2015-11-06 Mehr Organspender – weniger gespendete Organe

Mehr Organspender – weniger gespendete Organe
Engagement der Krankenhäuser wächst
Frankfurt am Main, 5. November 2015. Die aktuellen Zahlen, die die Deutsche Stiftung Organtransplantation (DSO) anlässlich ihres 11. Jahreskongresses vorstellt, zeigen, dass zumindest
der Rückgang der Organspenden vorerst gestoppt zu sein scheint. Demnach ist die Zahl der
Organspender von Januar bis Oktober 2015 im Vergleich zum Vorjahr um 3,2 Prozent von 713
auf 736 gestiegen. Damit zeichnet sich erstmals seit vier Jahren nach einem deutlichen Rückgang wieder eine leichte Aufwärtsbewegung ab. Dies gilt jedoch nicht für die Anzahl der gespendeten Organe, die im Vergleich zum Vorjahr um 1,8 Prozent auf insgesamt 2.455 Organe
zurückgegangen sind. Während die Summe der gespendeten Nieren leicht von 1.235 auf 1.284
stieg, nahm die Zahl der gespendeten Herzen, Lungen, Lebern und Bauchspeicheldrüsen ab.
Insgesamt konnten in Deutschland von Januar bis Oktober dieses Jahres 2.596 Organe aus dem
Eurotransplant-Verbund transplantiert werden. Das sind 2,4 Prozent weniger als im Vergleichszeitraum des Vorjahres.
Die Zustimmungsquote zu einer Organspende in den Angehörigengesprächen, die der DSO bekannt sind, ist über die letzten Jahre mit knapp 60 Prozent weitestgehend stabil geblieben.
Erfreulich bewertet die DSO das wieder deutlich zunehmende Engagement der Krankenhäuser in
der Organspende. Insbesondere die zahlreichen, nicht universitären Kliniken, nahmen deutlich
häufiger im Zusammenhang mit einer möglichen Organspende Kontakt mit der DSO auf. „Wir
wollen gerade in diesen Häusern noch umfangreicher unterstützen. Die Organspende ist dort
ein eher seltenes Ereignis“, betont Dr. med. Axel Rahmel, Medizinischer Vorstand der DSO. Eine
enge und vertrauensvolle Zusammenarbeit sei die Basis, um den Willen der Verstorbenen umzusetzen und den Patienten auf den Wartelisten zu helfen, so der Mediziner.
„In dieser Entwicklung zeigt sich zumindest ein kleiner Hoffnungsschimmer für die mehr als
10.000 Patienten auf den Wartelisten“, erklärt Rahmel. Er weist jedoch gleichzeitig darauf hin,
dass noch lange nicht von einer stabilen Entwicklung ausgegangen werden könne, da die Anzahl der Organspenden erfahrungsgemäß immer wieder Schwankungen unterliege.
Organspende – Gemeinsam den Wunsch des Verstorbenen umsetzen
Deutsche Stiftung Organtransplantation (DSO) sieht wichtigste Aufgabe in Unterstützung der
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Krankenhäuser
Frankfurt am Main, 5. November 2015. „Es ist unsere gemeinsame Aufgabe, den Willen der
Menschen umzusetzen, die sich zu Lebzeiten für eine Organspende nach ihrem Tod entschieden haben“. Dies erklärte der Medizinische Vorstand der Deutschen Stiftung Organtransplantation (DSO), Dr. med. Axel Rahmel, heute im Rahmen des 11. DSO-Jahreskongresses vor über
250 Medizinern und Pflegekräften in Frankfurt am Main.
Die Krankenhäuser darin umfassend zu unterstützen, sieht der Medizinische Vorstand als derzeit dringlichste Aufgabe.
Mit der Novellierung des Transplantationsgesetzes wurden bereits die Grundlagen für eine
strukturelle Verbesserung geschaffen: Flächendeckend wurden Entnahmekrankenhäuser benannt und Transplantationsbeauftragte eingesetzt.
„Gesetze und Richtlinien schaffen die Rahmenbedingungen für die Organspende – erfolgreich
wird sie aber erst durch das persönliche Engagement und den Einsatz jedes Einzelnen. Das gilt
für die Transplantationsbeauftragten, die Koordinatoren der DSO, die Entnahmechirurgen und
alle, die direkt oder indirekt am Organspendeprozess beteiligt sind“, so Rahmel weiter. „Jetzt ist
es an uns allen, auf Grundlage des Transplantationsgesetzes und unter konsequenter Einhaltung aller Richtlinien, gemeinsam die Strukturen in der Organspende und Transplantation im
Sinne der Transparenz und Qualitätssicherung kontinuierlich weiter zu verbessern“, ergänzt der
Kaufmännische DSO-Vorstand, Thomas Biet. Wichtige Schritte dazu seien u.a. mit der Überarbeitung der Richtlinien zur Feststellung des irreversiblen Hirnfunktionsausfalls, zum Ausbildungscurriculum
für
Transplantationsbeauftragte
und
zur
Qualitätssicherung
in
den
Entnahmekrankenhäusern und Transplantationszentren bereits getan, so Biet. Die aktuell veröffentlichten Verfahrensanweisungen der DSO seien ein weiterer wichtiger Baustein für die Zusammenarbeit im Organspendeprozess.
Krankenhäuser bei der Gemeinschaftsaufgabe Organspende unterstützen.
Durch
die
Novellierung
des
Transplantationsgesetzes
sind
inzwischen
alle
Entnahmekrankenhäuser aufgerufen, Transplantationsbeauftragte zu benennen. In den zurückliegenden Monate war es eines der wichtigen Ziele der Koordinatoren der DSO, mit diesen Ansprechpartnern in den Kliniken Kontakt aufzunehmen, um den Unterstützungsbedarf der Krankenhäuser zu ermitteln und gleichzeitig die vielfältigen Unterstützungsangebote der DSO darzulegen. Hierbei wurde ein besonderes Augenmerk auf die mehr als 1.100 Kliniken ohne
neurochirurgische Abteilung gelegt. Im vergangenen Jahr wurden dort insgesamt nur 230 Organspenden realisiert. Im Vergleich dazu waren es in an den 38 Unikliniken 260 Spenden und
den 124 Kliniken mit Neurochirurgie 374 Organspenden. In jeder einzelnen dieser Kliniken ohne Neurochirurgie kommen mögliche Organspender somit nur selten vor, so dass häufig beim
Klinikpersonal wenig Erfahrung mit dem Organspendeprozess besteht und der Unterstützungsbedarf besonders hoch ist. Andererseits zeigen aktuelle Analysen, dass die Gesamtzahl der
Verstorbenen mit schwerer Hirnschädigung in diesen Kliniken in der Summe höher liegt, als in
den anderen Krankenhauskategorien. Für den Medizinischen Vorstand der DSO ist das ein Zei-
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chen dafür, dass in diesen Krankenhäusern ein Potenzial für mehr Organspenden existiert. Dies
belege auch die aktuelle Entwicklung des laufenden Jahres, die insbesondere eine Zunahme der
organspendebezogenen Kontakte (+ 13 Prozent) in den Kliniken ohne Neurochirurgie aufzeige.
Für die DSO ist das ein Hinweis darauf, dass die intensiven Bemühungen der Kliniken, mit einer
geringen Erfahrung im Organspendeprozess, aktiv aufgenommen werden und bereits erste positive Ergebnisse zeigen.
Verfahrensanweisungen treten heute in Kraft
Im Sinne der Transparenz und optimalen Unterstützung der Entnahmekrankenhäuser treten
heute die Verfahrensanweisungen in Kraft, die die DSO gemeinsam mit dem Bundesfachbeirat
der DSO zu den wesentlichen Schritten des Organspendeprozesses im Auftrag des Gesetzgebers erarbeitet hat. Ziel der Verfahrensanweisungen ist, die verschiedenen Aufgaben und Verantwortlichkeiten aller Beteiligten klar zu strukturieren und so Sicherheit und Transparenz in
den Abläufen zu gewährleisten. Gleichzeitig werden die vielfältigen Unterstützungsangebote
dargestellt, welche die DSO in den einzelnen Schritten des Organspendeprozesses anbietet.
Diese Angebote reichen von einer allgemeinen Krankenhausbetreuung und Beratung bis zur
konkreten Unterstützung im Organspendeprozess. Dazu gehören zum Beispiel auch die Klärung
der medizinischen und juristischen Voraussetzungen einer Organspende, die Beratung und Unterstützung bei den organprotektiven Intensivmaßnahmen nach festgestelltem Tod und die Beauftragung der umfassenden Labordiagnostik. „Mit Hilfe der Verfahrensanweisungen soll es
gelingen, die vorhandenen Möglichkeiten der Organspende vollständig wahrzunehmen, um so
möglichst viele Patienten auf den Wartelisten mit lebenswichtigen Organen zu versorgen und
gleichzeitig die gesundheitlichen Risiken für die Organempfänger so gering wie möglich zu
halten“, erläutert der Medizinische Vorstand Rahmel.
Insgesamt stehe die Transplantationsmedizin in Deutschland immer noch vor großen Herausforderungen, so die beiden DSO-Vorstände Rahmel und Biet mit Blick auf die notwendige Aufarbeitung der Manipulationen an Kliniken sowie die Diskussion um die Richtlinien zur Organvermittlung und die damit verbundene Verteilungsgerechtigkeit. Aber man sehe auch eine Bevölkerung, die sich mit über 70 Prozent für die Organspende ausspreche sowie das unermüdliche
Engagement
der
vielen
Transplantationsbeauftragten,
DSO-Koordinatoren
und
Entnahmechirurgen. „Es liegt an uns allen, auf Basis des Gesetzes und unter sorgfältiger Einhaltung aller Richtlinien, die Strukturen für ein funktionierendes Organspende- und Transplantationssystem in Deutschland zu verbessern und gemeinsam umzusetzen – im Sinne der Organspender und im Interesse der Patienten auf den Wartelisten“, bekräftigt Rahmel.
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