Widerruf der geplanten Vorzeitigen Tilgung

MITTEILUNG AN DIE WERTPAPIERINHABER
der
DB ETC plc
(die "Emittentin")
(gegründet und eingetragen in Jersey nach dem Companies (Jersey)
Law 1991 (in seiner geltenden Fassung) mit der Registernummer 103781)
Widerruf der geplanten Vorzeitigen Tilgung
Wir beziehen uns hiermit auf die in nachstehender Tabelle aufgeführten Serien von ETCWertpapieren (die "ETC-Wertpapiere"), die im Rahmen des von der Emittentin aufgelegten
Secured ETC Precious Metal Linked Securities Programme ausgegeben wurden.
Seriennummer:
Produktbezeichnung:
ISIN
11
DB Physical Rhodium ETC
GB00B684MW17
12
DB Physical Rhodium ETC (EUR)
DE000A1KJHG8
In dieser Mitteilung verwendete, aber nicht definierte Begriffe haben die ihnen in den Bedingungen
der ETC-Wertpapiere zugewiesene Bedeutung.
Am 16. Juni 2015 hatten wir mitgeteilt (die "Mitteilung der Emittentin"), dass:
(i) wir
vom
Programmkontrahenten
eine
Mitteilung
über
eine
optionale
Ausgleichsvereinbarungsbeendigung mit Datum vom 15. Juni 2015 (die "Mitteilung über
eine
optionale
Ausgleichsvereinbarungsbeendigung")
bezüglich
der
Ausgleichsvereinbarung für die ETC-Wertpapiere erhalten haben, in welcher der 14.
August 2015 als Optionaler Vorzeitiger Ausgleichsvereinbarungs-Beendigungstag
festgelegt wurde und
(ii) aufgrund dessen ein Vorzeitiges Tilgungsereignis eintritt und somit die ETC-Wertpapiere
an ihrem Vorzeitigen Tilgungstag (die "Geplante Vorzeitige Tilgung") fällig werden.
Hiermit teilt die Emittentin mit, dass der Programmkontrahent die Mitteilung über eine optionale
Ausgleichsvereinbarungsbeendigung mit der Zustimmung (u. a.) des Treuhänders und gemäß den
Bedingungen der ETC-Wertpapiere zurückgenommen hat und die Geplante Vorzeitige Tilgung
widerrufen wird. Die Ausgleichsvereinbarung und die ETC-Wertpapiere bestehen gemäß ihren
Bedingungen so fort, als ob der Programmkontrahent die Mitteilung über eine optionale
Ausgleichsvereinbarungsbeendigung bzw. die Emittentin die Mitteilung der Emittentin nie
ausgegeben hätten.
Die Rücknahme der Mitteilung über eine optionale Ausgleichsvereinbarungsbeendigung und die
anhaltende Liquiditätsversorgung durch den Autorisierten Teilnehmer gestatten es den
Wertpapierinhabern, ihre Anteile fortlaufend zu veräußern. Die ETC-Wertpapiere sind weiterhin an
den Börsen notiert, an denen sie gegenwärtig notieren.
Die Wertpapierinhaber sollten sich darüber im Klaren sein, dass das Recht des
Programmkontrahenten, die Ausgleichsvereinbarung zukünftig gemäß deren Bedingungen zu
beenden,
unbeschadet
der
Rücknahme
der
Mitteilung
über
eine
optionale
Ausgleichsvereinbarungsbeendigung in Bezug auf die ETC-Wertpapiere fortbesteht.
1
Sofern es sich bei Ihnen nicht um den endgültigen wirtschaftlichen Inhaber der Wertpapiere
handelt oder Sie diese kürzlich veräußert haben, leiten Sie diese Mitteilung bitte an den jeweils
letzten wirtschaftlich berechtigten Inhaber bzw. Käufer weiter.
Wertpapierinhaber mit Fragen bezüglich dieser Mitteilung können diese an den Arrangeur richten:
E-Mail: [email protected]
Hotline: +49 (0)69 910 82800 oder +44 (0)20 754 57700
Diese Mitteilung sowie aus oder in Zusammenhang mit dieser erwachsende nicht vertragliche
Verpflichtungen unterliegen englischem Recht.
DB ETC plc
Jersey, 20. Juli 2015
2