Neues Baureglement wird öffentlich aufgelegt

Neues Baureglement wird öffentlich aufgelegt
Nach erfolgter Informationsveranstaltung am 10. September 2015 liegt ab Freitag, 25. September 2015 das neue Baureglement der Politischen Gemeinde für
20 Tage bis und mit 14. Oktober 2015 öffentlich auf. Zusammen mit dem Zonenplan bildet es die baurechtliche Grundordnung für das gesamte Gemeindegebiet. Der Zonenplan erfährt jedoch keine materiellen Änderungen.
Mit dem Inkrafttreten des neuen Planungs- und Baugesetzes (PBG) am 1. Januar 2013
wurden die Gemeinden verpflichtet, die Baureglemente und Zonenpläne den neuen Bestimmungen und den harmonisierten Baubegriffen und Messweisen der interkantonalen
Vereinbarung (IVHB) anzupassen. Im Rahmen des Projekts „Effiziente Gemeinden als
Faktor der wirtschaftlichen Entwicklung“ haben sich 13 von 15 Gemeinden der Regio
Frauenfeld zum Ziel gesetzt, ein für alle Regio-Gemeinden anwendbares Baureglement
mit einheitlichem Zonenkatalog zu erarbeiten, das gute Rahmenbedingungen für die zeitgemässe Bautätigkeit setzt. Durch die Vereinheitlichung sollen für die Gemeinden künftig
Zeit, Aufwand und Kosten eingespart werden.
Bestimmungen harmonisieren
Für die Bauwilligen sowie Architektinnen und Architekten bringt ein regional abgestimmtes Baureglement den Vorteil, dass Bestimmungen nicht von Gemeinde zu Gemeinde
variieren. Die gleichzeitige Konzentration und Beschränkung der Bestimmungen auf das
Wesentliche erlaubt eine einfachere Anwendung, zudem bleibt genügend Spielraum für
die Beurteilung von Baugesuchen. Dies ist insbesondere für die Baubewilligungsbehörden
von Vorteil. Geplant ist zudem ein regelmässiger Erfahrungsaustausch der Gemeinden.
Dies unterstützt die Etablierung einer einheitlichen Praxis.
Leitplanken für Entwicklung
Das Baureglement der Politischen Gemeinde Gachnang bildet zusammen mit dem Zonenplan, der lediglich zur besseren Lesbarkeit auf die neuen Zonenbezeichnungen abgestimmt wird, die baurechtliche Grundordnung für das gesamte Gemeindegebiet. Diese
eröffnet Spielräume für die wirtschaftliche und bauliche Entwicklung der Gemeinde und
dient gleichzeitig der Qualitätssicherung. Die baurechtliche Grundordnung zählt auf die
Mitverantwortung aller Beteiligten. Das Baureglement regelt nur, was nicht bereits auf
eidgenössischer oder kantonaler Ebene geregelt wird. Das übergeordnete Recht geht vor
und ist deshalb auch zu beachten. Auf wichtige Bestimmungen wird jeweils in der Hinweispalte des Baureglements hingewiesen.
Die nächsten Schritte
Im Anschluss an die öffentliche Auflage des Baureglements und Behandlung allfälliger
Einsprachen muss das Baureglement von der Gemeindeversammlung erlassen werden.
Danach
erfolgt
die
Prüfung
und
Genehmigung
des
Reglements
sowie
etwaiger
Rekursbehandlung durch das Departement für Bau und Umwelt. Schlussendlich setzt der
Gemeinderat das Reglement per Beschluss in Kraft.