Schriftliche Kleine Anfrage und Antwort des Senats

BÜRGERSCHAFT
DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG
Drucksache
21. Wahlperiode
21/636
05.06.15
Schriftliche Kleine Anfrage
der Abgeordneten Karin Prien (CDU) vom 29.05.15
und
Betr.:
Antwort des Senats
Sicherheitsdienste in den Flüchtlingsunterkünften
In Hamburg werden sowohl in der Zentralen Erstaufnahme (ZEA) als auch in
Wohnunterkünften private Sicherheitsunternehmen zum Wach- oder Revierdienst eingesetzt.1
Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat:
1.
Was kennzeichnet den Wach- und was den Revierdienst?
Als Wachdienst werden regelmäßige, dauerhafte und längerfristige Vollzeiteinsätze
bezeichnet, die eine konkrete Präsenz von Personal – auch außerhalb der normalen
Dienstzeiten – vorsehen.
Bei Revierdiensten handelt es sich um eine zeitlich befristete Bestreifung der jeweiligen
Einrichtungsgrundstücke. In der Regel ist dies eine circa halbstündige Begehung, die je
nach Bedarf außerhalb der normalen Dienstzeiten einmal oder mehrfach erfolgt und der
Sicherstellung der Ruhezeiten, der Erhöhung der Anwohnerakzeptanz oder aber der
Baustellenüberwachung dient, sofern auch dies erforderlich sein sollte.
2.
In der ZEA gibt es grundsätzlich einen Sicherheitsdienst, in den Wohnunterkünften jedoch nur in ausgewählten Einrichtungen. Nach welchen Kriterien wird jeweils entschieden, welche Standorte durch einen Sicherheitsdienst betreut werden?
Bei der Folgeunterbringung von Flüchtlingen und der Unterbringung von Wohnungslosen besteht grundsätzlich kein Bedarf für den Einsatz eines Sicherheitsdienstes. Ein
Sicherheitsdienst wird daher nur ausnahmsweise in besonders gelagerten Einzelfällen
eingesetzt, wenn dies aus sicherheitstechnischen Überlegungen sowie betrieblichen
Notwendigkeiten erforderlich erscheint, die sich aus baulichen oder sonstigen spezifischen Anforderungen der Einrichtungen ergeben können.
3.
Gibt es an den jeweiligen Standorten feste Wachmannschaften oder
„bestreifen“ die Sicherheitsbediensteten mehrere Unterkünfte?
Im Wachdienst sind die eingesetzten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter grundsätzlich
dem jeweiligen Standort der Einrichtung zugeordnet, der Revierdienst bestreift gegebenenfalls auch mehrere Unterkünfte, siehe Antwort zu 1. Eine Fluktuation im Personaleinsatz ergibt sich aus betrieblichen Notwendigkeiten der Sicherheitsunternehmen.
1 Siehe Drs. 21/454.
Drucksache 21/636
4.
Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode
Wie viele Sicherheitsbedienstete setzen die Unternehmen aktuell an welchen Standorten ein?
Die Zahl der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des in der Zentralen Erstaufnahmeeinrichtung eingesetzten Sicherheitsdienstes verteilt sich auf die einzelnen Standorte wie folgt
(Stand 1. Juni 2015):
Standort
Sportallee/Heselstücken
Schnackenburgallee
Harburger Poststraße
Karl-Arnold-Ring
Schwarzenbergfestplatz
Dratelnstraße
Holstenhofweg
Niendorfer Straße
Sülzbrack
Neuland (Schlachthofstr.)
Summe
Zahl der Sicherheitskräfte
Tagesschicht
Nachtschicht
9,5
7
22
13
12,5
8
6
5
10,5
6
7,75
5
6
4
6
4
6
4
7
4
93,25
60
Zu den Wach- und Revierdiensten in der Folgeunterbringung siehe Anlage.
5.
Gibt es einen Personalschlüssel, der regelt, wie viele Flüchtlinge ein
Sicherheitsbediensteter zu betreuen hat?
Wenn ja, wie sieht er aus?
Nein, der Personaleinsatz richtet sich nach den jeweiligen konkreten Bedarfen.
6.
Wie hoch sind die Kosten, die der Stadt zurzeit durch die Beauftragung
der privaten Sicherheitsdienste entstehen?
Die Kosten für die privaten Sicherheitsdienste an den verschiedenen Standorten der
Zentralen Erstaufnahmeeinrichtung belaufen sich nach den bisher vorliegenden Rechnungen für den Zeitraum Januar bis einschließlich April 2015 auf rund 913.000 Euro.
Für den Einsatz von Wach- und Revierdiensten im Rahmen der (Folge-)Unterbringung
von Zuwanderern und Wohnungslosen wurden im April 2015 rund 195.000 Euro ausgegeben.
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Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode
Drucksache 21/636
Anlage
Einrichtung
Frauenzimmer
Wetternstr.
Lokstedter
Höhe
Alsterberg
Litzowstr.
August-Krogmann-Str.
Billstieg
Transit
Grüner Deich
PIK AS
PIK AS
Farmsen
Anzahl
Personen
1 Person
1 Person
2 Personen
1. Person
1 Person
2 Personen
3 Personen
2 Personen
1 Person
2 Personen
1 Person
1 Person
Zeiten innerhalb der Woche
Wachdienst: Nachtschicht: 7
Tage/Woche
Mo.-Fr. Revierdienst ca. 30 Min
Wachdienst: täglich rund um die
Uhr
Revierdienst, werktags einmal
tägl. ca. 45 Min. zw. 22-24 Uhr
Revierdienst: Mo-Fr. zweimal
tägl. ca. 30 Min
Wachdienst: werktags 16-07 Uhr
Wachdienst: Mo-Fr. 16-22 Uhr
und 22.-08. Uhr
Wachdienst: 24h/7 Tage die Woche
Wachdienst: Mo-Fr. 16-20 Uhr
Zeit am Wochenende
Wachdienst (WD):
Fr., Sa., So. von 2101 Uhr, 4 Std.
Revierdienst (RD): Sa
u. So je 2 mal täglich
RD: Wochenende 4
mal
WD: Wochenende:
rund um die Uhr
WD: Wochenende:
rund um die Uhr
Sa. u. So. 7-20 Uhr
Wachdienst: täglich: 17-7 Uhr
Wachdienst: täglich von 20-10
Uhr
Revierdienst: tägl. zweimal 30
Min. zw. 18 u. 5 Uhr
Sa u. So einmal auch
einmal tägl.
Quelle: f & w (Stand 01.06.2015)
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