Neues Baureglement wird öffentlich aufgelegt Nach erfolgter Informationsveranstaltung am 10. September 2015 liegt ab Freitag, 25. September 2015 das neue Baureglement der Politischen Gemeinde für 20 Tage bis und mit 14. Oktober 2015 öffentlich auf. Zusammen mit dem Zonenplan bildet es die baurechtliche Grundordnung für das gesamte Gemeindegebiet. Der Zonenplan erfährt jedoch keine materiellen Änderungen. Mit dem Inkrafttreten des neuen Planungs- und Baugesetzes (PBG) am 1. Januar 2013 wurden die Gemeinden verpflichtet, die Baureglemente und Zonenpläne den neuen Bestimmungen und den harmonisierten Baubegriffen und Messweisen der interkantonalen Vereinbarung (IVHB) anzupassen. Im Rahmen des Projekts „Effiziente Gemeinden als Faktor der wirtschaftlichen Entwicklung“ haben sich 13 von 15 Gemeinden der Regio Frauenfeld zum Ziel gesetzt, ein für alle Regio-Gemeinden anwendbares Baureglement mit einheitlichem Zonenkatalog zu erarbeiten, das gute Rahmenbedingungen für die zeitgemässe Bautätigkeit setzt. Durch die Vereinheitlichung sollen für die Gemeinden künftig Zeit, Aufwand und Kosten eingespart werden. Bestimmungen harmonisieren Für die Bauwilligen sowie Architektinnen und Architekten bringt ein regional abgestimmtes Baureglement den Vorteil, dass Bestimmungen nicht von Gemeinde zu Gemeinde variieren. Die gleichzeitige Konzentration und Beschränkung der Bestimmungen auf das Wesentliche erlaubt eine einfachere Anwendung, zudem bleibt genügend Spielraum für die Beurteilung von Baugesuchen. Dies ist insbesondere für die Baubewilligungsbehörden von Vorteil. Geplant ist zudem ein regelmässiger Erfahrungsaustausch der Gemeinden. Dies unterstützt die Etablierung einer einheitlichen Praxis. Leitplanken für Entwicklung Das Baureglement der Politischen Gemeinde Gachnang bildet zusammen mit dem Zonenplan, der lediglich zur besseren Lesbarkeit auf die neuen Zonenbezeichnungen abgestimmt wird, die baurechtliche Grundordnung für das gesamte Gemeindegebiet. Diese eröffnet Spielräume für die wirtschaftliche und bauliche Entwicklung der Gemeinde und dient gleichzeitig der Qualitätssicherung. Die baurechtliche Grundordnung zählt auf die Mitverantwortung aller Beteiligten. Das Baureglement regelt nur, was nicht bereits auf eidgenössischer oder kantonaler Ebene geregelt wird. Das übergeordnete Recht geht vor und ist deshalb auch zu beachten. Auf wichtige Bestimmungen wird jeweils in der Hinweispalte des Baureglements hingewiesen. Die nächsten Schritte Im Anschluss an die öffentliche Auflage des Baureglements und Behandlung allfälliger Einsprachen muss das Baureglement von der Gemeindeversammlung erlassen werden. Danach erfolgt die Prüfung und Genehmigung des Reglements sowie etwaiger Rekursbehandlung durch das Departement für Bau und Umwelt. Schlussendlich setzt der Gemeinderat das Reglement per Beschluss in Kraft.
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