GroßkundenTicket Änderungs-/Kündigungsantrag Stadtwerke Bonn Verkehrs-GmbH Sandkaule 2 53111 Bonn Telefon: 0228 / 711 - 4615 Telefax: 0228 / 711 - 964615 Email: [email protected] Die Änderungen und Kündigungen werden zum 01. eines Monats berücksichtigt, wenn sie bis zum 10. des Vormonats bei der SWB Verkehrs-GmbH eingegangen sind. Pflichtfeld: Adressen-, Namensänderung 1 Änderung der Bankverbindung Vertrags-Nummer Kündigung Persönliche Angaben gültig ab: gültig ab: gültig ab: Tag Monat Jahr -Pflichtfeld- Familienname Geburtsdatum Vorname Straße PLZ Haus-Nr. Wohnort tagsüber für Rückfragen telefonisch erreichbar unter: --------------------------------Wohnort ----------------------------Datum -------------------------------------------------------------Unterschrift SEPA-Lastschriftmandat Ich ermächtige die Stadtwerke Bonn Verkehrs-GmbH (Sandkaule 2, 53111 Bonn, Deutschland) - Gläubiger-Identifikationsnummer: DE40SWB00000077140 Zahlungen von meinem Konto mittels Lastschriftverfahren einzuziehen. Zugleich weise ich mein Kreditinstitut an, die von der Stadtwerke Bonn Verkehrs-GmbH auf mein Konto gezogenen Lastschriften einzulösen. Hinweis: Ich kann innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrags verlangen. Es gelten dabei die mit meinem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen. Hinweise zum SEPA-Lastschriftmandat / Gläubiger-Identifikationsnummer: DE40SWB00000077140 Mandatsreferenz: wird separat mitgeteilt IBAN BIC Kreditinstitut (genaue Bezeichnung) Familienname Vorname Straße Haus-Nr. PLZ Wohnort --------------------------------Wohnort ----------------------------Datum -------------------------------------------------------------Unterschrift des Kontoinhabers Kündigung Ihres GroßkundenTickets Das Ihnen erteilte SEPA-Lastschriftmandat zu Lasten meines unten angegebenen Kontos widerrufe ich zu diesem Zeitpunkt. Hinweis: Kündigungen sind zum Ende eines jeden Monats möglich. Während eines Vertragsjahres kann jeder Mitarbeiter nur einmal ein GroßkundenTicket kündigen, unterjährige Unterbrechungen sind nicht möglich. Bei Wegfall der Anspruchsberechtigung sowie bei einer Kündigung verpflichtet sich der Ticketinhaber zur Rückgabe der Trägerkarte bis zum 10. Tag des nachfolgenden Monats bei der SWBV vor Ort oder auf dem Postweg per Einschreiben. Wird die Trägerkarte nicht entsprechend der oben genannten Frist bei der SWBV eingereicht. Fällt ein Betrag von 10,00 € an. Eventuelle Verluste auf postalischem Weg hat der Ticketinhaber zu verantworten. Hiermit kündige ich mein GroßkundenTicket zum Ablauf des Monats ( 01 / 2016 ) Monat Jahr --------------------------------Wohnort Grund (freiwillige Angabe) ----------------------------Datum -------------------------------------------------------------Unterschrift Stand /201
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