
(4)
(5)
(6)
(7)
Der Schüler/die Schülerin und die Eltern/Sorgeberechtigten sind dem Bildungs- und
Erziehungsziel der Schule sowie ihrem pädagogischen Konzept einschließlich der
daraus resultierenden Maßnahmen der Schulleitung in besonderer Weise
verpflichtet. Es besteht Mitwirkungspflicht für Schüler und Eltern.
Der Schüler/die Schülerin hat die Hausordnung in der von der Schule festgelegten
Fassung zu beachten, die auch Bestandteil dieses Vertrages ist. Das gleiche gilt für
allgemeine Übungen des Schulbetriebes, die von der Schulleitung jederzeit an neue
Gegebenheiten angepasst werden können.
Die Eltern/Sorgeberechtigten, der Schüler/die Schülerin, der Schulträger und die
LehrerInnen verpflichten sich gemeinsam die Erziehungs- und Bildungsarbeit der
Schule zum Erfolg zu führen.
Der Schüler/die Schülerin die Eltern/Sorgeberechtigten verpflichten sich bei
Schulversäumnissen wegen Krankheit oder anderen unvorhergesehenen Fällen die
Schule unverzüglich unter Angabe von Gründen zu verständigen.
Über Anträge auf Beurlaubung aus wichtigem Grund entscheidet bei 3 Tagen der
Klassenleiter, bei mehr als 3 Tagen im Schuljahr der Schulleiter. Die Anträge sind
mindestens 14 Tage vorher zu stellen.
Die Eltern/Sorgeberechtigten, der Schüler/die Schülerin wurden darüber informiert,
dass bei einer Fehlzeit von 30 % vom gesamten Unterricht eine Versetzung in die
nächste Klasse nicht möglich ist bzw. nur ein Abgangszeugnis erreicht werden
kann. Fehlzeiten sind die Summe aller entschuldigten (z.B. bei Krankheit,
Gerichtstermine) und unentschuldigten (z.B. zu spät oder gar nicht zum Unterricht
kommen) Zeiten, die der Schüler /die Schülerin den Unterricht versäumt.
§5
Versicherung und Haftung
(1)
(2)
(3)
(4)
Die Haftung des Schulträgers für Personen und Sachschäden richtet sich nach den
gesetzlichen Bestimmungen.
Schüler sind nach den Bestimmungen der gesetzlichen Unfallversicherung der
Verwaltung der Berufsgenossenschaft - Körperschaft des öffentlichen Rechts gegen
Schulunfälle (Unfälle im Schulbetrieb und auf dem Schulweg) versichert.
Eine Haftung für das Abhandenkommen oder Beschädigung abgestellter Fahrräder,
Motorräder oder Kfz sowie für Geld und sonstige Wertgegenstände, die nicht in
besonderer Verwahrung genommen werden, übernimmt der Träger nicht.
Eltern/Sorgeberechtigte haften neben den Schülern für die von Ihnen verursachten
Personen- und Sachschäden nach den Vorschriften des bgl. Rechts. Der
Schulträger hat keine Haftpflichtversicherung. Den Erziehungsberechtigten wird
empfohlen, eine solche Versicherung selbst abzuschließen.
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Schulvertrag
4
§6
Beendigung der Ausbildung
(1)
Der Schulvertrag endet:
1. Mit der Entlassung des Schülers/der Schülerin bei Erreichen des
Schulabschlusses bzw. bei Erreichen Pflichtschuljahre oder wenn der weitere
Besuch der Schule aus schulrechtlichen Gründen nicht mehr möglich ist.
2. Wenn der Schulträger die Trägerschaft aufgibt bzw. den Schulbetrieb einstellt.
§7
Kündigung
(1)
Während der Dauer der Schulzeit ist eine Kündigung des Vertrages unter
nachfolgenden Bedingungen möglich:
(a) Durch den Schulträger bei Vorliegen wichtiger Gründe ohne Einhaltung einer
Kündigungsfrist. Wichtige Gründe sind u.a.:
- Nachträgliches Bekanntwerden fehlender Voraussetzungen, die für die
Aufnahme entscheidend sind.
- Schwerwiegende Verstöße des Schülers/ der Schülerin gegen die
Hausordnung, die eine vertrauensvolle Zusammenarbeit unmöglich machen.
(b) Durch den Schüler/die Schülerin, Eltern/Sorgeberechtigten mit einer
Kündigungsfrist von 3 Monaten.
§8
Schlussbestimmungen
(1)
(2)
Änderungen zu diesem Vertrag sind nur im gegenseitigen Einvernehmen möglich
und bedürfen zu ihrer Rechtsgültigkeit der Schriftform.
Die rechtsgeschäftliche Vertretung des Schulträgers liegt in der ausschließlichen
Zuständigkeit des WENDEPUNKT e. V.
Bad Köstritz,..............................
...................................................
Schüler/ Schülerin
.................................................
Eltern/Sorgeberechtigter
..................................................
Personensorgeberechtigter
..................................................
Schulleiterin
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Christian Lippmann
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Hausordnung Schule
1
Anlage 2
Die Hausordnung regelt das gegenseitige Verhalten während des Schulbetriebes. Sie
soll helfen, ein erfolgreiches Lernen und Arbeiten für alle Schüler zu ermöglichen.
Darüber hinaus soll sie auch dazu beitragen, Unfälle zu vermeiden, den Sachwert des
Gebäudes und der Einrichtung zu erhalten und eine sinnvolle Nutzung der
Räumlichkeiten sicherzustellen.
1. Zeiten
Die Schulzeit beginnt
Mo. – Fr. um 8:00 Uhr
Mo – Do. 16:00 Uhr,
Fr.
12:00 Uhr.
Das Schulgebäude ist von 7:30 Uhr bis 15 Minuten nach Unterrichtsschluss geöffnet.
Das Schülercafe ist in der Regel ab 7:30 Uhr bis zum Schulbeginn und in den Pausen
geöffnet.
und endet:
2. Pausenregelungen
Die großen Pausen dienen der Entspannung zwischen den Unterrichtsblöcken sowie der
Einnahme von Frühstück und Mittagessen. Während der Mittagspause ist der Speiseraum
zur Einnahme der Mittagsmahlzeit geöffnet.
3.
Aufsicht
Vom Eintreffen der Schüler auf dem Schulgelände vor Unterrichtsbeginn bis zum
Verlassen des Schulgeländes nach Unterrichtsschluss sind die Aufsichten durch
Pädagogen geregelt.
4. Notfälle
Im Schulgebäude sowie in der Turnhalle sind Erste-Hilfe-Schränke vorhanden. Ein
rücksichtsvolles Verhalten ist notwendig, damit Unfälle vermieden werden können.
Bei Notfällen ist das pädagogische Personal sofort zu informieren. Dies gilt auch bei
Feuer. Dabei muss Evakuierungsordnung beachtet werden.
5. Rauchen/Alkohol/ Drogen
Das Rauchen sowie der Konsum von Alkohol und Drogen sind für alle Personen in
den Schulräumen nicht gestattet. Schülerinnen und Schüler ab 16 Jahren dürfen auf
dem Schulgelände ausschließlich an den festgelegten Plätzen und zu den
festgelegten Zeiten rauchen
Der Besitz und Genuss von Alkohol und Drogen ist auf dem gesamten Schulgelände
einschließlich des Schulgebäudes nicht gestattet. Erfolgter Alkohol- und/oder
Drogenkonsum hat den sofortigen Schulausschluss zur Folge. Es erfolgt eine
Mitteilung an die Eltern. Jugendliche (externe) unter 14 Jahren werden von der
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Hausordnung Schule
2
Schule bis zum Schulschluss betreut. Jugendliche ab 14 Jahren werden vom
Schulgelände verwiesen.
Heimjugendliche werden von der Wohngruppe betreut.
6. Schulische Veranstaltungen
Die Teilnahme an ordentlichen und außerordentlichen schulischen Veranstaltungen
ist für alle Schüler verbindlich.
7. Gewalt/Diebstahl und Erpressung
Körperliche Gewalt und verbale Androhung von Gewalt, Diebstahl und Erpressung
haben eine Anzeige der Schulleitung bei der Polizei zur Folge. Es wird Strafantrag
gestellt. Es erfolgt eine pädagogische Maßnahme der Schule.
Pädagogische Maßnahmen können u.a. gemeinsame Aussprachen und ein
vorübergehender Schulausschluss o.ä. sein
8. Verfassungsfeindliche und menschenverachtende Parolen
Die Verbreitung und Proklamation von verfassungsfeindlichen und menschenverachtenden Parolen, Symbolen, Videos, Kassetten, CDs, CD-Rom`s, Disketten und
ähnlichem sind verboten. Das Tragen von Kleidungsstücken mit Symbolen und
Texten und/oder symbolträchtige Kleidungsstücke (z.B. Springerstiefel) sind nicht
erlaubt. Schüler werden vom Unterricht zum Umziehen beurlaubt und können ohne
diese Kleidungsstücke anschließend wieder am Unterricht teilnehmen.
Das Tragen von Schuhwerk mit Stahlkappen ist ausschließlich zum Arbeitsschutz im
Praxisunterricht gestattet.
9. Technische Geräte
Das Benutzen von Handys im Schulgebäude ist nicht erlaubt. Mitgebrachte Handys
müssen während des Unterrichtes ausgeschaltet sein oder werden im Lehrerzimmer
verwahrt.
Das Benutzen von Walk- u. Diskmans während des Unterrichts ist nur mit
Genehmigung des Lehrers erlaubt. Gameboys dürfen nur in den Pausen benutzt
werden. Das Mitbringen weiterer technischer Geräte ist verboten.
10. Verlust, Beschädigung und Diebstahl
Für Verlust, Beschädigung oder Diebstahl mitgebrachter Wertgegenstände und
technischer Geräte übernimmt die Schule keine Haftung.
11. Essen und Trinken
Essen und Trinken ist in der Turnhalle und den Fachräumen nicht gestattet. Es ist
nicht gestattet, Glasflaschen mitzubringen.
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Christian Lippmann
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Hausordnung Schule
3
12. Waffen und waffenähnliche Gegenstände
Der Besitz von Hieb-, Stich- und Schusswaffen bzw. waffenähnlichen Gegenständen
ist verboten. Bei Zuwiderhandlungen werden derartige Gegenstände von der
Schulleitung eingezogen, ggf. wird die Polizei benachrichtigt.
13. Praxisunterricht
Der Praxisunterricht wird durch eine besondere Werkstattordnung geregelt.
Bad Köstritz, 01.08.2013
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Christian Lippmann
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6 Grundprinzipien
1
Anlage 3
1. Jedes Ding gehört an seinen Ort
- Nach der Arbeit ist vor der Arbeit: Arbeitsplatz wird aufgeräumt, Materialien geordnet
und versorgt.
- Ich trage aktiv dazu bei, dass Räume und Garderoben nach der Benutzung aufgeräumt und Tische gereinigt werden.
- Ich sorge mit dafür, dass die Umgebung der Häuser und die Wege dazwischen frei
von Abfall sind. Ich werfe nichts auf den Boden.
- Computer sind Arbeitsgeräte und keine Spielzeuge. Entsprechend gehören sie in die
Arbeitsräume. Und entsprechend werden sie gebraucht.
2. Respekt ist unser Markenzeichen
- Ich halte mich daran, dass eine Person spricht. Ich höre zu und lasse andere ausreden. Ich halte Distanz, wenn andere sich unterhalten wollen.
- Mit Einrichtungen und Gegenständen gehe ich sorgsam um. Falls ich einen Schaden
verursache oder daran beteiligt bin, melde ich den Vorfall und fülle ein Schadenprotokoll aus.
- Damit wir in Ruhe arbeiten können, trage ich aktiv zur Flüsterkultur bei und vermeide
es, in den Lernarrangements Störungen zu verursachen.
- In den Häusern trage ich keine Mützen. Ebenso wenig trage ich aufreizende Kleidung
und solche mit destruktiven Bildern oder Sprüchen.
- Ich bin auch mir gegenüber respektvoll: Ich pflege mich, dusche täglich, ziehe mich
sauber an und ernähre mich gesund.
3. Ich unterscheide zwischen Mein und Dein
- Ich nehme niemandem etwas weg. Wenn ich etwas brauche, dann frage ich und sage
„bitte“ und dann „danke“.
- Die Arbeitsplätze und -materialien der anderen sind für mich tabu.
- Es ist mir klar, dass Entwendungen zum Gebrauch oder Diebstähle entsprechende
Sanktionen nach sich ziehen.
4. Ich halte Vereinbarungen ein
- Ich halte Vereinbarungen und Regeln ein. Andernfalls bin ich bereit, Verpasstes in
geeigneter Form nachzuholen.
- Ziele und Aufträge stellen für mich eine Verpflichtung dar. Wenn sich zeigen sollte,
dass ich es nicht schaffe, nehme ich rechtzeitig mit dem verantwortlichen Coach Kontakt auf.
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6 Grundprinzipien
2
-
-
Ich weiß, es gibt auch ungeschriebene Anstandsregeln. Sie betreffen zum Beispiel
das Verhalten in den Fahrzeugen, auf dem Gelände oder auf dem Weg von und zur
Schule. Ich zeige auch in solchen Situationen ein positives Verhalten.
Als Raucher halte ich mich an die festgelegten Orte und Zeiten und rauche nur dort
und dann.
5. Ich richte mich nach der Zeit und nutzen sie
- Beginnen heißt bereit sein: Ich bin pünktlich – also mindestens fünf Minuten früher als
unbedingt nötig – zur Stelle.
- Ich bin nicht nur pünktlich, ich bin auch innerlich präsent. Das heißt: Ich nutze die
Zeit, um aktiv und konstruktiv an den Lernarrangements teilzunehmen.
- Handys (alle Geräte, mit denen man kommunizieren kann) werden von mir weder in
der Schule noch bei Mahlzeiten oder Gemeinschaftsveranstaltungen genutzt.
6. Ich sorge für Sicherheit und Fairness
- Alle Sicherheitseinrichtungen (Brandmeldeanlagen, Feuerlöscher, etc.) sind tabu. Ich
lasse die Finger davon – es sei denn, es handelt sich um einen Notfall.
- Ich nehme keinerlei Waffen mit in die Einrichtung. Das gilt auch für andere Gegenstände, die in irgendeiner Weise die Sicherheit gefährden könnten.
- Ich halte mich an die Bestimmungen der Straßenverkehrsordnung. Zudem trage ich
einen Helm beim Wintersport, Radfahren und Skaten.
- Aus Sicherheitsgründen setze ich mich nicht auf Balkonbrüstungen oder Fenstersimse und steige nicht auf Dächer.
- Meine Ausrüstung (Kleider, Schuhe, Material) ist stets den Anforderungen des Anlasses angepasst. Ich respektiere entsprechenden Anweisungen der Verantwortlichen.
- Die Aufbewahrung und die Einnahme von Medikamenten aller Art spreche ich mit den
Verantwortlichen ab.
Bad Köstritz, 01.08.2013
__________________________
Schülerin/Schüler
___________________________
Eltern/ Sorgeberechtigter
__________________________
Personensorgeberechtigter
___________________________
Schulleiterin
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